Gaue und Grafschaften
(Quelle: Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes)
(Abschrift erstellt durch: Rolf Willmanns)
Der Engersgau
Im Westen des Westerwaldes liefert uns vor allem das Neuwieder Becken den Grossteil der Gaubelege des Engersgaues, der wahrscheinlich auch seine Namen, den man wohl von dem althochdeutschen „angar“, das freie Ebenen bedeutet, herleiten darf, von jenem Landstrich führt. Zur Gaubeschreibung steht und zunächst eine größere Anzahl von zeitgenössischen Belegen zur Verfügung
773: „in pago Angerisgow in villa Rodenbach“ (Rodenbach).
790: in pago nuncupante Logonabe et in pago, qui dicitur Heinrichi, et in Angrisgonue“ „per loca denominata Nasongae“ (Neisen),
„Sqalbach“ (Burgschwalbach),
„et in Boumhaim“ (Bubenheim),
atque in Thabernae“ (Dauborn),
„nec non in Heringae“ (Heringen),
„sive Aendriche“ (Ennerich),
„et Villare“ (Weyer)
„seu in Theodissa“ (Altendiez),
„vel in Abotisscheid“ (Habenscheid),
„atque in Larheim“ (Lohrheim) „et supra Hrenum portionem“.
821: „Meineburum“ (Meinborn) „in pago Engrisgoe“.
868: „Oueranberg“ (Arenberg), „Liuduunisthorp“ (Leutesdorf) „in pago Angeresgouue super fluvium Hrenum.
880: „in pago Engeriscgevin in Ibingdorf“ (Immendorf)
9. Jahrhundert: „in pago Angeresgowe“.
9. Jahrhundert: „in Angergewe marcha“.
915: „curtem nostram Nassowa“ (Nassau) „in utroque litore fluminis Logene in duobus illis comitatibus Sconenberg“ (Schönfeld) „et Maruels“ (Marienfeld).
927: „Angeresgouue, Uuineswalde“ (unbekannt), „Oueranberh, Liuduuinesdorp“ (Leutesdorf) „et Hunbech“ (Hombach) „secus fluvium Sigina“,
958: „in pago Engrisgouue in comitatu Uualtbrahtii in loco, qui dicitur Uidhergis (Wirges).
962: „in pago autem Engirisgeu in villa Hedenesdorf (Heddesdorf).
980: „curtes Overanberch et Liuduinesthorp in pago Angeresgauue et in comitatu sitas.
1019: „in Hohingen“ (Hönningen) „sive in aliis quomodocumque nominatis locis situm in pago Ingerisgouue in comitatu Ottonis comitis“.
1021: „in villa quae vocatur Bivera“ (Oberbieber) „in pago Engiresgovve in comitatu Ellonis“.
1022: „Irloche“ (Irlich) „et Crumbele“ (Krümmel) „situm in pago Ingerisgowe in comitatu Hello“.
1034: „Nassauua“ (Nassau) „in pago Loganehe in comitatu Wiggeri et Arnoldi comitum“.
1044: „curtes Overanbergh et Liutwinesdorf sitas in pago Angeresgauwe et in comitatu Wittechindi comitis“.
1048: „Hoyngen in comitatu Sconevelt“.
1071: „Hoingen in comitatu Sconeuelt“.
(1084/1101): „Gencenrode“ (Denzerhaid) „ultra Renum“ „in pago Engeresgowe.. in comitatu Meffridi“
1105: „Bettindorp“ (Bendorf) „in comitatu Mehtfridi“
1110: Die Grafen Luodewicus, Gerlachus, Regenboldus und Matfridus Zeugen bei Schenkungen an das Florinshospital in Koblenz u. a. in „Malendre“ (Mallendar), „Catenbach“ (Kadenbach), in der „Ouja“ (Aust) und zu „Ludenesdorf“.
Dazu könnte man noch das 880 mit Immendorf genannte Ems und das 1084/1101 ebenfalls ohne besondere Gauangabe neben Denzerhaid genannte Biederberg für den Engersgau in Anspruch nehmen. Von diesen Gaubelegen lassen sich außer „“Uuineswalde“ 927 nur die Orte der stark verderbten Überlieferung des hessisch-lahngauischen Kartulars nicht mit Sicherheit lokalisieren. Die hart am Rhein und den Uferhöhen gelegenen Orte Arenberg, Immendorf, Mallendar, Bendorf, Heddesdorf, Irlich, Rodenbach, Leutesdorf und Hönningen lassen den Rhein als Westgrenze des Gaues von der Lahnmündung bis Hönningen erkennen. Da Kasbach und Unkel hart nördlich der Grenze des Dekanats Engers im Odangau und Bonngau bezeugt sind, kann der Gau hier nicht über die spätere Dekanatsgrenze hinausgereicht haben. In Unkel und Kasbach hat der Dekanat Siegburg über die Südgrenze des Auelgaues sich später bis an den Kasbach vorgeschoben. Vielleicht sind deshalb im Nordwesten die südlich der Wasserscheide zwischen Wied, Pleis, und Hanfbach gelegenen Kirchspiele Asbach und Windhagen, die ebenfalls später zum Dekanat Siegburg gehörten, ursprünglich dem Engersgau zuzurechnen. Für diese Annahme spricht wohl auch, dass diese Wasserscheide 948 als Südgrenze des Kirchensprengels Oberpleis im Auelgau bezeugt ist und diese Kirchspiele politisch von jeher nach Süden zum Wiedtal orientiert waren. Diese unsichere Gauzugehörigkeit lässt für die Frühzeit einen unbesiedelten Grenzstreifen südwestlich des heutigen Leuscheidwaldes, vermuten.
Auch auf beiden Seiten der mittleren und oberen Wied ist ursprünglich ein breiter Grenzwald anzunehmen. Die Dekanatsgrenze, die von der Mehrbachmündung der Wied bis zu ihrer Quelle folgt, ist auch in diesem Verlauf wohl erst das Ergebnis späteren Ausgleiches. Sie zerschnitt bei Burglahr eine Isenburger Grundherrschaft. Hombach 927 und Krümmel 1022 liegen noch weit südlich der Wied, dem Auelgau weist nur ein Beleg des 9. Jahrhunderts vielleicht Flammersfeld zu. Da die Dekanatsgrenze im Westen Asbach und Windhagen von dem Mittelpunkt des Bilsteiner Besitzes Altenwied abtrennte und wir hart südlich der Wied die Grundherrschaft Horhausen, Schöneberg und Wahlrod im Besitz der Erben der Grafen von Bilstein finden, haben wir hier noch deutlich die Ausläufer einer von Süden ausgehenden Besiedlung des Grenzgebietes vor uns, auf die vom Siegtal im Norden eine wahrscheinlich von den Auelgaugrafen vorgetragene Siedlungswelle aufprallte, die, leicht an den Kirchen und Patronatsrechten des Bonner Kassiumsstiftes kenntlich, südlich Altenkirchen in Almersbach auf das Südufer der Wied übergriff. Bei einem Ausgleich, den wir vielleicht erst im 11. Jahrhundert ansetzen dürfen, ist an Stelle des breiten Grenzsaumes die Wied Grenze der Grafschaften und Dekanate geworden. Südlich der Wiedquelle ist Krümmel im Engersgau vom nächsten Gaubeleg im Niederlahngau Herschbach fast 20 km entfernt, so dass wir auch hier die Grenze der Dekanate, die sich bis ostwärts Helferskirchen mit der Grafschaftsgrenze zwischen Wied und Diez deckt, in ihrem Verlauf zumindest für die Spätzeit als Gaugrenze annehmen dürfen. Das Übergreifen des Niederlahngaues über die flache Wasserscheide vom Elbbachgebiet ins Sayn- und Gelbachtal ist durch die stärkere Stosskraft der niederlahngauischen Grenzgrundherrschaften bedingt. Für die Südostgrenze des Gaues weist die Ostgrenze der Urpfarrei Humbach (Montabaur) 931/48 den gleichen Verlauf wie die Westgrenze der Grafschaft Diez 1525 auf. Doch ist diese Grenze, die in der Grundherrschaft Isselbach 931/47) „Adellonis praedium“ aufs Westufer des Gelbaches zurückspringt, in ihrem stark differenzierten Verlauf, wohl schon das Ergebnis des Ausbaues eines breiten Grenzstreifens, wobei die Esterau trotz ihrer Zugehörigkeit zur Urpfarrei Montabaur 931/47 aus geographischen Erwägungen in der Frühzeit eher dem Niederlahngau angehört haben könnte.
Als Südgrenze ist die Lahn mit einiger Sicherheit dadurch ersichtlich, dass am Südufer Oberlahnstein 977 und die Burg Nassau 1158 dem Einrichgau, über dem Nordufer Arenberg 868 und Denzerhaid 1084/1101 dem Engersgau zugehörten. Darüber hinaus lag Nassau 915 in zwei Grafschaften „Sconenberg“, das man ohne Zweifel mit dem 1048 bezeugten „Sconevelt“, dem Sitz des Grafengerichts des Engersgaues, gleichsetzen darf und „Maruels“, das wir in der Gaugerichtsstätte des Einrichgaues Marienfeld wieder erkennen. Auch 1034 lag Nassau im Grenzgebiet zweier Grafschaften, die Lagebezeichnungen im Lahngau hat Sponheimer mit Recht aus einem Irrtum der ungenau orientierten Wormser Kanzlei erklärt, zumal wir von den 1034 genannten Grafen Wigger wohl mit dem Grafen Wittechind im Engersgau 1044 gleichsetzen dürfen und ein Graf Arnold sich der Grafenreihe des Einrichgaues, wo 1050 ein Graf Arnold bezeugt ist, leicht einfügen lässt. Bei diesem Grenzverlauf bleibt für den Engersgau ebenso wie für den Einrichgau von den Orten, die das Diplom von 790 nennt, nur die „portio supra Hrenum“ übrig.
Nach späten Nachrichten ist der Name des Engersgaues noch lange an den Orten um Engers haften geblieben. So werden 1371 Heimbach „in dem Engerskawe“, 1390, 1439 und 1570 das Kirchspiel Heimbach, 1422 Weis und 1567 Reil im „Engersgauwe“ genannt. Im 16. Jahrhundert greift er über die alte Gaugrenze als geographischer Begriff hinaus, als 1538 die Orte des linksrheinischen Teiles des Amtes Engers in Anlehnung an die dortigen Ortsnamen Kaltenengers und St.-Sebastian-Engers zur „Bergpflegen im Engers Gauw“ gerechnet werden.
Die 915 als „Sconenberg“ 1048 und 1071 als „Sconevelt“ bezeugten Grafengerichtsstätte ist noch heute im Flurnamen „Schöffelt“ zwischen Heimbach und Gladbach mitten im Neuwieder Becken erhalten. Vor Graf Lothars von Wied Grafengericht Schoneuelt wurde noch 1218 der Hof Merkelbach im Kirchspiel Breitenau dem Kloster Rommersdorf geschenkt. Den Grafen Friedrich von Wied belehnte Kaiser Friedrich 1475, wie seine Vorfahren, mit dem Gericht „bey dem yetzgemelten dorf Heymbach auf einem platz genannt das Schonenfeld, das das oberst gericht uber alle gerichte der grafschaft Wede sey“. Auch 1516, 1521,1544, 1559 und zuletzt 1568 empfingen die Grafen von Wied vom Reich das gleiche Lehen. Erst 1570 wurde die Oberhofstellung des Gerichts auf dem Schönfeld, die bis dahin für alle wiedischen Gerichte bestand, aufgehoben, als Wied seine Heimbacher Rechte dem Erzstift Trier verkaufte.
Der 1590 bezeugte Flurnamen „undich dem Koenigsgerecht im Schoenfeld“ lässt uns vermuten, dass Wied auch das Isenburger Reichslehen des ehemaligen Freiheimgerichts Heimbach zuletzt an diese Gerichtsstätte gezogen hatte.