Lorscheid
(von
Eberhard Krebs)
Neben
anderen Zeugen „de terminis
Widhe“ tritt 1217 auch schon ein Zeuge aus Lorscheid auf.
Vielleicht haben wir es hier mit einem „Hunen“,
einem
späteren Ortschultheißen zu tun, die darauf zu
achten
hatten, daß die Anordnungen des Amtmanns (hier des
Kurköln.
Amtes Altenwied) durchgeführt wurden. Vielleicht haben wir in
dem
Zeugen aber auch einen Mann des niederadligen Geschlechts derer
„von Lorscheid“ vor uns, das nur örtliche
Bedeutung
erlangte und wahrscheinlich mit Lambert von Lorscheid, der sich
Weihnachten 1217 mit seiner Frau Christina, ihrem
„Hovisguid“ und all ihrer Habe als sog.
„Familiaren“ dem Kloster übergaben,
ausstarb. 1321 und
1340 wird die „hunzaf“ (hunschaft) Lorscheid als
Teil des
Gerichts bzw. des Ates Altenwied genannt. 1659, nachdem die
ärgsten Folgen des Dreißigjährigen Krieges
beseitigt
waren, erteilte der Kurfürst von Köln den Befehl
„eine
genaue Beschreibung aller liegenden Güter des Amtes zu
fertigen“. Nach dieser Landvermessung wurden an
Häusern,
Höfen und Hofplätzen angegeben: „In Seifen
eins, in
Calenborn und Hambscheid je zwei, in Stroedt fünf und in
Vettelschoß elf Häuser, von denen eins ausgestorben
und
unbewohnt war, in Willscheid gab es drei Häuser und dazu den
Obrishof in Oberwillscheid und den untersten Hof daselbst, sowie
einen Hof in Mttelwillscheid“.
Erst als
die preußische Regierung
1816 die Bürgermeistereien und Kreise einführte,
änderte
sich die Verwaltung grundlegend. Altenwied wurde
Bürgemeisterei
und umfaßte die Hunschaften Bühlingen, Elsaff und
Lorscheid,
sowie das Kirchspiel Windhagen.
Doch
bereits 1823 änderten sich
die Verhältnisse schon wieder, als die preußische
Regierung
den Fürsten zu Wied in ihrer ehemaligen Stammesherrschaft die
untere Verwaltung einräumte. Neue Verwaltungsbezirke
entstanden:
Altenwied kam zu Asbach, aber nur für zehn Jahre. 1843 wurde
die
gemeinsame Verwaltung Preußen-Wied schon wieder aufgegeben.
Nach
der Landgemeindeordnung von 1845 kam die „Gemeinde“
Lorscheid an die Bürgermeisterei Neustadt, wo sie bis 1969
verblieb.
Die
Dörfer auf der Höhe waren
nie reiche Dörfer, dafür war der Boden zu
kaltgründig
und das Klime zu rauh. Seit etwa 1840 nahm die Armut infolge der
Wirtschaftsliberalisierung noch zu. Viele Menschen sahen sich gezwungen
ihre Heimat zu verlassen und ins Ruhrgebiet oder nach Übersee
auszuwandern. Lorscheid gehörte zu den Gemeinden, die zwischen
1840 und 1871 den größen Wanderungsverlust
auszuweisen
hatten. Trotz der meist großen Kinderzahl der einzelnen
Familien,
mußte es einen Rückgang der Einwohnerzahl
verzeichnen.
Bei
der Gründung des Vikariebezirks St. Katharinen um 1810
zählte
die Gemeinde Lorscheid 188 Haushaltungen, also ca. 980-1000 Seelen.
1938 zählt die Gemeinde Lorscheid 673 Personen: 248 in
Lorscheid,
5 in Brochenbach, 43 in Homscheid, 15 in Hinterlorscheid, 20 in
Kreuzchen (Hilkerscheid), 12 in Sengenau, 140 in Steinshardt und 190 in
Strödt.
Lorscheid
zählte sechs
Häuser, darunter ein unbewohntes, und in Hinterlorscheid gab
es
nur ein Haus. In Notscheid und Hilkerscheid (Neustädter Seite)
waren alle Häuser verschwunden. Es gab nur
noch Wiesen.
1670 werden
außer den genannten
noch folgende Wohnplätze genannt: Steinshardt, Sengenau,
Anxbach,
Brochenbach, Stockhof, Kau und Hermannseifen. Wegen der
Größe war die Hunschaft Lorscheid in zwei
„Halbe
Hunschaften“ unterteilt: in die halbe Hunschaft Lorscheid I
mit
Lorscheid als Zentralort und die halbe Hunschaft Lorscheid II mit den
Orten und Flecken um Vettelschoß.
- Quelle:
Rund um den Hummelsberg
– die Verbandsgemeinde Linz/Rhein
Verfasser:
Adalbert N. Schmitz