Woher stammt unsere Ahnmutter der 12.
Generation Barbara Schmedes ?
Augrund eigener Recherchen und
unter Zuhilfenahme einschlägiger Literatur, nämlich
1. Jost Kloft „Inventar des
Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeld-Wildenburg zu Schönstein / Sieg, Band
1 – 6“
2. Dissertation von Jens
Friedhoff, 57080 Siegen Eiserfeld, „Die Familie von Hatzfeld“
3. Lutz Hatzfeld, „Nassauische
Analen Band 4, S. 394“
4. Fritz Licht + „Mitteilungen
der WGfF Band 40, Heft 2, S. 47 ff.,
Schriftverkehre mit:
a. Pastor a. D. Werner Abresch, Blankenburgstraße 9, 46483 Wesel
b. Dipl. Kfm. Karl Heinz
Gerhards, Echostraße 5, 57080 Siegen Eiserfeld
c. Dipl. Ing. B. Gerhard
Öttershagen, Taunusstraße 16, 65618 Selters/Ts.
A. Staats- und Landesarchive,
Düsseldorf, Koblenz, Mainz, Münster,
Köln, u. a
B. fürstliche Archive in
Berleburg und Schönstein.
Vor
Jahren habe ich mich bereits einmal an diesem Thema versucht und das Ergebnis
per Internet unter der Überschrift:
„Die Edelherren von Wildenburg
als Erben der Kölner Burggrafen, und der Versuch, die Abstammung der Barbara
Schmedes aus dem Hause Wildenburg zu belegen“
veröffentlicht. Diese Arbeit
habe ich nun in Teilen ergänzt und entsprechend der neuen Erkenntnisse
berichtigt. Ich beabsichtige, die Arbeit erneut über die ArGeWe
(Arbeitsgemeinschaft Familienforschung Westerwald) ins Internet zu stellen:
Im Anschluss an eine Diskussion
um unsere gemeinsamen Vorfahren schrieb mir Fritz Licht + aus Hunstig:
„Erkennbar ist die Verpflichtung
und das Bestreben der Adelsfamilien, ihre außerehelichen Nachkommen in gesicherten und einkömmlichen
Stellungen unterzubringen, was übrigens auch für die nichtadligen Familien über
Lange Zeiträume hinweg belegt ist. So erfahren wir, dass die Familie von
Hatzfeld offensichtlich auch ihren Rentmeister Ernestus Schmidt förderte, den
ich als Nachkomme von Agneta von Wildenburg vermute. Auch der Aufstieg von Otto
Reuter, mindestens ab 1619 Schultheiß von Leuscheid, ist sicher durch die
Fürsprache der Familie von Hatzfeld zu erklären“.
Soweit Fritz Licht, dessen
Vermutung ich hinsichtlich einer Verwandtschaft mit unser beider Vorfahrin
Barbara Schmedes bis auf zwei kleine Lücken in der 14. und 15. Generation
belegen konnte. Nun erhoffe ich mir, durch die Veröffentlichung im Internet,
diese Lücken durch Zuschriften schliessen zu können.
Aber auch viele Gespräche mit
Pastor i. R. Werner Abresch aus Wesel
vom 15. Februar 2007 gingen mir nicht mehr aus dem Sinn. Sein Unverständnis
bezüglich der negativen Darstellung der Barbara als Magd, war letztlich der
Anlass zu meiner Arbeit.
Er schrieb:
„Am spannendsten waren natürlich
die Geschichten mit Georg und seiner Frau! A propos „Frau“, ich weiß einfach
nicht, wie man das Verhältnis sehen soll. Da ist doch 2x zu lesen bei Kloft:
„solange Georg bei seiner Frau bleibt“ / S. 262 und ein weiters Mal: „Bruder
Jurge, solange er bei seiner Frau bleibt“ / S. 264. Das muss doch als Ehefrau
gedeutet werden. Oder?
Zum anderen – und das kommt für
mich hinzu – kommt in allen Testamenten Hermanns das Wort „standesgemäß“ vor,
immer wieder! Die Verbindung Georgs mit Barbara ist dem Bruder ein Dorn im
Auge, nicht weil sie keine Ehe ist, sondern weil Ungleiches sich miteinander
verbunden hat – mit möglichen Nachteilen verschiedener Art; die Hermann und seinem
Hause Nachteil bringen könnten! Kann man das so denken?
Mir scheint (es ist einfach eine
Vermutung), dass Hermann 1594 (im zweites Testament) das Wort „magdt“
gebrauchen lässt aus noch größer gewordener Abneigung und Verdruss hinsichtlich
Georgs Verbindung mit Barbara, wenngleich er den Bruder andererseits zum
„Universalerben“ bestimmt. Hermann ist ein Kluger, Umsichtiger- ohne Zweifel.
Er ist aber auch ein Kind seiner Zeit. Und seines Standes- auch ohne Zweifel.
Waren Georg und Barbara
verheiratet? Aber eben nicht mit dem Segen des Adels ?! Schon gar nicht der
nächsten Verwandten“. .....
Das nachfolgende Schema verdeutlicht die parallel verlaufenden
Familienstränge der Wildunger- und Hatzfelder- Familien.
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Heinrich II. von
Arenberg Burggraf von Köln * um 1130 + um 1197 oo Mechtild von
Diez + nach 1187 |
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GM 9743424/25[1] (Erz-
Ahnen - Großeltern Inhaber der Grundherrschaft
Wissen. Im Jahre 1166 begegnet uns
Heinrich als Vicedomus und 1197 als Burggraf von Köln. Das Amt ist seit 1166
in der Familie erblich. 1499 beschreibt die
Koehlhoffsche Chronik das Amt als das „weltliche Schwert in Köln“, vom Kaiser
belehnt; Heinrich Neu bezeichnete den
Inhaber des Burggrafenamtes als den „vornehmsten Laien in Köln“, es blieb bis
1279 beim Hause Arenberg. Quelle: Jens Friedhoff: „Die
Familie von Hatzfeld“, S. 172 Arenberg, auch Arberg oder
Aremberg war ein Bergschloss an der
oberen Ahr. Das von dort stammende Edelherrengeschlecht tritt im Jahre 1166
in der Person des Henricus de Arberg als Zeuge in der Stiftungsurkunde des
Klosters Meer auf. Er wird als Vicedomus nach den Grafen von Saffenberg, aber
vor denen von Jülich und Geldern genannt, gehörte also zweifellos zum hohen
Adel. Quelle:
Lacomblet I. 287, Nr. 415 In der Folge führte er meist
den Titel „prefectus urbis colonie“ oder auch „burgravius coloniensis“ mit
oder auch ohne den Zusatz „de Arberg“. Er war also der kaiserliche Burggraf,
mit anderen Worten der militärische Befehlshaber der Stadt Köln. Die Prefecten sind nicht zu
verwechseln mit den Vögten von Köln, den advocatis urbis colonsiensis, die
vielfach in gleichen Urkunden auftreten. Sie richteten im Dienste des
Erzbischofs und zählten zu den Ministerialen. Die Prefecten sind seit 1032
nachzuweisen. |
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Otto von
Arenberg gt. von
Kappenstein Burgvogt von Windeck * + nach 1217 oo Kunigunde NN |
Brüder |
Eberhard I. von Arenberg + um 1229 oo Adelheid von Molsberg gt. von Freusburg + um 1220 Gründerpaar des Klosters Marienstatt |
GM 4871712/13 Erz – Ahnen- Eltern Im Jahr 1217 versprechen Otto
v. Kappenstein und seine Frau Kunigunde, zugleich für ihre Nachfolger, dem
Kloster St. Agnes zu Merten zur Abhilfe seiner Not, sie wollten innerhalb
ihrer Vogtei keine Mühle errichten. Ihre Leute sollen verpflichtet sein, in
der Mühle des Klosters zu mahlen. Auch soll innerhalb der Immunität zur
Vermeidung von Unziemlichkeiten kein von Laien zu bewohnendes Haus errichtet
werden dürfen. Ferner verkaufen sie dem Kloster für 48 Mark zu unbeschwertem
Besitz alle ihre Güter in Hombach, die sie von Heinrich, der sie von Ihnen zu
Lehen trug, zurückgekauft hatten, dazu ihre Wiese. Quelle: Kloft, Bd. 1, S. 1 Otto nahm seinen Sitz auf dem
Hof Kappenstein unweit des Wisserbaches auf Werdener Besitz und nannte sich
seit 1217 Otto von Kappenstein. In seinem Besitz befanden sich auch die Burg
Merten und die Grundherrschaft. Quelle: Heimatbuch des Kreises
Altenkirchen 2002, S. 70 Klaus Pampus vermutet in Otto den Vater Gerhard I. von
Wildenburg. Quelle: Oberberg. Geschichte Bd. 4, S. 60 Eberhard war Inhaber der
Grundherrschaft Wissen und wird 1166 Herr von Arberg, 1169 - 1193 Burggraf
von Köln. 1173 und 1176 als prefectus urbis Coloniae, genannt. Quelle: Knipping I/984 Eberhard hinterließ seinem
Bruder Otto von Arenberg gt. von Kappenstein das Kirchspiel Wissen und die
Vogtei der Benediktinerabtei Werden, deren Besitz sich über die Sieg-Ruhr-
Wasserscheide nach Süden bis an die Grenzen des Kirchspiels Wissen ausdehnte. |
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Gerhard I. von
Arenberg Namensänderung: von
Wildenburg * + um 1283 oo Aleidis von
Westerburg * + |
Brüder |
Heinrich von Arenberg + 1251 |
GM 2435856/57 Erz- Ur- Großeltern Im Zuge einer vermutlich Mitte
der 1230er Jahre durchgeführten Erbteilung des Arenberger Besitzes an der
mittleren Sieg, erhielt Heinrich von Arenberg Rechte und Güter südlich der
Sieg, während seinem jüngeren Bruder Gerhard von Wildenburg, + 1283, die
nördlich des Flusses gelegene Hälfte des Kirchspiels Wissen und Güter im Raum
Friesenhagen zufielen. Gerhard errichtete nahe dem
bereits 1048 erwähnten „Hileweg“, einer wichtigen, vom Mittelrhein durch den
Westerwald und das Bergische Land zur Ruhr führenden Handelsstraße, an
strategisch günstiger Stelle unweit von Friesenhagen die Wildenburg und
benannte sich nach dieser. Quelle: Fens Friedhoff „Die
Familie von Hatzfeld“ S. 159 Am 10. 8. 1247 bekennt Gerhard
Herr zu Wildenburg, dass Graf Adolf V. von Berg ihm ein erbliches Lehen von
15 Mark jährlich auf die Herbstbede zu Gummersbach angwiesen habe, und zwar
so lange, bis ihm im ganzen 125 Mark gezahlt sind. Dafür gelobt er dem Grafen
Beistand gegen die Grafen von Sponheim und jedermann, ausgenommen nur den
Kölner Erzbischof und die Gräfin von Sayn. Sollten aber die Grafen von
Sponheim sich mit ihm selbst einigen, so wird dies nur einverständlich mit
Graf Adolf geschehen dürfen. Quellen: 1. StA. Düsseld. Berg. Urk.
Nr. 19 – 2. G. Aders: „Bergneustadt
1109 – 1630“ S. 8 1235 und 1239 ist er in den
Kölner Schreinsbüchern nachweisbar. Um das Jahr 1239 erbaut er die
Burg „Am wilden Berghe“. 1235 und 1239 ist er in den
Kölner Schreinsbüchern nachweisbar. 21.3. 1250 überlässt Konrad,
Ebf. von Köln[2],
Erzkanzler von Italien und apostolischer Legat, mit Einwilligung von Domprioren und Domkapitel zu Köln an
Heinrich Burggrafen zu Köln und Gerhard Edelherr zu Wildenburg die zu den
Herrschaften Rosbach und Wied gehörigen Ministerialen zu vollem Recht, die
und deren Nachkommen sie bisher zusammen mit Mechthild verw. Gräfin von Sayn
und deren Vorfahren ungeteilt innehatten. Er bestätigt das bisherige Recht,
wonach Kinder aus Ehen zwischen beiderseitigen Ministerialen gemeinsam und
ungeteilt sind. Quelle: Kloft,
Bad. 1 Nr. 3 Am 13. Juni 1284 regeln
Heinrich Graf von Sponheim und Heinrich von Isenburg als gewählte
Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen Johann Graf zu Sayn und Heinrich
Herrn zu Wildenburg wie folgt: „Heinrich darf Burg Wildenburg
niemandem zum Schaden Johanns oder seiner Brüder verkaufen oder verpfänden;
er soll sie lediglich an seine Kinder oder Johanns Brüder überlassen.
Heinrich darf die Gerichtsbarkeit innerhalb von Burgtal und Bannzäunen
ausüben mit Ausnahme von Diebstahl, Totschlag, Raub oder sonstigen Fällen,
die mit schwerster oder Todesstrafe belegt werden. Solche Fälle sind dem
Amtmann Johanns in Friesenhagen zu überweisen. Quelle: Kloft Bd. 1, nr. 7, S.
7 und 8. Gerhard Edler von Wildenburg
schreibt im September 1267 an die auf der Neuerburg residierende Mechtildis
von Sayn, er habe ein großes Unrecht begangen, indem er seine Lehnsrechte an
der Herrschaft Schloss Windeck an den Grafen Adolf von Berg verkauft habe,
der sich nun weigere, diese Herrschaft von der Mechtildis zu Lehen zu
empfangen. Quelle:
Lac. U.B. II Nr. 572 Am 22. September 1272 bezeugt
Gerhard von Wildenburg einen Schiedsspruch der Landgräfin von Hessen, wegen
der zwischen Dietrich von Isenburg und dem Deutschen Orden zu Marburg
strittigen Güter zu Odenhausen im Lahntal und bezeichnet Siegfrid von
Westerburg als einen Blutsverwandten. |
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Gerhard II. von
Wildenburg * + nach 12. 07. 1290 oo Aleidis von
Helpenstein + vor 12. 07. 1290 |
|
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GM 1217928/29 Erz-
Großeltern Bereits 1247 finden wir
Gerhard von Wildenburg als Parteigänger Adolph IV. von Berg, dem es gelang,
Gerhard von Wildenburg in eine antisaynische Allianz einzubinden. Am 15. Mai 1272 ist Gerhard
von Wildenburg Teilnehmer an der Sühneverhandlung zwischen dem Grafen
Dietrich von Limburg und dessen Sohn Johann mit dem Kölner Erzbischof
Engelbert II. von Falkenburg. Am 29. September 1272 bezeugt
er einen Schiedsspruch der Landgräfin Sophie von Hessen. |
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Hermann I. von
Wildenburg saynischer Burgmann zu Blankenberg + 1395 oo Sophie von
Hammerstein * + um 1402 |
Brüder |
Heinrich I. von
Wildenburg Herr von Kappenstein * um 1265 + nach 1307 oo um 1290 Elisabeth von
Limburg * um 1265 + nach 1307 |
GM 608964
GM 2435592
Erz- Eltern
Erz- Eltern |
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Hermann II. von
Wildenburg * + um 1411 oo Else NN |
|
Johann I. von
Wildenburg * um 1290 + 1337 oo Jutta NN |
GM 304482/83 GM
1217796
Urahnen- Ur- Großeltern
Urahnen- Ur- Großeltern |
|||
|
Agneta von
Wildenburg * um 1360 + oo Rorich Schmede |
|
Johann II. von
Wildenburg * + um 1357 oo Eheberedung 11. 09. 1339 Elisabeth von
Sayn-Vallendar * vor
1330 + um 1388 |
Am 20. Dezember 1406 verkauft
Hermann II. Herr zu Wildenburg an Rorych Smede zu Wissen und dessen Frau Nete
erblich seinen Teil an „Bettenburnez gutz“ zu Wissen in dem Umfang, wie
Henckel Schoeman zu Wissen diesen von seinem Neffen Johann Herrn zu
Wildenburg und ihm inne hatte. Der Verkauf erfolgt für eine quittierte
Kaufsumme, den sein Neffe Johann jenen seinen Anteil an dem Gut überlassen
hat, so dass Rorich und seine Frau samt beider Erben künftig über die
Hälfte des Gutes unbeeinträchtigt von Hermanns Seite verfügen können. Siegler: der Aussteller, sein
Neffe Johann Herr zu Wildenburg, Knappe Johann von Durrenbach – in uigilia
Thome apostoli. Ausführung Pergament, Sg. 1 bis 3 Nr. 173 Am 10. Februar 1411 versetzt
Hermann Herr zu Wildenburg an Rorich „deme smede“, und seine Frau Nete für
ihm geliehene 20 Rhein. fl. erblich und zur freien Verfügung den Hof „zu dem
Weinigen brole“ im Kirchspiel Wissen mit allem Zubehör. Er behält sich sein
Erben- Einlösungsrecht jeweils zum Tage
Mariae Reinigung, das ist der 2. Februar, vor. Ausf. Perg. Sg. ab. –Rv. Joan und Herman Herren zu
Wildenburg versetzen das Becknebornes und weniger Broel gut, im Kirchspiel Wissen von anno 1406 und
1411. Johann Herr zu Wildenburg
überlässt dem Rorich Schmede von Wissen und dessen Frau Nete samt beider
Leibeserben seine Hälfte von Bettenburnes Gut, das im Dorf Wissen gelegen
ist, Siegler: der Aussteller, sein
Neffe Hermann Herr zu Wildenburg. Ipso
die b Severini episcopi Am 22. April 1431 haben sich
Ritter Johann, sowie Johann und Gottfried, insgesamt Gebrüder von Hatzfeld,
Herren zu Wildenburg, mit Rocrich Schmede zu Wissen und dessen Frau Agnes
samt deren Kindern in ihren Streitigkeiten wegen Höfen und Gütern in der
Herrschaft Wildenburg im Kirchspiel Wissen, über welche die Eheleute
besiegelte Urkunden inne hatten, nämlich dem Hof Bilgenroth, dem Hof zum
Broel und dem Hof Hecke folgendermaßen durch Freunde geeinigt: Siehe: Text bei Peter Schmede. In dieser Akte nennen die v.
Hatzfeld die Großmutter, Dame von Hatzfeld, also die Schwester dieser Joan
und Hermann zu Wildenburg, (Jutta von Wildenburg oo mit Johann von Hatzfeld),
welche Oehmen sollen ausgegangen[3]
sein anno 1418. Quelle: Kloft, Bd. 1, S 123 –
24, Nr. 239. GM 152241/40
GM 608898/99
Urahnen- Großeltern Urahnen-
Großeltern |
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Peter Schmede |
Geschwi- Johann IV. von
Wildenburg + 1418 oo Anna von
Diez kinderlos |
ster: Jutta von
Wildenburg * um 1355 + 1387 oo Johann II. von
Hatzfeld * + 1407 |
GM
76120/21
GM 304449/48 Urahnen- Eltern Urahnen- Eltern "Im Hinblick auf die Gunst, welche die Gebrüder
von Hatzfeld dem Peter und den übrigen Kindern der Eheleute
Rorich Schmede und Nete gewährt haben und künftig gewähren werden, überlassen
diese samt Kindern den Gebrüdern von Hatzfeld die Urkunden mit Bezug auf die
genannten Höfe, Erb- und sonstigen Güter. Hierfür räumen die Gebrüder von
Hatzfeld samt deren Erben das von diesen im Dorfe Wissen bewohnte
„Bettenborniß gudt“ genannte Erbe und Gut, wo vormals Henckel Schoeman
wohnte, ein. Das Gut hatten die Eheleute bisher von Herrn Johann (IV.) und
Junker Hermann, Herren zu Wildenburg, den Onkeln der Gebrüder von Hatzfeld,
inne. Die Gebrüder von Hatzfeld verpflichten sich, die Eheleute und deren
Kinder samt Erben dort fortan unbeeinträchtigt ansässig zu lassen; sie
verzichten, zugleich für ihre Erben, auf alle Forderungen an Diensten und
sonstigen Rechten wie Lehnschaft und Herrenzins hinsichtlich dieser Güter;
lediglich der Kirche und den Heiligen verbleiben ihre Rechte daran, wie
Zehnte oder Zinsen. Sie leisten ihnen Schutzversprechen hinsichtlich der
Güter; werden diese entfremdet, so unterstützen sie die Eheleute und deren
Kinder samt Erben bei der erneuten Beschaffung und stellen bis zu deren
Erstattung eine besiegelte Urkunde aus. Die Gebrüder von Hatzfeld
verpflichten sich auf die Vereinbarung bei Verzicht auf jeden Rechtsbehelf. Mittler u.a. Henrich von der
Hoven gen. Pampus, Schultheiß zu Schönstein. Quelle: Kloft
Bd.1, S. 123 – 24 Mit dem Tode von Juttas Bruder
Johann IV. von Wildenburg um 1418, war dessen Geschlecht im Mannesstamme
erloschen und die Hatzfeld setzten sich als Erben in den Besitz der
Hinterlassenschaft, namentlich des Schlosses Wildenburg. 1418 vermacht Jutta
von Wildenburg ihrem Sohn Goddert Ruwe von Hatzfeld die Wildenburg. Quelle: Jahrbuch d. Kölnischen
Geschichtsvereins Bd. 53, S. 42 Die Ehe Johann II. von
Hatzfeld mit Jutta von Wildenburg brachte ihm die gleichnamige Herrschaft zu;
er bewohnte mit seiner Frau den Stammsitz, Burg Hatzfeld a. d. Eder. |
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NN Schmedes |
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Gottfried VII. von
Hatzfeld gt. der Rauhe Marschall u. Landdrost In Westfalen * um 1366 Schloß Eder + vor dem 12. 03. 1422 oo um 1386 Lukel von
Effertshausen * um 1404 + um 1456 |
GM 38060
Ahnen- Urgroßeltern Ahnen-
Urgroßeltern Forschungslücke Gottfried wurde als Erbe des
Wildenburger Landes der Begründer der Linie Hatzfeld – Wildenburg. Er ist 1386 - 1420 bezeugt. Im Kampf mit Sayn verpfändeten
die Brüder Johann, Henne und Gottfried von Hatzfeld, gt. "die
Ruwen", Sohne des Godard im Jahre 1433 die von Sayn beanspruchte Hälfte
von Wildenburg dem Landgrafen Ludwig von Hessen für 700 Gulden, der sie in
seinen Schutz nahm und die Brüder zu seinen
Amtleuten zu Wildenburg ernannte, worauf sie nach Erhöhung der Pfandsumme
jene Hälfte sogar Hessen zu Lehen auftrugen. Am 27. Dezember 1420 wird er
durch Kurköln belehnt mit je der Hälfte der Dörfer Wissen und Merten, des
Gerichts zu Wissen, dem Weinzehnt zu Blankenberg sowie mit allen übrigen
Lehen in dem Umfang, wie Johann und Hermann, Edelherren zu Wildenburg diese
zuvor vom Erzstift zu Lehen trugen. Quellen: 1. Gensicke,
Landesgeschichte des Westerwaldes, S. 315 fl. 2. Kloft, Bd. 1, Nr. 221, S.
105 1420 verschrieb Gottfried von
Hatzfeld dem Ebf. Dietrich von Köln die Öffnung an diesem Schloß und seine
Hälfte an Hatzfeld und wurde dabei zugleich mit der Hälfte des Kirchspiels
und Gerichts Wissen nebst dem Dorf Merten und dem Weinzehnt zu Blankenberg
und allen übrigen Lehen, welche durch das Aussterben der Wildenburger dem
Erzstift erledigt worden waren, belehnt. Am 12. März 1422 verschrieb
Lukel von Hatzfeld, Witwe Gottfrieds des Rauhen von Hatzfeld, sowie ihre
Söhne Johann,, Ludwig und Henne Gebrüder von Hatzfeld, zugleich für ihre
übrigen Geschwister, ihrer Tochter und
Schwester, die ihr Bruder und Onkel Ritter Ludwig von Erfurtshausen
dem Christian von Seelbach zur Frau gegeben hat, bis zur Zahlung der
diesrhalb zu leistenden 350 Rhein. fl. erblich ein Viertel von ihrem Anteil
an dem gesamten Zubehör zu Wildenburg mit Ausnahme von Burg und Tal. Sodann
hat Christian die Katharina mit dessen Anteil an dem Schloß samt Zubehör zu Zeppenfeld, dessen
Liegenschaften im Kirchspiel Gebhardshain sowie mit genannten 350 fl. zu
bewittumen. Quelle: Kloft, Bd. 1, S. 108,
Nr. 226 |
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NN Schmedes |
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Johann IV. von Hatzfeld * um 1422 + 25. 04. 1476 oo 21. 02. 1481 Maria von
Nesselrode * 1442 + 20. 09. 1503 |
GM 19030
GM 38056/57
Ahnen- Großeltern Ahnen- Großeltern Forschungslücke Johann IV. von Hatzfeld ist uns als Ritter,
Kurkölnischer Rat, und Marschall von Westfalen überliefert. Am 10. Juni 1451 bekennt
Ritter Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg von Heyderich Hont von
Lauffenscheid, Vogt zu Neustadt, einhundert oberländische rheinische Gulden
erhalten zu haben, die dieser ihm für die Erben des verstorbenen Grafen
Heinrich von Nassau im Namen seines Herrn, des Grafen Gerhard zur Mark,
gezahlt habe. Quelle: G. Aders,
„Bergneustadt“ Quellen 1109 - 1630 S. 114. Am 18. 01. 1469 bestätigt
Ritter Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg, dass Ebf. Ruprecht zu Köln
ihm für insgesamt 1420 oberl. Rhein. fl. 3 Mk. 1 S und 9 Pf. Kölner Währung
die Schlösser, Städte und Ämter Bilstein, Waldenburg und Schnellenberg durch
inserierte Urkunde vom gleichen Tag verpfändet hat. Er nimmt dies amts- und
pfandweise an und verpflichtet sich unter Eid, die Bestimmungen der
Pfandverschreibung einzuhalten. Quelle: Kloft, Band 2 S. 7-11. Ebf. Ruprecht zu Köln
beauftragt am 5. Nov. 1470 den Ritter Johann von Hatzfeld, seinen Rat, in
Anbetracht der von ihm geleisteten Dienste bis auf Widerruf mit dem
Marschallsamt anstelle eines Marschalls. Quelle: Kloft, Bd. 2 S. 19 Herzog Gerhart und Jungherzog
Wylhelm von Berg etc. bezeugen, dass Herzog Gerhatd Herrn Johan v.Hatzfeld,
Ritter, Johan und Godert von Hatzfeld, Gebrüder und Herren zu Wildenburg, 60
rh. G., d.h. jedem 20 rh. G. Manngeld zusicherte aus dem Zoll zu Düsseldorf,
alljährlich einzunehmen gemäß Lehnbrief. Nun sind sie den Kindern Johan und Godertz von Hatzfeld ihre 40
Gulden 15 Jahre lang schuldig geblieben, d. h. 600 rh. G. Diese sollen sie
während der nächsten 15 Jahre nachbezahlt erhalten, d. h., zu ihnen zustehenden
40 rh. G. jeweils weitere 40 rh. G. auf Martini. Quelle: Mitteilungen aus dem
Stadtarchiv von Köln, HUANA Nr. 195, S. 47 1482 - 1486 führten Johann von
Hatzfeld und seine Vettern die sogen. "Hatzfeldsche Fehde" gegen
die Stadt Köln. Quelle: Jahrbuch des
Kölnischen Geschichtsvereins, Bd. 53,
S. 41 ff Am 21. September 1503
verschreiben Heinrich von Nesselrode, Sohn zu Palsterkamp, und seine Frau Eva
von Bernsau dem Johann von Hatzfeld,
Herrn zu Wildenburg, und seiner Frau Marie, ihrem Schwager und ihrer
Schwester bzw. Schwägerin, für ihnen überlassene 60 oberländische Rhein. fl. kurfürstlicher Währung erblich
eine Leibrente von 6 fl. genannter Währung oder in Köln gültigem Gegenwert
zugunsten deren Tochter Katharina, ihrer Nichte und Schwägerin, die
Klosterfrau des Zisterzienserinnenklosters Zissendorf ist. Sie verpflichten
sich, die Rente von ihrem Hof, Erbe und Gut zu Hagen im Kirchspiel Honrath im
Lande Löwenburg zu liefern und setzen Hof, Erbe und Gut hierfür zu
Unterpfand. Die Rente ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach St. Matthäustag
(21. September) zum Kloster Zissendorf unbeschadet des jeweiligen Standes der
Katharina lieferbar. Sie hat im Säumnisfalle das Recht, die Rente mit Hilfe
des Klosters sowie ihrer Freunde und Verwandten beizutreiben. Es bleibt
erbliches Einlösungsrecht der Rente zum Rententermin mit der Kaufsumme bei
Wahrung vierteljähriger Kündigungsfrist vorbehalten. Siegler: der Aussteller, seine
Brüder Jaspar von Nesselrode, Propst zu Schildesche, Domherr zu Osnabrück und
Paderborn, sowie Mauritius von Nesselrode Quelle: Kloft, Bd. 2, Nr. 459 |
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Barbara Schmedes * um 1550 oo Georg von
Hatzfeld Herr zu Schweckhausen * um 1530 + 02. 05. 1595 |
( Sohn
von
>>>>>>>> ) ( |
Hermann II. von
Hatzfeld Herr zu Werher und Schweckhausen * um 1493 + 19. 02. 1570 oo Anna Droste
zu Weghausen * + 17. 08. 1553 |
GM 9515/14
GM 19028/29
Ahneneltern
Ahneneltern Nachstehendes Testament des
Hermann von Hatzfeld bringt bezüglich der nichtehelichen Kinder unseres
direkten Vorfahren, Georg von Hatzfeld, endlich Klarheit. Es beginnt wie folgt: „Hermann von Hatzfeld, Herr zu
Wildenburg und Schönstein, errichtete am 18. Februar 1594 zusammen mit seiner
unterdessen gestorbenen Frau Margarethe von Hatzfeld ein gemeinsames
Testament. Nachdem sein Bruder Jörge von
Hatzfeld und sein Vetter Adrian von Hatzfeld zu Werther ebenfalls gestorben
waren, hatten sie beide durch Kodizill vom 22. Sept. 1595 über ihr Hab und
Gut testamentarisch verfügt. Nachdem nun außer seiner Schwester Helene von
Plettenberg geb. von Hatzfeld und der Jungfer Elbrecht von Hatzfeld auch
seine Frau gestorben ist, auf die das Testament in erster Linie ausgerichtet
war, sodass das von ihnen gemeinsam errichtete Testament, soweit es die Güter
seiner Frau betrifft, keine Gültigkeit erhielt, und nachdem außerdem weitere
Personen gestorben sind, auf die seine testamentarischen Bestimmungen
gerichtet waren, widerruft er diese, soweit sie sich auf ihn und die von ihm
hinterlassenen Erb- Testament seines Bruders Hermann, Chefs des Hauses
Hatzfeld, vom 15. Juni 1599 bringt
sonstigen Güter beziehen. Stattdessen legt er wegen seines Hab und
Gutes testamentarisch folgendes fest: Sobald er gestorben ist:...es
folgen auf 14 Seiten 12 Punkte, in denen auch sein Bruder Georg mehrfach
erwähnt und bedacht wird, doch erst unter der lfd. Nr. 13 werden dessen
persönliche Angelegenheiten geregelt: "Seinem Bruder Georg hat
er nach Ausweis von Belegen beachtliche Geldsummen vorgestreckt und für ihn
ausgelegt. Zuvor hatte er ihm seinen Anteil an den Schweckhäuser Gütern, die
ihm von Johann Droste und seinem gestorbenen Bruder zugefallen waren, erblich
überlassen und ihm erlaubt, den Anteil seinen Kindern erblich zu überlassen.
Auch hatte er dessen Schenkung dieserhalb mit seinem Siegel bekräftigt. Die
erwähnten Schulden schlägt er nieder; Nachweise darüber, die nach seinem Tod
aufgefunden werden, sind ungültig. Georgs Kinder (Elisabeth (GM9515),
Margarethe und Hermann) behalten unbeeinträchtigt das, was deren Vater oder
er selbst ihnen vermacht hat. Für den Fall, dass sie durch die Kinder seines
Bruders Johann oder seiner Schwester beeinträchtigt werden oder der Lehnsherr
ihnen oder ihren Erben die Belehnung mit den Lehngütern verweigert, die sie
in Besitz hatten, erhalten sie folgendes zur Nutzung auf Lebenszeit: das Haus zu Balve mit
Schladoets Hof, den zugehörigen Gütern und den zu Balve jährlich anfallenden Zinsen und Renten;
aus den freien Gütern zu Wocklum, die keine Lehngüter sind, je 10 Malter
harten Roggen und Hafer, die Mast für 20 Schweine, sofern Mast vorhanden ist;
das Recht, ihre Kühe in den ganzen Balver Kamp zu treiben und diesen nach
Belieben zu gebrauchen. Des ungeachtet bleibt es ihnen unbenommen, sich
gebührend zu verteitigen“. Quelle: Kloft, Bd. 4, S. 388 fl, Nr. 2083, 15. Juli 1599 |
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Elisabeth von
Hatzfeld * um 1575 + 31. 12. 1648 oo um 1600 Otto Reuter Schultheiß zu Leuscheid * um 1565 + 21. 09. 1638 |
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Er ist erwähnt am 17. 03. 1620 im Vogteigeding -
Protokoll als „Otto Reutter, Scholtis zu Leuscheid“. Elisabeth hat noch zwei Geschwister: Margarethe von Hatzfeld oo mit Ernestus Schmidt und Hermann von Hatzfeld, der eine eigene Linie begründet,
die heute noch blüht. |