Die wiedischen Grafenhäuser

(Quelle: Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes)

(Abschrift erstellt durch: Rolf Willmanns)


a. Die ersten Grafen von Wied


Des Grafen Meffrieds von Wied (1093-1129) Kinder haben wir wohl in jenen Geschwistern, die in der nächsten Generation auftreten, vor uns. Ein Graf Siegfried einer Laacher Urkunde von 1145 darf sicher gleichgesetzt werden mit dem Grafen Siegfried von Wied, der 1152 mit seinen Brüdern, dem Kölner Erzbischof Arnold II. von Wied und Burkard von Wied, in einer Urkunde König Friedrichs genannt wird. Graf Siegfried begegnet nur noch einmal 1161 zu Landriano bei Mailand als Teilnehmer am Römerzug. Besser unterrichtet sind wir über seinen Bruder Arnold, der seit 1127 Dompropst zu Köln war, 1138 als Reichskanzler begegnet (Ausserdem 1139 Propst von St. Servatius in Maastricht, 1151 Propst in Limburg) und 1147 an König Konrads Kreuzzug nach Kleinasien teilnahm. Auf seinem Eigengut Rheindorf an der Siegmündung stiftete er 1147 ein Kloster, dessen berühmte Doppelkirche am 8.5.1151 im Beisein König Konrads geweiht wurde. Diese Stiftung bedachten Arnold, sein Bruder Burkard und seine Schwestern Harthewiga, Äbtissin von Essen und Gerresheim, und Hicecha, Äbtissin von Vilich, mit einem Gut zu Rühlsdorf (Nordteil von Beuel) und Gütern, die Arnold in der Nachbarschaft von fremden Besitzern erworben (1156 nahm König Friedrich I. die Kirche in seinen Schutz). Von den 1173 genannten Gütern dieser Stiftung dürften die Wingerten zu Unkel, Linz und Leubsdorf, die Mansen zu Leubsdorf und Giershofen, die Güter zu Remagen, Niederbreitbach und Uetgenbach und die Weinzinsen zu Waldorf aus wiedischem Besitz stammen. Arnold, der 1151 Erzbischof von Köln wurde, hat im Erzstift mit fester Hand Ordnung geschaffen. Zu seinem Vorgehen gegen die Grafen von Sayn als Verletzter des Friedens mögen ihn auch die Familienrücksichten gegen diese im Engersgau emporkommenden Dynasten bewogen haben. Arnold starb am 14.5.1156 und fand seine letzte Ruhestätte in Schwarzrheindorf. Auch sonst war Arnold auf das Wohl seiner Familie bedacht. Die Ansprüche des Vogtes von Erpel fand er 1127/51 ab und übergab Erpel dem Schutz seines Bruders Ludwig und nach dessen Tod seines Bruders Burkard von Wied.


Burkard von Wied (1145-1156) (als Zeuge zuerst 1134 in einer wahrscheinlich gefälschten Urkunde der Gräfin Ermengard von Luxemburg) begegnet seit 1145 mehrfach in Königsurkunden und Urkunden Kölner Erzbischöfe. Er war verheiratet, doch anscheinend ohne männliche Nachkommen (Konsens seiner Frau zur Schwartrheindorfer Stiftung, vielleicht identisch mit der edlen Frau „Weda“, die Güter zu Halen und Leutesdorf dem Kloster St. Thomas für ihre Tochter schenkte), da Erzbischof Reinald von Köln zwischen 1159 und 1166 seine Lehen einzog, so dass Dietrich von Wied, der zuerst 1157 als Zeuge einer Urkunde Pfalzgraf Konrads zu Maulbronn begegnet, wohl ein Sohn Graf Siegfrieds war. Dietrich, den wir auch 1158 als Zeugen bei König Friedrich in Sinzig finden, war 1162 seinem Vater in der Grafschaft gefolgt, als er erstmals in einer Urkunde Erzbischof Hillins von Trier Graf von Wied genannt wird. Auch sonst begegnet Dietrich in Trierer Urkunden (1194 in Urkunden für Trier: 1112 und um 1117), häufiger jedoch in Urkunden der Kölner Erzbischöfe. Köln, das 1168 den Reichshof Andernach erwarb, muss die Vogtei Andernach bald Dietrich übertragen haben, der sie vielleicht schon 1171 (Ein Graf oder Vogt von Andernach genannt), sicher aber 1173 bis um 1200 besaß. Auch seine Burg Olbrück trug Dietrich 1190 dem Kölner Erzstift zu Lehen auf, dem er um 1190 seine Hälfte von Rheinbrohl und 15 Mark Renten verkaufte und wohl als Lehen zurückerhielt. Mit den Kreuzfahrern war Dietrich 1189 von Regensburg aufgebrochen und im Februar 1190 hatten seine Krieger Städte in Thrazien erobert, doch begegnet er schon 1190 wieder in der Heimat. Am Lebensabend übergab er die Grafschaft seinem Sohn Georg und wurde um 1200 Mönch zu Heisterbach. Von seinen Brüdern ist vor allem Rudolf von Wied (1152-1197) (1152 Kanoniker, 1153-1163 Dekan, 1154-1182 Archidiakon, 1167 Dompropst zu Trier. Lebt noch 1197, gestorben vor 1205, starb angeblich am 9.7.1197), der seit 1167 Dompropst zu Trier war und 1183 in zwiespältiger Wahl zum Erzbischof von Trier gewählt wurde, sich jedoch im Erzstift nicht durchsetzen konnte, zu nennen (Ein Graf Siegfried von Widen einer Mainzer Urkunde von 1186 erscheint unter linksrheinischen Zeugen zu Ravengiersburg. Da die Urkunde nur aus einer alten Deduktion bekannt ist, bleibt die Zuweisung fraglich. Verderbt aus Theodorich ist wohl ein Udelrich von Wida 1187 in einer Abschrift des 18. Jahrhunderts; Unsicher bleibt die Einordnung der Kanoniker Theodorich und Burkhard von Wied zu St. Gereon in Köln 1183 die jüngere Brüder Dietrichs gewesen sein könnten. Eine Schwester war vielleicht die Meisterin Irmgard von Wied (1178-1187) zu St. Thomas bei Andernach).


Graf Georg von Wied, der am 3.2.1201 zuerst begegnet, ist damals als Lehnsmann des Pfalzgrafen bezeugt. Eins Lehnsband, das sicher schon bestand, als sein Vater 1157 als Zeuge einer pfalzgräflichen Urkunde vorkommt und vielleicht schon geknüpft worden war, ehe die Pfalzgrafschaft ihren Schwerpunkt nach Süden verlagert hatte, doch fehlen Anzeichen dafür, dass die Grafen von Wied als Untergrafen der Pfalzgrafen im Engersgau hochgekommen seien. Mit dem Kölner Erzbischof schwenkte Graf Georg auf die Seite des Welfen König Otto über, dem er auch 1210/11 nach Italien folgte. Seinem Bruder Conrad (1204-1213) hatte er 1211-1212 die Vogtei Andernach überlassen. Ein jüngerer Bruder Meffried (1204-1230) (1204, 1212 Kanoniker, 1213 Archidiakon, um 1215-1230) Großarchidiakon, 1220 Propst von St. Paulin. War tot 1241)war geistlich geworden und begegnet zuletzt als Großarchidiakon und Propst von St. Paulin zu Trier. Der bedeutendste der Brüder und des ersten wiedischen Grafenhauses war aber Dietrich (1189-1242) (1205 Propst zu Rees, 1210 Großarchidiakon zu Trier und Propst von St. Paulin), der 1212 Erzbischof von Trier wurde und vor allem die Herrschaft seines Erzstiftes auf dem rechten Rheinufer durch den Neubau von Montabaur festigen konnte. Graf Georg, der 1215 bis 1217 die Vogtei Andernach wieder übernommen hatte, ging 1217 auf den fünften Kreuzzug, an dem er neben Graf Wilhelm von Holland führend beteiligt war und begegnet zuletzt 1219 vor Damiette. Am 15.6. dieses Jahres ist er vielleicht verstorben. Während des Kreuzzugs weilte Erzbischof Dietrich oft zu Altwied und sein jüngerer Bruder Graf Lothar (1218-1243) führte noch 1219 Verhandlungen auf der Burg Altwied nur als Vertreter der Gräfin, seiner Schwägerin. Ein weiterer Bruder Dietrich von Wied (1213-1222) hat auch jetzt keinen Anteil an der Grafschaft erhalten.


Am 30.1.1218 hält Lothar auf dem Schönfeld bei Heimbach, an der alten Malstätte des Engersgaus, das Grafengericht ab, als der Hof Merkelbach dem Kloster Rommersdorf geschenkt wird (An der Urkunde ist auch das Siegel Lothars, der 5 Querbalken im Schild führte, erhalten). Diese einzige Zeugnis ist uns um so wertvoller, als es uns deutlich zeigt, dass die Herren von Isenburg damals in ihrem späteren Territorium noch nicht die volle Landeshoheit durchgesetzt hatten, da Merkelbach noch vor das Grafengericht gehörte. Offen bleibt allerdings die Frage, was den Grafen von Wied von den Grafenrechten, die ihr Ahnherr Meffried 1084/1101 zu Denzerhaid und 1105 zu Bendorf noch besessen hatte, verbleiben und was damals bereits die geistlichen Immunitäten dem alten Grafschaftsverband entfremdet hatten. Seit 1220 erscheint Lothar nun auch als Vogt von Andernach. Seine Ehe mit Lukard von Leinigen (1220- um 1235), der Witwe Graf Simons von Saarbrücken, die durch ihre Söhne aus erster Ehe Stammmutter der Grafen von Saarbrücken und des zweiten Leinigen Grafenhauses wurde, blieb kinderlos. Pfalzgraf Otto bei Rhein belehnte bereits 1238 die Brüder Bruno und Dietrich von Isenburg auf den Todesfall ihres Oheims Graf Lothar von Wied mit der Grafschaft Wied und allen Gütern, die dieser von ihm zu Lehen hatte.


Bruno von Braunsberg und sein Bruder Dietrich von Isenburg einigten sich auch am 28.11.1240 mit ihren Vettern Gottfried und Gerhard von Eppstein dahin, dass sie die Erbschaft ihrer wiedischen Mütter und Oheime und die Lehen ihres Oheims Graf Lothar von Wied nach Rat des Erzbischofs Siegfried von Mainz und des Trierer Dompropstes Arnold teilen wollten. Am 5.3.1243 übertrug Graf Lothar seine Lehen an Bruno und Dietrich von Isenburg und starb am 1.3.1244 als letzter der sechs Brüder. Über den Besitz dieses ersten wiedischen Grafenhauses haben wir nur dürftige Nachrichten, außer dem Allod um Altwied und Rückeroth, ist nur Olbrück auf dem linken Rheinufer als wiedischer Besitz bezeugt. Ein prümisches Lehen zu Staffel bei Brück (Kreis Ahrweiler) und ein Aktivlehen Graf Lothars zu Treis an der Mosel 1229 erweitern diese Bild nur unbedeutend. Auf dem rechten Rheinufer werden die Grafen im Westerwald bei ihrem Erlöschen kaum mehr besessen haben (Die wiedischen Jagdrechte in Leutesdorf 1336. Streit der Gemeinde mit dem Herrn von Braunsberg wegen eines erstochenen wilden Schweines sind vielleicht das letzte Zeugnis über gräfliche Rechte in jener Gemarkung), doch sind vielleicht links des Rheines noch größere Besitzungen mit der Vogtei Andernach und jenem Prümer Lehen den Erben verloren gegangen, ohne dass sich eine Spur davon erhalten hat (Güter zu Hasselbach (Oberlahnkreis), die Lukardeum 1235 Rommersdorf schenkte waren Leininger Besitz) .



b. Die Erben


Gottfried II. von Eppstein (1223-1278) und sein Sohn Gottfried III, (1247-1293) ließen sich 1247 von Bamberg mit der Hälfte des Lehens des Grafen Heinrich von Sayn belehnen, da wir auch für die Braunsberger wohl eine Belehnung mit der anderen Hälfte annehmen dürfen, zeigt sich hier deutlich das Bestreben der wiedischen Erben des lästigen Fremdkörpers Irlich in ihrer Grafschaft Herr zu werden. Doch war diesen Bemühungen kein Erfolg beschieden. Vielmehr legte die gemeinsame Herrschaft alle Kräfte der Grafschaft lahm. Hier, am äußersten Rand ihres Machtbereichs, konnten weder die Eppsteiner noch die Braunsberger gegenüber ihren Isenburger Vettern ihre Grafenrechte wahren. In jenen Jahren wurde die Grafschaft bereits auf die Herrschaft Altwied im nördlichen Neuwieder Becken und die Grafschaft Wied oberhalb der Aldeck, in der die Grafen von Wied außer den Grafenrechten auch die Zentgerichte besaßen, von den emporstrebenden Territorialherren zurückgedrängt.


Von Köln war Gottfried von Eppstein 1249 mit Olbrück und einem Burglehen zu Ahr, wie vorher seine Vorfahren von den Grafen von Hochstaden, belehnt worden, dazu hatte er von Pfalzgraf Otto 1252 die Grafschaft Wied empfangen. Die üblichen Begleiterscheinungen gemeinsamer Herrschaft blieben nicht aus. Streitigkeiten Brunos von Braunsberg, Herr von Wied, mit Gottfried von Eppstein und seinem Sohn Gottfried wegen Teilung ihrer Burgen Wied, Olbrück und Hartenfels konnten zwar im Jahr 1259 durch den Spruch Ludwig Walbodos von der Neuerburg beigelegt werden. Falls einer den Spruch brechen würde, sollten ihm Lehnsleute, Ministerialen, Burgmänner und Leute der Herrschaft Wied nicht mehr zur Treu verpflichtet sein und er sein Eigengut in der Herrschaft verlieren. Gerade dieser Schiedsspruch zeigt deutlich bereits die Beschränkung der Erben auf die Herrschaft Wied, die sich nicht zuletzt auch darin spiegelt, dass weder die Eppsteiner, noch die Braunsberger den wiedischen Grafentitel aufgreifen. Doch war jene Teilung von 1259 nur eine wenig befriedigende Lösung. Sie schuf keine klare Trennung, sondern halbierte nur sämtliche Stücke. Die Eppsteiner setzten Bruno von Braunsberg als Erben ein in den Teil der Burgen Wied und Hartenfels, der Grafschaft Wied, aller wiedischen Lehen, der Burg Olbrück und des Zubehörs der Altäre St. Pankratius in Rückeroth und St. Georg in Altwied, den Bruno bei der Teilung ihnen abgetreten, falls sie keine Leibeserben hinterlassen würden. Bruno hat wohl seinen Vettern dasselbe Versprechen gegeben. Eine Bresche in diesen Besitz schlug 1259 Brunos Oheim Erzbischof Arnold von Isenburg, der Hartenfels an sich brachte und bei seinem Tod 1259 seinem Erzstift hinterließ. Mit seinem Vater begegnet Gottfried der Jüngere von Eppstein 1263 und 1269 im Besitz des wiedischen Erbes, von dem sie 1269 Peter von Eich ihren Teil der Burg Olbrück mit dem Hof Höchstenbach und allem Zubehör, außer den Gefällen, die zu wiedischen Burglehen gehörten, verkauften. Dazu konnte Peter von Eich 1272 auch Brunos von Braunsberg Anteil an Olbrück erwerben, womit der endgültige Verlust dieser Burg eingeleitet wurde.


Auch Gottfrieds des Jüngeren Bruder Gerhard von Eppstein, Archidiakon zu Dietkirchen, war 1269 an der Burg Altwied beteiligt und kaufte dazu 1278 auf Lebzeit von Bruno von Braunsberg dessen Hälfte der Burg mit ihrem Zubehör für 30 Mark, doch lässt sich nicht sicher nachweisen, ob Gerhard, der 1305 als Erzbischof von Mainz starb, die Braunsberger Hälfte wirklich bis zu seinem Tod besessen hat. Gottfried der Jüngere verkaufte 1267 Erbgüter bei Melsbach dem Adligen Rudiger und verschrieb 1272 seiner Tochter Lisa bei ihrer Heirat mit Robin von Kobern Renten von der Herrschaft Altwied (1306 = 30 Mark Rente von den „vryeluden“ zu „Nederwide“). Diese Renten sollte sein Sohn Siegfried von Eppstein ablösen, als er am 24.7.1306 von Schulden bedrückt mit seinem Sohn Gottfried und der Einwilligung seiner Geschwister für 4'500 Mark seinen Teil der Burgen und Herrschaften Niederwied (Altwied) und Olbrück dem Grafen Ruprecht von Virneburg verkaufte, den gleichzeitig der Kölner Erzbischof damit belehnte. Bis zur Bezahlung sollten zwar 1306 Graf Hermann von Solms und Herr Dietrich von Runkel die Burg Altwied verwahren und falls die Zahlung am 2.5.1307 nicht geleistet sei, als Pfand an Siegfried zurück geben, doch hatte Ruprechts Sohn Graf Rupert von Virneburg 1310 diesen Anteil der Grafschaft Wied in Besitz, als er Güter zu Miehlen (Myelen), Oberbieber, Hahnhof und Auch (Friedrichstal) dem Mainzer Erzstift zu einem Oberlahnsteiner Burglehen auftrug.


Graf Ruprecht von Virneburg verpfändete 1319 die Burg Altwied an Gottfried von Sayn für 3'368 ½ Mark, die er und sein Oheim der Kölner Erzbischof Heinrich diesem für das Haus Volmarstein schuldete (Diese Erwerbung Ruprechts hängt wohl mit seinem Marschallamt im kölnischen Westfalen 1316 zusammen). Gottfried besaß 1323 Altwied noch als Pfandherr (2,4,1323 „alse lange so wir herren zu Wydde sin“) und erhielt am 10.4.1328 eine neue Verschreibung über die Burg (Für 968 Mark 6 Schilling), doch muss wenig später die Einlösung erfolgt sein, da Ruprecht Graf von Virneburg und Wied am 8.5.1329 mit Einwilligung seiner Mutter und Brüder die Burg Wied, wie sein Vater sie erworben hatte, für 2'500 Mark dem Ritter Dietrich Meinefelder verpfändete und wir Gottfried von Sayn und seinen Sohn Engelbrecht Ende 1329 in Fehde mit Heinrich von Virneburg, dem Mainzer Erzbischof, finden.


Dieser Eppstein-Virneburger Anteil der Grafschaft muss aber bald erneut den Pfandherrn und Besitzer gewechselt haben, da Markgraf Wilhelm von Jülich am 15.5.1338 mit seiner Gemahlin Johanna von Hennegau dem Wilhelm von Braunsberg seinen Teil der Burg und Grafschaft Wied, den er vom Erzbischof von Köln gelöst hatte, auf Lebzeit überließ. Wann der Kölner Erzbischof Altwied erworben hatte, wissen wir nicht, vielleicht hat Dietrich Meinfelder 1329 für ihn die Grafschaft und Burg erworben. Dafür spricht nicht zuletzt, dass am 21.12.1331 Ludwig von der Neuerburg, Walpod der Grafschaft Niederwied, als er seinem Lehnsherrn Wilhelm Herrn von Braunsberg, Isenburg und Niederwied (Altwied), Hilfe gegen jedermann versprach, den Grafen von Sayn und den Kölner Erzbischof Heinrich II. von Virneburg (1306-1332) und nicht, wie zu erwarten wäre, dessen Neffen, Graf Ruprecht von Virneburg ausnahm, als dass Altwied wohl zwischen 1329 und 1331 von Ruprecht auf seinen Oheim übergegangen war. Die Erwerbung Graf Wilhelms von Jülich passt gut in die Erwerbspolitik des Jülicher Grafenhauses, das sich selbst einen solch entlegenen und fremden freigewordenen Besitz nicht entgegen ließ. Wilhelm von Braunsberg aber vereinigte nach fast einem Jahrhundert erneut die Hälften der Grafschaft und stiftete ein zweites wiedisches Grafenhaus, dessen Macht und Ansehen vor allem auf dem Braunsberger Besitz beruhte.



c. Die Grafen von Wied aus den Häusern Braunsberg und Runkel


In der Grafschaft Wied waren die Herren von Braunsberg von vorneherein im Vorteil gegenüber ihren Eppsteiner Miterben. Ihre Burg Braunsberg beherrschte die Verbindungsstrasse zwischen den Teilen der Grafschaft im Neuwieder Becken und in der Holzbachmulde um Dierdorf. Dieses Übergewicht verstärkte sich nach dem Verlust von Hartenfels 1259 in der Grafschaft oberhalb der Aldeck erheblich, da nur die Braunsberger in Dierdorf jetzt noch über einen festen Platz und über bedeutende grundherrliche Rechte in diesem Raume verfügten, neben denen den Eppsteinern und Virneburgern dort nur ein Anteil an der Grundherrschaft Rückeroth verblieb. Auch in der Herrschaft Wied im nördlichen Neuwieder Becken besaßen die Braunsberger die Grundherrschaften Heddesdorf und Oberbieber sowie, gemeinsam mit der salentischen Linie, Niederbieber. Selbst als Bruno III. (1247-1278) die Burg Altwied seinem Vetter Gerhard von Eppstein 1278 auf Lebzeit verkaufte, blieb das Übergewicht der Braunsberger gewahrt.


Brunos Witwe Isalde (1269-1327) konnte 1278 die Kirche zu Niederbieber ganz an sich bringen. Damals ist es den Braunsbergern wohl auch gelungen die salentinische Linie des Hauses Isenburg aus der Heddesdorfer Grundherrschaft zu verdrängen. Isaldes Sohn, Johann Herr von Braunsberg (1289-1327) (Todestag wahrscheinlich am 10.4.1327. Vermählt mit Agnes, Tochter Salentins von Isenburg (1294-1296), musste 1294 seine Rechte am Bendorfer Oberhof aufgeben und verpfändete noch 1324 die Hälfte von Dierdorf an Ludwig Walpode von der Neuerburg. Dagegen war die Erwerbung Rommersdorfer Eigenleute, die ihm 1301 gelang, unbedeutend. Seinem Sohne Brun (1305-1325) überließ er 1308 seinen Teil der Burg Altwied mit Burgmannen und allem Zubehör, den Brun mit 20 Mark Jahrrente an den Freien der Grafschaft Wied seiner Gemahlin Heilwig von Katzenelnbogen (1305-1346) (Tochter Graf Wilhelms von Katzenelnbogen) als Morgengabe verschrieb. Heilwig, die Güter zu Senheim, Wissenbach und Eiershausen eingebracht hatte, wurde 1308 auf Rückeroth und Roth bewittumt. Von seinem Vater erwarb Brun 1319 dessen Haus zu Isenburg zum Wittum Heilwigs für 500 Mark, dazu 1319 von den von Ascheid die Vogtei Ascheid (den Rest seine Witwe Heilwig 1346). Sein Eigengut Rückeroth trug er 1321 für 300 Mark Trier zu Lehen auf, von dem sein Vater bereits Dierdorf und den Wildbann im Spurkenwald zu Lehen trug. Dieser Lehnsauftrag ist wohl nur durch das Bestreben Erzbischof Baldewins, die Trierer Lehnshoheit auf jede Weise auszudehnen, zu erklären. Einen anderen Grund deutet Bruns Großmutter Isalde an, die in ihren letzten Lebensjahren das wiedische Erbe ihren Enkelinnen zugewandt wissen wollte („sal ouch vort an de dochtere erven“), da es von einer Erbtochter stamme und 1326 klagte, dass Brun Isenburg dem Abt von Fulda nach seiner Mutter Tod ohne seines Vaters Wissen aufgetragen habe („dat ym got vergeve, dat he neyt dun inmochte noch insolde mit rechte“), um seine Schwestern um ihr Erbe zu bringen („dat he sine sustere inerfte“ „ad defraudandum sorores suas et ad exheriditandum“).


Diese Klage lässt uns zumindest eine zielbewusste Politik Bruns, das Erbe dem Mannesstamm zu erhalten, erkennen und liefert uns in der Aufstellung der Eigengüter Johanns von Braunsberg 1326 einen Querschnitt durch den Besitz jenes Geschlechts. Der weitaus größere Teil dieser Güter lässt sich als Braunsberger Besitz schon vorher nachweisen. Selbst die Güter zu Ober- und Niederbieber „id si gerechte inde hoybe“ und die Hube zu Heddesdorf sind Braunsberger Erbe. Alter wiedischer Besitz war sicher nur Isaldes Wittumsitz Nodhausen und wahrscheinlich Gefälle, Land und Wingerten zu Segendorf, Rodenbach, Wollendorf, Gönnersdorf, Hüllenberg und Fahr (Nur summarisch wird die Grafschaft und Herrschaft Wied mit anderen Gerichtsbezirken und Rechten als Erbe der Herren von Eppstein und Braunsberg angesprochen).


Erst Bruns Sohn Wilhelm von Braunsberg (1324-1383) war es beschieden wieder Herr der ganzen Grafschaft Wied zu werden. Nach seines Großvaters Tod wurde er von König Ludwig dem Bayern mit allen Lehen von der Pfalz, sonderlich der Herrschaft Wied, belehnt, dazu konnte er 1328 auch das trierische Lehen, die Kirchsätze zu Dierdorf, Puderbach und Niederbieber, die Burg Dierdorf, die Höfe Rückeroth, Maischeid und Roth und den Wildbann im Spurkenwalde empfangen. Das Erbe seines Großvaters Johann von Braunsberg musste er sich erst durch eine Fehde mit dessen Schwiegersöhnen Rorich von Renneberg und Burggraf Ludwig von Hammerstein 1329 bis 1331 sichern. Seine eigenen Ansprüche an die Grafschaft Katzenelnbogen wurden 1333 abgefunden (Erhielt vier Jahresnutzungen der Kirchen Niederbieber und Heddesdorf und 900 Mark Heller). Am 3.11.1331 versprach Wilhelm dem Trierer Erzbischof Baldewin auf Lebzeit Beistand außer gegen Pfalz, Katzenelnbogen und Virneburg. Vielleicht war Wilhelm damals bereits mit Agnes von Virneburg (1337-1352) (von Isenburg, Isenburg-Ysenburg) vermählt, die ihm Ansprüche auf den Virneburger Teil der Grafschaft Wied einbrachte.


Schon den Kampf um sein Erbe hatte Wilhelm tatkräftig und erfolgreich beenden können. Auch den Walpoden Ludwig von der Neuerburg, der damals im Kirchspiel Puderbach die Burg Reichenstein gebaut hatte, zwang Wilhelm, als Herr zu Isenburg und Niederwied, am 21.12.1331 ihm diese Burg zu Lehen aufzutragen und beschnitt damit die selbständige Stellung, die die Walpoden in der langen Zeit der zweiherrischen Regierung der Grafschaft Wied gewonnen hatte. Mit seiner Gemahlin Agnes von Virneburg übertrug Wilhelm von Braunsberg am 2.5.1338 seinen Anteil an der Burg Wied und die Hälfte der Grafschaft Wied, seine Häuser Braunsberg und Dierdorf, vorbehaltlich der saynischen Lehnshoheit, und seine Herrschaften sowie die Dörfer Heddesdorf und Bassenheim für den Fall, dass er kinderlos stürbe, dem Markgrafen Wilhelm von Jülich, der ihm seinerseits am 15.5.1338 sein Teil der Burg und Grafschaft Wied, das er vom Kölner Erzbischof gelöst, überließ (Noch 1407 trug Herzog Reinald von Jülich ½ Grafschaft Wied von König Ruprecht von der Pfalz zu Lehen). Erst jetzt nannte sich Wilhelm zuerst am 28.6.1340 Graf von Wied, Herr zu Isenburg und Braunsberg (zuletzt 1340 als Herr von Braunsberg). Die engen Beziehungen zu Markgraf Wilhelm von Jülich dauerten auch 1343 fort. Im April 1351 konnte Graf Wilhelm eine Vereinigung zustande bringen, um den Markgrafen aus der Gefangenschaft seiner Söhne zu befreien. Er trat am 13.6.1351 selbst gegen diese, die Grafen von Jülich und Berg, mit 25 Mannen in den Dienst Erzbischof Baldewins.


Von seine Gemahlin Agnes von Virneberg ließ er sich am 12.9.1351 wegen Verwandtschaft im vierten Grad scheiden und sich wenige Tage später wegen des gleichen Hindernisses Dispens zu einer Heirat mit Johanna von Jülich erteilen, die ihm als Mitgift die Jülicher Rechte an der Grafschaft Wied, das Amt Sinzig, die Herrschaft Vernich und einige Güter bei Jülich einbrachte. Nach ihrem Tode wurde ihm 1367 auf Lebzeit dieser Besitz bestätigt. Ebenso vorteilhaft war die dritte Ehe Wilhelms, die er vor 1362 mit Lisa, einer Tochter Gerlachs von Isenburg-Arenfeld schloss, da diese die Hälfte des Arenfelser Besitzes erbte.


Von Kaiser Ludwig konnte Wilhelm 1343 eine Belehnung mit Heimbach erhalten, die Karl IV. ihm 1349 bestätigte, wobei dieser ihm darüber hinaus 1349 einen Zoll zu Uckerath, 1354 in der Grafschaft Sayn, anzulegen gestattete. Dem Trierer Erzbischof Baldewin hatte er 1340 Beistand versprochen, als Weilhelm wegen schlechter Münze 1341 vor den Kaiser zitiert worden war, musste er 1342 Baldewin geloben, in dessen Geleit auf dem Rhein keine „grundrue“ zu nehmen, nicht mehr Münzen zu schlagen, als ihm von Kaiser und Reich zustehe, auch den Leuten von Hartenfels Wasser und Weide in seinem Land zu gestatten und die Burg „Rohrburg“, die er zu Dreifelden auf dem Bruch erbauen wollte, dem Erzbischof zu Lehen auftrug. Ein fester Platz, hart vor Hartenfels, dem äußeren Stützpunkt des Erzstifts im Nordosten, war Baldewin recht ungelegen. Anfang März 1343 sprach er den Wunsch aus, dass Wilhelm an dem „Nuwenhus“ bei Hartenfels vorderhand nicht weiterbauen sollte und machte es 1344 dadurch unschädlich, dass er Wilhelm zwang im Dierdorf, Rückeroth und Rohrburg zu verpfänden.


Wilhelm, der schon 1343 zu Reinhard von Westerburg in engen Beziehungen gestanden hatte, fand nun Anschluss an Baldewins Gegenspieler. In den Jahren 1349 und 1350 finden wir ihn im Kampfe mit Baldewin (Sühnen: 31.12.1349 = 20'000 Goldgulden Strafe für Sühnebruch; Endgültige Sühne 1350), doch blieb das Verhältnis, seit Wilhelm 1350 Amtmann zu Koblenz geworden war, erträglich. Dierdorf, Rückeroth, Rohrburg und Zubehör konnte Wilhelm 1355 einlösen. Für Dierdorf (1357 Stadt genannt), Engers, Almersbach und Nordhofen erwirkte er 1357 bei Karl IV. die Stadtrechte. 1357/59 begegnet er als Pfandherr des Amtes Sayn. Gegen die Herren von Reichenstein hat er wohl die Burg Grebeneck gebaut, die in Verfall und Vergessenheit geriet, als er 1366 mit Herrn Heinrich von Reichenstein einig wurde, dass sie sich aus Grebeneck und Reichenstein gegenseitig nicht schaden wollten (Vielleicht mit der mittelalterlichen Burgstelle bei Urbach gleichzusetzen). Als ihm in Köln angeblich Unrecht geschehen war, plünderte Graf Wilhelm im März 1371 kölnische Kaufleute unterhalb Engers am Rhein (Die Limburger Chronik 62 nennt niederländische Kaufleute). Schon am 9.3.1371 schloss die Stadt Köln mit Erzbischof Kuno von Trier ein Bündnis gegen Wilhelm. Nach kurzem Krieg, in dem Kuno die Grafschaft Wied und die Herrschaft Isenburg verwüstete und Dierdorf eroberte, musste Wilhelm am 25.4.1371 (25.4.1371 urkundet Kuno „vor Deyrdorf in dem velde“) bis zur Sühne mit den Kaufleuten Feste, Herrschaft und Gericht Dierdorf, den Hof Rückeroth und den „Roirbruch“ (Rohrburg) dem Erzbischof übergeben und diesem für dauernd Dorf und Gericht Engers abtreten, dafür wollte dieser den Frieden mit Köln vermitteln. Auch die Herren Gerlach und Salentin von Isenburg, die das Einbringen der Beute nach Isenburg gestattet hatten, mussten gleichzeitig auf Engers verzichten.


Graf Wilhelm hat seinen ältesten Sohn Wilhelm (1360-1409)(Lebt noch am 11.3.1409, war tot 1411. Führt im Siegel den Isenburger Schild mit einem Löwenschildchen belegt), der seit 1360 als Propst zu Aachen begegnet, wohl schon zu Lebzeiten als Mitherrn angenommen, da dieser schon vor des Vaters Tod, am 17.7.1383, seit 1380 Graf von Wied genannt wird. Graf Wilhelm blieb geistlich, doch zeugen mancherlei Händel, in die er verstrickt war und seine neun Kinder von einer durchaus weltlichen Lebensführung, die auch in seiner Politik sich widerspiegelt. Sein Vater hatte bei der Einlösung Dierdorfs diese 1355 als trierisches Offenhaus anerkennen müssen, was er 1400 widerrief, als er es dem Kölner Erzbischof zu Lehen auftrug, um es dem Machtbereicht des Trierer Erzstifts zu entziehen. Braunsberg und Anhausen überließ er seinem Bruder Gerlach, dem er 1404 auch Dierdorf und die Grafschaft Wied außerhalb der Aldeck und dem Rengsdorfer Kirchspiel außer Kirchgaben, der hohen Feste zu Wied und der Feste Rengsdorf verpfändete.


Gerlach von Isenburg-Wied (1369-1412) war 1369 mit Bertha von Westerburg verlobt worden, doch wurde er 1376 zur Sicherung des Erbes seiner Arenfelser Mutter mit Agnes von Isenburg-Büdingen vermählt. Als Landesteil erhielt er seiner Mutter Erbe, die Hälfte der Arenfelser Herrschaft Isenburg. Er folgte 1411 seinem Bruder Graf von Wied, nahm aber bereits 1411 ein vorläufige Teilung zwischen seinen Söhnen vor, danach sollte Junggraf Wilhelm von Wied die Grafschaft Wied, Braunsberg, Dierdorf und den Teil von Isenburg, den Graf Wilhelm von Wied, Propst zu Aachen, gehabt, mit den wiedischen Leuten zu Vallendar und Jungherr Johann von Isenburg die Herrschaft Isenburg, wie vor ihm sein Vater, das Recht Arenfels und Herrschbach einzulösen und eine Rente vom Zoll zu Linz haben. Da die Ehe Graf Wilhelms von Wied (1402-1462) (Graf 1415) mit Philippa von Loen und Heinsberg (1402-1472) kinderlos blieb, übertrug er am 19.11.1454 dem Enkel seines Bruders Johann, Friedrich ältestem Sohn zu Runkel, und dessen Gemahlin Agnes von Virneburg Schloss und Stadt Wied, Schloss und Herrschaft Braunsberg und seinen Anteil an Isenburg. Gleichzeitig verzichteten auch die Grafen von Virneburg auf ihre Ansprüche an die Grafschaft Wied zugunsten Friedrichs von Runkel.


Die Herrschaft Isenburg, die Herr Johann von Isenburg-Wied (1409-1440) erhalten, hat dieser seiner einzigen Tochter Anastasia, die Gemahlin Dietrichs von Runkel vererbt, der diese Herrschaft 1453 besaß. Mit Kunigunde von Westerburg hat Johann auch einen Anteil an Westerburg erheiratet, dazu begegnet er 1429 bis 1439 als Pfandherr von Neuerburg, doch blieben diese Besitzungen seinen Nachkommen nicht erhalten. Schon zu Lebzeiten seines Vaters hat Friedrich von Runkel vor 1458 die Herrschaft Isenburg übernommen. Als Graf Wilhelm von Wied, der auch nach 1454 im vollen Besitz der Grafschaft blieb, 1459 für 600 Gulden die Kirchspiele Schöneberg, Almersbach und Höchstenbach an Graf Gerhard von Sayn verpfändete, kam es darüber zu einer Fehde zwischen Sayn und Friedrich von Runkel, als Erben die Grafschaft, die 1459 beigelegt, 1464 erneut aufflammte. Am 22.10.1462 erlosch mit Graf Wilhelm das zweite wiedische Grafengeschlecht aus dem Hause Braunsberg und die Grafschaft fiel an Friedrich von Runkel, der nach seiner Großtante Tod 1472 auch deren Wittum, das Haus Braunsberg und das Kirchspiel Anhausen, erbte.


Graf Friedrich (1454-1487) (starb am 31.8.1487; Grabstein in Niederbieber) trat, als er 1462 die Grafschaft Wied übernahm, die Herrschaften Runkel und Isenburg seinen Brüdern Wilhelm von Runkel (1457-1489) (1457 Domherr zu Köln; starb am 25.12.1489) und Dietrich (1463-1484) (starb kurz vor 12.12.1484 zu Viterbi) ab. Diese besaßen beide Herrschaften noch 1466 gemeinsam (Wilhelm 1460 und 1466 Herr zu Runkel genannt), doch hatte Wilhelm seit 1467 die Herrschaft Isenburg allein inne, während Dietrich ohnehin nur als Herr von Runkel begegnet, wo ihm 1485 der jüngere Bruder Johann Herr von Runkel (1462-1501) folgte. Johann, der 1462 zuerst als kölnischer Amtmann zu Andernach begegnet, hat als Pfandherr von Braunsberg und Anhausen 1476, von Dierdorf 1490 und von Altwied 1494 erheblichen Anteil an der Regierung der Grafschaft genommen, nach Wilhelms Tod übernahm er 1489 die Vormundschaft über dessen Gemahlin Irmgard von Rollingen (1473-1498) (Wittum Minderlittgen, Hof Heimbach und 100 Gulden vom Zoll Engers) und Töchter Anastasia und Margaretha. Die Politik Wilhelms, der 1482 als Rat und Diener des Trierer Erzbischofs erscheint, dem er 1484 und 1487 ein Viertel seines Hauses und Teiles an Isenburg auf Lebzeiten einräumte, hatte durch seinen frühen Tod dort keine nachteiligen Folgen. Seine Tochter Anastasia brachte 1492 ihrem Gemahl Graf Heinrich von Waldeck die Herrschaft Isenburg zu (15.6.1493 von Trier belehnt), der sie aber 1503 den wiedischen Vettern seiner Frau verkaufte.


Graf Friedrich von Wied war 1464 in Händel mit Sayn, dazu 1468/69 mit Hessen verwickelt und musste für die Lösung aus der Gefangenschaft 1469 dem Grafen von Katzenelnbogen die runkelschen Pfandrechte an Limburg, Molsberg und Niederbrechen abtreten. Er besaß 1473 das Amt Andernach, konnte 1480 bei Johann von Breitbach eine Schuldverschreibung über das Amt Wied und die Nette ablösen, kurz nach 1482 den Drachenfelser Anteil der Herrschaft Olbrück erwerben und 1483 die Kirchspiele Höchstenbach, Schöneberg und Almersbach von Sayn wieder einlösen. Doch überließen seine Söhne Wilhelm (1479-1526) ((1479 Domherr zu Köln; lebt noch 14.11.1526; starb 1526) und Johann (1488-1533) ( (starb am 15.5.1533. Sein Grabstein wurde mit falsch gelesenem Datum bisher als Grabstein seines Oheims Johann von Runkel angesehen), die nach dem Tode die Regierung zunächst gemeinsam führten, diese drei Kirchspiele erneut 1488 als Mitgift ihrer Schwester Johanna an deren Gemahl Graf Gerhard von Sayn mit der kölnischen Pfandschaft Nette, wodurch jener Nordostteil der Grafschaft endgültig an Sayn verloren ging. Graf Wilhelm hatte durch seine Heirat mit Margaretha von Moers 1488 die Grafschaft Moers an sich gebracht (Altes Repertorium; seit 1489 Graf von Moers. Vorübergehend hatte Graf Hans von Saarwenden 1507 die Grafschaft Moers mit Gewalt in Besitz genommen, musste sie jedoch Wilhelm wieder einräumen). Die gemeinsame Herrschaft n der Grafschaft Wied erwies sich als wenig vorteilhaft, das Amt Andernach hatten sie 1489 und Dierdorf 1490 ihrem Oheim Johann von Runkel verpfänden müssen. So kam am 14.11.1492 ein erster Teilungsvertrag zustande. Graf Wilhelm erhielt die Herrschaft Olbrück (Wonach er sich schon 1491 nannte), Johann Schloss Wied und Haus Isenburg nebst 200 Gulden Rente zu Düren, die von Margaretha von Moers stammte, gleichzeitig wurde Schuldentilgung und Eintreibung der Andernacher Pfandschaft bei Kurköln geregelt. Schon 1493 verpfändete Wilhelm Schloss und Herrschaft Olbrück an die von Breitbach und war 1497 erneut an der Regierung der Grafschaft Wied beteiligt. Am 15. und 20.11.1498 schritten die Brüder zu einer neuen Teilung. Wilhelm wurde nunmehr Schloss und Herrschaft Isenburg und die Forderung an Köln und Johann Schloss und Grafschaft Wied zuteil, doch sollte er davon Wilhelm 2'000 Goldgulden zahlen. Dierdorf und Braunsberg einzulösen war beiden gestattet. Als Graf Johann die Gräfin Elisabeth von Nassau-Dillenburg heiratete (Eheschließung am 5. oder 6.1.1506), verzichteten am 2.8.1505 die jüngeren geistlichen Brüder Dietrich (1489 Domherr zu Köln), Friedrich (1522-11.3.1551 Bischof von Münster) und Hermann (1489 Domherr; 1515-1547 Erzbischof von Köln; gestorben 15.8.1552) für je 66 Gulden Rente (1506 auf die Kellerei Altwied angewiesen) auf die Grafschaft Wied und Graf Wilhelm schloss sich diesem Verzicht auf Wied, Runkel, Isenburg, Dierdorf und Braunsberg an, so dass Johann nunmehr als Erster nicht nur sämtliche wiedischen und Isenburger Landesteile, sondern auch das Runkeler Erbe in seiner Hans vereinigte.


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