Gerichte - früher

(von Markus Weidenbach)

Bevor die Franzosen Deutschland eroberten (1794/1806), gab es zwei Arten von örtlichen Gerichten: Schöffengericht und Sendgericht.

Das Schöffengericht war zuständig für örtliche Angelegenheiten wie Kauf und Tausch von mobilem und immobilem Besitz, Hypotheken und Schuldbriefe, Testamente und Erbteilungen, Eheverträge etc. etc.

Seit etwa 1800 wurden die meisten dieser Aufgaben durch Notariate wahrgenommen. Das Schöffengericht bestand in unserer Region gewöhnlich aus sechs Schöffen; das Gericht tagte recht oft, wobei die Sitzungen durch einen Vorsitzenden moderiert wurden, den sog. Schultheiß. Die Protokolle wurden durch einen Gerichtsschreiber notiert. Eine Menge dieser alten Aufzeichnungen sind erhalten geblieben; die ältesten Bücher gehen ins 16. Jh. zurück. Sie werden meist in staatlichen Archiven aufbewahrt. Sie sind eine reichhaltige Quelle für genealogische Forschungen.

Beim Sendgericht wurden kleinere Vergehen beraten, z.B. Beleidigung und Verleumdung, kleine Diebstähle und Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und grober Unfug, vorehelicher Verkehr und andere kleinere "moralische" Übertretungen. Diese Gerichte gab es nicht in jedem Dorf, sondern nur an bestimmten Orten. Der Vorsitzende war bisweilen ein Vogt, die Anzahl der Beisitzer (Sendschöffen) variierte von Gericht zu Gericht. Auch hier muß es Aufzeichnungen gegeben haben, die aber vielfach für immer verloren scheinen.

Außerdem gab es das sogenannte "Halsgericht" oder "Blutgericht", wo schwere kriminelle Vergehen geahndet wurden: Mord, Erpressung, Raub, Vergewaltigung. Schließlich gab es die Appellationsgerichte, wo zivile Streitfälle verhandelt wurden. Dabei ging es oft um finanzielle Auseinandersetzungen, die manchmal jahrelang und sogar jahrzehntelang andauerten. Bisweilen gingen diese Prozesse bis in die höchste Instanz, das Reichskammergericht (1495-1693 in Speyer, 1693-1806 in Wetzlar). Einige Akten sind dicke Schwarten von bis zu 3000 Seiten! Auch dies ist eine reiche Fundgrube wegen der zahlreichen Zeugenverhöre.

Die rund 60.000 erhalten gebliebenen Akten sind über ganz Deutschland verteilt in den Staatsarchiven zu finden.

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