Die Zenten

(Quelle: Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes)

(Abschrift erstellt durch: Rolf Willmanns)


Von den Untereinheiten der Gaue, den Zenten, haben wir im Westerwälder Bereich keine völlig gesicherten Nachrichten aus der Gauzeit. An Umfang und Bedeutung heben sich aus der Fülle spätmittelalterlicher Gerichte auch hier einige Landgerichte ab, die man mit einiger Sicherheit als alte Zenten ansprechen kann. Eine Aussage über das Alter dieser Zenten erlaubt die dürftige Quellenanlage nicht. Als volksrechtliche Hochgerichtsgemeinden mit Blutgericht mögen diese Zenten in die fränkische Zeit zurückreichen. Ein Zusammenhang der Zenten mit vorfränkischen Hundertschaften ist hier nicht zu erkennen. Im Engers- und Auelgau werden die Landgerichte, in denen man alte Zenten sehen darf, als „Feste“ oder „Landfeste“ bezeichnet.


Als Unterrichter der Grafen sind in einigen dieser Gerichte Zentgrafen zu fassen. In der Zent Alsbach ist aus dem Ortsnamen Hundsdorf, vielleicht auf einen Hundo als Unterrichter zu schließen.



Die Zent Altwied


Die hohe Feste zu Altwied war 1404 ein Landgericht der Grafschaft Wied, zu dem 1404 das Kirchspielgericht Rengsdorf gehörte. Außer Rengsdorf umfasste die hohe Feste 1465, 1550 und 1553 die Kirchspiele Oberhonnefeld und Feldkirchen und wohl auch die nicht besonders genannten angrenzenden wiedischen Kirchspiele Niederbieber und Heddesdorf. Alter Mittelpunkt dieser Zent im Gebiet der unteren Wied war vielleicht das wiedische Blutgericht auf dem „Euenveld“ bei Irlich, das schon 1346 bezeugt ist, ehe das Gericht vor 1404 auf die Stühle von Altwied verlegt wurde. Die Nord- und Ostgrenze dieser Zent deckte sich wohl mit der Grenze des Rengsdorfer Zentsprengels, der um 857 im Norden das Kirchspiel Honnefeld einbegriff und im Osten dem Aubach folgte und das Kirchspiel Anhausen ausschloss. Im Neuwieder Becken grenzte die Zent wohl an die Zent Alsbach, die vermutlich das Kirchspiel Heimbach im Norden noch umfasste. Da Rockenfeld noch 1575 zur hohen Feste Altwied gehörte, dürfen wir wohl auch die Rheinuferdörfer Leutesdorf, Rheinbrohl, Hammerstein und Hönningen ursprünglich dieser Zent zurechnen. Doch haben sich diese schon früh aus dem Verband der Zent gelöst. Eine letzte Spur alter wiedischer Rechte liefert eine Nachricht, nach der Erzbischof Philipp von Köln die Hälfte des Allods Rheinbrohl vom Grafen von Wied 1169/1190 erwarb, doch muss es dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um wiedische grundherrliche Rechte oder um Gerichtsrechte handelte.



Die Zent Altenwied


Möglicherweise haben wir auch in der 1292 mit sieben Richtern bezeugten Feste Altenwied, die 1403 als Landfeste „ufm Steinbusche“ bei der Burg Altenwied Blutgerichtsbarkeit ausübte, eine alte Zent des Engergaues vor uns. Sie umfasst 1292 und 1403 die Kirchspiele Linz, Neustadt, Asbach, Windhagen und Waldbreitbach. Obwohl Asbach und Windhagen kirchlich zur Kölner Diözese und zum Dekanat Siegburg gehörten, ist die Zugehörigkeit zum Engersgau und dieser Zeit zu vermuten, da die Dörfer beider Kirchspiele mit Ausnahme der Honschaften Krautscheid und Griesenbach, die sicher einer späten Ausbauperiode angehören, in Nebentälern der Wied südlich der Sieg-Wiedwasser-Scheide liegen.


Durch die Gräfin Mechtild von Sayn kam mit ihrem mütterlichen Erbe 1250 und 1262 auch diese Feste an Köln, das diesen Besitzkomplex 1300 und 1308 geradezu Grafschaft Wied nannte. Weniger deutlich werden 1217 Zeugen von der Neuerburg. aus Limbach, Lorscheid, Leubsdorf und Thelenberg „de terminis Widhe“ genannt. Obwohl die Gerichtsstätte bei der Burg Altenwied nahezu im Mittelpunkt dieses Gebietes liegt, ist es zu erwägen, ob nicht erst die Vorfahren der Gräfin beim Bau der Burg das Gericht dorthin gezogen haben. Als alter Vorort könnte auch Linz am Rhein in Frage kommen.


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