Woher stammt unsere Ahnmutter der 12.
Generation Barbara Schmedes ?
 
 
Augrund eigener Recherchen und
unter Zuhilfenahme einschlägiger Literatur, nämlich
 
1. Jost Kloft „Inventar des
Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeld-Wildenburg zu Schönstein / Sieg, Band
1 – 6“
 
2. Dissertation von Jens
Friedhoff, 57080 Siegen Eiserfeld, „Die Familie von Hatzfeld“
 
3. Lutz Hatzfeld, „Nassauische
Analen Band 4, S. 394“ 
 
4. Fritz Licht + „Mitteilungen
der WGfF Band 40, Heft 2, S. 47 ff., 
 
Schriftverkehre mit:
 
a.  Pastor a. D. Werner Abresch, Blankenburgstraße 9, 46483 Wesel
b. Dipl. Kfm. Karl Heinz
Gerhards, Echostraße 5, 57080 Siegen Eiserfeld
c. Dipl. Ing. B. Gerhard
Öttershagen, Taunusstraße 16, 65618 Selters/Ts.
 
A. Staats- und Landesarchive,
Düsseldorf, Koblenz, Mainz, Münster, 
Köln, u. a
B. fürstliche Archive in
Berleburg und Schönstein.
 
Vor
Jahren habe ich mich bereits einmal an diesem Thema versucht und das Ergebnis
per Internet unter der Überschrift: 
 
„Die Edelherren von Wildenburg
als Erben der Kölner Burggrafen, und der Versuch, die Abstammung der Barbara
Schmedes aus dem Hause Wildenburg zu belegen“
 
veröffentlicht. Diese Arbeit
habe ich nun in Teilen ergänzt und entsprechend der neuen Erkenntnisse
berichtigt. Ich beabsichtige, die Arbeit erneut über die ArGeWe
(Arbeitsgemeinschaft Familienforschung Westerwald) ins Internet zu stellen:
 
 
Im Anschluss an eine Diskussion
um unsere gemeinsamen Vorfahren schrieb mir Fritz Licht + aus Hunstig:
 
„Erkennbar ist die Verpflichtung
und das Bestreben der Adelsfamilien, ihre außerehelichen  Nachkommen in gesicherten und einkömmlichen
Stellungen unterzubringen, was übrigens auch für die nichtadligen Familien über
Lange Zeiträume hinweg belegt ist. So erfahren wir, dass die Familie von
Hatzfeld offensichtlich auch ihren Rentmeister Ernestus Schmidt förderte, den
ich als Nachkomme von Agneta von Wildenburg vermute. Auch der Aufstieg von Otto
Reuter, mindestens ab 1619 Schultheiß von Leuscheid, ist sicher durch die
Fürsprache der Familie von Hatzfeld zu erklären“.
 
Soweit Fritz Licht, dessen
Vermutung ich hinsichtlich einer Verwandtschaft mit unser beider Vorfahrin
Barbara Schmedes bis auf zwei kleine Lücken in der 14. und 15. Generation
belegen konnte. Nun erhoffe ich mir, durch die Veröffentlichung im Internet,
diese Lücken durch Zuschriften schliessen zu können.
 
Aber auch viele Gespräche mit
Pastor i. R.  Werner Abresch aus Wesel
vom 15. Februar 2007 gingen mir nicht mehr aus dem Sinn. Sein Unverständnis
bezüglich der negativen Darstellung der Barbara als Magd, war letztlich der
Anlass zu meiner Arbeit.
Er schrieb:
 
„Am spannendsten waren natürlich
die Geschichten mit Georg und seiner Frau! A propos „Frau“, ich weiß einfach
nicht, wie man das Verhältnis sehen soll. Da ist doch 2x zu lesen bei Kloft:
„solange Georg bei seiner Frau bleibt“ / S. 262 und ein weiters Mal: „Bruder
Jurge, solange er bei seiner Frau bleibt“ / S. 264. Das muss doch als Ehefrau
gedeutet werden. Oder?
Zum anderen – und das kommt für
mich hinzu – kommt in allen Testamenten Hermanns das Wort „standesgemäß“ vor,
immer wieder! Die Verbindung Georgs mit Barbara ist dem Bruder ein Dorn im
Auge, nicht weil sie keine Ehe ist, sondern weil Ungleiches sich miteinander
verbunden hat – mit möglichen Nachteilen verschiedener Art; die Hermann und seinem
Hause Nachteil bringen könnten! Kann man das so denken?
 
Mir scheint (es ist einfach eine
Vermutung), dass Hermann 1594 (im zweites Testament) das Wort „magdt“
gebrauchen lässt aus noch größer gewordener Abneigung und Verdruss hinsichtlich
Georgs Verbindung mit Barbara, wenngleich er den Bruder andererseits zum
„Universalerben“ bestimmt. Hermann ist ein Kluger, Umsichtiger- ohne Zweifel.
Er ist aber auch ein Kind seiner Zeit. Und seines Standes- auch ohne Zweifel.
 
Waren Georg und Barbara
verheiratet? Aber eben nicht mit dem Segen des Adels ?! Schon gar nicht der
nächsten Verwandten“. .....
 
 Das nachfolgende Schema verdeutlicht die parallel verlaufenden
Familienstränge der Wildunger- und Hatzfelder- Familien.
 
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     Heinrich II. von
  Arenberg Burggraf von Köln * um 1130 + um 1197 oo Mechtild  von
  Diez + nach 1187    | 
  
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      | 
 
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     GM 9743424/25[1] (Erz-
  Ahnen - Großeltern   Inhaber der Grundherrschaft
  Wissen. Im Jahre 1166 begegnet uns
  Heinrich als Vicedomus und 1197 als Burggraf von Köln. Das Amt ist seit 1166
  in der Familie erblich.  1499 beschreibt die
  Koehlhoffsche Chronik das Amt als das „weltliche Schwert in Köln“, vom Kaiser
  belehnt;  Heinrich Neu bezeichnete den
  Inhaber des Burggrafenamtes als den „vornehmsten Laien in Köln“, es blieb bis
  1279 beim Hause Arenberg. Quelle: Jens Friedhoff: „Die
  Familie von Hatzfeld“, S. 172   Arenberg, auch Arberg oder
  Aremberg  war ein Bergschloss an der
  oberen Ahr. Das von dort stammende Edelherrengeschlecht tritt im Jahre 1166
  in der Person des Henricus de Arberg als Zeuge in der Stiftungsurkunde des
  Klosters Meer auf. Er wird als Vicedomus nach den Grafen von Saffenberg, aber
  vor denen von Jülich und Geldern genannt, gehörte also zweifellos zum hohen
  Adel. Quelle:
  Lacomblet I. 287, Nr. 415   In der Folge führte er meist
  den Titel „prefectus urbis colonie“ oder auch „burgravius coloniensis“ mit
  oder auch ohne den Zusatz „de Arberg“. Er war also der kaiserliche Burggraf,
  mit anderen Worten der militärische Befehlshaber der Stadt Köln.    Die Prefecten sind nicht zu
  verwechseln mit den Vögten von Köln, den advocatis urbis colonsiensis, die
  vielfach in gleichen Urkunden auftreten. Sie richteten im Dienste des
  Erzbischofs und zählten zu den Ministerialen. Die Prefecten sind seit 1032
  nachzuweisen.    | 
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     Otto  von
  Arenberg gt. von
  Kappenstein Burgvogt von Windeck * + nach 1217 oo  Kunigunde NN    | 
  
     Brüder  | 
  
     Eberhard I.  von Arenberg + um 1229 oo  Adelheid  von Molsberg gt. von Freusburg + um 1220 Gründerpaar des Klosters Marienstatt  | 
 
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       GM 4871712/13 Erz – Ahnen- Eltern   Im Jahr 1217 versprechen Otto
  v. Kappenstein und seine Frau Kunigunde, zugleich für ihre Nachfolger, dem
  Kloster St. Agnes zu Merten zur Abhilfe seiner Not, sie wollten innerhalb
  ihrer Vogtei keine Mühle errichten. Ihre Leute sollen verpflichtet sein, in
  der Mühle des Klosters zu mahlen. Auch soll innerhalb der Immunität zur
  Vermeidung von Unziemlichkeiten kein von Laien zu bewohnendes Haus errichtet
  werden dürfen. Ferner verkaufen sie dem Kloster für 48 Mark zu unbeschwertem
  Besitz alle ihre Güter in Hombach, die sie von Heinrich, der sie von Ihnen zu
  Lehen trug, zurückgekauft hatten, dazu ihre Wiese. Quelle: Kloft, Bd. 1, S. 1   Otto nahm seinen Sitz auf dem
  Hof Kappenstein unweit des Wisserbaches auf Werdener Besitz und nannte sich
  seit 1217 Otto von Kappenstein. In seinem Besitz befanden sich auch die Burg
  Merten und die Grundherrschaft. Quelle: Heimatbuch des Kreises
  Altenkirchen 2002, S. 70   Klaus Pampus vermutet in Otto den Vater Gerhard I. von
  Wildenburg. Quelle: Oberberg. Geschichte Bd. 4, S. 60   Eberhard war Inhaber der
  Grundherrschaft Wissen und wird 1166 Herr von Arberg, 1169 - 1193 Burggraf
  von Köln. 1173 und 1176 als prefectus urbis Coloniae, genannt.  Quelle: Knipping I/984   Eberhard hinterließ seinem
  Bruder Otto von Arenberg gt. von Kappenstein das Kirchspiel Wissen und die
  Vogtei der Benediktinerabtei Werden, deren Besitz sich über die Sieg-Ruhr-
  Wasserscheide nach Süden bis an die Grenzen des Kirchspiels Wissen ausdehnte.    | 
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     Gerhard I.  von
  Arenberg Namensänderung: von
  Wildenburg * + um 1283 oo Aleidis  von
  Westerburg * +      | 
  
     Brüder  | 
  
     Heinrich  von Arenberg + 1251  | 
 
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     GM 2435856/57 Erz- Ur- Großeltern   Im Zuge einer vermutlich Mitte
  der 1230er Jahre durchgeführten Erbteilung des Arenberger Besitzes an der
  mittleren Sieg, erhielt Heinrich von Arenberg Rechte und Güter südlich der
  Sieg, während seinem jüngeren Bruder Gerhard von Wildenburg, + 1283, die
  nördlich des Flusses gelegene Hälfte des Kirchspiels Wissen und Güter im Raum
  Friesenhagen zufielen.   Gerhard errichtete nahe dem
  bereits 1048 erwähnten „Hileweg“, einer wichtigen, vom Mittelrhein durch den
  Westerwald und das Bergische Land zur Ruhr führenden Handelsstraße, an
  strategisch günstiger Stelle unweit von Friesenhagen die Wildenburg und
  benannte sich nach dieser.  Quelle: Fens Friedhoff „Die
  Familie von Hatzfeld“ S. 159   Am 10. 8. 1247 bekennt Gerhard
  Herr zu Wildenburg, dass Graf Adolf V. von Berg ihm ein erbliches Lehen von
  15 Mark jährlich auf die Herbstbede zu Gummersbach angwiesen habe, und zwar
  so lange, bis ihm im ganzen 125 Mark gezahlt sind. Dafür gelobt er dem Grafen
  Beistand gegen die Grafen von Sponheim und jedermann, ausgenommen nur den
  Kölner Erzbischof und die Gräfin von Sayn. Sollten aber die Grafen von
  Sponheim sich mit ihm selbst einigen, so wird dies nur einverständlich mit
  Graf Adolf geschehen dürfen. Quellen:  1. StA. Düsseld. Berg. Urk.
  Nr. 19 – 2. G. Aders: „Bergneustadt
  1109 – 1630“  S. 8   1235 und 1239 ist er in den
  Kölner Schreinsbüchern nachweisbar.   Um das Jahr 1239 erbaut er die
  Burg „Am wilden Berghe“.   1235 und 1239 ist er in den
  Kölner Schreinsbüchern nachweisbar.   21.3. 1250 überlässt Konrad,
  Ebf. von Köln[2],
  Erzkanzler von Italien und apostolischer Legat,  mit Einwilligung von Domprioren und Domkapitel zu Köln an
  Heinrich Burggrafen zu Köln und Gerhard Edelherr zu Wildenburg die zu den
  Herrschaften Rosbach und Wied gehörigen Ministerialen zu vollem Recht, die
  und deren Nachkommen sie bisher zusammen mit Mechthild verw. Gräfin von Sayn
  und deren Vorfahren ungeteilt innehatten. Er bestätigt das bisherige Recht,
  wonach Kinder aus Ehen zwischen beiderseitigen Ministerialen gemeinsam und
  ungeteilt sind.  Quelle: Kloft, 
  Bad. 1 Nr. 3   Am 13. Juni 1284 regeln
  Heinrich Graf von Sponheim und Heinrich von Isenburg als gewählte
  Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen Johann Graf zu Sayn und Heinrich
  Herrn zu Wildenburg wie folgt: „Heinrich darf Burg Wildenburg
  niemandem zum Schaden Johanns oder seiner Brüder verkaufen oder verpfänden;
  er soll sie lediglich an seine Kinder oder Johanns Brüder überlassen.
  Heinrich darf die Gerichtsbarkeit innerhalb von Burgtal und Bannzäunen
  ausüben mit Ausnahme von Diebstahl, Totschlag, Raub oder sonstigen Fällen,
  die mit schwerster oder Todesstrafe belegt werden. Solche Fälle sind dem
  Amtmann Johanns in Friesenhagen zu überweisen. Quelle: Kloft Bd. 1, nr. 7, S.
  7 und 8.   Gerhard Edler von Wildenburg
  schreibt im September 1267 an die auf der Neuerburg residierende Mechtildis
  von Sayn, er habe ein großes Unrecht begangen, indem er seine Lehnsrechte an
  der Herrschaft Schloss Windeck an den Grafen Adolf von Berg verkauft habe,
  der sich nun weigere, diese Herrschaft von der Mechtildis zu Lehen zu
  empfangen. Quelle:
  Lac. U.B. II Nr. 572   Am 22. September 1272 bezeugt
  Gerhard von Wildenburg einen Schiedsspruch der Landgräfin von Hessen, wegen
  der zwischen Dietrich von Isenburg und dem Deutschen Orden zu Marburg
  strittigen Güter zu Odenhausen im Lahntal und bezeichnet Siegfrid von
  Westerburg als einen Blutsverwandten.    | 
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     Gerhard II.  von
  Wildenburg * + nach 12. 07. 1290 oo Aleidis  von
  Helpenstein + vor 12. 07. 1290    | 
  
      | 
  
      | 
 
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                         GM 1217928/29 Erz-
  Großeltern                  Bereits 1247 finden wir
  Gerhard von Wildenburg als Parteigänger Adolph IV. von Berg, dem es gelang,
  Gerhard von Wildenburg in eine antisaynische Allianz einzubinden.   Am 15. Mai 1272 ist Gerhard
  von Wildenburg Teilnehmer an der Sühneverhandlung zwischen dem Grafen
  Dietrich von Limburg und dessen Sohn Johann mit dem Kölner Erzbischof
  Engelbert II. von Falkenburg.   Am 29. September 1272 bezeugt
  er einen Schiedsspruch der Landgräfin Sophie von Hessen.    | 
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      | 
  
     Hermann I. von
  Wildenburg saynischer Burgmann zu Blankenberg + 1395 oo Sophie von
  Hammerstein * + um 1402  | 
  
     Brüder  | 
  
     Heinrich I.  von
  Wildenburg Herr von Kappenstein * um 1265 + nach 1307 oo um 1290 Elisabeth von
  Limburg  * um 1265 + nach 1307    | 
 
| 
                         GM 608964                                                                   
  GM 2435592                    
  Erz- Eltern                                                                      
  Erz- Eltern    | 
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      | 
  
     Hermann II.  von
  Wildenburg  * + um 1411 oo Else  NN    | 
  
      | 
  
     Johann I.  von
  Wildenburg  * um 1290 + 1337 oo Jutta NN  | 
 
| 
                     
                       GM 304482/83                                                              GM
  1217796                    
  Urahnen- Ur- Großeltern             
                                   Urahnen- Ur- Großeltern    | 
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      | 
  
     Agneta  von
  Wildenburg  * um 1360 + oo Rorich Schmede   | 
  
      | 
  
     Johann II. von
  Wildenburg  * + um 1357 oo  Eheberedung 11. 09. 1339 Elisabeth von
  Sayn-Vallendar * vor
  1330 + um 1388      | 
 
| 
     Am 20. Dezember 1406 verkauft
  Hermann II. Herr zu Wildenburg an Rorych Smede zu Wissen und dessen Frau Nete
  erblich seinen Teil an „Bettenburnez gutz“ zu Wissen in dem Umfang, wie
  Henckel Schoeman zu Wissen diesen von seinem Neffen Johann Herrn zu
  Wildenburg und ihm inne hatte. Der Verkauf erfolgt für eine quittierte
  Kaufsumme, den sein Neffe Johann jenen seinen Anteil an dem Gut überlassen
  hat, so dass Rorich und seine Frau samt beider Erben künftig über die
  Hälfte des Gutes unbeeinträchtigt von Hermanns Seite verfügen können. Siegler: der Aussteller, sein
  Neffe Johann Herr zu Wildenburg, Knappe Johann von Durrenbach – in uigilia
  Thome apostoli. Ausführung Pergament, Sg. 1 bis 3 Nr. 173   Am 10. Februar 1411 versetzt
  Hermann Herr zu Wildenburg an Rorich „deme smede“, und seine Frau Nete für
  ihm geliehene 20 Rhein. fl. erblich und zur freien Verfügung den Hof „zu dem
  Weinigen brole“ im Kirchspiel Wissen mit allem Zubehör. Er behält sich sein
  Erben- Einlösungsrecht jeweils zum Tage 
  Mariae Reinigung, das ist der 2. Februar, vor. Ausf. Perg. Sg. ab. –Rv.   Joan und Herman Herren zu
  Wildenburg versetzen das Becknebornes und weniger Broel gut,  im Kirchspiel Wissen von anno 1406 und
  1411.   Johann Herr zu Wildenburg
  überlässt dem Rorich Schmede von Wissen und dessen Frau Nete samt beider
  Leibeserben seine Hälfte von Bettenburnes Gut, das im Dorf Wissen gelegen
  ist, Siegler: der Aussteller, sein
  Neffe Hermann Herr zu Wildenburg. Ipso
  die b Severini episcopi   Am 22. April 1431 haben sich
  Ritter Johann, sowie Johann und Gottfried, insgesamt Gebrüder von Hatzfeld,
  Herren zu Wildenburg, mit Rocrich Schmede zu Wissen und dessen Frau Agnes
  samt deren Kindern in ihren Streitigkeiten wegen Höfen und Gütern in der
  Herrschaft Wildenburg im Kirchspiel Wissen, über welche die Eheleute
  besiegelte Urkunden inne hatten, nämlich dem Hof Bilgenroth, dem Hof zum
  Broel und dem Hof Hecke folgendermaßen durch Freunde geeinigt:   Siehe: Text bei Peter Schmede.   In dieser Akte nennen die v.
  Hatzfeld die Großmutter, Dame von Hatzfeld, also die Schwester dieser Joan
  und Hermann zu Wildenburg, (Jutta von Wildenburg oo mit Johann von Hatzfeld),
  welche Oehmen sollen ausgegangen[3]
  sein anno 1418. Quelle: Kloft, Bd. 1, S 123 –
  24, Nr. 239.                        GM 152241/40                                              
                  GM 608898/99                   
  Urahnen- Großeltern                                                       Urahnen-
  Großeltern    | 
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      | 
  
       Peter  Schmede    | 
  
                          
  Geschwi-   Johann IV.  von
  Wildenburg + 1418 oo Anna  von
  Diez   kinderlos  | 
  
   ster:   Jutta von
  Wildenburg * um 1355 + 1387 oo  Johann II.  von
  Hatzfeld * + 1407    | 
 
| 
                       GM
  76120/21                                                                  
  GM 304449/48                   Urahnen- Eltern                                                                Urahnen- Eltern   "Im Hinblick auf die Gunst, welche die Gebrüder
  von Hatzfeld dem Peter  und den übrigen Kindern der Eheleute
  Rorich Schmede und Nete gewährt haben und künftig gewähren werden, überlassen
  diese samt Kindern den Gebrüdern von Hatzfeld die Urkunden mit Bezug auf die
  genannten Höfe, Erb- und sonstigen Güter. Hierfür räumen die Gebrüder von
  Hatzfeld samt deren Erben das von diesen im Dorfe Wissen bewohnte
  „Bettenborniß gudt“ genannte Erbe und Gut, wo vormals Henckel Schoeman
  wohnte, ein. Das Gut hatten die Eheleute bisher von Herrn Johann (IV.) und
  Junker Hermann, Herren zu Wildenburg, den Onkeln der Gebrüder von Hatzfeld,
  inne. Die Gebrüder von Hatzfeld verpflichten sich, die Eheleute und deren
  Kinder samt Erben dort fortan unbeeinträchtigt ansässig zu lassen; sie
  verzichten, zugleich für ihre Erben, auf alle Forderungen an Diensten und
  sonstigen Rechten wie Lehnschaft und Herrenzins hinsichtlich dieser Güter;
  lediglich der Kirche und den Heiligen verbleiben ihre Rechte daran, wie
  Zehnte oder Zinsen. Sie leisten ihnen Schutzversprechen hinsichtlich der
  Güter; werden diese entfremdet, so unterstützen sie die Eheleute und deren
  Kinder samt Erben bei der erneuten Beschaffung und stellen bis zu deren
  Erstattung eine besiegelte Urkunde aus. Die Gebrüder von Hatzfeld
  verpflichten sich auf die Vereinbarung bei Verzicht auf jeden Rechtsbehelf.  Mittler u.a. Henrich von der
  Hoven gen. Pampus, Schultheiß zu Schönstein.  Quelle:  Kloft 
  Bd.1,  S. 123 – 24   Mit dem Tode von Juttas Bruder
  Johann IV. von Wildenburg um 1418, war dessen Geschlecht im Mannesstamme
  erloschen und die Hatzfeld setzten sich als Erben in den Besitz der
  Hinterlassenschaft, namentlich des Schlosses Wildenburg. 1418 vermacht Jutta
  von Wildenburg ihrem Sohn Goddert Ruwe von Hatzfeld die Wildenburg.  Quelle: Jahrbuch d. Kölnischen
  Geschichtsvereins Bd. 53,  S. 42   Die Ehe Johann II. von
  Hatzfeld mit Jutta von Wildenburg brachte ihm die gleichnamige Herrschaft zu;
  er bewohnte mit seiner Frau den Stammsitz, Burg Hatzfeld a. d. Eder.    | 
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     NN Schmedes    | 
  
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     Gottfried VII.  von
  Hatzfeld  gt. der Rauhe Marschall u. Landdrost In Westfalen * um 1366 Schloß Eder + vor dem 12. 03. 1422 oo um 1386 Lukel  von
  Effertshausen * um 1404 + um 1456    | 
 
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                       GM 38060                    
  Ahnen- Urgroßeltern                                                      Ahnen-
  Urgroßeltern   Forschungslücke   Gottfried wurde als Erbe des
  Wildenburger Landes der Begründer der Linie Hatzfeld – Wildenburg.  Er ist 1386 - 1420 bezeugt.    Im Kampf mit Sayn verpfändeten
  die Brüder Johann, Henne und Gottfried von Hatzfeld, gt. "die
  Ruwen", Sohne des Godard im Jahre 1433 die von Sayn beanspruchte Hälfte
  von Wildenburg dem Landgrafen Ludwig von Hessen für 700 Gulden, der sie in
  seinen Schutz nahm und die Brüder zu seinen
  Amtleuten zu Wildenburg ernannte, worauf sie nach Erhöhung der Pfandsumme
  jene Hälfte sogar Hessen zu Lehen auftrugen.   Am 27. Dezember 1420 wird er
  durch Kurköln belehnt mit je der Hälfte der Dörfer Wissen und Merten, des
  Gerichts zu Wissen, dem Weinzehnt zu Blankenberg sowie mit allen übrigen
  Lehen in dem Umfang, wie Johann und Hermann, Edelherren zu Wildenburg diese
  zuvor vom Erzstift zu Lehen trugen.  Quellen: 1. Gensicke,
  Landesgeschichte des Westerwaldes, S. 315 fl.   2. Kloft, Bd. 1, Nr. 221, S.
  105   1420 verschrieb Gottfried von
  Hatzfeld dem Ebf. Dietrich von Köln die Öffnung an diesem Schloß und seine
  Hälfte an Hatzfeld und wurde dabei zugleich mit der Hälfte des Kirchspiels
  und Gerichts Wissen nebst dem Dorf Merten und dem Weinzehnt zu Blankenberg
  und allen übrigen Lehen, welche durch das Aussterben der Wildenburger dem
  Erzstift erledigt worden waren, belehnt.   Am 12. März 1422 verschrieb
  Lukel von Hatzfeld, Witwe Gottfrieds des Rauhen von Hatzfeld, sowie ihre
  Söhne Johann,, Ludwig und Henne Gebrüder von Hatzfeld, zugleich für ihre
  übrigen Geschwister, ihrer Tochter und 
  Schwester, die ihr Bruder und Onkel Ritter Ludwig von Erfurtshausen
  dem Christian von Seelbach zur Frau gegeben hat, bis zur Zahlung der
  diesrhalb zu leistenden 350 Rhein. fl. erblich ein Viertel von ihrem Anteil
  an dem gesamten Zubehör zu Wildenburg mit Ausnahme von Burg und Tal. Sodann
  hat Christian die Katharina mit dessen Anteil an dem Schloß  samt Zubehör zu Zeppenfeld, dessen
  Liegenschaften im Kirchspiel Gebhardshain sowie mit genannten 350 fl. zu
  bewittumen. Quelle: Kloft, Bd. 1, S. 108,
  Nr. 226      | 
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     NN Schmedes    | 
  
                   | 
  
     Johann IV.  von Hatzfeld * um 1422 + 25. 04. 1476 oo 21. 02. 1481 Maria  von
  Nesselrode * 1442 + 20. 09. 1503    | 
 
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                        GM 19030                                                                     
  GM 38056/57                    
  Ahnen- Großeltern                                                          Ahnen- Großeltern   Forschungslücke    Johann IV. von Hatzfeld ist uns als Ritter,
  Kurkölnischer Rat, und Marschall von Westfalen überliefert. Am 10. Juni 1451 bekennt
  Ritter Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg von Heyderich Hont von
  Lauffenscheid, Vogt zu Neustadt, einhundert oberländische rheinische Gulden
  erhalten zu haben, die dieser ihm für die Erben des verstorbenen Grafen
  Heinrich von Nassau im Namen seines Herrn, des Grafen Gerhard zur Mark,
  gezahlt habe. Quelle: G. Aders,
  „Bergneustadt“ Quellen 1109 - 1630 S. 114.   Am 18. 01. 1469 bestätigt
  Ritter Johann von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg, dass Ebf. Ruprecht zu Köln
  ihm für insgesamt 1420 oberl. Rhein. fl. 3 Mk. 1 S und 9 Pf. Kölner Währung
  die Schlösser, Städte und Ämter Bilstein, Waldenburg und Schnellenberg durch
  inserierte Urkunde vom gleichen Tag verpfändet hat. Er nimmt dies amts- und
  pfandweise an und verpflichtet sich unter Eid, die Bestimmungen der
  Pfandverschreibung einzuhalten. Quelle: Kloft,  Band 2 S. 7-11.   Ebf. Ruprecht zu Köln
  beauftragt am 5. Nov. 1470 den Ritter Johann von Hatzfeld, seinen Rat, in
  Anbetracht der von ihm geleisteten Dienste bis auf Widerruf mit dem
  Marschallsamt anstelle eines Marschalls. Quelle: Kloft,   Bd. 2 S. 19   Herzog Gerhart und Jungherzog
  Wylhelm von Berg etc. bezeugen, dass Herzog Gerhatd Herrn Johan v.Hatzfeld,
  Ritter, Johan und Godert von Hatzfeld, Gebrüder und Herren zu Wildenburg, 60
  rh. G., d.h. jedem 20 rh. G. Manngeld zusicherte aus dem Zoll zu Düsseldorf,
  alljährlich einzunehmen gemäß Lehnbrief. Nun sind sie den Kindern Johan und Godertz von Hatzfeld ihre 40
  Gulden 15 Jahre lang schuldig geblieben, d. h. 600 rh. G. Diese sollen sie
  während der nächsten 15 Jahre nachbezahlt erhalten, d. h., zu ihnen zustehenden
  40 rh. G. jeweils weitere 40 rh. G. auf Martini.  Quelle: Mitteilungen aus dem
  Stadtarchiv von Köln, HUANA Nr. 195, S. 47          1482 - 1486 führten Johann von
  Hatzfeld und seine Vettern die sogen. "Hatzfeldsche Fehde" gegen
  die Stadt Köln. Quelle: Jahrbuch des
  Kölnischen Geschichtsvereins, Bd. 53, 
  S. 41 ff   Am 21. September 1503
  verschreiben Heinrich von Nesselrode, Sohn zu Palsterkamp, und seine Frau Eva
  von Bernsau  dem Johann von Hatzfeld,
  Herrn zu Wildenburg, und seiner Frau Marie, ihrem Schwager und ihrer
  Schwester bzw. Schwägerin, für ihnen überlassene 60 oberländische  Rhein. fl. kurfürstlicher Währung erblich
  eine Leibrente von 6 fl. genannter Währung oder in Köln gültigem Gegenwert
  zugunsten deren Tochter Katharina, ihrer Nichte und Schwägerin, die
  Klosterfrau des Zisterzienserinnenklosters Zissendorf ist. Sie verpflichten
  sich, die Rente von ihrem Hof, Erbe und Gut zu Hagen im Kirchspiel Honrath im
  Lande Löwenburg zu liefern und setzen Hof, Erbe und Gut hierfür zu
  Unterpfand. Die Rente ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach St. Matthäustag
  (21. September) zum Kloster Zissendorf unbeschadet des jeweiligen Standes der
  Katharina lieferbar. Sie hat im Säumnisfalle das Recht, die Rente mit Hilfe
  des Klosters sowie ihrer Freunde und Verwandten beizutreiben. Es bleibt
  erbliches Einlösungsrecht der Rente zum Rententermin mit der Kaufsumme bei
  Wahrung vierteljähriger Kündigungsfrist vorbehalten.  Siegler: der Aussteller, seine
  Brüder Jaspar von Nesselrode, Propst zu Schildesche, Domherr zu Osnabrück und
  Paderborn, sowie Mauritius von Nesselrode Quelle: Kloft, Bd. 2, Nr. 459      | 
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     Barbara  Schmedes * um 1550 oo Georg  von
  Hatzfeld Herr zu Schweckhausen * um 1530 + 02. 05. 1595        | 
  
                                                                                           ( Sohn
  von   
  >>>>>>>> )                                          (  | 
  
     Hermann II.  von
  Hatzfeld  Herr zu Werher und Schweckhausen * um 1493 + 19. 02. 1570 oo Anna  Droste
  zu Weghausen * + 17. 08. 1553  | 
 
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  GM 9515/14                                                                  
  GM 19028/29                   
  Ahneneltern                                                                    
  Ahneneltern   Nachstehendes Testament des
  Hermann von Hatzfeld bringt bezüglich der nichtehelichen Kinder unseres
  direkten Vorfahren, Georg von Hatzfeld, endlich Klarheit.  Es beginnt wie folgt:    „Hermann von Hatzfeld, Herr zu
  Wildenburg und Schönstein, errichtete am 18. Februar 1594 zusammen mit seiner
  unterdessen gestorbenen Frau Margarethe von Hatzfeld ein gemeinsames
  Testament.   Nachdem sein Bruder Jörge von
  Hatzfeld und sein Vetter Adrian von Hatzfeld zu Werther ebenfalls gestorben
  waren, hatten sie beide durch Kodizill vom 22. Sept. 1595 über ihr Hab und
  Gut testamentarisch verfügt. Nachdem nun außer seiner Schwester Helene von
  Plettenberg geb. von Hatzfeld und der Jungfer Elbrecht von Hatzfeld auch
  seine Frau gestorben ist, auf die das Testament in erster Linie ausgerichtet
  war, sodass das von ihnen gemeinsam errichtete Testament, soweit es die Güter
  seiner Frau betrifft, keine Gültigkeit erhielt, und nachdem außerdem weitere
  Personen gestorben sind, auf die seine testamentarischen Bestimmungen
  gerichtet waren, widerruft er diese, soweit sie sich auf ihn und die von ihm
  hinterlassenen Erb- Testament seines Bruders Hermann, Chefs des Hauses
  Hatzfeld, vom 15. Juni 1599 bringt 
  sonstigen Güter beziehen. Stattdessen legt er wegen seines Hab und
  Gutes testamentarisch folgendes fest:  Sobald er gestorben ist:...es
  folgen auf 14 Seiten 12 Punkte, in denen auch sein Bruder Georg mehrfach
  erwähnt und bedacht wird, doch erst unter der lfd. Nr. 13 werden dessen
  persönliche Angelegenheiten geregelt:  "Seinem Bruder Georg hat
  er nach Ausweis von Belegen beachtliche Geldsummen vorgestreckt und für ihn
  ausgelegt. Zuvor hatte er ihm seinen Anteil an den Schweckhäuser Gütern, die
  ihm von Johann Droste und seinem gestorbenen Bruder zugefallen waren, erblich
  überlassen und ihm erlaubt, den Anteil seinen Kindern erblich zu überlassen.
  Auch hatte er dessen Schenkung dieserhalb mit seinem Siegel bekräftigt. Die
  erwähnten Schulden schlägt er nieder; Nachweise darüber, die nach seinem Tod
  aufgefunden werden, sind ungültig. Georgs Kinder (Elisabeth (GM9515),
  Margarethe und Hermann) behalten unbeeinträchtigt das, was deren Vater oder
  er selbst ihnen vermacht hat. Für den Fall, dass sie durch die Kinder seines
  Bruders Johann oder seiner Schwester beeinträchtigt werden oder der Lehnsherr
  ihnen oder ihren Erben die Belehnung mit den Lehngütern verweigert, die sie
  in Besitz hatten, erhalten sie folgendes zur Nutzung auf Lebenszeit:  das Haus zu Balve mit
  Schladoets Hof, den zugehörigen Gütern und den zu Balve  jährlich anfallenden Zinsen und Renten;
  aus den freien Gütern zu Wocklum, die keine Lehngüter sind, je 10 Malter
  harten Roggen und Hafer, die Mast für 20 Schweine, sofern Mast vorhanden ist;
  das Recht, ihre Kühe in den ganzen Balver Kamp zu treiben und diesen nach
  Belieben zu gebrauchen. Des ungeachtet bleibt es ihnen unbenommen, sich
  gebührend zu verteitigen“. Quelle: Kloft, Bd. 4, S. 388 fl, Nr. 2083, 15. Juli 1599    | 
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     Elisabeth  von
  Hatzfeld * um 1575 + 31. 12. 1648 oo um 1600 Otto  Reuter Schultheiß zu Leuscheid * um 1565 + 21. 09. 1638      | 
  
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     Er ist erwähnt am 17. 03. 1620 im Vogteigeding -
  Protokoll als „Otto Reutter, Scholtis zu Leuscheid“.   Elisabeth hat noch zwei Geschwister:  Margarethe von Hatzfeld oo mit Ernestus Schmidt und Hermann von Hatzfeld, der eine eigene Linie begründet,
  die heute noch blüht.    | 
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