Lorscheid


(von Eberhard Krebs)


Neben anderen Zeugen „de terminis Widhe“ tritt 1217 auch schon ein Zeuge aus Lorscheid auf. Vielleicht haben wir es hier mit einem „Hunen“, einem späteren Ortschultheißen zu tun, die darauf zu achten hatten, daß die Anordnungen des Amtmanns (hier des Kurköln. Amtes Altenwied) durchgeführt wurden. Vielleicht haben wir in dem Zeugen aber auch einen Mann des niederadligen Geschlechts derer „von Lorscheid“ vor uns, das nur örtliche Bedeutung erlangte und wahrscheinlich mit Lambert von Lorscheid, der sich Weihnachten 1217 mit seiner Frau Christina, ihrem „Hovisguid“ und all ihrer Habe als sog. „Familiaren“ dem Kloster übergaben, ausstarb. 1321 und 1340 wird die „hunzaf“ (hunschaft) Lorscheid als Teil des Gerichts bzw. des Ates Altenwied genannt. 1659, nachdem die ärgsten Folgen des Dreißigjährigen Krieges beseitigt waren, erteilte der Kurfürst von Köln den Befehl „eine genaue Beschreibung aller liegenden Güter des Amtes zu fertigen“. Nach dieser Landvermessung wurden an Häusern, Höfen und Hofplätzen angegeben: „In Seifen eins, in Calenborn und Hambscheid je zwei, in Stroedt fünf und in Vettelschoß elf Häuser, von denen eins ausgestorben und unbewohnt war, in Willscheid gab es drei Häuser und dazu den Obrishof in Oberwillscheid und den untersten Hof daselbst, sowie einen Hof in Mttelwillscheid“.

Erst als die preußische Regierung 1816 die Bürgermeistereien und Kreise einführte, änderte sich die Verwaltung grundlegend. Altenwied wurde Bürgemeisterei und umfaßte die Hunschaften Bühlingen, Elsaff und Lorscheid, sowie das Kirchspiel Windhagen.

Doch bereits 1823 änderten sich die Verhältnisse schon wieder, als die preußische Regierung den Fürsten zu Wied in ihrer ehemaligen Stammesherrschaft die untere Verwaltung einräumte. Neue Verwaltungsbezirke entstanden: Altenwied kam zu Asbach, aber nur für zehn Jahre. 1843 wurde die gemeinsame Verwaltung Preußen-Wied schon wieder aufgegeben. Nach der Landgemeindeordnung von 1845 kam die „Gemeinde“ Lorscheid an die Bürgermeisterei Neustadt, wo sie bis 1969 verblieb.

Die Dörfer auf der Höhe waren nie reiche Dörfer, dafür war der Boden zu kaltgründig und das Klime zu rauh. Seit etwa 1840 nahm die Armut infolge der Wirtschaftsliberalisierung noch zu. Viele Menschen sahen sich gezwungen ihre Heimat zu verlassen und ins Ruhrgebiet oder nach Übersee auszuwandern. Lorscheid gehörte zu den Gemeinden, die zwischen 1840 und 1871 den größen Wanderungsverlust auszuweisen hatten. Trotz der meist großen Kinderzahl der einzelnen Familien, mußte es einen Rückgang der Einwohnerzahl verzeichnen.

Bei der Gründung des Vikariebezirks St. Katharinen um 1810 zählte die Gemeinde Lorscheid 188 Haushaltungen, also ca. 980-1000 Seelen. 1938 zählt die Gemeinde Lorscheid 673 Personen: 248 in Lorscheid, 5 in Brochenbach, 43 in Homscheid, 15 in Hinterlorscheid, 20 in Kreuzchen (Hilkerscheid), 12 in Sengenau, 140 in Steinshardt und 190 in Strödt.

Lorscheid zählte sechs Häuser, darunter ein unbewohntes, und in Hinterlorscheid gab es nur ein Haus. In Notscheid und Hilkerscheid (Neustädter Seite) waren alle Häuser verschwunden. Es gab nur noch Wiesen.

1670 werden außer den genannten noch folgende Wohnplätze genannt: Steinshardt, Sengenau, Anxbach, Brochenbach, Stockhof, Kau und Hermannseifen. Wegen der Größe war die Hunschaft Lorscheid in zwei „Halbe Hunschaften“ unterteilt: in die halbe Hunschaft Lorscheid I mit Lorscheid als Zentralort und die halbe Hunschaft Lorscheid II mit den Orten und Flecken um Vettelschoß.

- Quelle: Rund um den Hummelsberg – die Verbandsgemeinde Linz/Rhein
Verfasser: Adalbert N. Schmitz