Die Abschaffung der Prügelstrafe


Friedrich August, Herzog von Nassau und Friedrich Wilhelm, Fürst zu Nassau, schaffte mit Verordnung vom 26./28.12.1809 die Prügelstrafe in Nassau ab. Damit war ab der Publikation dieser Verordnung die Anwendung von Stockschlägen, Peitschenhieben, Rutenstreichen und ähnlichen körperlichen Züchtigungen als Korrections – oder Strafmittel gegen erwachsene Personen beiderlei Geschlechts allen geistlichen und weltlichen Gerichtsstellen, Polizei – und Forstbehörden im vereinigten Herzogtum gänzlich untersagt. Ausgenommen blieben Zuchthäusler.

Schärfere Strafe bedeutete die „Ausstellung“. In vielen Orten war der „Pranger“ oder „Schandpfahl“ vor dem Rathaus oder das „Eisen“, das Kopf, Hände und Füße des Bestraften einspannte. Das Prangerstehen oder Bocksitzen dauerte oft einen oder mehrere Tage. Keifende Weiber kamen in das „Zankeisen“, bösartige Menschen in den „Triller“. Stäubungen und Geißelungen galten als rohe Zugaben je nach der Schwere des Vergehens.
Das Brandmarken traf Vagabunden und Diebe im Rückfall. Die „Marke“ wurde glühend auf die Stirn oder Wange gebrannt. Das Zwicken mit glühenden Zangen in Gesäß, Schenkel und Waden ging meist der Exekution zum Tode voraus. Man kannte die teuflichsten Verstümmelungsarten: Abhacken und Abzwicken von Fingern, Händen, Füßen und Armen, Abschneiden der Nase und Ohren. Meineidigen und Gotteslästerern riß man die Zunge heraus.

Neben die altdeutsche Todesstrafe durch Hängen oder Henken trat das Erdrosseln und seit dem 16. Jahrhundert das Köpfen mit dem Schwerte. Die Justiz erfand immer grausamere Arten der Quälerei. Das „Rädern“ geschah in der Weise, dass mit einem Kammrad dem nackt auf der Erde liegenden Verbrecher die Knochen zerstoßen und der Brustkasten zerschmettert wurde. Das Vierteilen besorgte das Beil und das Zerreißen vier starke Pferde. Meist wurde der Körper des Gerichteten sodann auf das Rad geflochten (durch die Speichen gezogen) und Kopf und Hände auf Pfähle gesteckt. „Verbrannt“ wurden Hexen und Zauberer, aber auch Sodomiter. Kindesmörder und gefallene Nonnen begrub man lebendig oder ersäufte sie. Selbstmörder schleifte man zur Richtstätte und verscharrte sie unter dem Galgen.

Der Scharfrichter, im Volksmund „Meister Hans“ genannt, kam aus der Stadt, von wo er seine Gehilfen mitbrachte. Die Gemeinde hielt ihn frei und gewährte ihm die „Henkersmahlzeit“. Er wurde gemieden und seine Kinder konnten nur ihresgleichen heiraten.

Im Jahre 1816 wurde der Galgen auf dem Galgenberg, östlich des Herzenberges in Hadamar abgerissen. Er bestand aus zwei ungefähr 12 Fuß hohen Säulen aus Mauerwerk, welche in der Richtung NO nach SO ebenso viele Fuß voneinander standen; über diesen Säulen ein starker Eichenholzbalken an welchem drei eiserne Haken befestigt waren. Neben dem Galgen, in Richtung des Herzberges war das Schafott aufgerichtet, ebenso aus Mauerwerk, jedoch nicht so hoch wie der Galgen. Gymnasiasten machten Schafott und Galgen dem Erdboden gleich.

Auf dem Berg wurden viele Hinrichtungen vollzogen. Auch Verurteilte aus dem Kirchspiel Blasiusberg fanden hier den Tod. Die letzte Hinrichtung auf dem Galgenberg erfolgte durch das Schwert Ende des 18. Jahrhunderts. Scharfrichter und Delinquent stammten beide aus Niederzeuzheim.
Heribert Heep


Quellen:
Dr. C. Spielmann: Geschichte von Nassau 1911
E. Heyn: Der Westerwald .......1893
Staatsarchiv Wiesbaden

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