Die Edelherren von Wildenburg als Erben der Köner Burggrafen von Arberg,

und der Versuch, die Abstammung der Barbara Smedes (9515) aus dem Hause Wildenburg zu belegen.

Zurück / back

Die Herren von Wildenburg sind ursprünglich ein Edelherrengeschlecht. Sie gingen etwa Mitte des 12. Jahrhunderts aus dem Grafengeschlecht der Arenberger hervor. In Köln besaßen Sie über Jahrhunderte hinweg das erbliche Burggrafenamt der rheinischen Metropole. Ihre Stammburg, nach der sie sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts nannten, ist das Schloß Arenberg.

1 Heinrich von Arenberg

(G 38969472 U 55746688 M 38969472)

* um 1130 + 1197

oo

Mathilde von Sayn

(G 38969473, U 55746689, M 38969473)

*... + nach 1187

   
Inhaber der Grundherrschaft Wissen.

Im Jahre 1166 begegnet uns Heinrich als Vicedomus und 1197 als Burggraf von Köln. Das Burggrafenamt ist seit 1166 in der Familie erblich.

Die Koehlhoffsche Chronik beschreibt 1499 dieses Amt als das "weltliche Schwert in Köln", vom Kaiser belehnt; es blieb bis 1279 beim Hause Arenberg.

Heinrich Neu bezeichnete bezeichnete den Inhaber des Burggrafenamtes als den "vornehmsten Laien in Köln".

Quelle: Jens Friedhoff: Die Familie von Hatzfeld, S.172

Arberg, heute Aren- oder Aremberg, war ein Bergschloß an der oberen Ahr. Das von dort stammende Edelherrengeschlecht tritt im Jahre 1166 in der Person des Henricus de Arberg als Zeuge in der Stiftungsurkunde des Klosters Meer auf. Er wird als "vicecomes" nach den Grafen von Saffenberg, aber vor denen von Jülich und Geldern genannt, gehörte also zweifellos zum hohen Adel. Quelle: Lac. I. 287 Nr.415.

In der Folge führte er meist den Titel "prefectus urbis colonie" oder auch "burggravius coloniensis" mit oder auch ohne den Zusatz "de Arberg". Er war also der kaiserliche Burggraf d. h. der militärische Befehlshaber der Stadt Köln. Diese Prefecten sind nicht zu verwechseln mit den Vögten von Köln, deb advovatis urbis coloniensis", die

vielfach in denselben Urkunden auftreten. Sie richteten im Dienste des Erzbischofs und zählten zu den Ministerialen. Die Prefecten sind seit 1032 nachzuweisen.

Die Genealogie beginnt mit Heinrich im Jahr 1166, seine Vorfahren konnten noch nicht ermittelt werden.

2 Otto von Arenberg

(G 19484736, U 27873344, M 19484736)

gtn. von Kappenstein

*... + nach 1217

oo

Kunigunde NN

(G 19484736, U 27873344, M 19484736)

*... +...

   
Burgvogt von Windeck.

Eberhard von Arenberg hinterließ seinem Bruder Otto von Arenberg gt. Kappenstein das Kirchspiel Wissen und die Vogtei der Benedektinerabtei Werden, deren Besitz sich bis über die Sieg-Ruhr-Wasserscheide nach Süden bis an die Grenzen des Kirchspiels Wissen ausdehnte. Otto nahm seinen Sitz auf dem Hof Kappenstein unweit dem Wisserbach, auf dem Werdener Besitz, und nannte sich 1217 Otto von Kappenstein.

In Ottos Besitz befand sich auch die Grundherrschaft und Burg Merten.

Quelle: Heimatjahrbuch des Kreises Altenkirchen 2002, S. 70.

Im Jahr 1217 versprechen Otto von Kappenstein und seine Frau Kunigunde, zugleich für ihre Nachfolger, dem Kloster St. Agnes zu Merten zur Abhilfe seiner Not, innerhalb ihrer Vogtei keine Mühle zu errichten. Ihre Leute sollen verpflichtet sein, in der Mühle des Klosters zu mahlen. Auch soll innerhalb der Immunität zur Vermeidung von Unziemlichkeiten kein von Laien zu bewohnendes Haus errichtet werden dürfen. Ferner verkaufen sie dem Kloster für 48 Mark zu unbeschwertem Besitz alle ihre Güter in Hombach, die sie von Heinrich, der sie von Ihnen zu Lehen trug, zurückgekauft hatten, dazu ihre Wiese.

Quelle: Jost Kloft, Bd. 1, S. 1

Klaus Pampus vermutet in ihm den Vater Gerhard I. von Wildenburg. Quelle: Oberberg. Geschichte Bd. 4, S. 60

3 Gerhard I. von Arberg

(9742368)

(geändert in von Wildenburg)

*... + um 1283

oo

Aleidis von Westerburg

(9742369)

*... +...

   
Wappen: In Rot, 2,1 gelbe heraldische Rosenblüten mit blauen Butzen; auf dem gekrönten Helm mit rot-goldener Decke ein rotes Schirmbrett, belegt mit 2,1 Rosenblüten und besteckt mit sieben weißen Pfauenfedern.

Im Zuge einer um die Mitte der 1230er Jahre durchgeführten Erbteilung des Arenberger Besitzes an der mittleren Sieg erhielt Heinrich von Arenberg Rechte und Güter südlich der Sieg, während seinem jüngeren Bruder Gerhard I. von Wildenburg (9742368), die nördlich des Flusses gelegene Hälfte des Kirchspiels Wissen und Güter im Raume Friesenhagen zufielen. Gerhard errichtete nahe dem bereits 1048 erwähnten "Hileweg", einer wichtigen, vom Mittelrhein durch desn Westerwald und das Bergische Land zur Ruhr führenden Handelsstraße, an strategisch günstiger Stelle unweit von Friesenhagen die Wildenburg und benannte sich nach dieser.

Quelle: Jens Friedhoff; "Die Familie von Hatzfeld" S. 159

Gerhard ist mit dem Kölner Ebf. Siegfried von Westerburg (reg. 1275 - 1297) als auch mit Graf Sigfried I. von Wittgenstein + 1281 blutsverwandt.

Quelle: Jens Friedhoff: "Die Familie von Hatzfeld" S. 158

Am 10. 8. 1247 bekennt Gerhard Herr zu Wildenburg, daß Graf Adolf V. von Berg ihm ein erbliches Lehen von 15 Mark jährlich auf die Herbstbede zu Gummersbach angwiesen habe, und zwar so lange, bis ihm im ganzen 125 Mark gezahlt sind. Dafür gelobt er dem Grafen Beistand gegen die Grafen von Sponheim und jedermann, ausgenommen nur den Kölner Erzbischof und die Gräfin (Mechtild) von Sayn. Sollten aber die Grafen von Sponheim sich mit ihm selbst einigen, so wird dies nur einverständlich mit Graf Adolf geschehen dürfen. Quellen: StA.Düsseld. Berg. Urk. Nr. 19 -2. und G. Aders: Bergneustadt 1109 - 1630 S. 8

Um das jahr 1239 erbaute er die Burg "Am wilden Berghe".

21. März 1250 überläßt der Ebf. von Köln mit Einwilligung von Domprioren und Domkapitel zu Köln an Heinrich Burggrafen zu Köln und Gerhard, Edelherrn zu Wildenburg, die zu den Herrschaften Rosbach und Wied gehörigen Ministerialen zu vollem Recht, die und deren Nachkommen sie bisher mit Mechtild, verwitwete Gräfin von Sayn und deren Vorfahren ungeteilt innehatten. Er bestätigt das bisherige Recht, wonach Kinder zwischen beiderseitigen Ministrielen gemeinsam und ungeteilt sind. Quelle: Kloft Bd.1 S. 2

Erzbischof Konrad von Köln überließ am 21. März 1250 dem Edelhern Gerhard von Wildenburg die nördlich der

Sieg gelegene Hälfte des Kirchspiels Wissen, während seinem Bruder Heinrich, Burggraf von Köln, die Burg Schönstein mit den Gütern um Wissen zufiel. Die sog. Ministerialen zu Rospe und Wied, besaßen Gerhard und Heinrich bisher mit der Gräfin von Sayn gemeinschaftlich. Quelle: Beyer III. S. 773.

Am 13. Juni 1284 regeln Heinrich Graf von Sponheim und Heinrich von Isenburg als gewählte Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen Johann Graf von Sayn (3742730) und Heinrich Herrn zu Wildenburg wie folgt:

Heinrich darf Burg Wildenburg niemandem zum Schaden Johanns oder seiner Brüder verkaufen oder verpfänden; er soll sie lediglich an seine Kinder oder Johanns Brüder überlassen. Heinrich darf die Gerichtsbarkeit innerhalb von Burgtal und Bannzäunen ausüben mit Ausnahme von Diebstahl, Totschlag, Raub oder sonstigen Fällen, die mit schwerster oder Todesstrafe belegt werden; solche Fälle sind dem Amtmann Johanns in Friesenhagen zu ünberweisen. Quelle: Kloft Bd. 1, Nr. 6, S. 6/7. 12. Juni 1290, Kloft Bd. 1, Nr. 7, S 7/8

4 Gerhard II. von Wildenburg

(G 4871184, U 6968336, M 4871184)

*... + nach dem 12. 07. 1290

oo

Aleidis NN

(G 4871184, U 6968336, M 4871184)

*... +...

   
Am 21.3. 1250 überläßt Konrad, Ebf. von Köln, Erzkanzler von Italien und apostolischer Legat, mit Einwilligung von Domprioren und Domkapitel zu Köln an Heinrich Burggrafen zu Köln und Gerhard Edelherr zu Wildenburg die zu den Herrschaften Rosbach und Wied gehörigen Ministeialen zu vollem Recht, die und deren Nachkommen sie bisher zusammen mit Mechthild verw. Gräfin von Sayn und deren Vorfahren ungeteilt innehatten. Er bestätigt das bisherige Recht, wonach Kinder aus Ehen zwischen beiderseitigen Ministerialen gemeinsam und ungeteilt Erben sind. Quelle: Kloft Bad. 1 Nr. 3

Gerhard Edler von der Wildenburg schreibt im September 1267 an die auf der Neuerburg residierende Mechtildis von Sayn, er habe ein großes Unrecht begangen, indem er seine Lehnsrechte an der Herrschaft Schloß Windeck an den Grafen Adolf von Berg verkauft habe, der sich nun weigere, diese Herrschaft von der Mechtildis zu Lehen zu empfangen. ssQuelle: Lac. U.B. II Nr. 572.

Am 22. Sep. 1272 bezeugt Gerhard von Wildenburg einen Schiedsspruch der Landgräfin von Hessen, wegen der zwischen Dietrich von Isenburg und dem Deutschen Orden zu Marburg strittigen Güter zu Odenhausen im Lahntal und bezeichnet Siegfried von Westerburg (19484738) als einen Blutsverwandten.

Quelle: Gudenus VI (1743 - 68) Nr. 47

5 Heinrich I. von Wildenburg

(GM 2435592, UL 3484168, MM 2435592)

* + um 1252

oo

Elisabeth

von Isenburg-Limburg

(GM 2435593, UL 3484169, MM 2435593)

*... + um 1307

  )
Am 26.12.1307: Heinrich Herr zu Wildenburg, Elsebe Frau von Wildenburg sowie ihrer beider Söhne Dietrich und Johann tragen mit gesamter Hand und im Einvernehmen mit Freunden und Verwandten an Johann Grafen von Sayn Haus und Burg zu Wildenburg, die ihr und ihrer Eltern Eigen waren, mit der Maßgabe erblich auf, dass Johann oder der jeweilige Erbe zu Sayn ausschließlich ihnen, ihren Söhen oder Töchtern oder ihren nächsten Stammeserben das Haus und die Burg als unverfallenes Lehen austut. Haus Wildenburg soll für Johann und die jeweiligen Erben Offenhaus sein. Johann sagt ihnen hierfür Rat und Hilfe gegen jedermann zu, wie für einen Herrn gegenüber seinem Mann üblich ist, sowie Schutz für ihre Leute in seinem Lande. Johann und seine Nachfolger sowie Heinrich und seine Erben haben unter ihren beiderseitigen Freunden je zwei Schiedsrichter für Streitfälle zwischen ihnen zu wählen. Beim Tode eines der Schiedsleute hat der Betroffene binnen Monatsfrist Nachwahlpflicht. Die Schiedsleute haben bei Uneinigkeit untereinabder binnen Monatsfrist den Rechtsweg zu beschreiten. Der dann schuldig Befundene kommt für die Unkosten der Schiedsleute sowie alle rechtmäßigen Schuldigkeiten auf. Quelle: Kloft Bd. 1, Nr. 10, S. 9 - 10.
6 Brü-

Johann II.von Wildenburg

(GM 608898, UL 871042, MM 608898)

*... +1357

oo 11.9.1339 Eheberedung

Elisabeth von Sayn

(GM 608899, UL 871043, MM 608899)

*... +1388

der

Dietrich von Wildenburg

(G 1217944, U 1742232, M 1217944)

*... + um 1333

oo

Kolbe von Wilnsdorf Agnes

*... +...

 
7 Cou-

Jutta von Wildenburg

(GM 304449, UL 435521, MM 304449)

* um 1335 +1417

oo 1387

von Hatzfeld Johann II.

(GM 304449, UL 435521, MM 304449)

*... +1407

Fortsetzung der Al siehe Hatzfeld

sins

Hermann I. von Wildenburg

*... + 1418

(GM 608972, UL 871116, MM 608972)

oo

Feye von Hammerstein

(GM 608973, UL 871117, MM 608973

 
Mit dem Tode ihres Bruders Johann IV von Wildenburg und des Sohnes ihres Vetters Hermann I. von Wildenburg, Hermann II. von Wildenburg (304486), + um das Jahr 1411, war das Geschlecht der Wildenburger im Mannesstamme erloschen und Jutta erbte die reichsunmittelbare Herrschaft Wildenburg. 1418 vermachte sie die Wildenburg ihrem Sohn Goddert „dem Rauhen“ von Hatzfeld (152224). Somit setzten sich die Hatzfelder in den Besitz des riesigen Erbes, namentlich des Schlosses Wildenburg. Quelle: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins Bd. 53 S.42.

Am 25. Juli 1404 versetzt Hermann Herr zu Wildenburg dem Rorich Smyde für quittierte 8 Rhein. fl. erblich den Teil an Hof und Gut, den Henkel Schumann zu Wissen von Johann Herrn zu Wildenburg, seinem Neffen und ihm innehatte. Er behält sich Einlösungsrecht mit diesem Betrage jeweils zu St. Martinstag (11. November) vor. Siegler: der Aussteller. - Ipso die b. Jacobi apostoli. Ausführung: Pergament, S. beschädigt. - Nr. 169. Quelle: Kloft Bd. 1, S. 89

Am 29. August 1343 reversieren Johann, Ritter, und sein Bruder Hermann (608966) Herren zu Wildenburg zugleich für ihre Erben, dem Johann Grafen zu Sayn und dessen Erben als Grafen zu Sayn erneut die Belehnung mit dem Haus zu Wildenburg, das sie bereits von seinen Eltern und ihm selbst zu Lehen trugen und das ihm Offenhaus sein soll. Dabei versprechen sie, zugleich für ihre Erben bzw. die jeweiligen Herren zu Wildenburg, dass sie ohne Rücksicht auf die Anzahl ihrer Nachkommenschaft nur jeweils zwei als Erben zu Wildenburg stellen. Sie behalten sich und ihren Erben Vorrecht bei der Belehnung durch den Grafen von Sayn und dessen Erben vor, jede weitere Teilhaberschaft ausgeschlossen. Verstirbt einer von ihnen oder beerbt einer ihrer Erben Haus Wildenburg, so nur der jeweils älteste. Auf diese Verpflichtung verpflichten sie sich eidlich im Einvernehmen mit ihrem Landesherrn zu Sayn. Sie verpflichten sich zugleich für ihre Erben bzw. den jeweiligen Herrn zu Wildenburg, dass der oder die jeweiligen Inhaber des Hauses zu Wildenburg und ihre Amtleute das Haus den Grafen von Sayn und deren Erben bzw. deren Amtleuten auf Verlangen zu öffnen haben und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich einer von ihnen außer Landes befindet oder nicht. Die von ihren Eltern ausgestellten Urkunden in Händen des Grafen von Sayn behalten ihre Gültigkeit. Quelle: Kloft Bd.1, Nr. 42 S. 26

Am 11. September 1339 übergeben Godart von Sayn (1217798), Herr zu Homburg, sein ältester Sohn Engelbrecht sowie sein Sohn Salentin dem Johann Edlen zu Wildenburg (608898) eine von Godarts Töchtern . Auch sagen sie ihm 40 Mk. Rente, den Pf. zu 3 H. gerechnet, ihm an günstigst gelegener Stelle zu. Je 10 Mk. Rente sind mit 100 Mk. gleicher Währung ablösbar. Sie erklären ihre Burg zu Homburg für ihn zum Offenhaus. Auch verpflichten sie sich zu gegenseitiger Hilfe. Zeugen: u.a. Reinhard Herr zu Westerburg, Ritter Simon von Isengarten (1871392) . Quelle: Kloft Bd. 1. S. 24

8 Brü-

Johann IV. von Wildenburg

*... + 1418

von Diez Anna

*... + nach 1388

der

Hermann II. von Wildenburg

(GM 304486, UL 435558, MM 304486)

 
Die männliche Linie des Hauses Wildenburg erlosch mit den Brüdern Johann und Hermann im Mannesstamm. Das Wildenburger Erbe ging an Jutta von Wildenburg über, die es durch Heirat dem Hause Hatzfeld zubrachte. Jutta bewohnte mit ihrem Mann den Stammsitz der Hatzfeld, Burg Burg Hatzfeld a.d. Eder.

Hermann II. von Wildenburg blieb ledig, hatte aber eine illegitime Tochter, Agneta von Wildenburg (148835), deren Mutter unbekannt blieb.

9   Agneta Wildenburg

(G 152243, U 217779, M 152243)

*... +...

oo

Hencken Schoeman

(G 152242, U 217778, M 152242)

*... + nach 1404 in Wissen

 
Agneta ist wohl die uneheliche Tochter des unverheiratet gebliebenen Hermann von Wildenburg. Die Ehe seines Bruders Johann mit Anna von Dietz blieb kinderlos, sodass mit den beiden Brüdern das Haus Wildenburg zu Grabe ging, wie Walther Möller in seinen "Stammtafeln westdeutscher Adelsgeschlechter, Bd. IV, S. 80", schreibt.
10   Agnete Schoeman

(GM 76121, UL 108889, MM 76121)

*... +...

oo um 1405

Rorich Schmede

(GM 76120, UL 108888, MM 76120)

* um 1380 in Wissen +...

 
Am 20. Dez. 1406 verkauft Hermann Herr zu Wildenburg an Rorych Smede zu Wissen und dessen Frau Nete erblich seinen Teil an Bettenburnez gutz zu Wissen in dem Umfange, wie Henckel Schoman zu Wissen diesen von seinem Neffen Johann Herrn zu Wildenburg und ihm innehatte. Der Verkauf erfolgt für eine quittierte Kaufsumme, sein Neffe Johann jenen seinen Anteil an dem Gut überlassen hat, so daß Rorich und seine Frau samt beider Erben künftig über die Hälfte des Gutes unbeeinträchtigt von Hermanns Seite verfügen können. - Siegler: der Aussteller, sein Neffe Johann Herr zu Wildenburg; Knappe Johann von Durrenbach. - In uigilia Thome apostoli.

Ausführung: Perg., Sg. 1 bis 3 besch. - Nr. 173. 1411 Februar 10 199

Hermann Herr zu Wildenburg versetzt an Rorich. den Schmied (deme smede), und seine Frau Nete für ihm geliehene 20 Rhein. fl. erblich und zur freien Verfügung den Hof zu deme Weinigen brole im Kirchspiel Wissen mit allem Zubehör. Er behält sich und seinen Erben Einlösungsrecht jeweils zum Tage Mariä Reinigung (Februar 2) mit der geliehenen Summe vor. - Siegler: der Aussteller, sein Neffe Johann Herr zu Wildenburg. - Ipso die Scholastice uirginis.

Ausf., Perg., Sg. ab. - Rv.:

Joan und Herman Herren zu Wildenburg (durchstrichen: verkaufen) versetzen das Becknebornes und Weniger Broel gut im kirspel Wissen von anno 1406 ad 1411 (18.Oktober 1406)

Johann Herr zu Wildenburg überläßt dem Rorich Smede von Wissen und dessen Frau Nete samt beider Leibeserben seine Hälfte von Bettenbürnes Gut, das im Dorf Wissen gelegen ist. - Siegler: der Aussteller, sein Neffe Hermann Herr zu Wildenburg. - Ipso die b. Severini episcopi.

Ausführung: Pergament, Sg. 1, 2 beschnitten - Nr. 172.

Am 22. April 1431 (Kloft Nr. 255) haben sich Ritter Johann, sowie Johann und Gottfried (Goedert), insgesamt Gebrüder von Hatzfeldt, Herren zu Wildenburg, mit Rorich Schmede zu Wissen und dessen Frau Agnes samt deren Kindern in ihren Streitigkeiten wegen Höfen und Gütern in der Herrschaft Wildenburg (Willenberg) im Kirchspiel Wissen, über welche die Eheleute besiegelte Urkunden innehatten, nämlich dem Hof Bilgenroth (Bielgenrode), dem Hof zum Broel und dem Hof Hecke, folgendermaßen durch Freunde, geeinigt:

Im Hinblick auf die Gunst, welche die Gebrüder von Hatzfeldt dem Peter und den übrigen Kindern der Eheleute gewährt haben und künftig gewähren, überlassen diese samt Kindern den Gebrüdern von Hatzfeldt die Urkunden mit Bezug auf die genannten Höfe, Erb- und sonstigen Güter. Hierfür räumen die Gebrüder von Hatzfeldt den Eheleuten und deren Kindern samt deren Erben das von diesen im Dorfe Wissen bewohnte, Bettenborniß gudt genannte Erbe und Gut, wo vormals Henckel Schoeman wohnte, ein; das Gut hatten die Eheleute bisher von Herrn Johann und Junker Hermann Herren zu Wildenburg, den Onkeln der Gebrüder von Hatzfeldt, inne. Die Gebrüder von Hatzfeldt verpflichten sich> die Eheleute und deren Kinder samt deren Erben dort fortan unbeeinträchtigt ansässig zu lassen; sie verzichten, zugleich für ihre Erben, auf alle Forderungen an Diensten und sonstigen Rechten wie Lehenschaft und Herrenzins hinsichtlich dieser Güter; lediglich der Kirche und den Heiligen verbleiben ihre Rechte daran wie Zehnte oder Zinsen. Sie leisten ihnen Schutzversprechen hinsichtlich der Güter; werden diese entfremdet, so unterstützen sie die Eheleute und deren Kinder samt Erben bei der erneuten Beschaffung und stellen bis zu deren Erstattung eine besiegelte Urkunde aus. Die Gebrüder von Hatzfeldt verpflichten sich auf die Vereinbarungen bei Verzicht auf jeden Rechtsbehelf.

Mittler waren: AIbrecht von Gebhardshain gen. Lützeroth (von Gevertshan gen. von Lützenraide), Ritter und Amtmann zu Schönstein; Reinhard von der Lippe gen. Huhn (Hoen), Heinrich von Sierßbach gen. Frieße, Wiegand von Seelbach, Wolf's Sohn; Johann von Gerndorf; Konrad von Widderstein (Wieder-) und Aloff von Mühlenthal (Mullendal), Schultheißen in der Herrschaft Wildenburg; Heinrich vom Hof gen. Pampus (GM 37568, UL 53952, MM 37568, RobM 12992, LydF 37304) [von der Hauen gen. Pampus], Schultheiß zu Schönstein (Schoinstein). - Siegler: die Aussteller. - Dominica tertia post festum Paschae. Begl. Abschr. mit Beglaubigungsvermerk von 1868 Januar 11 zu Kaiserswerth durch Notar Schlippert mit dessen Unterschrift, Pap. - Randvermerk auf dem ersten Blatt:

Hier nennen die von HatzfeIdt Joan und junker Herman Herren zu Wildenberg ihre Oemen. Die Großmutter (Jutta ?) Dame von HatzfeIdt also die Schwester dieser Joan und Hermann Herrn zu Wildenberg, welche Öhme sollen ausgegangen sein anno 1418 (19. Jh.). - Quelle: Kloft Bd.1 S. 123 - 24 Nr. 239.

11   Peter Schmede

(GM 38060, UL 54444, MM 38060)

* um 1420 in Wissen

+ nach 1480

 
12   NN Schmede

(GM 19030, UL 27222, MM 19030)

 
Im Jahr 1556 wird Georg wird nach dem Tod seines Onkel Jobst Droste zu Schweckhaus, dem einzigen Bruder seiner Mutter, mit Schweckhausen belehnt.

Quelle: RKG H 572

Am 24. August 1589 verpflichten sich Hermann von Hatzfeld-Werther, Georg von Hatzfeld zu Schweckhausen (9514), Heinrich von Hatzfeld-Wildenburg, Franz von Hatzfeld-Merten, Johann und Wilhelm von Hatzfeld-Weisweiler, Georg und Sebastian von Hatzfeld-Crottorf sowie Heinrich von Hatzfeld-Oedenthal und Uffeln, einen Lehnsrevers über den Empfang von Schloß und Amt Schönstein als erbliche Lehen auszustellen.

Quelle: Kloft Bd. IV, Nr. 1920.

Das Testament seines Bruders Hermann, Chefs des Hauses Hatzfeld, vom 15. Juni 1599 bringt bezüglich der minderjährigen Kinder unseres direkten Vorfahren, Georg von Hatzfeld (9514), einen konkreten Hinweis. Es beginnt wie folgt:

"Hermann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg und Schönstein, errichtete am 18. Februar 1594 zusammen mit seiner unterdessen gestorbenen Frau Margarethe von Hatzfeld ein gemeinsames Testament. Nachdem sein Bruder Georg (Jörge) von Hatzfeld und sein Vetter Adrian von Hatzfeld zu Werher ebenfalls gestorben waren, hatten sie beide durch Kodizill vom 22. Sept. 1595 über ihr Hab und Gut testamentarisch verfügt. Nachdem nun außer seiner Schwester Helene von Plettenberg geb. von Hatzfeld und der Jungfer Elbrecht von Hatzfeld auch seine Frau gestorben ist, auf die das Testamnet in erster Linie ausgerichtet war, sodaß das von ihnen gemeinsam errichtete Testament, soweit es die Güter seiner Frau betrifft, keine Gültigkeit erhielt, und nachdem außerdem weitere Personen gestorben sind, auf die seine testamentarischen Bestimmungen gerichtet waren, widerruft er diese, soweit sie sich auf ihn und die von ihm hinterlassenen Erb- und sonstigen Güter beziehen. Stattdessen legt er wegen seines Hab und Gutes testamentarisch folgendes fest: Sobald er gestorben ist....es folgen auf 14 Seiten 12 Punkte, in denen auch seinen Bruder Georg mehrfach erwähnt und bedacht wird, doch erst unter der lfd. Nr. 13 werden dessen persönliche Angelegenheiten regelt:

"Seinem Bruder Georg hat er nach Ausweis von Belegen beachtliche Geldsummen vorgestreckt und für ihn ausgelegt. Zuvor hatte er ihm seinen Anteil an den Schweckhäuser Gütern, die ihm von Johann Droste und seinem gestorbenen Bruder zugefallen waren, erblich überlassen und ihm erlaubt, den Anteil seinen Kindern erblich zu überlassen. Auch hatte er dessen Schenkung dieserhalb mit seinem Siegel bekräftigt. Die erwähnten Schulden schlägt er nieder; Nachweise darüber, die nach seinem Tod aufgefunden werden, sind ungültig. Georgs Kinder (Elisabeth (9515), Margarethe und Hermann) behalten unbeeinträchtigt das, was deren Vater oder er selbst ihnen vermacht hat. Für den Fall, dass sie durch die Kinder seines Bruders Johann oder seiner Schwester beeinträchtigt werden oder der Lehnsherr ihnen oder ihren Erben die Belehnung mit den Lehngütern verweigert, die sie in Besitz hatten, erhalten sie folgendes zur Nutzung auf Lebenszeit: das Haus zu Balve mit Schladoets Hof, den zugehörigen Gütern und den zu Balve jährlich anfallenden Zinsen und Renten; aus den freien Gütern zu Wocklum, die keine Lehngüter sind, je 10 Malter harten Roggen und Hafer, die Mast für 20 Schweine, sofern Mast vorhanden ist; das Rech, ihre Kühe in den ganzen Balver Kamp zu treiben und diesen nach Belieben zu gebrauchen. Desungeachtet bleibt es ihnen unbenommen, sich gebührend zu verteitigen.

Die "Tafel 113 der Europäischen Stammtafeln" sagt aus, dass Georg von Hatzfeld mit Anna von Hanxleden verheiratet war. Diese Aussage ist jedoch nicht richtig, wie Fritz Licht aus Hunstig ind einem in der WGfF erarbeiteten Genealogie ausgearbeitet und vor allen Dingen belegt hat, Die Bestätigung seiner Forschungen lieferte im Jahre 2004 Jens Friedhoff mit seiner Dissertation "zur Geschichte der Grafen von Hatzfeld".

Der oben angeführte Hinweis wird durch die Bearbeitung des Schönsteiner Archivs durch Jens Friedhoff und seiner hieraus folgernden Doktorarbeit konkret, wir können nunmehr mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Stammlinien Marsch/Steinhauser, Hardt/Faulenbach, Lutter/Reusch und Bubenzer/Hackebracht über die Mutterlinien in das edelfreie Geschlecht von Hatzfeld münden.

Im Jahre 1595 scheint Schweckhaus in den Besitz des Hermann von Hatzfeld übergegangen zu sein, dem Sohn Georgs Georgs von Hatzfeld zu Schweckhaus (9514) aus seiner Verbindung mit Barbara Schmedes, die ihrem Gatten außer dem Sohn Hermann noch die beiden Töchter Margarethe und Elisabeth (4757) schenkte. Margarethe vermählte sich am 20. Oktober 1596 mit Ernst Schmidt, dem Hatzfeldschen Rentmeister zu Schönstein, während ihre Schwester Elisabeth um 1600 Ernst Reuter (4756), den bergischen Schultheiß zu Schönstein an der Sieg, heiratete.

Von der Lehnsnachfolge in Schönstein sollte Georg von Hatzfeld gemäß einer Klausel im 1593 abgefaßten Testament seines Bruders Hermann von Hatzfeld.Werher-Schönstein, 1527 - 1600) bis zur Lösung seiner ehelichen, nicht standesgemäßen Verbindung mit Barbara Schmedes ausgeschlossen bleiben. Am 14. Februar 1594 widerum räumte Hermann von Hatzfeld seinem Bruder Georg und dessen "Magd" das Recht ein, nach seinem Ableben von dem Adelssitz zu Balve und dem Schladoets Hof Besirtz zu ergreifen und die jährlichen Einkünfte aus Balve zu genießen".

13 Barbara Schmedes

(GM 9515, UL 13611, MM 9515)

oo um 1570

Georg von Hatzfeld

(GM 9514, UL 13610, MM 9514)

 
Nach den "Europäischen Stammtafeln, Tafel 113" heiratete Georg von Hatzfeld die Anna von Hanxleden. Diese Verbindung ist falsch, wie Fritz Licht und Lutz von Hatzfeld erarbeitet und pupliziert haben.

Am 24. August 1589 verpflichten sich Hermann von Hatzfeld-Werther, Georg von Hatzfeld zu Scheckhausen, Heinrich von Hatzfeld-Wildenburg, Franz von Hatzfeld-Merten, Johann und Wilhelm von Hatzfeld-Weisweiler, Georgund Sebastian von Hatzfeld-Crottorf sowie Heinrich von Hatzfeld- Oedenthal und Uffeln, einen Lehnsrevers über den Empfang von Schloß und Amt Schönstein als erbliche Lehen auszustellen.

Quelle: Kloft Bd. IV, Nr. 1920.

Das Testament seines Bruders Hermann, Chefs des Hauses Hatzfeld, vom 15. Juni 1599 bringt bezüglich der nichtehelichen Kinder unseres direkten Vorfahren, Georg von Hatzfeld, endlich Klarheit. Es beginnt wie folgt: Hermann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg und Schönstein, errichtete am 18. Februar 1594 zusammen mit seiner unterdessen gestorbenen Frau Margarethe von Hatzfeld ein gemeinsames Testament. Nachdem sein Bruder Georg (Jörge) von Hatzfeld und sein Vetter Adrian von Hatzfeld zu Werher ebenfalls gestorben waren, hatten sie beide durch Kodizill vom 22. Sept. 1595 über ihr Hab und Gut testamentarisch verfügt. Nachdem nun außer seiner Schwester Helene von Plettenberg geb. von Hatzfeld und der Jungfer Elbrecht von Hatzfeld auch seine Frau gestorben ist, auf die das Testamnet in erster Linie ausgerichtet war, sodaß das von ihnen gemeinsam errichtete Testament, soweit es die Güter seiner Frau betrifft, keine Gültigkeit erhielt, und nachdem außerdem weitere Personen gestorben sind, auf die seine testamentarischen Bestimmungen gerichtet waren, widerruft er diese, soweit sie sich auf ihn und die von ihm hinterlassenen Erb- und sonstigen Güter beziehen. Stattdessen legt er wegen seines Hab und Gutes testamentarisch folgendes fest: Sobald er gestorben ist, es folgen auf 14 Seiten noch 12 Punkte, in denen auch sein Bruder Georg mehrfach erwähnt und bedacht wird, doch erst unter der lfd. Nr. 13 werden dessen persönliche Angelegenheiten geregelt: "Seinem Bruder Georg hat er nach Ausweis von Belegen beachtliche Geldsummen vorgestreckt und für ihn ausgelegt. Zuvor hatte er ihm seinen Anteil an den Schweckhäuser Gütern, die ihm von Johann Droste und seinem gestorbenen Bruder zugefallen waren, erblich überlassen und ihm seinen Anteil an den Schweckhäuser Gütern, die ihm von Johann Droste und seinem gestorbenen Bruder zugefallen waren, erblich überlassen und ihm erlaubt, den Anteil seinen Kindern erblich zu überlassen. Auch hatte er dessen Schenkung dieserhalb mit seinem Siegel bekräftigt. Die erwähnten Schulden schlägt er nieder; Nachweise darüber, die nach seinem Tod aufgefunden werden, sind ungültig. Georgs Kinder (Elisabeth (9515), Margarethe und Franz) behalten unbeeinträchtigt das, was deren Vater oder er selbst ihnen vermacht hat. Für den Fall, dass sie durch die Kinder seines Bruders Johann oder seiner Schwester beeinträchtigt werden oder der Lehnsherr ihnen oder ihren Erben die Belehnung mit den Lehngütern verweigert, die sie in Besitz hatten, erhalten sie folgendes zur Nutzung auf Lebenszeit: das Haus zu Balve mit Schladoets Hof, den zugehörigen Gütern und den zu Balve jährlich anfallenden Zinsen und Renten; aus den freien Gütern zu Wocklum, die keine Lehngüter sind, je 10 Malter harten Roggen und Hafer, die Mast für 20 Schweine, sofern Mast vorhanden ist; das Rech, ihre Kühe in den ganzen Balver Kamp zu treiben und diesen nach Belieben zu gebrauchen. Desungeachtet bleibt es ihnen unbenommen, sich gebührend zu verteidigen.

am 25. Oktober 1556 wird Georg nach dem Tod seines Onkel Jobst Droste u Schweckhaus, dem einzigen Bruder seiner Mutter, mit Schweckhausen belehnt. Quelle: RKG H 572

Nunmehr kam es zu einigen Prozessen über die Frage, ob das Schweckhausener Lehngut an die Neffen des kinderlos verstorbenen Jobst Droste, an die von Hatzfeld, oder als Mannlehen an den Vetter Johann Droste zu Erwitte fallen sollte.

Schon am 19. Juli 1571 egeht ein Urteil der Juristen-Fakultät zu Heidelberg auf Herausgabe des Lehnguts Schweckhaus zugunsten des Johan Droste. Quelle: RKG H 572

Doch es sollte noch fast hundert Jahre dauern, bis die Droste wieder in den Besitz von Schweckhausen kamen.

Am 25. Oktober 1575 ließen sich Hermann von Hatzfeld-Werther-Schönsten (1527-1800) sowie Heinrich von Hatzfeld-Weisweiler, + 1605, Georg von Hatzfeld-Werther (9514), + 1595 und Ludwig von Hatzfeld-Wildenburg von Maximilian II., Römischer Kaiser usw., auf dem Reichstag zu Regensburg ihre seit mehr als 150 Jahren ausgeführten landesherrlichen Rechte in der Herrschaft Wildenburg als freie, eigene und nur der kaiserlichen Jurisdiktion unterworfene Herrschaft mit Hoheit, Obrigkeit und Gerechtigkeit, hoher und niederer Gerichtsbarkeit, Recht in peinlichen und in bürgerlichen Sachen bestätigen. Quelle: Kloft Bd. 4 Nr. 1710

Endgülige Klarheit über den Ehestand zwischen Georg und Barbara bringt die Dissertation von Jens Friedhoff:

In der Auseinandersetzung um die Eigentumsrechte an Schweckhausen untermauert die Familie Droste zu Erwitte ihre Argumentation mit dem Hinweis auf die illegitime Herkunft der Erben des Georg von Hatzfeld aus seiner Verbindung mit Barbara Schmedes. Im Jahre 1595 scheint Schweckhaus in den Besitz des Hermann von Hatzfeld übergegangen zu sein. Es handelt sich um Georgs Sohn aus seiner Verbindung mit der Magd Barbara Schmedes, die ihrem Gatten außer Hermann zwei Töchter, Margarethe und Elisabeth + 1648 (9145), schenkte. Margarethe vermählte sich am 20. Oktober 1596 mit Ernst Schmidt, dem Hatzfeldschen Rentmeister zu Wildenburg, während ihre Schwester Elisabeth um 1600 Ernst Reuter, bergischer Schultheiß zu Leuscheid an der Sieg, heiratete. Von der Lehnsnachfolge in Schönstein sollte Georg von Hatzfeld gemäß einer Klausel im 1593 abgefaßten Testament seines Bruders Hermann von Hatzfeld.Werher-Schönstein, 1527 - 1600) bis zur Lösung seiner Verbindung mit Barbara Schmedes ausgeschlossen bleiben.

Am 14. Februar 1594 räumte Hermann von Hatzfeld seinem Bruder Georg und dessen Magd das Recht ein, nach seinem Ableben von dem Adelssitz zu Balve und dem Schladoets Hof Besirtz zu ergreifen und die jährlichen Einkünfte aus Balve zu genießen.

Quelle: Jens Friedhoff, "Die Familie von Hatzfeld" S. 75 - 76.

14 Elisabeth von Hatzfeld (4757)

oo

Otto Reuter (4756)

 
Im Prozeß Droste c/o Hatzfeld: Bestätigung des Erbvertrages vom 4. Juli 1597 der Vormünder von Elisabeth und Margretha einerseits und Ernestus Schmidt andererseits wegen der Schweckhausener Güter. Diese stammen aus der Mitgift ihrer Großmutter Anna Droste von Weghausen. Schreiben vom 28.6. 1604 in gleicher Sache durch Ernestus Schmidt.

Quelle: Kloft, Band 4, Seite 394 und Lutz Hatzfeld "Nassauische Annalen" Seite 81, siehe auch Aufsatz von Fritz Licht in "Mittelungen der WGfF Bd. 40, Heft 2 S.47

erwähnt am 17.3. 1620 im Vogtgeding Protokoll als "Otto Reutter, Scholtis zu Leuscheid".

15   Wilhelm Reuter (2378)

* um 1606 in Wilberhofen

+ 1674 in Rosbach

± 30.10.1674 in Rosbach

oo am 17. 06. 1629

Dorothea Saur (2379)

* um 1608 Dattenfeld

+ 1686 Rosbach

± am 23.11.1686 Rosbach

Wilhelm Öttershagen (1200

oo

Agnes von der Hoven (1201)

gt. Heinrichs Tochter

Wilhelm Reuter war Schultheiß zu Rosbach.

Wilhelm Öttershagen wird 1642 als Wilhelm Schnitter, öfters aber auch als Schnieder erwähnt. 1646 ist er als Wilhelm Schnider Taufpate bei einem Sohn des Schultheißen Wilhelm Reuter aus Rosbach. Im Jahre 1653 begegnet er uns als Wilhelm, Geschworn zu Oetersen. Als solcher folgte er im Dienst des Schultheißen seinem Schwiegervater Heinrich zum Hoff. Schon in der nächsten Generation hat sich der Name Öttershagen als FN fest etabliert, wie seine Söhne, die Schultheißen Hermann und Wilhelm Öttershagen, belegen. Die Namenswandlung mittels Berufsbezeichnungen (Schneider und Geschworener) hin zum festen und vererbbaren

Herkunftsnamen ist hier innerhalb eines Zeitraumes von 40 Jahren exemplarisch dokumentiert.

1643 wird seine Frau Agnes erstmals als "Frau des Wilhelm zu Öttershagen" genannt; bei der Taufe seines letzten Kindes heißt er posthum wieder "Schneider".

Ostern 1646 als "Wilhem Schnider" zu Öttershagen Pate in Rosbach bei Wilhelm Reuter, dem Sohn des Schultheißen Wilhelm Reuter.

1653-56 ist Wilhelm Öttershagen als Geschworener erwähnt.

1670 posthum bei der Taufe seines jüngsten Kindes "Schneider" genannt.

16 Anna Margarete Reuter (1189)

oo

* 1648 Rosbach

~ am 13. 04.1648 Rosbach

+ 1689 Öttershagen

± am 2.11.1689 Rosbach

oo um 1675 Hermann Schneider

gt. Öttershagen

(GM 1188, UL 1700, MM 1188)

* 1649 Öttershagen

~ am 24.2.1649 Rosbach

+ 1693 Rosbach

± am 22.12.1693 Rosbach

Brüder Wilhelm Öttershagen

(GM 600, UL 856, MM 600)

Branntweinbrenner, Schultheiß Regimentsquartierer

* 1651 Öttershagen

~ am 3.12.1651 Rosbach

+ am 4.5.1735 Öttershagen

± am 6.5.1735 Rosbach

oo I am 25.9.1674 Rosbach

Engel Lang

oo II am 18.4.1695 Rosbach

Gertrud Heymann (601)

oo III am 10.7.1721 Rosbach

Clara Isabella (von) Homburg

Hermann Öttershagen gt. Schneider (1188), Wilhems Sohn, nennt sich erst 1677 Hermann Ötterßhagen, ebenso sein Bruder Wilhem, sein Nachfolger im Amt. Hermann war von 1680 - 1693 Schultheiß zu Rosbach. Er starb 1693 als hochmeritierter Schultheiß.

Wilhelm Öttershagen (600), Branntweinbrenner, Schultheiß zu Rosbach und Regimentsquartierer war 1696 - 1700 Schultheiß zu Rosbach.

1692 ist er als Schultheuiß von Rosbach einer der Unterzeichner des Repatritionszettels von Rosbach.

1706- 1711 als H (Herr), und 1693 als der "Alte" bezeichnet.

1678 Pate in Rosbach als "Wilhelm, sel. Wilhelms Sohn zu Öttershagen

1674 bei seiner Heirat: Wilhelm Oetershagen, "seligen Wilhelm Sohn genannt.

1674 bei seiner Heirat: Wilhelm Oetershagen, "seligen Wilhelm Sohn

17 Johann »Bertram«

Öttershagen (594)

* 1680 Rosbach

~ am 18. 09.1680 Rosbach

+ 1717 Rosbach

± am 27. 05.1717 Rosbach

oo am 16.10.1703 Rosbach

Catharina Gertraud Seiffers (595)

* um 1680 in Welpe

~ in Odenspiel

+ am 21. o2.1744

± am 23. 02.1744 Rosbach

  Wilhelm Öttershagen

(GM 300, UL 428, MM 300)

Kellner zu Mauel

* 1698

~ am 13. 07.1698 Rosbach

+ 1765 Hoff

± am 2.12.1765 Rosbach

oo am 16.10.1719 Rosbach

Maria Thomas (301)

* 1702 Hundhausen

~ am 7. 03.1702 Rosbach

+ vor 1743

Anno 1703 den 16.10. ist ist Johann Bertram Öttershagen und Catrina Gertraud Seiffers von Welpe Ksp. Odenspiel copuliert.

Wilhelm Öttershagen (300) war Kellner zu Mauel, seine Abstammung von Wilhelm Öttershagen gt. Schneider, geb. 1651, belegt Gerhard Öttershagen aus Selters in einem 7 seitigen Traktat. Er schließt ausdrücklich die Abstammung von Hermann, dem Bruder seines Vaters aus.

Die Windecker Kellnereirechnung von 1756 berichtet:

18 Anna Maria Catharina

Öttershagen (297)

* 1714

~ am 24. 07.1714 Rosbach

+ 16. 07.1784 in Eulenbruch

± am 18. 07.1784 Rosbach

oo am 02.11.1734 in Rosbach

Johannes Christian

Eschmann (296)

* 1703 Eulenbruch

~ am 04.11.1703 Rosbach

+ am 27.4.1769 Eulenbruch

± am 29.04.1769 Rosbach

  Johann Wilhelm Öttershagen

(GM 150, UL 214, MM 150)

Gutsbesitzer, zeitl. Kellner

* 1732 Mauel

~ am 13.5.1732 Rosbach

+ am 2.6.1795 Öttershage

± am 4.6.1795 Rosbach

oo I um 1757

Anna Simon

oo II um 1766 Rosbach

Anna Catharina Bestgen (151)

Anna Clara Öttershagen (75

* 1770 (err.) Öttershagen

~ am 6.5.1770 Rosbach

+ am 8.1.1834 Rommen

± am 11.1.1834 Rosbach

Johann Christian Eschmann zahlt im Jahr 1753 an Maischatz: 21 alb. und 5 Heller

und im gleichen Jahr an Herbstschatz: 75 alb.

Quelle: May- und Herbschatz Zettel des Kirchspiels Rosbach pro anno 1753, KB Rosbach S. 186 fortlaufend.

Johann Wilhelm Öttershagen war 1756 Besitzer der Vierbucher Mühle. Quelle: Gottfr. Corbach.

Die Muell zu Vierbuchen, deren Besitzer Heymanns, nun Wilhelm Öttershagen; deren Vorfahren ist die Beybringung ihrer Conzession injugiert, haben sich aber auf ihre alte Freyheit beruffen, welches sich auch so gefunden, "ero nichts". Der Rentmeister konnte also keine Einnahmen aus dieser Mühle verbuchen, weil sie eine adelige freie Mühle war, und mithin von Steuern und Lasten verschont blieb.

Er bekleidete das Amt eines zeitlichen Kellners. Die Altersangabe anläßlich seiner Beerdigung ist falsch, diesbezüglich wurde er vom Pastor mit seinem älteren Bruder verwechselt.

In der Sterbeurkunde der Anna Clara Öttershagen, Dattenfeld 11/1834, sind ausdrücklich ihre Eltern benannt, während bei allen anderen Kindern dieser wichtige Hinweis fehlt.

19 Johannes Friedrich Eschmann (148)

* 1742 Eulenbruch

~ am 21. 09.1742 Rosbach

+ am 09. 02.1819 Rommen

oo am 28.11.1765 Rosbach

Anna Catharina Wirths (149)

* im Februar 1743 Rommen

+ am 14.12.1789 Rommen

± am 17.12.1789 Rosbach,

  Generationenverschiebung durch

2 Ehen des Johann Wilhelm Öttershagen.

Johann Friedrich Eschmann war Schmied und Kirchenältester. Er verkaufte 1810 die Hälfte seines Wohnhauses auf dem Wieshof in Rosbach an den Kaufhändler Johann Gerhard Gerhards zum Preis von 300 Talern.
20 Bertram Christian Eschmann (74)

* 1767 Wieshof

~ 26.04.1767 Rosbach

+ 03.08.1832 Rommen

± 05.08.1832 Rosbach

oo Anna Clara Öttershagen (75)

* 1770 (err.) Öttershagen

~ am 6.5.1770 Rosbach

+ am 8.1.1834 Rommen

± am 11.1.1834 Rosbach

oo am 20.10.1790 Rosbach

Bertram Christian Eschmann war als Gutsbesitzer auch Gemeindevorsteherund Kirchenältester.
21 Johann Wilhelm

Steinhauer (36)

* am 30.7.1800 Gansau

~ am 03.8.1800 Rosbach

+ am 06.10.1838

in Distelshausen

oo I am 24.10.1817 Rosbach

Maria Gertraud Gerhards

oo II am 10.10.1823 Rosbach

Cathrina *Elisabeth Christina

Eschmann (37)

* am 20. 09.1804 Rommen

~ am 23. 09.1804 Rosbach

+ am 26. 01.1876

in Distelshausen

± am 29. 01.1876 in Rosbach

   
Im KB von Rosbach ist sie bei ihrer Hochzeit fälschlich mit dem Namen Maria Elisabeth Christina Eschmann eingetragen.
22 Heinrich Friedrich

Steinhauer (18)

* am 31. 03.1833

in Distelshausen

~ am 24. 04.1833 Rosbach

+ am 05.10.1891

in Distelshausen

± am 09.10.1891 Rosbach

oo I am 28.12.1860 Rosbach

Carolina Huf (19)

oo II am 6.11.1874 Rosbach

Christina Katzenbach

   
23 Wilhelmina Steinhauer (9)

oo am 04. 11. 1887

In Bielstein

Carl Marsch I (8)

   
24 Robert Marsch II (4)

oo am 05. 05. 1927

in Bielstein

Klara Josephine Krüger (5)

   
25 Karl Friedrich Marsch (2)

oo am 27. 11. 1955

in Ründeroth

Gisela Hardt (3)

   
26 Gabriele Marsch (1)

oo am 28.12.1984

in Zermatt Schweiz

Ingo Lentz

   
0

0

Roman Friedrich Lentz

Timon Friedrich Lentz

   

Zurück / back