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Johanna Meese geb. Hölzer (Bergisch Gladbach): Die Ballei Koblenz unter ihren letzten Landkomturen. Dissertation, Universität Köln 1958 / Verlag Ungeheuer & Hermes 1958

Die Kommende Waldbreitbach

(S. 168ff)

Auf dem rechten Rheinufer an der Wied besaß der Orden die Kommende Waldbreitbach. Ihre Güter erstreckten sich zum größten Teil im Kurkölnischen Amt Neuerburg. Andere Besitzungen lagen unmittelbar am Rhein, unter ihnen die Höfe zu Rheinbrohl und Hönningen und vor allem das Haus zu Linz, nach welchen die Kommende auch oft benannt wurde. Letzteres diente zeitweilig dem Komtur und Rentmeister als Wohnsitz, während das abgelegene Kommendenhaus von Waldbreitbach nur selten von einem Komtur einmal als Aufenthaltsort gewählt wurde [160].

Ganz in der Nähe des Kommendenhauses lag die Waldbreitbacher Kirche, über die der Orden seit früher Zeit das Patronatsrecht besaß und die der Trierer Erzdiözese unterstand. Ein Ordenspriester befindet sich im 18. Jh. hier nicht, aber die Pastore von Waldbreitbach begegnen uns als Rentmeister der Kommende. Ihre Aufgabe als Seelsorger wird 1715 als äußerst schwierig beschrieben, da die Gemeinde, die zu dieser Zeit 1100 Kommunikanten umfaßte, weit zerstreut wohnte und der Pfarrer seinen Dienst, wie es heißt, oft unter Lebensgefahr versehen mußte [161]. Der Hochmeister hatte 1716 bereits angeordnet, daß das Gehalt des Pfarrers, welches neben Kost und Wohnung in 40 Reichstalern bestand, verbessert werde. 1754 aber bittet der Pfarrer darum, der weiterhin 40 Rtlr. erhalten hat, ihm wenigstens 12 bis 12 Rtlr. zusätzlich für sein Quartier zu geben, da das Pastorenhaus unbewohnbar sei. Letzteres wird 1792/1793 erst neu erbaut, nachdem man dem Pastor vorübergehend Wohnung in dem Kommendenhaus verschafft hatte.

Unter den vielen Freiheiten der Kommende werden folgende besonders erwähnt: Der Wein und das Getreide waren im Kölnischen und Trierischen von allen Land- und Rheinzöllen befreit [162], ebenso auch alle Baumaterialien und Viktualien. Dem kurfürstlichen Mahlbann waren die Häuser zu Waldbreitbach und Linz nicht unterworfen, ferner hatte die Kommende den freien Weinzapf, sie hatte das Recht, ihre Mastschweine in die Hönninger Wälder treiben zu lassen und durfte in allen Bächen des Amtes Neuerburg die Fischerei und den Krebsfang und in den Wäldern die kleine Jagd ausüben. Ein Komtur zu Walsbreitbach war oberster Märker in den Gemeindewaldungen und konnte aus diesen das Bauholz für die Kommende und während seiner Anwesenheit das Brennholz beziehen. Die eigenen Ländereien der Kommende waren von Steuern und Schatzung frei, die der Pächter wurden veranschlagt.

Neben diesen Freiheiten werden die vielen Zehnte der Kommende genannt. Sie besaß im ganzen Amt Neuerburg den Wein-, Flachs-, Lämmer- und Schweinezehnten und an besonderen Orten dieses Amtes den Korn-, Hafer-, Rübsamen, Buchweizen- und Kartoffelzehnten [163].

Um 1700 hatte man die Kommende, die wegen ihres geringen Ertrages mit Muffendorf zusammen an einen Komtur vergeben wurde, mit all ihren Einkünften für 250 Rtlr. an den Admodiator Anton de la Haye vergeben [164]. 1712 wird der damalige Pastor von Waldbreitbach, Goswin Becker, als Admodiator genannt, der dem Freiherrn von Merode die Kommende für die nächsten sechs Jahre für 310 Rtlr. übertrug. Die 100 Rtlr., die man als Lohn und Kost des Pfarrers rechnete, waren von diesem selbst zu tragen. Ein Komtur empfing jeweils noch einiges an Kurmut und Weinkaufsgeldern. Die Erfüllung aller Verpflichtungen der Kommende hatte der Admodiator nachzuweisen [165]. Man löste dieses Verhältnis unter Landkomtur von Droste und dem damaligen Komtur Freiherr von Eltz im Jahre 1719. Dem Pastor wurde von nun an die Haushaltung übertragen. Er hatte über die Einkünfte abzurechnen, während man ihn in unterschiedlicher Weise, meist durch Abtreten einiger Zehnte und Zinsen entlohnte. Auch 1736 verwaltete der Pfarrer Goswin Becker noch die Kommendengüter [166].

 

 

Im Jahre 1753 hatte Landkomtur von Droste die Verwaltung der Kommende einem neuen Rentmeister, Jacob Pasch mit Namen, übertragen und diesem das Deutsche Haus zu Linz als freie Wohnung und seine zugehörigen 2 Morgen 2 Viertel 10 Ruten Weinberge und 3 Viertel Feld und Wiesen, die man vordem für 76 Rtlr. verpachtet hatte, zur eigenen Nutzung angewiesen. In diesem Haus hatten 1723 der Major Saltzfas und 1736 der Pächter Paffrath gewohnt. Das Waldbreitbacher Kommendenhaus stand um 1754 leer, und der damalige Pastor Esser betreute nur seine Gemeinde [167]. Im Jahre 1762 wurde Johann Christoph Krumpholz, der als Pastor lange Jahre das Kommendenhaus bewohnte, zum Rentmeister durch Landkomtur von Roll bestellt [168]. Sein Nachfolger trug wieder den Namen Pasch (Ignaz Felix) und bewohnte das Deutsche Haus in Linz am Rhein. Bei ihm hielt sich zeitweilig auch, wie oben erwähnt, der schwachsinnige Komtur Graf von Kreuth auf [169].

Das Kommendenhaus zu Waldbreitbach wurde 1703/1704 unter Landkomtur von Loe neu erbaut. Das Kapital dazu nahm man z.T. aus der Stiftung des Freiherrn von Vellbrück, zum anderen Teil aus den Einkünften der Vakantjahre, die für die Verbesserung der Kommenden ja ausdrücklich bestimmt waren und auch den anderen Häusern sehr zum Nutzen gereichten [170]. Nach einer Beschreibung aus dem Jahre 1715 befanden sich im Untergeschoß des Waldbreitbacher Hauses ein Saal, ein Schlafraum, die Knechtstube und die Küche, im Obergeschoß vier größere und frei kleine Zimmer, darüber die Speicher. Für die verschiedenen Räume benötigte man zu dieser Zeit noch 16 große Glasfenster [171]. Das Inventar der Kommende war 1715 sehr schlecht. In späteren Jahren bestand daher die Verpflichtung für den Komtur, aus den Mitteln der Kommende 50 Rtlr. jährlich für Verbesserung des Inventars anzulegen [172]. Neben dem Hause waren die Pferde-, Vieh- und Schafställe, das Kelter- und Backhaus. Die Scheune hatte man 1713 erneuert [173]. Blumen-, Gemüse- und Baumgarten umgaben das Haus, durch dessen Vorhof man zur Kirche gelangte. Unmittelbar in der Nähe lagen vier Weiher [174].

Zu Waldbreitbach selbst hatte die Kommende ca. 23 Morgen 2 Viertel Ackerland, 22 Morgen Wiesen, 2 Morgen Garten und 2 Morgen 5 Viertel Weingarten [175]. Das übrige Land gehörte meist zu Pacht- und Zinshöfen und wurde jeweils für 12 Jahre an die Pächter vergeben. Die Größe der gesamten Ländereien in den kurkölnischen Ämtern Neuerburg, Altenwied und Linz wird 1794, wie oben erwähnt, mit 523 Morgen, 3 1/2 Viertel, 17 5/8 Ruten verzeichnet [176]. Außerdem lagen nur sehr wenige Besitzungen im Kurtrierischen, darunter die Höfe zu Rheinbrohl und Hönningen [77]. Nicht in der oben genannten Morgenzahl war erfaßt der Hauptwald der Kommende in Manroth von 59 Morgen 1 Viertel 36 3/4 Ruten neben einigen kleinen Büschen. Das Holz schlug man hier nur zu 6, 7 und 8 Jahren [178]. Von den Weinbergen zu Hönningen, Rheinbrohl, Niederbreitbach, Leubsdorf und Ockenfels wurden nach Angabe aus dem Jahr 1723 in geraden Jahren die halben und in ungeraden der dritte Teil der Trauben abgegeben. 1754 heißt es dagegen, daß nur in guten Jahren die Hälfte und in schlechten ein Drittel Trauben abzuliefern seien [179].

Die Einkünfte der Kommende, deren Felder meist schlecht und steinig waren, bestanden hauptsächlich in Roggen und Hafer, aus den Pachten, Zinsen und Zehnten. Daneben erhielt man noch eine geringe Menge an verschiedenen anderen Feldfrüchten, wie Gerste, Buchweizen, Erbsen und Weizen. Der Weineingang war sehr unterschiedlich, brachte aber, wie aus den Rechnungen gegen Ende des Jahrhunderts hervorgeht, eine gute Einnahme.

Im Jahre 1754 berechnete man die Einkünte der Kommende überschlägig für eine Jahr: Sie sollten an Eingängen von Pachthöfen und Gütern ungefähr 115 Rtlr. 6 Albus 55 Malter 4 Sümmer Korn und ca. 35 Malter Hafer betragen. Dazu kamen 50 bis 60 Malter Korn und Hafer aus Zehnteinnahmen. Einige Zinsen und Renten brachten ca. 7 Rtlr. 66 Albus, 1 Malter Korn, 6 Malter Hafer und 8 Ohm weißen Wein. Außerdem gingen noch verschiedene kleinere Naturalzehnten, Kürmeden und der "Weinkauf" ein, der bei der Erneuerung der 12-jährigen Pacht hier pro Malter Korn mit 1 Rtlr. und pro Malter Hafer mit 1/2 Rtlr. genommen wurde. Die Weineingänge waren zu unterschiedlich und wurden nicht genannt. Nach Aussagen des Rentmeisters in diesem Jahre sollte das jährliche Gesamteinkommen der Kommende 1400 bis 1500 Gulden betragen.

Die ständigen Ausgaben, die 1754 berechnet wurden, waren bei dieser Kommende sehr gering, da der Rentmeister neben der Wohnung und den wenigen Ländereien des Hauses zu Linz nur einige Malter Getreide erhielt. Außerdem mußten dem Pastor der bereits erwähnte Unterhalt gegeben, der Kirchwein mit ca. 10 Rtlr. angeschafft und an die Balleikasse 10 Rtlr. abgeführt werden. Der Kommendenbote erhielt 4 Rltr. und die Waldschöffen zu Hönningen und Waldbreitbach jährlich zwei Mahlzeiten [180].

Der Hafer- und Roggenempfang von Pachten, Zehnten und Zinsen kann sogar nach 1719 durchschnittlich noch etwas höher angesetzt werden als es 1754 geschah, da die Rechnungen des Jahres 1722 ca. 114 Malter Korn, 100 Malter Hafer und des Jahres 1735 ca. 115 Malter Korn und 98 Malter Hafer ausweisen [181], während die Ausgaben allerdings durch Bauten und Reparaturen beträchtlich steigen konnten. Im Jahre 1793 hatt man nach allen Abzügen noch 111 Malter 4 Sümmer Korn und 68 Malter 3 Sümmer Hafer zum Verkauf bereit. Die Preise waren zu dieser Zeit so angestiegen, daß man für 1 Malter Roggen 7 Rtlr. zu erlangen hoffte [182], während Landkomtur von Droste im Jahre 1723 den Koblenzer Preis mit 3 Rtlr. nennt [183].

Wenn Freiherr von Vellbrück nach 1700 aussagt, er habe von den beiden Kommenden Muffendorf und Waldbreitbach zusammen keine 100 Rtlr. zu seinem Genuß übrig behalten [84], so konnte um die Jahrhundertmitte ein Komtur doch mit größerem Nutzen die Kommenden besitzen. Es war vor allem sehr von Vorteil gewesen, daß man 1719 die Admodiation aufhob. 1783 war man, wie oben erwähnt, in der Lage, aus dem Überschuß der Einkünfte, die weder ihr kranker Komtur von Kreuth zu seinem Unterhalt benötigte, noch die Kommende selbst für die Verbesserungen brauchte, den beiden Titularkomturen von Kerpen und von Kleist je 750 Gulden brabantisch zukommen lassen [185].

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160) 1715 Freiherr von Harff (LHAK Abt. 55 Nr. 110) und 1723 Freiherr von Eltz in Waldbreitbach (LHAK Abt. 55 Nr. 117)

161) LHAK 55 A1 Nr. 110

162) So 1715 (LHAK 55 A1 Nr. 110). 1792 (LHAK 55 A1 Nr. 314) wird es bestätigt. Bei der Visitation 1723 behauptet von Droste, sie habe keine Zollfreiheit.

163) LHAK 55 A1 Nr. 314

164) LHAK 55 A1 Nr. 108

165) LHAK 55 A1 Nr. 110

166) LHAK 55 A1 Nr. 117

167) LHAK 55 A1 Nr. 120

168) LHAK 55 A2 Nr. 809, 1762: Bestellung des Johann Christof Krumpholz zum Rentmeister der Komturei Breitbach.

169) LHAK 55 A1 Nr. 126

170) LHAK 55 A1 Nr. 117

171) LHAK 55 A1 Nr. 110

172) LHAK 55 A1 Nr. 88 (1750)

173) LHAK 55 A1 Nr. 117

174) LHAK 55 A1 Nr. 120

175) Nach einer Angabe aus dem Jahre 1754 (LHAK 55 A1 Nr. 120) nennt man keine Weinberge, sondern nur 2 Morgen 13 Ruten Garten, 22 Morgen Wiesen und 22 Morgen 4 Viertel Ackerland (55 A1 Nr. 117)

176) LHAK 55 A1 Nr. 239. Landkomtur von Roll hatte im Jahre 1759 die Ländereien vermessen und auf Karten verzeichnen lassen, die aber heute nur mehr zum Teil erhalten sind: LHAK 702 Nr. 757.

177) LHAK 55 A1 Nr. 117

178) LHAK 55 A1 Nr. 314

179) LHAK 55 A1 Nr. 117 (1723) und Nr. 120 (1754)

180) LHAK 55 A1 Nr. 120 183) LHAK 55 A1 Nr. 117

181) LHAK 55 A1 Nr. 117 184) LHAK 55 A1 Nr. 108, Düsseldorf 20.02.1700

182) LHAK 55 A1 Nr. 311 185) LHAK 55 A1 Nr. 310

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