Die Abschaffung der
Prügelstrafe
Friedrich August, Herzog von Nassau und Friedrich
Wilhelm, Fürst zu Nassau, schaffte mit Verordnung vom
26./28.12.1809 die Prügelstrafe in Nassau ab. Damit war ab der
Publikation dieser Verordnung die Anwendung von Stockschlägen,
Peitschenhieben, Rutenstreichen und ähnlichen körperlichen
Züchtigungen als Korrections – oder Strafmittel gegen
erwachsene Personen beiderlei Geschlechts allen geistlichen und
weltlichen Gerichtsstellen, Polizei – und Forstbehörden im
vereinigten Herzogtum gänzlich untersagt. Ausgenommen blieben
Zuchthäusler.
Schärfere Strafe bedeutete die
„Ausstellung“. In vielen Orten war der
„Pranger“ oder „Schandpfahl“ vor dem Rathaus
oder das „Eisen“, das Kopf, Hände und Füße
des Bestraften einspannte. Das Prangerstehen oder Bocksitzen dauerte
oft einen oder mehrere Tage. Keifende Weiber kamen in das
„Zankeisen“, bösartige Menschen in den
„Triller“. Stäubungen und Geißelungen galten als
rohe Zugaben je nach der Schwere des Vergehens.
Das Brandmarken traf Vagabunden und Diebe im
Rückfall. Die „Marke“ wurde glühend auf die Stirn
oder Wange gebrannt. Das Zwicken mit glühenden Zangen in
Gesäß, Schenkel und Waden ging meist der Exekution zum Tode
voraus. Man kannte die teuflichsten Verstümmelungsarten: Abhacken
und Abzwicken von Fingern, Händen, Füßen und Armen,
Abschneiden der Nase und Ohren. Meineidigen und Gotteslästerern
riß man die Zunge heraus.
Neben die altdeutsche Todesstrafe durch Hängen oder
Henken trat das Erdrosseln und seit dem 16. Jahrhundert das Köpfen
mit dem Schwerte. Die Justiz erfand immer grausamere Arten der
Quälerei. Das „Rädern“ geschah in der Weise, dass
mit einem Kammrad dem nackt auf der Erde liegenden Verbrecher die
Knochen zerstoßen und der Brustkasten zerschmettert wurde. Das
Vierteilen besorgte das Beil und das Zerreißen vier starke
Pferde. Meist wurde der Körper des Gerichteten sodann auf das Rad
geflochten (durch die Speichen gezogen) und Kopf und Hände auf
Pfähle gesteckt. „Verbrannt“ wurden Hexen und
Zauberer, aber auch Sodomiter. Kindesmörder und gefallene Nonnen
begrub man lebendig oder ersäufte sie. Selbstmörder schleifte
man zur Richtstätte und verscharrte sie unter dem Galgen.
Der Scharfrichter, im Volksmund „Meister
Hans“ genannt, kam aus der Stadt, von wo er seine Gehilfen
mitbrachte. Die Gemeinde hielt ihn frei und gewährte ihm die
„Henkersmahlzeit“. Er wurde gemieden und seine Kinder
konnten nur ihresgleichen heiraten.
Im Jahre 1816 wurde der Galgen auf dem Galgenberg,
östlich des Herzenberges in Hadamar abgerissen. Er bestand aus
zwei ungefähr 12 Fuß hohen Säulen aus Mauerwerk, welche
in der Richtung NO nach SO ebenso viele Fuß voneinander standen;
über diesen Säulen ein starker Eichenholzbalken an welchem
drei eiserne Haken befestigt waren. Neben dem Galgen, in Richtung des
Herzberges war das Schafott aufgerichtet, ebenso aus Mauerwerk, jedoch
nicht so hoch wie der Galgen. Gymnasiasten machten Schafott und Galgen
dem Erdboden gleich.
Auf dem Berg wurden viele Hinrichtungen vollzogen. Auch
Verurteilte aus dem Kirchspiel Blasiusberg fanden hier den Tod. Die
letzte Hinrichtung auf dem Galgenberg erfolgte durch das Schwert Ende
des 18. Jahrhunderts. Scharfrichter und Delinquent stammten beide aus
Niederzeuzheim.
Heribert Heep
Quellen:
Dr. C. Spielmann: Geschichte von Nassau 1911
E. Heyn: Der Westerwald .......1893
Staatsarchiv Wiesbaden
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