Maroth (von Thomas Keul)
Maroth, 1344 Malre, um 1370 Mailrode, 1426 Maillrode, 1488 (Kopie
18.Jh) Moneroid, 1502 Mairot, 1530 Maylrode, 1548, 1554, 1624 Morth,
1586 Mort, 1589 Maellroede, Mailrode, 1654 Malrodt, 1723, 1785 Maroth,
1788 Moort.
Burggraf Ludwig von Hammerstein klagt dem Grafen von Wied um 1370, dass
ihm zu Maroth sein Recht nicht werden konnte und er darum das Seine
verloren habe. Die Burggrafen waren Meier der Bamberger Grundherrschaft
zu Irlich und Krümmel, so dass sich ihr Besitz in Maroth wohl auch
aus diesen Rechten herleitet. |
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Burggraf
Ludwig von Hammerstein( + 1417) verpfändet seinen Hof zu Maroth
mit einem Wingert zu Rodenbach, die früher Johann
von Witzelbach gen. Karrauwes (1379 bis 1412) verliehen war, an Isfard
von Berne (1395 - 1414) und dessen Frau Agnes. Nach dem Heimfall der Burggrafschaft löste Erzbischof Otto von Trier 1426 den Hof von Agnes und ihrem zweiten Gatten Johann von Heddersdorf ein. Damals wurden wohl schon die Güter der Marienhauser Pfandschaft von 1346 mit dem Hof vereinigt. Erzbischof Johann von Trier belehnte 1502 Johann von Steinebach von Neuem mit seinem Stifts Hofgericht, dem "Hammersteyner Gericht" zu Maroth, das jedoch 1535 wieder für das Erzstift zum Flecken Hartenfels eingelöst wurde. Das Gericht wurde 1606 bei Maroth auf wiedischer Hoheit, 1654 und noch 1785 zu Maroth "über der Bach" im Wiedischem gehegt. Den Vorsitz führte 1575 und 1604 der Isenburger Schultheiß von Marienrachdorf - Marienhausen als Lehnsschultheiß, der seit 1606 jedoch nur noch im Beisitz erscheint, während der trierische Schultheiß von Hartenfels, vorher 1575 und 1604 im Besitz, seit 1606 den Vorsitz übernahm. Die Gesamtzahl der 1502 zuerst genannten Schöffen war sieben. Davon hatten 1654, 1739 und 1785 Isenburg ,seit 1664 Trier vier aus dem Gericht Marienrachdorf und Wied drei aus dem Gericht Freirachdorf und Hausen und 1606 aus Roßbach, Elgert und Hausen bezeugt. Für Schultheiß und Schöffen siegelt 1515 Gerlach Herr von Isenburg. Zum Gericht gehörten 1535,22 Huben. Die Einkünfte von je einer Hube, Besthaupt und Geldzins sowie 2/8 der Gerichtsstrafen, von denen die Herren von Isenburg 1/3 hatten. Das Weistum von 1575 erneuerte ein Weistum von 1532 und sprach Isenburg-Grenzau als Grund und Lehnsherrn und Kurtrier als Pfandherrn an. Die Weistümer von 1575 und 1606 kennen noch Einkünfte von 14 Huben. Der 1669, 1683 und 1701 umschriebene Bezirk deckte sich etwa mit dem des Isenburger Gerichts Marienhausen und griff im Westen in der Gemarkung Freirachdorf über die Hoheitsgrenzen hinaus; so war es auch 1515 für Güter zu Elgert zuständig. Die Lehnsleute aus Roßbach glaubten sich 1654 nur zum Gericht Marienhausen verpflichtet und erscheinen 1669 nicht mehr. Das Hubengericht, das seit 1535 zur Kellerei Montabaur gehört hatte, wurde 1707 zur Kellerei Herschbach verwiesen. Nach Streitigkeiten kam es 1745 zu einem Ausgleich. Das Hubengericht zu Marienhausen war seitdem für Verschreibungen im Bezirk, das zu Maroth für solche im wiedischen und saynischen Gebiet zuständig. Am Gericht müssen noch 1773 und 1785 die Lehnsleute auch aus dem Wiedischen und Saynischen erscheinen. Den Strafvollzug im Trierischen hatte 1773 das Amt Herschbach ,außerhalb mußten dazu die saynischen und wiedischen Beamten darum angesucht werden. Isenburger Lehnsschultheißen zu Maroth: Gobel von Elgert 1537, Feiges Johann von Marienrachdorf 1575, Hans Geck zu Hümmerich 1605 - 1606,Heinrich Aloff zu Marienhausen 1654, Peter Hachenburg 1701. Trierische Pfandschultheißen zu Maroth (zugleich Schultheißen zu Hartenfels): Thonius Geck 1575;Melchior New 1606 - 1609, Amand Friedrich Reifenberg 1654 bis 1683, Heinrich Geck 1701 -1717, Johann Michels 1739 - 47,Fein 1788 - 98. Dietrich Roiß von Werschau (1387 - 1414) und seine Frau Nyngel von Heimbach (1391) verkauften der Kirche zu Marienrachdorf einen Zins auf Güter zu Maroth, den diese noch 1516 bezog. Einen Zins hatte hier 1510 die Kapelle zu Oberherschbach, eine Wiese 1758 Kurtrier. Mant von Seelbach und seine Frau Margarethe schenkten 1488 dem Kloster Marienstatt das Wäldchen"die Stroit", Wiesen, Holz, Feld, Heide und Weide im Kirchspiel Marienrachdorf. Diese Güter, die zeitweise auch 1537 und 1554 Güter zu Roßbach und 1709 -95 Güter zu Marienhausen genannt werden,langen 1554 zu Maroth ,wo noch 1788 das "Mönchenwäldchen", Wiesen und Äcker erwähnt werden. Den Zehnten zu Maroth hatte Kurtrier 1723 und 1758 allein. Ein Zehntanteil, den Bertram von herschbach 1530 von Johann von Helfenstein zu Lehen hatte, gehörte zum Zehnten von Elgert. In Maroth und Trierischhausen, die 1664 eine Gemeinde bilden, waren 1637: 6 Mann, 1662 und 1664: 9 Untertanen,1723: 22 Ehen, 1785: 33 Bürger,3 Beisassen, 37 Häuser, 1787:184 Einwohner.
Quelle: Nassauische Annalen 1961 seite 178 |