Geschichte des Aufhebungsvertrags (Separationsurkunde)
Schönberg-Möllingen/Hahn am See von Dezember 1782


Von alters her war das Gebiet der heutigen Pfarrei Kölbingen-Möllingen (bis 1943 Schönberg-Möllingen) Bestandteil der Mutterpfarrei Salz, wo bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts eine romanische Pfeilerbasilika erbaut und dem Kirchenpatron "St. Adelphus" geweiht wurde.

Wegen der Größe der Pfarrei und ihrer Vielzahl weit auseinanderliegender Ortschaften und Höfe blieb damals eine gute seelsorgerische Betreuung der Gläubigen sehr beschwerlich. Um dem abzuhelfen, wurde schon sehr früh in Schönberg bei Kölbingen eine "Kaplaney" errichtet, die mit der Mutterpfarrei Salz jedoch eine kirchliche Einheit bildete.

Die Betreuung dieser Filialstelle oblag den in Salz wohnenden Pfarrvikaren so lange, bis sich um 1580 die heutigen Pfarreien Kölbingen-Möllingen und Hahn am See von Salz trennten. Mit dieser Regelung war man in Salz aber keineswegs einverstanden und so entstanden große Streitigkeiten zwischen Schönberg und der Mutterpfarrei, welche sieben Jahrzehnte bis zur entgültigen Selbstständigkeit von Schönberg-Möllingen dauerten.

Durch die erzbischöfliche Verordnung vom 27. Februar 1662 verfügte der Trierer Erzbischof Karl Kaspar von der Leyen (1652-1676) die Selbstständigkeit der Pfarrei Schönberg-Möllingen, deren Geistliche Herren sich von nun an "Pfarrer" nennen durften.  

Bis zum Jahre 1718 war Hahn am See ebenfalls ein Filialort der Mutterpfarrei Salz. Dorthin musste ein nicht unbeträchtlicher "Zehnte" abgeliefert werden. Während dieser Zeit wurde in Hahn nur zeitweise Gottesdienst abgehalten.

Als nun die Pfarrei Schönberg-Möllingen die Lostrennung von Salz begehrte und erlangte, schloss sich der Zech Hahn dieser neuen Pfarrei aus eigener Wahl an. Hierdurch hatte Hahn den Vorteil, dass an jedem 3. Sonntag der Pfarrgottesdienst hier gefeiert werden konnte. Aber noch keine 50 Jahre gemeinsamer Pfarrgemeinde mit Schönberg-Möllingen waren vergangen, als die Bürger von Hahn eine eigene Pfarrei begehrten, was nicht dem Willen des Pfarrers von Schönberg-Möllingen entsprach. Die Beweggründe für diese Ablehnung waren hauptsächlich materieller Natur, denn was für Schönberg-Möllingen verloren gegangen wäre, war nicht unbeachtlich und die Finanzen hätten nicht mehr gestimmt. Jahrelang wurde um dieses Anliegen hart gekämpft, bis der Erzbischof von Trier Clemens Wenceslaus von Sachsen (letzter Kurfürst von Kurtrier) dem Streit im Jahr 1776 ein Ende bereitete, als er sich über die Ansichten und Bedenken des Pfarrers von Schönberg-Möllingen hinwegsetzte und den Hahner Zech zur Vikarstelle und 1782 (Separationsurkunde) zur Pfarrei erhob (Pfarrkirche St. Margaretha).

Der Abgabevertrag wurde am 3. Juli 1776 in Koblenz von einer Kommission der erzbischöflichen Verwaltung, dem Pfarrer von Schönberg-Möllingen und den Deputierten aus Hahn, Johann Wilhelm Assmann und Johann Gerhard Schaaf, geschlossen und unterzeichnet wurde.

In diesem Vertrag wurde festgelegt, dass

  1. ein Vikarius nach Hahn zu ernennen und zu bestellen sei
  2. dem jeweiligen Geistlichen Unterhalt nebst Wohnhaus mit Stall und Scheune, ein Garten, eine Wiese von 50 Ruten und ein halber Morgen Ackerland zugesichert werden muss.
  3. zum Zeichen der Verbundenheit der gegen die Mutterkirche Schönberg-Möllingen noch bestehenden Unterwerfung müssen sämtliche Ortschaften des Hahner Zechs alle Jahre zu Ostern, Pfingsten, Fronleichnam und Maria Himmelfahrt in der Pfarrkirche zu Schönberg dem Gottesdienst beiwohnen, wozu sie weiterhin als Pfarrgenossen in Recht und Pflicht verbunden blieben

Den Entscheid der bischöflichen Behörde hinzunehmen, ist dem Pfarrer von Schönberg-Möllingen nicht leicht gefallen, wie aus der Chronik ersichtlich ist, aber der Bischof hatte entschieden und der Pfarrer musste gehorchen. 

Zunächst übernahm Peter Geist aus Ahlbach (heute Limburg-Ahlbach) bei Hadamar, der zur Zeit der Lostrennung als Kaplan zu Schönberg tätig war, die Stelle des Vikariatsverwalters in Hahn. Er wurde im Jahr 1778 von Caspar Hannappel aus Wahnscheid abgelöst. Dieser war von 1778 bis 1782 Vikar und von 1782 bis 1796 Pfarrer in Hahn (wird in der Separationsurkunde erwähnt). Unter ihm wurde Hahn im Jahr 1782 zu Pfarrei erhoben und dies 1783 in Wallmerod publiziert.

(Quellen: Chronik Rothenbach von Klemens Metzger und Kirchenchronik Hahn/Archiv M. Schaaf/März 2003)

erstellt 31.03.2003 Manfred Schaaf, Hainburg/Bilkheim


Hier kommen Sie zum Aufhebungsvertrag

Quelle:

Diözesanarchiv Limburg (DAL) K1510/1
Hier eingestellt mit freundlicher Genehmigung des Archives
Alle Rechte zur Veröffentlichung liegen beim Diözesanarchiv Limburg - Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit dessen Genehmigung