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Für NEULINGE in der Familienforschung

Zusammengestellt von Barbara Püschel.

Man beginnt mit Daten zu den nächsten Vorfahren, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern. Von den Eltern kennt man das Geburts-, Heirats- und Sterbedatum. Man weiß, welchen Beruf sie ausübten, wo sie lebten und erinnert sich an den Mädchennamen der Mutter. Bei den Großeltern kann das schon schwierig werden.

WOHER BEKOMMT MAN FEHLENDE DATEN?

Man fragt bei den Eltern nach, wenn sie noch leben.

Man befragt weitere Familienangehörige.

WICHTIG! Nicht nur nach den Daten fragen, sondern auch nach den Lebensumständen! Wo lebten sie? Wie lebten sie? Gab es Kinder, die früh verstorben sind? Eine sehr wichtige Frage: Gibt es noch Unterlagen im Familienbesitz, die Aufschluss geben können?

Stammbuch der Eltern, Großeltern

Private und geschäftliche Papiere

Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden

Ahnenpass

VORSICHT! Alle im Ahnenpass genannten Daten sollten überprüft und urkundlich gesichert werden. Nicht immer halten die Daten einer Überprüfung stand.

Nach einer ersten Sammlung von Daten ist Ordnen angesagt. Das kann mit Karteikarten geschehen oder mit einem Familienforschungsprogramm. Für jede Person wird ein Personenstammblatt angelegt, in das die Daten eingetragen werden. Jeder Person bekommt eine Kennziffer (nach Kekule); das heisst, die Person, von der ausgegangen wird (Proband) bekommt die Ziffer 1, die Eltern die Ziffern 2 und 3 (2 für den Vater, 3 für die Mutter), die Großeltern 4 (Vater des Vaters), 5 (Mutter des Vaters), 6 (Vater der Mutter) und 7 (Mutter der Mutter), die Urgrosseltern 8 bis 15. Hinter diesen Kennziffern steht folgendes Schema: weibliche Vorfahren tragen ungerade Ziffern, männliche gerade. Nummer 17 ist Ehefrau von Nummer 16 und Mutter von 8. Die Ziffer des Vaters ist die verdoppelte des Kindes, die der Mutter verdoppelte des Kindes + 1.

WIE LASSEN SICH DATEN URKUNDLICH BELEGEN/FINDEN?

Zunächst geht es nur um die Daten: Geburten, Heiraten, Sterbefälle. Je weiter man zurück gelangt, desto schwieriger sind die Daten zu erhalten, denn selbst die ältesten Kirchenbücher reichen "nur" bis etwa 1570 zurück. In den meisten Gemeinden begann die Führung von Kirchenbüchern zwischen 1650 und 1700. Viele Bücher sind bei verschiedenen Brandkatastrophen vernichtet worden.

Standesamtliche Unterlagen

Man schreibt das zuständige Standesamt an und bittet um Übersendung einer Kopie der entsprechenden Eintragung. Diese muss nicht beglaubigt sein.

WICHTIG! Standesamtliche Auskünfte bekommen nur die direkten Nachkommen, Kinder, Enkel, Urenkel, deshalb im Schreiben das Verwandtschaftsverhältnis angeben und eine Kostenübernahme zusichern.

Die Kosten sind unterschiedlich hoch, oft werden auch Suchgebühren in Rechnung gestellt, besonders wenn das genaue Datum unbekannt ist.

Ist das zuständige Standesamt nicht bekannt, kann man den Bürgermeister des Ortes oder die Gemeindeverwaltung um Auskunft bitten.

Die standesamtlichen Registrierungen beginnen regional recht unterschiedlich. Zweitschriften der Standesämter können im Stadtarchiv lagern oder in einem Landesarchiv (z.B. Personenstandsarchiv in Brühl). In den Archiven können alle Zweitschriften vor 1875 (Datenschutz) eingesehen werden. Hilfreich sind Decennaltabellen, wenn ein genaues Datum nicht bekannt ist. Wichtig sind auch die Beiakten. Hier lassen sich ergänzende Informationen finden, die in der Urkunde nicht enthalten sind.

Kirchliche Unterlagen

Sind die standesamtlichen Unterlagen ausgeschöpft, wendet man sich den Kirchenbüchern zu und schreibt das zuständige Pfarramt an. Besser ist es aber, wenn man selbst in den Kirchenbüchern nachschlägt, weil sich dann wesentlich mehr Daten zu einer Familie finden lassen. Viele Kirchenbücher wurden bereits verkartet oder abgeschrieben und veröffentlicht. (z.B. CDs der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde). Übersichten zu Verkartungen lassen sich finden bei

www.ahnenforschung-programm.de/Verkartungen/VK-Links/vk-links.html

http://henriette-heinz-augustin.privat.t-online.de/

(GEQU, enthält Ortsverweise, Bearbeiter/Autoren, Archive, Einstellorte).

WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES NOCH?

Irgendwann gibt es einen Punkt und man kommt mit seinen Forschungen nicht weiter oder man möchte mehr über eine bestimmte Person erfahren. Dann gilt es weitere Quellen auszuschöpfen.

Adressbücher

Sie gibt es für Städte; ihr Erscheinen war teilweise jährlich, teilweise im Abstand von mehreren Jahren. Meist sind sie im Stadtarchiv oder in der Stadtbücherei vorhanden.

Einwohnermelderegister

Diese wurden/werden von der örtlichen Polizei geführt und geben Aufschluss über Zu- und Fortzug.

Notarunterlagen

Sie können Auskunft geben über Testamente, Hauskäufe und -verkäufe.

Gerichtsprotokolle

Hier werden neben den Streitenden meist auch Daten von Zeugen aufgeführt und verwandtschaftliche Beziehungen genannt.

Innungslisten

 

Bürgerbücher

 

Steuerlisten

 

Untertanenlisten

 

Universitätsmatrikel

 

Grabsteininschriften

 

Genealogische Literatur

z.B. Deutsches Geschlechterbuch, Deutsches Familienarchiv;

Eintritt in einen genealogischen Verein

Austausch mit anderen Forschern

Suche über das Internet

z.B.

www.familysearch.org durchsucht die von den Mormonen gesammelten Daten

www.familysearch.org/Search/searchigi.asp durchsucht die Mormonendatenbank innerhalb eines Ortes; zur Suche wird eine Batchnummer benötigt.

Empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist das Buch von Matthew L. Helm und April Leigh Helm, Ahnenforschung online für Dummies, ISBN 3-8266-2900-0

Literatur für Neulinge in der Familienforschung

Peter Bahn, Familienforschung Ahnentafel Wappenkunde, Wege zur eigenen Familienchronik, ISBN 3-8068-0744-2

Wolfgang Ribbe, Eckart Henning (Hrsg.): Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung, Neustadt a. d. Aisch 1980

Fritz Verdenhalven: Familienkundliches Wörterbuch, Neustadt a. d. Aisch 1992


Zusammengestellt von Barbara Püschel Ó 02/2001