Aus dem Heimat-Jahrbuch des Kreises Altenkirchen im Westerwald 1982/83/84
(veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Kreisheimat Verein Altenkirchen - Westerwald)
Peter Bräuer
Das Hofgut Lauterbach
(Die im Original vorhanden Lageskizzen fehlen)
„Der Tadler nimm von mir zur Nachricht dieses an, Dass, eh er mich durchzieht, er alles besser kann, Sonst gibt er männiglich in Wahrheit zu verstehen Wie seine beste Kunst sei Andere zu schmähen."
So steht es auf der Grundrisszeichnung des Marienstätter Hofes zu Lauterbach (Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, HHST A W, Abt. 212 Nr. 12496).
Diese Worte des Zeichners aus dem Jahre 1793 möchte ich meinem Bericht voranstellen; es wäre jedoch andererseits auch vermessen, zu behaupten, dass die nachfolgend niedergeschriebenen Recherchen absolut vollständig sind. Mein Bemühen ist es gewesen, aus den vorgefundenen Akten, Urkunden und Schriftstücken die Geschichte des Hofgutes Lauterbach nachzuzeichnen.
EHEMALIGER STANDORT
Blickt man von der Landstraße nach Stein-Wingert, etwa 400 Meter nach der Abzweigung von der L 290 zwischen Bahnhof Ingelbach und Eichelhardt (Verbindung zwischen der B 414 und der B 256) in östlicher Richtung hinunter in das von Laub- und Fichtenwald umrahmte Wiesental, so ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass hier noch vor 170 Jahren ein landwirtschaftliches Anwesen gestanden hat.
Lediglich aus Erzählungen älterer Einwohner der angrenzenden Gemeinden sowie der Gemarkungsbezeichnungen von Giesenhausen „In der Lauterbach" und „Hausplatz" ergeben sich Hinweise auf ein ehemals existentes Hofgut. Die Gemarkungsbezeichnung „In der Lauterbach" mag wohl aus dem althochdeutschen „Luttar" = heller, reiner, klarer Bach stammen, während sich der Name „Hausplatz" erst nach dem Verschwinden des Hofes für die Grundstiicke, auf welchen die Hofgebäude gestanden hatten, einbürgerte.
Weiterhin ist aus einem Schulaufsatz aus den dreißiger Jahren dieses jahrhunderts zu entnehmen, dass der letzte Zeuge, und zwar das Gemäuer eines Brunnens, zu Beginn dieses Jahrhunderts abgetragen und der Brunnenschacht zugeschüttet wurde.
Um genaueres über das ehemalige Hofgut Lauterbach zu erfahren, blieb somit nur das Suchen nach urkundlichen Erwähnungen.
ERSTMALIGE ERWÄHNUNG
Aufgrund der vorliegenden Abschrift einer Schenkungsurkunde übertragen die Kinder des verstorbenen Ritters Heinrich von Au, Albero, Pleban zu Hamm, und seine Schwester Beatrix, das Hofgut im Jahre 1335 der Abtei Marienstatt. Die Schenkung erfolgte vermutlich zur Erlangung des eigenen Seelenheils bzw. zum Jahrgedächtnis in der Kirche. Es scheint aber zu Erbstreitigkeiten gekommen zu sein, denn „die von Langenbach" und auch die Kinder des „Johann von Auel" müssen 1358 und 1359 schriftlich auf ihre Ansprüche an dem verschenkten Hof gegenüber dem Kloster Marienstatt verzichten (Struck Nr. 388, 514 a und 525).
LAGE UND GRÖSSE
Das Hofgut lag zwischen den heutigen Gemarkungsgrenzen der vier Dörfer Stein-Wingert, Heimborn, Kroppach und Giesenhausen und umfasste eine Fläche von 276 Morgen, 29 Viertel und 257 Ruten, die sich im einzelnen wie folgt zusammensetzt:
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Morgen |
Viertel |
Ruten |
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|
Hofraum |
1 |
1 |
|
|
Gärten |
5 |
45 ¾ |
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|
Wiesen |
11 |
8 |
113 ¼ |
|
Ackerland |
188 |
9 |
51 |
|
Wald |
76 |
6 |
47 |
Hierin sind auch zwei abgelegene Distrikte enthalten, und zwar die „Holtzwiese" und „Roggelswerth". Durch die Anlegung von minderwertigem Feld zu Wald veränderten sich diese Flächen oftmals. Nach heutiger Maßeinheit waren das insgesamt ca. 57 Hektar also von der Fläche her gesehen, ein recht ansehnlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Auf dem Hofraum von 1 Morgen und 1 Viertel standen um 1800 fünf Gebäude (HHST A W Abt. 154 Nr. 3625):
1. Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Stroh gedeckt, 34 Fuß lang und 31 Fuß breit. Hierin befanden sich der Hausflur und die Küche sowie zwei Stuben und drei Kammern. Ein Stall am Wohnhaus, 20 Fuß lang und 38 Fuß breit, das Dachwerk mit Stroh gedeckt, bildete die Verlängerung des Wohnhauses.
2. Ein Schweinestall, 22 Fuß lang und 10 Fuß breit und 7 Fuß hoch, mit Strohdach.
3. Eine Scheune 60 Fuß lang und 25 Fuß breit und zwei Stockwerke hoch mit Strohdach. Hierin befanden sich ein Heuboden und darunter ein Schafstall.
4. Ein Backhaus 26 Fuß lang und 12 Fuß breit, mit Strohdach.
5. Ein Bienenhaus mit Stroh gedeckt, das erst vom letzten Hofbeständer Simon Baldus auf seine Kosten gebaut worden sein soll. Aus einer Aufstellung des Jahres 1579 ist ersichtlich, dass auf dem Hausplatz zu diesem Zeitpunkt nur ein Gebäude stand, nämlich das Wohnhaus mit dem Stall (HHST A W Abt. 340 Nr. 4959). Die weiteren Gebäude: Schweinestall, Scheune und das Backhaus, sind wahrscheinlich erst um 1600 dazu gebaut worden. ::
STREITIGKEITEN UM DIE HAFERGÜLTE
Das Kloster Marienstatt gehörte im Jahre 1561 zum Kirchspiel Kroppach. Das abteiliche Gesinde hätte also einen recht langen Weg zu den Andachten nach Kroppach in Kauf nehmen müssen, und dem Kloster wäre ein erheblicher Arbeitsausfall entstanden. Deshalb wurde, vermutlich Ende des 14. Jahrhunderts, mit dem katholischen Pastor zu Kroppach vereinbart, dass er die Andachten für das Gesinde des Klosters in der Kapelle an der Marienstätter Nisterbrücke abhalten sollte. Um den Anreiseweg des Pastors zu vereinfachen, vereinbarte man, dass das Hofgut Lauterbach jährlich vier Mutt Hafer zur Haltung eines Pferdes an das Kirchspiel Kroppach abzuführen habe. Diese Sonderabgabe sollte dem jeweiligen Hofpächter von der zu zahlenden Pacht abgerechnet werden. Diese Regelung wurde bis zum Jahre 1567 ohne Streitigkeiten beibehalten.
Nachdem im Jahre 1560 das Kirchspiel Kroppach zur lutherischen Kirche übergetreten war, weigerte sich das katholische Gesinde des Klosters im Kj. 1567 die Predigten des lutherischen Pastors zu besuchen. Die Abtei erklärte dem Kroppacher Pfarrer, dass der bisherige Dienst beendet und somit auch die Haferabgabe des Hofes Lauterbach hinfällig sei.
Hierauf klagte der Pastor von Kroppach vor dem Kammergericht zu Speyer. Als Begründung führte er an, dass er die Gottesdienste in der Kapelle weiterhin abhalten wolle, dies jedoch von der Abtei verweigert würde und somit sein Besitzstand gewahrt bleiben müsse. Die Abtei wurde verurteilt, die Haferschuld weiterhin an die Kirche in Kroppach jährlich zu entrichten.
In den darauf folgenden Jahrzehnten änderte sich diese Entscheidung häufig. Je nachdem welche Konfession der jeweilige Landesherr hatte, mußte die Haferschuld geleistet werden, oder die Abtei war hiervon befreit.
1567-1587 Urteil des Kammergerichts Speyer = nicht befreit
1588-1602 Erlaß des Grafen Heinrich = befreit
1603-1616 Erlaß des Grafen Wilhelm von Sayn-Wittgenstein - nicht befreit
1617-1621 Erlaß der gräflichen Verwaltung - befreit
1622- 1624 Das Kirchspiel Kroppach holte sich die Hafergülte vom Hofgut Lauterbach gewaltsam
1625-1658 Erlaß der gräflichen Verwaltung = nicht befreit
Im Jahre 1652 heiratete der katholische Graf Salentin Ernst zu Manderscheid und Blankenheim die Tochter Ernestina der Gräfin zu Sayn. Ein neuerlicher Antrag der Abtei im Jahre 1658 auf Befreiung von der Schuld wurde jedoch nicht ganz nach dem Geschmack des Klosters entschieden. Das salomonische Urteil des Grafen lautet: „Der derzeitige Pastor zu Kroppach erhält die vier Mutt Hafer bis zu seinem Tode. Danach aber ist der Hof des Klosters von dieser Abgabe für alle Zeiten befreit."
Nach dem Tode des Pastors im Jahre 1686 glaubte die Abtei, dass die ehemalige Haferschuld des Hofes Lauterbach „ad acta" gelegt werden konnte. Nachdem aber der lutherische Graf von Kirchberg die Regentschaft übernommen hatte, unternahmen die Erben des Pastors Muzelius von Kroppach einen neuen Versuch, das Deputat seines Vorgängers wieder zu erhalten. Daraufhin wandte sich die Abtei an die dem Grafen übergeordneten Instanzen, und zwar zuletzt an den Reichshofrat in Wien. Hier waren bereits mehrere Fälle derselben Art anhängig, unter anderem auch vom Kirchspiel Kirburg. Der Reichshofrat entschied am 18. März 1717, dass die Abtei von dieser Abgabe befreit sei (HHST A W Abt. 340 Nr. 1588 p). Dieses Urteil wurde jedoch vom Pastor Asbach, wohlwissend, bei dem lutherischen Grafen Unterstützung zu finden, angegriffen.
Der Reichshofrat ließ sich jedoch mit einem neuerlichen Urteilsspruch bis zum Februar 1773 Zeit. Es erging folgender, für die Abtei niederschmetternder Urteilsspruch:
Der Abtei wird die Abgabe dieser jährlichen 4 Mutt Hafer nicht allein, sondern auch die Erstattung alles Rückstandes vom Jahr 1686 an auferlegt." (HST A W Abt. 342 Nr. 230)
Alle weiteren Bemühungen und Einwendungen der Abtei waren fruchtlos. Der genaue Schuldbetrag in Geld betrug 1189 Reichstaler, 3 Kreuzer und 2 Pfennig. Man einigte sich auf eine runde Summe von 1000 Reichstalern.
Weitere Verhandlungen mit dem Kirchspiel Kroppach, ob die Schuld an das Kirchspiel selbst, an die Erben des Pastors Muzelius oder an den derzeitigen Pfarrer Altgelt von Kroppach zu zahlen sei, zogen sich bis zum Jahre 1776 hin. Da nunmehr der Pfarrer Altgelt keinen längeren Aufschub mehr duldete und mit Zwangsmaßnahmen drohte, sah sich die Abtei gezwungen, die Schuld kurzfristig, zu tilgen. Wegen Bargeldmangels entschloß man sich, die verstreuten Ländereien in der Gemarkung Astert zu verkaufen. Der mit der Versteigerung beauftragte Pater hielt die Transaktion wie folgt fest: Ich ließ also, erstlich jedes Stück sowohl Feld als Wiesger zu Astert förmlich messen, demnach nahm ich einen Sachverständigen zu mir auf jeden diesen Platz, ließ mir solchen Im Geheimcode taxieren und schrieb mir den Tax sogleich an, Ich verzögerte etliche Tage und nahm abermalen einen anderen Sachverständigen, begabe mich mit demselben auf jeden Platz und ließ mir noch einen Tax machen um zu sehen, wie beide sich unbekannte übereinander kämen, so ich mir dann alles genauest verzeichnete.
Den 20. März 1776 ließ ich also den Gemeinden Astert, Heuzert, Müschenbach bekannt machen, dass den 1. April die Güther so die Abtey zu Astert habe, an den Meistbietenden stückweise versteigert werden sollten. Wohe sich dann alle Kauflustigen in dem Abteylichen Portenhaus morgens 8 Uhr einfinden könnten.
Den 1. April nun begab ich P Stephan Cellerer mit Zuziehung unseres alten P. Küchenmeisters Fr. Martin Esser ins Portenhaus wo wir viele Kauflustige schon versammelt fanden. Ich nahm also die Versteigerung von einem Stück zum anderen für und bei Beendigung fanden wir, dass wir aus diesen Gütern, so nur 5 Reichstaler Pacht gegeben hatten Siebenhundertvierzigfunf Reichstaler erlöset. Benebst wurde noch ein Stück Feld übergangen, welches der letzte Pächtiger bei meiner Untersuchung verschwiegen und ich erstlich etliche Jahr nachhero in Erfahrung gebracht habe, welches Feld dann jetzo die abteyliche Kirche noch hat.
Diese 745 Reichstaler wurden nun zur Zahlung an das Kirchspiel Kroppach verwendet und die übrigen 255 Reichstaler zu Complettierung der 1000 Reichstaler teils von Herrn Prelaten, teils von Kellereigeldern zugeschossen und damit nun behielt und behaltet für alle Zeit die Abtey den Last, dies 4 Mutt Haafer von ihrem Hof Lauterbach alljährlich an den Pastor zu Croppach abzugeben."
Als letzten Akt dieser Streitigkeit vermerkt der Schultheis von Kroppach (HHST A W Abt, 342 Nr. 230):
,,500 Reichstaler schreibe fünfhundert Reichstaler als der erste Zahlungstermin, sind mir dato namens des Kirchspiels Kroppach von dem Herrn Pater Keller richtig ausbezahlt worden, worüber quittiere, Marienstatt 26. Febr. 1776.
Die anderen 500 Reichstaler sind heute von Pater Keller an mich richtig ausbezahlt worden und mithin die ganze Summa von Eintausend Reichstalern richtig und völlig ausbezahlt worüber quittiere."
„Marienstatt, 5. März 1776 zeitlicher Schultheis zu Kroppach
Wer die 1000 Reichstaler für die Zeit zwischen Zahlung am 26. Februar bzw. 5. März 1776 und Versteigerungstermin am 1. April vorgelegt hat, wird wohl nicht mehr aufzuklären sein.
DIE HOFBESTÄNDER
Die Namen der Pächter des Hofes bis zum Jahre 1555 sind nicht bekannt. Nachfolgende Aufstellung verzeichnet die einzelnen Pächter ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Hofes (HHSTAW Abt. 342 Nr. 907):
PACHTZEIT NAME
1556 - 1625 Thilgen von Ophaussen
1625 - 1693 Johann von Ophaussen und Katharinen 1693 - 1708 Gerhardt Stamm und Anna
1708 - 1715 Rorich Stahl und Christina und Godfridt Stahl und Evacatharina
1715 - 1729 Rorich Stahl und Christina
1729 - 1736 Johannes Gerhardt Schmidt
1736 - 1761 Johannes Kemper und Anna Barbara
1761 - 1769 Godfried Kemper
1769 - 1790 Johann Simon Baldus (Baltes)
1790 - 1813 Johann Martin Baldus (Baltes)
Als Jahrespacht waren zu entrichten (HHSTA W Abt. 74 Nr. 1596):
An die Abtei Marienstatt: 2 Malter Korn .
2 Malter Heidloff (Buchweizen)
4 Malter und 8 Mesten Hafer
14 Reichstaler
3 Pfund Wachs
An die abteiliche Kellerei:
10 Maß Butter
1 Kalb a 30 Pfund
2 Hühner
50 Eier
4 doppelte Lohnfahrten
2 Gulden
An die Kirche zu Kroppach:
5 Malter und 4 Mesten Hafer
Diese Abgaben erhöhten oder verminderten sich bei den einzelnen Pächtern geringfügig. Teils erfolgte die Zahlung durch Naturalien oder durch Umrechnung in die jeweils gültigen Zahlungsmittel. Außerdem war das Hofgut mit einem Schatzesbetrag bis 1764 in Höhe von 45 Kreuzern und ab 1765 in Höhe von 64 Kreuzern jährlich belastet (HHST A W Abt. 342 Nr. 792).
Weiterhin hatten die Pächter jährlich von allen auf dem Feld gezogenen Früchten den "Zehnten" abzuliefern.
Die Pächter bis zum Jahre 1736 scheinen das Hofgut zur eigenen und zur vollsten Zufriedenheit der Abtei bewirtschaftet zu haben, da keine Unterlagen über irgendwelche Streitigkeiten vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt jedoch treten oftmals Meinungsverschiedenheiten zwischen den Hofpächtern und der Abtei sowie den jeweiligen Landesherren auf.
JOHANNES UND GODFRIED KEMPER
Im Jahre 1751 weigerte sich der Hofmann Johannes Kemper, die von der hochgräflichen Kammer angeordnete Fahrt des Fruchtzehnten in die Scheune nach Kroppach durchzuführen. Da auch alle anderen Bauern des Kirchspiels diese Abgabe selbst nach Kroppach bringen mussten, wurde Kemper verurteilt, eine Strafe von 10 Reichstalern zu zahlen und auch der Kammer den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Nachdem der Zehntheber Joh. Gerhards von Kroppach vergeblich versucht hatte, die Strafe und den Schadenersatz einzutreiben, wurden vier Stück Vieh gepfändet und dem Hofmann weggenommen. Nach Zahlung der Strafe, des Schadenersatzes und der Futter- und Unterstell- kosten in Kroppach für das gepfändete Vieh, konnte der Hofmann die Tiere wieder abholen. Letztlich kostete den Hofmann diese Weigerung insgesamt 34 Reichstaler und 54 ½ Kreuzer (HHSTAW Abt. 154 Nr. 3625).
Als Johannes Kemper im Jahre 1761 in das „altenkirchische" abgezogen war, wurde der Hof an seinen Sohn Godfried Kemper auf sieben Jahre verlehnt.
Von diesem Pächter ist zu berichten, dass ihm „wegen seiner üblen Aufführung und gemachten Schulden, wie auch wegen seiner Weigerung der Zahlung noch viel rückständiger Pacht" der Hof aufgekündigt wurde (Rechenbuch Marienstatt 1689 Seite 37).
SIMON BALDUS
Das Hofgut wurde 1769 an Simon Baldus von Bellingen aus dem „Rotzehahner Kirchspiel" verlehnt.
Auch hier kam es im Jahre 1783 zu Streitigkeiten. Jedoch legte sich der Pächter nicht mit der Abtei, sondern mit dem Burggrafen zu Kirchberg an.
In dem von D. Altgelt von Kroppach gefertigten Bericht an den Grafen wird folgendes geschildert (HHST A W Abt. 342 Nr. 229):
„Baldus hat im Garten 3 Hausten Korn gehabt, wovon er mir keinen Zehnten geben wollte. Diese Unregelmäßigkeit veranlasste, dass die genaue Anzahl der Kornhausten auf dem Feld von meinem Zehntenheber Johann Christian Quat zu Müschenbach festgestellt werden sollte.
Am 26. August 1783 erscheint Baldus bei mir und beschwert sich über Quat, er wolle dem Quat nicht zehnten, da er Korn einfahren wolle. Kurz darauf erschien Quat. Ich fragte den Baldus ob die Hausten alle nach Gewohnheit gleich wären, nämlich mit 10 Garben und einem Hut, er antwortete mir mit ja.
Beide disputierten sich eine gewisse Zeit. Der Baldus sagte zu dem Quat, er wäre ein untugender Mann, worauf der Quat erwiderte, er wäre noch lange nicht so untugend wie Baldus. Er wäre ein Spitzbub welches er auch beweisen könne. Er hätte eben zu mir gesagt, seine Kornhausten wären alle mit 10 Garben, aber es würde sich Betrug und Spitzbüberei hierbei finden.
Ich gab dem Quat hierauf den Auftrag dem Baldus sogleich zu zehnten, aller Hausten Garben zu zählen und mir das Ergebnis gewissenhaft anzuzeigen. Es hat sich danach folgendes ergeben:
Er hat 6 Hausten gehabt, woran an jedem Hausten 13 Garben gewesen, 7 Hausten, woran an jedem 12 Garben gewesen und 16 Hausten, woran an jedem Hausten 11 Garben gewesen. Der Baldus ist also nicht redlich und ich habe auch gerechte Ursache wegen der jährlichen Angaben seiner Kartoffelfelder die in hiesigem Pastoratszehnten gelegen sind zu zweifeln.
Ich bitte deshalb ganz gehorsamst mich bei dem ungestörten Genuss hiesiger Pastoraths- Gerechtsamen zu erhalten, dem Simon Baldus ob diesem Facto Falso hochrichterlich zur Warnung Anderer nicht allein nach Gerechtigkeit zu bestrafen, sondern auch ihm zu befehlen, den mir entzogenen und vorenthaltenen Kornzehnten von mehrbesagten 3 Hausten unweigerlich abzuliefern."
Scheinbar wurde diese Nacherhebung von Baldus schnellstmöglichst beglichen, da keine weiteren Schriftsätze hierüber vorliegen.
JOHANN MARTIN BALDUS
Im Jahr 1790 tritt der Sohn des Simon Baldus, Johann Martin, als Pächter des Hofes auf. Die zu leistenden Pachtabgaben und Zehnten blieben der Höhe nach gleich. Lediglich die Abgabeart wurde geändert. Jetzt wurden die Naturalien an die Kellerei in Geldwerte umgerechnet, so dass zu entrichten waren (HHST A W Abt. 342 Nr. 906):
für 1 Kalb 2 Reichstaler
für 2 Hühner 12 Kreuzer
für 10 Maß Butter 10 Reichstaler
für 50 Eier 30 Kreuzer
und für 2 Lohnfahrten 8 Reichstaler
insgesamt also 20 Reichstaler und 42 Kreuzer
Baldus verstand es scheinbar sehr gut, aus jeder Besonderheit von der Obrigkeit Kapitel zu schlagen.
Bereits für die Jahre 1790 bis 1797 wurde eine Sondervereinbarung getroffen. Da die Abtei bedacht war, die Waldneuanpflanzung in der Nähe des Hofes - das "Greuelsfeld" wurde im Jahre 1770 mit ca. 90 Morgen Laubwald angepflanzt - zu schonen, wurde auf die Abgabe von 4 Maß Butter verzichtet, wenn die Neuanpflanzungen von allem Vieh des Hofes verschont bleiben würde (HHST A W Abt. 154 Nr. 3615).
Die Ertragslage des Hofes von 1790 bis 1805 muss, trotz Plünderung im Jahre 1795 durch vorbeiziehende französische Soldaten, recht gut gewesen sein, denn Baldus konnte es sich erlauben, die Fischerei zu Ehrlich von 1798 bis 1804 für 1 Reichstaler und 30 Kreuzer jährlich zu pachten (HHST A W Abt. 154 Nr. 3610). Auch wurden alle Abgaben und Steuern zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen entrichtet. Durch die fortwährenden kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den deutschen Fürsten und Napoleon im hiesigen Raum Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts musste Baldus an Soldatenverpflegung und Lieferung von sonstigen Naturalien (Heu, Stroh usw.) im Gesamtwert von 710 Reichstalern und 67 ½ Kreuzern an den Schultheiß Müller von Kroppach erbringen. Diesen Betrag stellte er unter Vorlage einer Bescheinigung des Schultheißen der Abtei Marienstatt in Rechnung. Es wurde folgende mündliche Vereinbarung mit dem Pater Kirchenmeister Schaaf getroffen:
„Vom Jahr 1802 an, jedes Jahr, bis die gesamten Kriegskosten vergütet sind, soll im ersten Jahr der Korn-, im zweiten der Hafer-, im dritten der Heidloff- und im vierten die Geldpacht usw. nachgelassen werden. (HHST A W Abt. 154 Nr. 3625)."
Da Anfang des Jahres 1803 durch die Säkularisation die Ländereien der Kirchen den weltlichen Fürsten zugesprochen wurden, musste sich Baldus wegen dieser nur mündlichen Vereinbarung erneut mit der fürstlichen Hofkammer zu Weilburg auseinandersetzen. Hier zog er jedoch den kürzeren. Sein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dem Gellershof bereits im Jahre 1783 eine Erstattung ähnlicher Kosten verweigert worden sei und im Pachtvertrag mit der Abtei auch keine schriftliche Vereinbarung zu finden gewesen sei.
Baldus nahm dies zum Anlass, im neuen Pachtvertrag von 1804 einen neuen Passus zuzusetzen, der diese Erstattungsfrage regelte.
Dies führte dazu, dass die von ihm ab diesem Zeitpunkt getragenen Kriegslasten im Jahre 1813 noch nach der Versteigerung des Hofes für die Lieferungen von
7 Malter 11 Mesten Hafer 47 Gulden 70 Kreuzer
19 Zentner 39 3/4 Heu - 19 Gulden 22 Kreuzer
6 Zentner 49 Stroh - 3 Gulden 29 Kreuzer
insgesamt - 70 Gulden 2 Kreuzer
von der Hofkammer zu Weilburg zu erstatten waren (es erfolgte wahrscheinlich Verrechnung mit rückständigen Abgaben des Baldus).
Weiterhin wurden in diesem Pachtvertrag, den Baldus mit dem Verwalter Sandberger der Abtei Marienstatt aushandelte, folgende Vorteile für ihn ersichtlich (HHST A W Abt. 154 Nr. 3625):
1. Die Zurücklassung eines Winterfeldes bei Pachtende wird nicht mehr gefordert, da der Vorpächter (Vater von Baldus ! ! !) im Jahre 1790 noch selbst den Nutzen aus diesem Feld gezogen hat.
2. Das bei Pachtende vorrätige Heu und Stroh und der Dung verbleiben dem Hofbeständer.
3. Die vorgesehene Bezahlung des Brandholzes wurde gestrichen, da der Beständer sich dennoch das Brandholz aus dem vor seiner Türe liegenden Kirchenwald (heutiger Staatswald) kostenlos zueignen würde.
Drei Zusätze zum ursprünglichen Pachtvertrag zu seinem Nachteil konnte Baldus jedoch nicht verhindern:
1. Es wurde eine Kaution von 1200 Gulden gefordert, und zwar dafür, wenn durch die Schuld des Hofmannes oder seiner Angehörigen ein Brand an den Hofgebäuden verursacht würde.
Dieser Betrag wurde in Form der Verpfändung des Hofgeräts und der Einrichtung des Hofes erbracht und von der Landschreiberei des Kirchspiels Kroppach in das Hypothekenbuch eingetragen.
Vielleicht war dies mit ein Grund, der den Hofbeständer davon abhielt, wegen der Nichtverlängerung des Pachtvertrages im Jahre 1813 die Gebäude „warm abzureißen".
2. "Ferner verspricht der Pächter, zur Anlegung und Vermehrung der Waldungen von dem ihm pachtweise überlassenen Gütern, nämlich
Morgen Viertel Ruten
das Greuelsfeld 20 3 33 ½
die Hähne am Hollertsbörngen 47 1 16 ½
das Noßels Heckeigen 1 3 22 ¾
während der Pachtzeit ohne die geringste Vergütung abzugeben, jedoch bleiben ihm solche so lange zur Benutzung, als sie nicht zu Wald angelegt werden."
3. „Anstatt der 6 Malter und 8 Mesten Heidloff und Hafer sind jetzt 10 Malter Hafer an die fürstliche Kirchenverwaltung abzuliefern." Vermutlich baute Baldus keinen Heidloff (Buchweizen) mehr an.
Trotzdem scheint der Hofbeständer 1809 noch erheblich Rücklagen zu besitzen, da er beabsichtigte, den Hof Obersalterberg zwischen Marienthal und Hamm für 1600 Reichstaler zu übernehmen (Wirtz, Fünfhundert Jahre Marienthai, Seite 241).
Zur Verbesserung des Einkommens der Familie Baldus mag auch beigetragen haben, dass der Hofbeständer nebenbei als Waldknecht tätig war und auch kostenlos jedes Jahr acht Klafter Holz und 500 Wellen aus den Waldungen des Hofwaldes erhielt. In einem Bericht des Försters von Nauendorf an die Hofkammer vom 8. Oktober 1806 heißt es, „der Waldknecht Baldus thut seine Schuldigkeit" (HHST A W Abt. 154 Nr. 3615). ,
Um das Jahr 1810 scheint Baldus jedoch auf die schiefe Bahn geraten zu sein. Ob hieran die Ausbreitung des Gedankens der Französischen Revolution in Deutschland oder nur der Umgang mit kriminellen Individuen schuld waren, ist nicht mehr feststellbar. In einem Bericht - des Verwalters Sandberger heißt es lediglich, dass Baldus und Sohn seit dem 12. Nov. 1812 im Criminal-Gefängnis in Ehrenbreitstein einsitzen.
Mehrmalige Anträge des Baldus aus dem Gefängnis in der Zeit von November 1812 bis Juli 1813 auf erneute Verpachtung oder Kauf des Hofes werden von der Kammer abgelehnt, da beabsichtigt sei, den Hof zu zerschlagen.
Selbst auf die Anträge der Ehefrau vom 21. Juli, 11. August und 27. August 1813 erfolgten ablehnende Bescheide.
Hier ein Auszug des letzten Schreibens der Ehefrau an den Fürst persönlich (HHST A W Abt 154 Nr. 3625):
„Der Hof ist zwar zu Petri-Paul nächsten Jahres leihfällig und ich habe insofern weiter keine Ansprüche darauf. Allein wenn ich gerade jetzt in der unbeschreiblich unglücklichen Lage, worinnen ich sitze, den Hof verlassen soll, so weiß ich auf keine Weise mir zu helfen. Es muß eine ganz neue Einrichtung für das Bestehen zweier Familien gemacht werden, wir müssen Gebäude kaufen oder pachten p.p., dazu gehört doch der Verstand und Überlegung der Männer. Da in diesem Augenblick, wo die ganze Welt noch glauben muß, mein Mann und Sohn seien großer Verbrechen schuldig, nimmt uns keine Gemeinde in ihre Mitte auf, verpachtet uns niemand weder Haus noch Hof, auch ist das weder einer Gemeinde noch einem Eigentümer zuzumuten.
In dieser trostlosen Lage werfe ich mich zu den Füßen Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht und flehe gnädigst zu verordnen, dass uns der Hof noch 1 Jahr in vorigem Pacht gelassen werde,"
Dieses Gesuch, welches das persönliche Leid der Ehefrauen schildert, wird mit der Begründung abgelehnt, dass die öffentliche Versteigerung bereits bekannt gemacht worden sei.
Die jährlichen Abgaben und Steuern seit dem Jahre 1812 konnten nicht mehr entrichtet werden, da das Vermögen vom Kriminalgericht beschlagnahmt wurde.
Am 27. Mai 1813 erstattet der Rentkassierer Hammer von Hachenburg Bericht, dass Baldus aus den Jahren vor 1813 Rückstände in Höhe von 173 Reichstalern und 32 Kreuzern habe, die der besonderen Umstände halber bis Martini gestundet werden.
DAS ENDE DES HOFES
Im November 1812 erfolgte der Beschluß der Herzoglich Nassauischen Hofkammer zu Weilburg, den Hof zu zerschlagen, die Wiesen und Äcker anläßlich einer Versteigerung an die Einwohner der umliegenden Ortschaften zu verkaufen, die Gebäude aber auf Abbruch zu versteigern.
Im Herzoglich Nassauischen Allgemeinen Intelligenzblatt erschien am 28. August 1813 unter der Rubrik Güter, Häuser- und Mobilienverkäufe und Verpachtungen folgende Bekanntmachung:
„Dienstags den 21. September d. J. Morgens 9 Uhr und in den darauf folgenden Tagen, soll auf hohe Verordnung Herzoglicher Hofcammer in Weilburg das herrschaftliche Hofguth zu Lauterbach, im Kirchspiel Kroppach bestehend in einem zweystöckigen Wohnhause, einem Stalle, einem Schweinestalle, einer Scheuer und einem Backhause, sodann in 1 Morgen 91 Ruthen 10 Schuh Garten, 12 Morgen Wiesen und 173 Morgen 72 Ruthen Ackerland - die bemerkten Ackerfelder und Wiesen auf zweierlei Art, einmal auf Temporalbestand, sodann auf Erb- und Eigenthum in schicklichen Abtheilungen stückweise, die Gebäude aber auf den Abbruch, versteigert werden. Die Steigliebhaber erscheinen an dem bestimmten Termin auf dem Hof Lauterbach, wo die Versteigerung vorgenommen werden soll."
„Hachenburg den 20. August 1813. Herzoglich Nassauische Rentei Kammer"
Bereits bei Abschluß des Pachtvertrages im Jahre 1804 erschienen die ersten Anzeichen dafür, dass die Hofkammer eine über das Jahr 1813 hinausgehende Verpachtung nicht vornehmen wird, da man hier bereits vereinbarte, einen Teil des Feldes nach und nach zu Wald anzulegen. Außerdem trat in den Fürstlich Nassau-Saynischen Landen eine neue Bau- und Feuerordnung in Kraft. Daraus resultierend wurden auch die Gebäude des Hofes Lauterbach visitiert und folgende erhebliche Mängel festgestellt (HHST A W Abt. 342 Nr. 1088):
1. WOHNHAUS
„der Schornstein 1/2 Fuß zu erhöhen eine Brandmauer neu anzulegen Der Busen (Rauchfang) inwendig an der Decke zu überziehen eine Laterne anzuschaffen in der Giebelspitze gegen den Heuboden die offenen Fächer zuzuschmieren desgleichen die Tür oben auf dem Gang zum Heuboden die dem Herd allzunahe Stalltür zuzuschmieren die Brandmauer für den Ofen an der Gesindestube bis zum Brustriegel und den darüber befindlichen bis zum Ende des Busen zu führen"
2. BACKHAUS -
„das Holz überm Ofen zu überziehen über dem Mundloch einen Rauchfang anzulegen der Schornstein, weil das Dach von Stroh, ist 2 Fuß zu erhöhen oder das Dach von Ziegeln anzulegen die Ofendecke neu einzubinden"
3. SCHEUNE "die Schwelle aufzuräumen" Für die in hiesiger Umgebung befindlichen Höfe wurden im Jahre 1803 für die Brandversicherung folgende Gebäudewerte festgesetzt (HHST A W Abt. 342 Nr. 1088):
Altenklosterhöfe und Mühle 1910 Reichstaler
Hohensayner Höfe und Mühle 1520 Reichstaler –
GeIlershof 680 Reichstaler
Eichartshof 1470 Reichstaler
Streithäuser Hof 440 Reichstaler
LAUTERBACHER HOF 600 Reichstaler
Heuzerter Mühle 290 Reichstaler
Gehlerter Hof 420 Reichstaler
Müschenbacher Hof 400 Reichstaler
Trotz des Wertes von 600 Reichstalern beschloß man aus vorhergehend geschilderten baulichen Mängeln und nicht zuletzt wegen des untugendhaften Lebenswandels des letzten Pächters, diesen Hof zu liquidieren.
In dem Schreiben vom 20. November 1812 des Rentkassiers Hammer von Hachenburg an die Hofkammer in Weilburg heißt es unter anderem: "Übrigens habe ich bei dieser Gelegenheit nicht unbemerkt lassen wollen, dass der Hofbeständer Baldus und sein ältester Sohn wegen Beherbergung und Einverständnis mit Raubgesindel arrestiert und heute in das Criminalgefangnis nach Ehrenbreitstein abgeführt worden sind, die Frau und der jüngste Sohn mit dem Gesinde besorgen also jetzt die Geschäfte des Hofes (HHST A W Abt. 154 Nr. 3625)."
Folgender Vergleich des jährlichen Pachtertrages mit dem zu erwartenden Verkaufserlös gab letztlich für die Liquidation den Ausschlag: Jährliche Pachteinnahme insgesamt 110 Gulden 24 Kreuzer
Hiervon sind abzuziehen: die zu zahlende Steuer (seit 1803 wurde der Erntezehnte nicht mehr erhoben) 10 Gulden 37 Kreuzer das an den Beständer aus den herrschaftlichen Waldungen kostenlos abzugebende Holz 40 Gulden 39 Kreuzer Somit verbleiben jährlich an Reinertrag rund 60 Gulden. Verglichen mit dem zu erwartenden und auch wie nachstehend beschrieben, tatsächlich erzielten Veräußerungserlös von über 5000 Gulden, hätten es mehr als 60 Jahre bedurft, diesen Ertrag ohne Berücksichtigung der Verwaltungskosten und den vom Verpächter zu tragenden Reparaturkosten - zu erwirtschaften. Die Zusammenstellung des Bauinspektors Leidner vom 28. Juni 1803 über die dringenden Reparaturarbeiten der Gebäude ergab aufzubringende Kosten von 52 Gulden und 54 Kreuzern {HHST A W Abt. 154 Nr. 3625).
Nachdem der Versteigerungstermin öffentlich bekanntgemacht war, stellte am 5..September 1813 der Hofmann Anton Hombach von Altenkloster den Antrag auf kostenlose Überlassung der Scheune des Hofes Lauterbach, da seine alte Scheune nicht mehr zu reparieren sei (HHST A W Abt. 154 Nr. 3625).
Aus diesem Grund wurden am 21. September 1813 nur die vom Geometer Künkler von Alpenrod vermessenen und parzellierten Grundstücke versteigert:
Morgen Ruthen Schuh.
1. der Hofplatz 1 19 2
2. die Gärten 1 97
3. die Wiesen 13 52 12
4. das Ackerland 127 46 13
insgesamt also 143 71 11
Die restlichen minderwertigen Felder und Hähne von ca. 70 Morgen sollen zu Wald angelegt werden.
Der erzielte Veräußerungserlös betrug 4757 Gulden und 51 Kreuzer. Bei diesem Versteigerungstermin war auch der letzte Hofpächter Baldus zugegen, und zwar war er unter Aufsicht eines Landjägers für diesen Termin aus dem Gefängnis Ehrenbreitstein beurlaubt worden.
Er ersteigerte 42 Morgen, 93 Ruthen und 7 Schuh für insgesamt 1195 Gulden und 52 Kreuzer. Darunter befand sich der gesamte Hofplatz und 80 v. H. des Hofgartens. Die Gedanken des ehemaligen Hofpächters mögen wohl immer noch auf die Erhaltung "seines Hofes", wenn auch mit geringerem Flächeninhalt, gerichtet gewesen sein.
Die weiteren Grundstücke wurden von folgenden Personen erworben:
VON GIESENHAUSEN VON KROPPACH
Wilhelm Schüchen Joh. Peter Schneider
Joh. Henrich Schüchen Pastor Altgeld
Henrich Schneider Sebastian Alhäuser
Gotthard Alhäuser
Theiß Heuzeroth VON STEIN WINGERT
Joh. Gotthard Schumacher Christ Fischer
Joh. Jakob Enders Joh. Georg Fischer
Joh. Anton Enders Anton Schmidt
Joh. Anton Schumacher Hauprich Schmidt
Hermann Pinkel Joh. Peter Burbach
Joh. Henrich Stamm
Joh. Peter Schüchen VON EHRLICH
Jakob Fischer Joh. Thomas Weyer
Joh. Henrich Eichelhardt
Joh. Bast Schneider
Am 30. Oktober 1813 teilte Baldus der Hofkammer mit, dass er auf die am 21. September 1813 er- steigerten Grundstücke verzichte, da durch die Beschlagnahme seines gesamten Vermögens vom Kriminalgericht in Koblenz eine Bezahlung nicht möglich sei. Daraufhin wurden diese Grundstücke am 18. Oktober 1813 erneut versteigert und von folgenden Personen erworben:
VON GIESENHAUSEN VON KROPPACH
Joh. Sebastian Schneider Joh. Peter Schneider
Theiß Heuzeroth Anton Burbach
Gotthard Alhäuser Philipp Wirth
Thomas Alhäuser Paulus Birk
Peter Thiel
Joh. Peter Schüchen VON HEUZERT
Wilhelm Schüchen Bernhard Christian
Der Hofplatz selbst, ohne die aufstehenden Gebäude, wurde von Joh. Sebastian Schneider aus Giesenhausen erworben.
Der Erlös dieser Versteigerung erbrachte 1231 Gulden, also 36 Gulden mehr, als Baldus gezahlt hätte.
Nachdem die Genehmigung für den unentgeltlichen Abbruch der Scheune und Wiederaufbau auf dem Altenklosterhof dem Hofmann Hombach am 21. Januar 1814 erteilt war, erfolgte auch die Versteigerung der Gebäude auf den Abbruch. Der Verkauf erfolgte unter der Bedingung, dass die Gebäude bis spätestens 15. April 1814 entfernt sind:
Die Erwerber waren:
1. Wohnhaus und Stall : Menke Bair von Kroppach und Bernh. Christian von Heuzert fur 265 Gulden .
2. Schweinestall Adam Schneider von Mudenbach für 31 Gulden
3. Backhaus Bernh. Christian von Heuzert für 20 Gulden .
Nach diesem Akt hatte das Hofgut Lauterbach aufgehört zu existieren. Lediglich im Namen der Gemarkungsbezeichnung und im Volksmund lebte der Name Hofgut Lauterbach weiter.
Durch die nicht gesetzmäßigen Umtriebe des letzten Hofpächters Johann Martin Baldus und dessen Sohn hielt sich die damalige Bevölkerung der umliegenden Ortschaften vom Hofgut Lauterbach fern. Man erzählt sich heute noch von Überfällen des Baldus auf durchziehende Kaufmannsfuhrwerke, von verschwundenen Personen, die auf dem Hof zu Gast waren, von Betrügereien in Verbindung mit dem "Zoll Karl" an der Zollstelle in Eichelhardt. Ob diese Erzählungen auf Wahrheit beruhen oder einige Übertreibungen beinhalten, läßt sich nicht mehr beweisen.
Zur Sichtbarmachung, dass es auf dem Hof nicht "ganz geheuer" war, ist die in der Westerwälder Zeitung am 15. November 1956 veröffentlichte "wahre Spukgeschichte" wohl beispielhaft.
"Das Gespenst in der Lauterbach"
In früherer Zeit hatten die Schuster auf dem Westerwald keine Werkstatt, sie übten vielmehr ihr Handwerk aus, indem sie in der Wohnstube der Bauernhäuser für einige Tage ihre Werkstatt einrichteten, bis die ausbesserungsbedürftigen Schuhe der ganzen Familie wieder in Ordnung waren. Der Lehrjunge kam dann mit einem schweren Ranzen, in dem das Handwerkszeug untergebracht war; der Meister trug die Leisten sauber in eine Schnur gefädelt, am Knieriemen über der Schulter. Leder und Schuhnägel hatte der Hausherr schon besorgt. Nun holte die Hausfrau eine kleine Bank, auf der Handwerkszeug, Pech, Nähgarn, Stifte usw. ausgebreitet wurden. Der "Kloppstein". ein glattgeschliffener Stein aus der Nister, auf dem die Schuhsohlen geklopft wurden, den jeder Haushalt für diesen Zweck bereithielt, wurde herbeigeholt; in die Fensterbank wurde ein Nagel eingeschlagen, um daran den Pechdraht einzuhängen und herzustellen. Die Arbeit konnte wieder beginnen.
Nun war der Hannwillm zwar ein guter Schuster, aber ein schlechter Held, und wenn er abends in der Dunkelheit von seiner Arbeitsstelle nach Hause ging, so mußte er sich mehr als einmal den Angstschweiß von der Stirn wischen, und öfter murmelte er leise für sich: "Entz muß ech noch langst enen gefährlichen Stroch, dann hann ech et üwerstannen."
Eines Abellds fuhrte ihn sein Heimweg durch die Lauterbach, wo es ohnehin nicht ganz geheuer sein sollte. Die Nister rauschte ganz schauerlich, und der Wind heulte in den dunklen Tannen, als wenn der leibhaftige "Deiwel" hindurchführe. Kein Wunder, dass dem Hannwillm alle Haare strack zu Berg standen. Er beschleunigte seine Schritte, denn auf einmal merkte er, dass einer hinter ihm her war. Dieser warf nun mit einem Stein, der dem Hannwillm grad auf die Absätze fiel. "Mein Erlöser lebt doch noch", stöhnte er und fiel in einem gelinden Trab. Aber immer häufiger fielen die Steine, immer auf die Absätze trafen sie. Der Schuster lief was er laufen konnte, und immer im Takt murmelte er sein Stoßgebet: "Mein Erlöser lebt doch noch, mein Erlöser lebt doch noch"; aber je rascher er lief, desto rascher fielen die Steine. Zuletzt kollerten sie ihm nur so den Rücken herunter. Endlich hatte er den Ausgang des Waldes erreicht, und nun blieb auch der Verfolger zurück, die Steinwürfe hörten auf, und Hannwillm wurde es leichter ums Herz. Schweißgebadet kam er zu Hause an. Besorgt wegen seines schlechten Aussehens empfing ihn seine Frau: .Nä, Hannwillm, we seihste ämol us, ös dir wat passiert? Du böst ja so weiß wie Käs. Un wo häst du dann de Leisten, du häst ja ewen den Kneeremen üwer der Schöller".
Plötzlich ging dem Hannwillm ein Licht auf, wer nach ihm geworfen hatte. Er sperrte den Mund auf und sagte eine Zeit lang gar nichts. .Mach net su en damm Gesicht, schwätz!" sagte seine Frau. Der Hannwillm rappelt sich zusammen. ,Ja, Katrin, du häst got schennen", sagte er, mir däd den Owend der Bach su wieh, da kann ech de Leisten net got trahn; ech giehn awer mamze- marjen ganz fröh, enn holen sie. Enz wolle" mir os irscht emol en dett Bett lähn."
Als der Hannwillm am andem Morgen bei Tagesanbruch mit seinen Leisten heimkam, lachte die Katrin mal vor sich hin, tat aber so, als hätte sie nichts gemerkt.
L. M. K.
Hof Lauterbach Schenkungsurkunde
388 Kroppach 1335 Mai 3
Albero, Priester (saceraos), Pleban der Kirche in Hamm, und seine Schwester Beatrix, Kinder des † Heinrich, Ritters, gen. von Au (Auwe), geben mit Zustimmung aller Erben als Almosen (in elemosinam) zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil ihren Hof (curtem) Lauterbach (Luter-) mit allem Zubehör und ihre Güter in Mörsbach (Mers a)), wie sie dieselben von den Vorfahren erlangten, dem Abt und Konvent des KI. M (de loco sande Marie), Cistercienserordens KD, damit diese das Anniversar der Ausstt. und ihrer Eltern stets um den 29. Aug. (circa festum decollationis sandi Johannis baptiste)
halten. - Sg. des Herrn Johann, Grafen von Sayn, und des Roland, Pastors, und Plebans der Pfarrkirche in Kroppach. - D. et actum in die inventionis sancte crucis in Croppach in Gegenwart des vorgen. PIebans und sehr vieler Pfarrangehöriger anno domini millesimo trecentesimo tricesimo quinto.
Ausf. Perg. W 74,313a. Von beiden Sgg. das 1. ab. 2. Sehr vers., Dm. etwa 2,1 cm,
im Sgf. der hl. Petrus wachsend mit doppeltgebartetem Schlüssel in der Rechten, von Umschr.: (...) DE (.. .). - Rv. (15. Jh.): Luterbach. - Kop. Pap. (um 1700, von Ausf. mit beiden Sgg.) ebenda. - Kop. Pap. (18. Jh., von Ausf., der bereits ein Sg. fehlte)
ebenda. - Kop. Pap. (von 1801) von Stephan Driesch W 74, IVb66 S.7-9 und W 74, IVb67 S. 7-10. ~
a) In Kop. d 18. Jh.: Merachbach.