Woher stammt unsere Ahnmutter der 12. Generation Barbara Schmedes ?

 

 

Augrund eigener Recherchen und unter Zuhilfenahme einschlägiger Literatur, nämlich

 

1. Jost Kloft „Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeld-Wildenburg zu Schönstein / Sieg, Band 1 – 6“

 

2. Dissertation von Jens Friedhoff, 57080 Siegen Eiserfeld, „Die Familie von Hatzfeld“

 

3. Lutz Hatzfeld, „Nassauische Analen Band 4, S. 394“

 

4. Fritz Licht + „Mitteilungen der WGfF Band 40, Heft 2, S. 47 ff.,

 

Schriftverkehre mit:

 

a.  Pastor a. D. Werner Abresch, Blankenburgstraße 9, 46483 Wesel

b. Dipl. Kfm. Karl Heinz Gerhards, Echostraße 5, 57080 Siegen Eiserfeld

c. Dipl. Ing. B. Gerhard Öttershagen, Taunusstraße 16, 65618 Selters/Ts.

 

A. Staats- und Landesarchive, Düsseldorf, Koblenz, Mainz, Münster,  Köln, u. a

B. fürstliche Archive in Berleburg und Schönstein.

 

Vor Jahren habe ich mich bereits einmal an diesem Thema versucht und das Ergebnis per Internet unter der Überschrift:

 

„Die Edelherren von Wildenburg als Erben der Kölner Burggrafen, und der Versuch, die Abstammung der Barbara Schmedes aus dem Hause Wildenburg zu belegen“

 

veröffentlicht. Diese Arbeit habe ich nun in Teilen ergänzt und entsprechend der neuen Erkenntnisse berichtigt. Ich beabsichtige, die Arbeit erneut über die ArGeWe (Arbeitsgemeinschaft Familienforschung Westerwald) ins Internet zu stellen:

 

 

Im Anschluss an eine Diskussion um unsere gemeinsamen Vorfahren schrieb mir Fritz Licht + aus Hunstig:

 

„Erkennbar ist die Verpflichtung und das Bestreben der Adelsfamilien, ihre außerehelichen  Nachkommen in gesicherten und einkömmlichen Stellungen unterzubringen, was übrigens auch für die nichtadligen Familien über Lange Zeiträume hinweg belegt ist. So erfahren wir, dass die Familie von Hatzfeld offensichtlich auch ihren Rentmeister Ernestus Schmidt förderte, den ich als Nachkomme von Agneta von Wildenburg vermute. Auch der Aufstieg von Otto Reuter, mindestens ab 1619 Schultheiß von Leuscheid, ist sicher durch die Fürsprache der Familie von Hatzfeld zu erklären“.

 

Soweit Fritz Licht, dessen Vermutung ich hinsichtlich einer Verwandtschaft mit unser beider Vorfahrin Barbara Schmedes bis auf zwei kleine Lücken in der 14. und 15. Generation belegen konnte. Nun erhoffe ich mir, durch die Veröffentlichung im Internet, diese Lücken durch Zuschriften schliessen zu können.

 

Aber auch viele Gespräche mit Pastor i. R.  Werner Abresch aus Wesel vom 15. Februar 2007 gingen mir nicht mehr aus dem Sinn. Sein Unverständnis bezüglich der negativen Darstellung der Barbara als Magd, war letztlich der Anlass zu meiner Arbeit.

Er schrieb:

 

„Am spannendsten waren natürlich die Geschichten mit Georg und seiner Frau! A propos „Frau“, ich weiß einfach nicht, wie man das Verhältnis sehen soll. Da ist doch 2x zu lesen bei Kloft: „solange Georg bei seiner Frau bleibt“ / S. 262 und ein weiters Mal: „Bruder Jurge, solange er bei seiner Frau bleibt“ / S. 264. Das muss doch als Ehefrau gedeutet werden. Oder?

Zum anderen – und das kommt für mich hinzu – kommt in allen Testamenten Hermanns das Wort „standesgemäß“ vor, immer wieder! Die Verbindung Georgs mit Barbara ist dem Bruder ein Dorn im Auge, nicht weil sie keine Ehe ist, sondern weil Ungleiches sich miteinander verbunden hat – mit möglichen Nachteilen verschiedener Art; die Hermann und seinem Hause Nachteil bringen könnten! Kann man das so denken?

 

Mir scheint (es ist einfach eine Vermutung), dass Hermann 1594 (im zweites Testament) das Wort „magdt“ gebrauchen lässt aus noch größer gewordener Abneigung und Verdruss hinsichtlich Georgs Verbindung mit Barbara, wenngleich er den Bruder andererseits zum „Universalerben“ bestimmt. Hermann ist ein Kluger, Umsichtiger- ohne Zweifel. Er ist aber auch ein Kind seiner Zeit. Und seines Standes- auch ohne Zweifel.

 

Waren Georg und Barbara verheiratet? Aber eben nicht mit dem Segen des Adels ?! Schon gar nicht der nächsten Verwandten“. .....

 

 Das nachfolgende Schema verdeutlicht die parallel verlaufenden Familienstränge der Wildunger- und Hatzfelder- Familien.

 

 

 

Heinrich II.

von Arenberg

Burggraf von Köln

* um 1130

+ um 1197

oo

Mechtild

von Diez

+ nach 1187

 

 

 

 

GM 9743424/25[1] (Erz- Ahnen - Großeltern

 

Inhaber der Grundherrschaft Wissen.

Im Jahre 1166 begegnet uns Heinrich als Vicedomus und 1197 als Burggraf von Köln. Das Amt ist seit 1166 in der Familie erblich.

1499 beschreibt die Koehlhoffsche Chronik das Amt als das „weltliche Schwert in Köln“, vom Kaiser belehnt;

Heinrich Neu bezeichnete den Inhaber des Burggrafenamtes als den „vornehmsten Laien in Köln“, es blieb bis 1279 beim Hause Arenberg.

Quelle: Jens Friedhoff: „Die Familie von Hatzfeld“, S. 172

 

Arenberg, auch Arberg oder Aremberg  war ein Bergschloss an der oberen Ahr. Das von dort stammende Edelherrengeschlecht tritt im Jahre 1166 in der Person des Henricus de Arberg als Zeuge in der Stiftungsurkunde des Klosters Meer auf. Er wird als Vicedomus nach den Grafen von Saffenberg, aber vor denen von Jülich und Geldern genannt, gehörte also zweifellos zum hohen Adel.

Quelle: Lacomblet I. 287, Nr. 415

 

In der Folge führte er meist den Titel „prefectus urbis colonie“ oder auch „burgravius coloniensis“ mit oder auch ohne den Zusatz „de Arberg“. Er war also der kaiserliche Burggraf, mit anderen Worten der militärische Befehlshaber der Stadt Köln.

 

Die Prefecten sind nicht zu verwechseln mit den Vögten von Köln, den advocatis urbis colonsiensis, die vielfach in gleichen Urkunden auftreten. Sie richteten im Dienste des Erzbischofs und zählten zu den Ministerialen. Die Prefecten sind seit 1032 nachzuweisen.

 

 

 

Otto

von Arenberg

gt. von Kappenstein

Burgvogt von Windeck

*

+ nach 1217

oo

Kunigunde

NN

 

 

Brüder

 

Eberhard I.

von Arenberg

+ um 1229

oo

Adelheid

von Molsberg

gt. von Freusburg

+ um 1220

Gründerpaar des Klosters Marienstatt

 

 

GM 4871712/13 Erz – Ahnen- Eltern

 

Im Jahr 1217 versprechen Otto v. Kappenstein und seine Frau Kunigunde, zugleich für ihre Nachfolger, dem Kloster St. Agnes zu Merten zur Abhilfe seiner Not, sie wollten innerhalb ihrer Vogtei keine Mühle errichten. Ihre Leute sollen verpflichtet sein, in der Mühle des Klosters zu mahlen. Auch soll innerhalb der Immunität zur Vermeidung von Unziemlichkeiten kein von Laien zu bewohnendes Haus errichtet werden dürfen. Ferner verkaufen sie dem Kloster für 48 Mark zu unbeschwertem Besitz alle ihre Güter in Hombach, die sie von Heinrich, der sie von Ihnen zu Lehen trug, zurückgekauft hatten, dazu ihre Wiese.

Quelle: Kloft, Bd. 1, S. 1

 

Otto nahm seinen Sitz auf dem Hof Kappenstein unweit des Wisserbaches auf Werdener Besitz und nannte sich seit 1217 Otto von Kappenstein. In seinem Besitz befanden sich auch die Burg Merten und die Grundherrschaft.

Quelle: Heimatbuch des Kreises Altenkirchen 2002, S. 70

 

Klaus Pampus vermutet in Otto den Vater Gerhard I. von Wildenburg.

Quelle: Oberberg. Geschichte Bd. 4, S. 60

 

Eberhard war Inhaber der Grundherrschaft Wissen und wird 1166 Herr von Arberg, 1169 - 1193 Burggraf von Köln. 1173 und 1176 als prefectus urbis Coloniae, genannt.

Quelle: Knipping I/984

 

Eberhard hinterließ seinem Bruder Otto von Arenberg gt. von Kappenstein das Kirchspiel Wissen und die Vogtei der Benediktinerabtei Werden, deren Besitz sich über die Sieg-Ruhr- Wasserscheide nach Süden bis an die Grenzen des Kirchspiels Wissen ausdehnte.

 

 

 

Gerhard I.

von Arenberg

Namensänderung:

von Wildenburg

*

+ um 1283

oo

Aleidis

von Westerburg

*

+

 

 

 

Brüder

 

Heinrich

von Arenberg

+ 1251

 

GM 2435856/57 Erz- Ur- Großeltern

 

Im Zuge einer vermutlich Mitte der 1230er Jahre durchgeführten Erbteilung des Arenberger Besitzes an der mittleren Sieg, erhielt Heinrich von Arenberg Rechte und Güter südlich der Sieg, während seinem jüngeren Bruder Gerhard von Wildenburg, + 1283, die nördlich des Flusses gelegene Hälfte des Kirchspiels Wissen und Güter im Raum Friesenhagen zufielen.

 

Gerhard errichtete nahe dem bereits 1048 erwähnten „Hileweg“, einer wichtigen, vom Mittelrhein durch den Westerwald und das Bergische Land zur Ruhr führenden Handelsstraße, an strategisch günstiger Stelle unweit von Friesenhagen die Wildenburg und benannte sich nach dieser.

Quelle: Fens Friedhoff „Die Familie von Hatzfeld“ S. 159

 

Am 10. 8. 1247 bekennt Gerhard Herr zu Wildenburg, dass Graf Adolf V. von Berg ihm ein erbliches Lehen von 15 Mark jährlich auf die Herbstbede zu Gummersbach angwiesen habe, und zwar so lange, bis ihm im ganzen 125 Mark gezahlt sind. Dafür gelobt er dem Grafen Beistand gegen die Grafen von Sponheim und jedermann, ausgenommen nur den Kölner Erzbischof und die Gräfin von Sayn. Sollten aber die Grafen von Sponheim sich mit ihm selbst einigen, so wird dies nur einverständlich mit Graf Adolf geschehen dürfen. Quellen:

1. StA. Düsseld. Berg. Urk. Nr. 19 –

2. G. Aders: „Bergneustadt 1109 – 1630“  S. 8

 

1235 und 1239 ist er in den Kölner Schreinsbüchern nachweisbar.

 

Um das Jahr 1239 erbaut er die Burg „Am wilden Berghe“.

 

1235 und 1239 ist er in den Kölner Schreinsbüchern nachweisbar.

 

21.3. 1250 überlässt Konrad, Ebf. von Köln[2], Erzkanzler von Italien und apostolischer Legat,  mit Einwilligung von Domprioren und Domkapitel zu Köln an Heinrich Burggrafen zu Köln und Gerhard Edelherr zu Wildenburg die zu den Herrschaften Rosbach und Wied gehörigen Ministerialen zu vollem Recht, die und deren Nachkommen sie bisher zusammen mit Mechthild verw. Gräfin von Sayn und deren Vorfahren ungeteilt innehatten. Er bestätigt das bisherige Recht, wonach Kinder aus Ehen zwischen beiderseitigen Ministerialen gemeinsam und ungeteilt sind.

Quelle: Kloft,  Bad. 1 Nr. 3

 

Am 13. Juni 1284 regeln Heinrich Graf von Sponheim und Heinrich von Isenburg als gewählte Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen Johann Graf zu Sayn und Heinrich Herrn zu Wildenburg wie folgt:

„Heinrich darf Burg Wildenburg niemandem zum Schaden Johanns oder seiner Brüder verkaufen oder verpfänden; er soll sie lediglich an seine Kinder oder Johanns Brüder überlassen. Heinrich darf die Gerichtsbarkeit innerhalb von Burgtal und Bannzäunen ausüben mit Ausnahme von Diebstahl, Totschlag, Raub oder sonstigen Fällen, die mit schwerster oder Todesstrafe belegt werden. Solche Fälle sind dem Amtmann Johanns in Friesenhagen zu überweisen.

Quelle: Kloft Bd. 1, nr. 7, S. 7 und 8.

 

Gerhard Edler von Wildenburg schreibt im September 1267 an die auf der Neuerburg residierende Mechtildis von Sayn, er habe ein großes Unrecht begangen, indem er seine Lehnsrechte an der Herrschaft Schloss Windeck an den Grafen Adolf von Berg verkauft habe, der sich nun weigere, diese Herrschaft von der Mechtildis zu Lehen zu empfangen.

Quelle: Lac. U.B. II Nr. 572

 

Am 22. September 1272 bezeugt Gerhard von Wildenburg einen Schiedsspruch der Landgräfin von Hessen, wegen der zwischen Dietrich von Isenburg und dem Deutschen Orden zu Marburg strittigen Güter zu Odenhausen im Lahntal und bezeichnet Siegfrid von Westerburg als einen Blutsverwandten.

 

 

 

Gerhard II.

von Wildenburg

*

+ nach 12. 07. 1290

oo

Aleidis

von Helpenstein

+ vor 12. 07. 1290

 

 

 

 

                    GM 1217928/29 Erz- Großeltern              

 

Bereits 1247 finden wir Gerhard von Wildenburg als Parteigänger Adolph IV. von Berg, dem es gelang, Gerhard von Wildenburg in eine antisaynische Allianz einzubinden.

 

Am 15. Mai 1272 ist Gerhard von Wildenburg Teilnehmer an der Sühneverhandlung zwischen dem Grafen Dietrich von Limburg und dessen Sohn Johann mit dem Kölner Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg.

 

Am 29. September 1272 bezeugt er einen Schiedsspruch der Landgräfin Sophie von Hessen.

 

 

 

Hermann I.

von Wildenburg

saynischer Burgmann

zu Blankenberg

+ 1395

oo

Sophie

von Hammerstein

*

+ um 1402

 

Brüder

 

Heinrich I.

von Wildenburg

Herr von Kappenstein

* um 1265

+ nach 1307

oo um 1290

Elisabeth

von Limburg

* um 1265

+ nach 1307

 

 

                    GM 608964                                                                    GM 2435592

                    Erz- Eltern                                                                       Erz- Eltern

 

 

 

Hermann II.

von Wildenburg

*

+ um 1411

oo

Else

NN

 

 

 

Johann I.

von Wildenburg

* um 1290

+ 1337

oo

Jutta

NN

                  

                    GM 304482/83                                                              GM 1217796

                    Urahnen- Ur- Großeltern                                               Urahnen- Ur- Großeltern

 

 

 

Agneta

von Wildenburg

* um 1360

+

oo

Rorich

Schmede

 

 

Johann II.

von Wildenburg

*

+ um 1357

oo

Eheberedung

11. 09. 1339

Elisabeth

von Sayn-Vallendar

* vor 1330

+ um 1388

 

 

 

Am 20. Dezember 1406 verkauft Hermann II. Herr zu Wildenburg an Rorych Smede zu Wissen und dessen Frau Nete erblich seinen Teil an „Bettenburnez gutz“ zu Wissen in dem Umfang, wie Henckel Schoeman zu Wissen diesen von seinem Neffen Johann Herrn zu Wildenburg und ihm inne hatte. Der Verkauf erfolgt für eine quittierte Kaufsumme, den sein Neffe Johann jenen seinen Anteil an dem Gut überlassen hat, so dass Rorich und seine Frau samt beider Erben künftig über die Hälfte des Gutes unbeeinträchtigt von Hermanns Seite verfügen können.

Siegler: der Aussteller, sein Neffe Johann Herr zu Wildenburg, Knappe Johann von Durrenbach – in uigilia Thome apostoli. Ausführung Pergament, Sg. 1 bis 3 Nr. 173

 

Am 10. Februar 1411 versetzt Hermann Herr zu Wildenburg an Rorich „deme smede“, und seine Frau Nete für ihm geliehene 20 Rhein. fl. erblich und zur freien Verfügung den Hof „zu dem Weinigen brole“ im Kirchspiel Wissen mit allem Zubehör. Er behält sich sein Erben- Einlösungsrecht jeweils zum Tage  Mariae Reinigung, das ist der 2. Februar, vor.

Ausf. Perg. Sg. ab. –Rv.

 

Joan und Herman Herren zu Wildenburg versetzen das Becknebornes und weniger Broel gut,  im Kirchspiel Wissen von anno 1406 und 1411.

 

Johann Herr zu Wildenburg überlässt dem Rorich Schmede von Wissen und dessen Frau Nete samt beider Leibeserben seine Hälfte von Bettenburnes Gut, das im Dorf Wissen gelegen ist,

Siegler: der Aussteller, sein Neffe Hermann Herr zu Wildenburg.

Ipso die b Severini episcopi

 

Am 22. April 1431 haben sich Ritter Johann, sowie Johann und Gottfried, insgesamt Gebrüder von Hatzfeld, Herren zu Wildenburg, mit Rocrich Schmede zu Wissen und dessen Frau Agnes samt deren Kindern in ihren Streitigkeiten wegen Höfen und Gütern in der Herrschaft Wildenburg im Kirchspiel Wissen, über welche die Eheleute besiegelte Urkunden inne hatten, nämlich dem Hof Bilgenroth, dem Hof zum Broel und dem Hof Hecke folgendermaßen durch Freunde geeinigt:

 

Siehe: Text bei Peter Schmede.

 

In dieser Akte nennen die v. Hatzfeld die Großmutter, Dame von Hatzfeld, also die Schwester dieser Joan und Hermann zu Wildenburg, (Jutta von Wildenburg oo mit Johann von Hatzfeld), welche Oehmen sollen ausgegangen[3] sein anno 1418.

Quelle: Kloft, Bd. 1, S 123 – 24, Nr. 239.

 

 

                   GM 152241/40                                                               GM 608898/99

                   Urahnen- Großeltern                                                       Urahnen- Großeltern

 

 

 

 

Peter

Schmede

 

                        Geschwi-

 

Johann IV.

von Wildenburg

+ 1418

oo

Anna

von Diez

 

kinderlos

ster:

 

Jutta

von Wildenburg

* um 1355

+ 1387

oo

Johann II.

von Hatzfeld

*

+ 1407

 

 

                  GM 76120/21                                                                   GM 304449/48

                  Urahnen- Eltern                                                                Urahnen- Eltern

 

"Im Hinblick auf die Gunst, welche die Gebrüder von Hatzfeld dem Peter  und den übrigen Kindern der Eheleute Rorich Schmede und Nete gewährt haben und künftig gewähren werden, überlassen diese samt Kindern den Gebrüdern von Hatzfeld die Urkunden mit Bezug auf die genannten Höfe, Erb- und sonstigen Güter. Hierfür räumen die Gebrüder von Hatzfeld samt deren Erben das von diesen im Dorfe Wissen bewohnte „Bettenborniß gudt“ genannte Erbe und Gut, wo vormals Henckel Schoeman wohnte, ein. Das Gut hatten die Eheleute bisher von Herrn Johann (IV.) und Junker Hermann, Herren zu Wildenburg, den Onkeln der Gebrüder von Hatzfeld, inne. Die Gebrüder von Hatzfeld verpflichten sich, die Eheleute und deren Kinder samt Erben dort fortan unbeeinträchtigt ansässig zu lassen; sie verzichten, zugleich für ihre Erben, auf alle Forderungen an Diensten und sonstigen Rechten wie Lehnschaft und Herrenzins hinsichtlich dieser Güter; lediglich der Kirche und den Heiligen verbleiben ihre Rechte daran, wie Zehnte oder Zinsen. Sie leisten ihnen Schutzversprechen hinsichtlich der Güter; werden diese entfremdet, so unterstützen sie die Eheleute und deren Kinder samt Erben bei der erneuten Beschaffung und stellen bis zu deren Erstattung eine besiegelte Urkunde aus. Die Gebrüder von Hatzfeld verpflichten sich auf die Vereinbarung bei Verzicht auf jeden Rechtsbehelf.

Mittler u.a. Henrich von der Hoven gen. Pampus, Schultheiß zu Schönstein.

Quelle:  Kloft  Bd.1,  S. 123 – 24

 

Mit dem Tode von Juttas Bruder Johann IV. von Wildenburg um 1418, war dessen Geschlecht im Mannesstamme erloschen und die Hatzfeld setzten sich als Erben in den Besitz der Hinterlassenschaft, namentlich des Schlosses Wildenburg. 1418 vermacht Jutta von Wildenburg ihrem Sohn Goddert Ruwe von Hatzfeld die Wildenburg.

Quelle: Jahrbuch d. Kölnischen Geschichtsvereins Bd. 53,  S. 42

 

Die Ehe Johann II. von Hatzfeld mit Jutta von Wildenburg brachte ihm die gleichnamige Herrschaft zu; er bewohnte mit seiner Frau den Stammsitz, Burg Hatzfeld a. d. Eder.

 

 

 

NN

Schmedes

 

 

 

Gottfried VII.

von Hatzfeld

gt. der Rauhe

Marschall u. Landdrost

In Westfalen

* um 1366 Schloß Eder

+ vor dem 12. 03. 1422

oo um 1386

Lukel

von Effertshausen

* um 1404

+ um 1456

 

                  

                    GM 38060
                                                                    GM 152224/25

                    Ahnen- Urgroßeltern                                                      Ahnen- Urgroßeltern

 

Forschungslücke

 

Gottfried wurde als Erbe des Wildenburger Landes der Begründer der Linie Hatzfeld – Wildenburg.  Er ist 1386 - 1420 bezeugt.

 

Im Kampf mit Sayn verpfändeten die Brüder Johann, Henne und Gottfried von Hatzfeld, gt. "die Ruwen", Sohne des Godard im Jahre 1433 die von Sayn beanspruchte Hälfte von Wildenburg dem Landgrafen Ludwig von Hessen für 700 Gulden, der sie in seinen Schutz

nahm und die Brüder zu seinen Amtleuten zu Wildenburg ernannte, worauf sie nach Erhöhung der Pfandsumme jene Hälfte sogar Hessen zu Lehen auftrugen.

 

Am 27. Dezember 1420 wird er durch Kurköln belehnt mit je der Hälfte der Dörfer Wissen und Merten, des Gerichts zu Wissen, dem Weinzehnt zu Blankenberg sowie mit allen übrigen Lehen in dem Umfang, wie Johann und Hermann, Edelherren zu Wildenburg diese zuvor vom Erzstift zu Lehen trugen.

Quellen: 1. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, S. 315 fl. 

2. Kloft, Bd. 1, Nr. 221, S. 105

 

1420 verschrieb Gottfried von Hatzfeld dem Ebf. Dietrich von Köln die Öffnung an diesem Schloß und seine Hälfte an Hatzfeld und wurde dabei zugleich mit der Hälfte des Kirchspiels und Gerichts Wissen nebst dem Dorf Merten und dem Weinzehnt zu Blankenberg und allen übrigen Lehen, welche durch das Aussterben der Wildenburger dem Erzstift erledigt worden waren, belehnt.

 

Am 12. März 1422 verschrieb Lukel von Hatzfeld, Witwe Gottfrieds des Rauhen von Hatzfeld, sowie ihre Söhne Johann,, Ludwig und Henne Gebrüder von Hatzfeld, zugleich für ihre übrigen Geschwister, ihrer Tochter und  Schwester, die ihr Bruder und Onkel Ritter Ludwig von Erfurtshausen dem Christian von Seelbach zur Frau gegeben hat, bis zur Zahlung der diesrhalb zu leistenden 350 Rhein. fl. erblich ein Viertel von ihrem Anteil an dem gesamten Zubehör zu Wildenburg mit Ausnahme von Burg und Tal. Sodann hat Christian die Katharina mit dessen Anteil an dem Schloß  samt Zubehör zu Zeppenfeld, dessen Liegenschaften im Kirchspiel Gebhardshain sowie mit genannten 350 fl. zu bewittumen.

Quelle: Kloft, Bd. 1, S. 108, Nr. 226

 

 

 

 

NN

Schmedes

 

     

      

 

Johann IV.

von Hatzfeld

* um 1422

+ 25. 04. 1476

oo 21. 02. 1481

Maria

von Nesselrode

* 1442

+ 20. 09. 1503

 

 

                   GM 19030                                                                      GM 38056/57

                   Ahnen- Großeltern                                                          Ahnen- Großeltern

 

Forschungslücke

 

Johann IV. von Hatzfeld ist uns als Ritter, Kurkölnischer Rat, und Marschall von Westfalen überliefert.

Am 10. Juni 1451 bekennt Ritter Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg von Heyderich Hont von Lauffenscheid, Vogt zu Neustadt, einhundert oberländische rheinische Gulden erhalten zu haben, die dieser ihm für die Erben des verstorbenen Grafen Heinrich von Nassau im Namen seines Herrn, des Grafen Gerhard zur Mark, gezahlt habe.

Quelle: G. Aders, „Bergneustadt“ Quellen 1109 - 1630 S. 114.

 

Am 18. 01. 1469 bestätigt Ritter Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg, dass Ebf. Ruprecht zu Köln ihm für insgesamt 1420 oberl. Rhein. fl. 3 Mk. 1 S und 9 Pf. Kölner Währung die Schlösser, Städte und Ämter Bilstein, Waldenburg und Schnellenberg durch inserierte Urkunde vom gleichen Tag verpfändet hat. Er nimmt dies amts- und pfandweise an und verpflichtet sich unter Eid, die Bestimmungen der Pfandverschreibung

einzuhalten.

Quelle: Kloft,  Band 2 S. 7-11.

 

Ebf. Ruprecht zu Köln beauftragt am 5. Nov. 1470 den Ritter Johann von Hatzfeld, seinen Rat, in Anbetracht der von ihm geleisteten Dienste bis auf Widerruf mit dem Marschallsamt anstelle eines Marschalls.

Quelle: Kloft,   Bd. 2 S. 19

 

Herzog Gerhart und Jungherzog Wylhelm von Berg etc. bezeugen, dass Herzog Gerhatd Herrn Johan v.Hatzfeld, Ritter, Johan und Godert von Hatzfeld, Gebrüder und Herren zu Wildenburg, 60 rh. G., d.h. jedem 20 rh. G. Manngeld zusicherte aus dem Zoll zu Düsseldorf, alljährlich einzunehmen gemäß Lehnbrief. Nun sind sie den Kindern Johan und

Godertz von Hatzfeld ihre 40 Gulden 15 Jahre lang schuldig geblieben, d. h. 600 rh. G. Diese sollen sie während der nächsten 15 Jahre nachbezahlt erhalten, d. h., zu ihnen zustehenden 40 rh. G. jeweils weitere 40 rh. G. auf Martini.

Quelle: Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, HUANA Nr. 195, S. 47      

 

1482 - 1486 führten Johann von Hatzfeld und seine Vettern die sogen. "Hatzfeldsche Fehde" gegen die Stadt Köln.

Quelle: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins, Bd. 53,  S. 41 ff

 

Am 21. September 1503 verschreiben Heinrich von Nesselrode, Sohn zu Palsterkamp, und seine Frau Eva von Bernsau  dem Johann von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg, und seiner Frau Marie, ihrem Schwager und ihrer Schwester bzw. Schwägerin, für ihnen überlassene 60 oberländische  Rhein. fl. kurfürstlicher Währung erblich eine Leibrente von 6 fl. genannter Währung oder in Köln gültigem Gegenwert zugunsten deren Tochter Katharina, ihrer Nichte und Schwägerin, die Klosterfrau des Zisterzienserinnenklosters Zissendorf ist. Sie verpflichten sich, die Rente von ihrem Hof, Erbe und Gut zu Hagen im Kirchspiel Honrath im Lande Löwenburg zu liefern und setzen Hof, Erbe und Gut hierfür zu Unterpfand. Die Rente ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach St. Matthäustag (21. September) zum Kloster Zissendorf unbeschadet des jeweiligen Standes der Katharina lieferbar. Sie hat im Säumnisfalle das Recht, die Rente mit Hilfe des Klosters sowie ihrer Freunde und Verwandten beizutreiben. Es bleibt erbliches Einlösungsrecht der Rente zum Rententermin mit der Kaufsumme bei Wahrung vierteljähriger Kündigungsfrist vorbehalten.

Siegler: der Aussteller, seine Brüder Jaspar von Nesselrode, Propst zu Schildesche, Domherr zu Osnabrück und Paderborn, sowie Mauritius von Nesselrode

Quelle: Kloft, Bd. 2, Nr. 459

 

 

 

 

Barbara

Schmedes

* um 1550

oo

Georg

von Hatzfeld

Herr zu Schweckhausen

* um 1530

+ 02. 05. 1595

 

 

 

 

                                        

 

 

                                        (

Sohn von    >>>>>>>> )

                                        (

 

Hermann II.

von Hatzfeld

Herr zu Werher und

Schweckhausen

* um 1493

+ 19. 02. 1570

oo

Anna

Droste zu Weghausen

*

+ 17. 08. 1553

                                                      

                   GM 9515/14                                                                   GM 19028/29

                   Ahneneltern                                                                     Ahneneltern

 

Nachstehendes Testament des Hermann von Hatzfeld bringt bezüglich der nichtehelichen Kinder unseres direkten Vorfahren, Georg von Hatzfeld, endlich Klarheit.

Es beginnt wie folgt:

 

„Hermann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg und Schönstein, errichtete am 18. Februar 1594 zusammen mit seiner unterdessen gestorbenen Frau Margarethe von Hatzfeld ein gemeinsames Testament.

 

Nachdem sein Bruder Jörge von Hatzfeld und sein Vetter Adrian von Hatzfeld zu Werther ebenfalls gestorben waren, hatten sie beide durch Kodizill vom 22. Sept. 1595 über ihr Hab und Gut testamentarisch verfügt. Nachdem nun außer seiner Schwester Helene von Plettenberg geb. von Hatzfeld und der Jungfer Elbrecht von Hatzfeld auch seine Frau gestorben ist, auf die das Testament in erster Linie ausgerichtet war, sodass das von ihnen gemeinsam errichtete Testament, soweit es die Güter seiner Frau betrifft, keine Gültigkeit erhielt, und nachdem außerdem weitere Personen gestorben sind, auf die seine testamentarischen Bestimmungen gerichtet waren, widerruft er diese, soweit sie sich auf ihn und die von ihm hinterlassenen Erb- Testament seines Bruders Hermann, Chefs des Hauses Hatzfeld, vom 15. Juni 1599 bringt  sonstigen Güter beziehen. Stattdessen legt er wegen seines Hab und Gutes testamentarisch folgendes fest:

Sobald er gestorben ist:...es folgen auf 14 Seiten 12 Punkte, in denen auch sein Bruder Georg mehrfach erwähnt und bedacht wird, doch erst unter der lfd. Nr. 13 werden dessen persönliche Angelegenheiten geregelt:

"Seinem Bruder Georg hat er nach Ausweis von Belegen beachtliche Geldsummen vorgestreckt und für ihn ausgelegt. Zuvor hatte er ihm seinen Anteil an den Schweckhäuser Gütern, die ihm von Johann Droste und seinem gestorbenen Bruder zugefallen waren, erblich überlassen und ihm erlaubt, den Anteil seinen Kindern erblich zu überlassen. Auch hatte er dessen Schenkung dieserhalb mit seinem Siegel bekräftigt. Die erwähnten Schulden schlägt er nieder; Nachweise darüber, die nach seinem Tod aufgefunden werden, sind ungültig. Georgs Kinder (Elisabeth (GM9515), Margarethe und Hermann) behalten unbeeinträchtigt das, was deren Vater oder er selbst ihnen vermacht hat. Für den Fall, dass sie durch die Kinder seines Bruders Johann oder seiner Schwester beeinträchtigt werden oder der Lehnsherr ihnen oder ihren Erben die Belehnung mit den Lehngütern verweigert, die sie in Besitz hatten, erhalten sie folgendes zur Nutzung auf Lebenszeit:

das Haus zu Balve mit Schladoets Hof, den zugehörigen Gütern und den zu Balve  jährlich anfallenden Zinsen und Renten; aus den freien Gütern zu Wocklum, die keine Lehngüter sind, je 10 Malter harten Roggen und Hafer, die Mast für 20 Schweine, sofern Mast vorhanden ist; das Recht, ihre Kühe in den ganzen Balver Kamp zu treiben und diesen nach Belieben zu gebrauchen. Des ungeachtet bleibt es ihnen unbenommen, sich gebührend zu verteitigen“.

Quelle: Kloft, Bd. 4, S. 388 fl, Nr. 2083, 15. Juli 1599

 

 

 

Elisabeth

von Hatzfeld

* um 1575

+ 31. 12. 1648

oo um 1600

Otto

Reuter

Schultheiß zu Leuscheid

* um 1565

+ 21. 09. 1638

 

 

 

 

 

 

Er ist erwähnt am 17. 03. 1620 im Vogteigeding - Protokoll als „Otto Reutter, Scholtis zu Leuscheid“.

 

Elisabeth hat noch zwei Geschwister:

Margarethe von Hatzfeld oo mit Ernestus Schmidt und

Hermann von Hatzfeld, der eine eigene Linie begründet, die heute noch blüht.

 

 

Zurück / back



[1] Die fettgedruckten Ziffern mit dem angegebenen Verwandtschaftsgrad und den Kekulé Nummern beziehen sich auf meine Tochter Gabriele Marsch (GM 1)

[2] von Hochstade

[3] gestorben