Die
Ellarer Mühlen
Seit der Mitte des 9, Jhs. belegen
zahlreiche Urkunden den grundherrlichen Charakter
der Mühlen im Niederlahngau.
Seit der Auflösung der fränkischen
Grafschaftsverfassung hatten im östlichen Teil des Niederlahngaues die Grafen von Nassau,
im westlichen Teil die Grafen
von Diez einen wachsenden Anteil öffentlicher Gewalt
in ihrer Hand vereinigt, den sie zur
Landesherrschaft
(Territorialherrschaft)
erweiterten.
Unter ihren Hoheitsrechten, nimmt
eine besondere Stelle das Mühlenregal ein, das gleich dem Fischereiregal als Ausfluß des Wasserregals mit diesem und dem Jagdregal zu den
niederen Hoheitsrechten gehört.
Schon in der fränkischen Zeit standen die Mühlen unter
besonderem Schutz („Mühlenfrieden").
Mühlendiebstahl wurde schwer bestraft. Der Mühlenbann verpflichtete die Einwohner eines Ortes oder einer
Gegend, ihr Getreide auf einer
bestimmten Bann- oder Zwangsmühle mahlen zu lassen und verbot ihnen die Benutzung anderer Mühlen. Jede Mühle
hatte ihre bestimmten Mahlgaste. Am 13. Sept. 1811 hob Napoleon durch
Kaiserliches Decret für den Bereich des Großherzogtums Berg, wozu damals
auch Ellar gehörte, den Mühlenbann generell auf 1.
Es gab sog. Herrschaftliche Mühlen
(fiskalische Mühlen) und sog. Eigentums- oder Privatmühlen. Die Herrschaftlichen Mühlen, die für den Grafen
eine gute Einnahmequelle bedeuteten, wurden
von diesem nicht in eigener Regie betrieben,
sondern in Zeit- oder Erbpacht vergeben.
Im Hadamarischen war die Erbpacht (Erbleihe) Brauch, im Diezischen Erbleihe und Zeitpacht. Das Inventar der Mühle
stellte der Lehensherr selbst2. In den Vier Centen gab es3:
Jahr |
1608 |
1615 |
1619 |
1624 |
|
Müller |
10 |
11 |
11 |
12 |
|
Die Gadelheimer und Ellarer Mühlen4:
|
Gadelheimer Mühlen |
|
Ellarer oder |
Neumühle |
|
Entstanden |
Oberste Mittlere Die eine alte
Gadelh. Mühle entstand
im Mittelalter. 1324 erstmals erwähnt. Nach
1670, aber vor 1691, entstand
die 2. Gadelh. Mühle. |
Unterste 27. Juni 1726 |
Jeuckenmühle 23. Sept. 1693 |
Ölmühle 1805; Mahlmühle nach 1860 |
|
Eigentümer |
Vor 1610 Herrschaftliche Mühle.
Sie wurde in Erbpacht vergeben.
1610 wurde die Mühle für 300 fl. an Wendell Müller verkauft. Erbkaufurkunde
vom 12.
März 1612. |
Eigentum des Müllers |
Eigentum des Müllers |
Eigentum des Müllers |
|
Mahlgänge |
Vor 1610: 2 1791: je 1 |
1 |
1 |
1902:2 |
|
Ölmühle Weitere Beimühlen |
1430—1557;
1723—1807. |
|
seit 1758 Hirsenmühle 1753—58 u. 1764—69 |
seit 1805 Gcrstenmühle 1923—49 |
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Mahlgäste |
Ellar, Hangen- und Hinter-meilingen, Mühlbach, Dorchheim (vor 1693 und wieder ab 1798). |
1726:
nur Hintermei-lingen. Ab
1777 noch dazu Mühlbach, Ellar, Hangenmei-lingen |
Seit 1730: Lahr, Ellar, Hintermei-lingen |
Kein Mühlen-zwang mehr ab 1811 |
|
a) Die Gadelheimer
Mühlen
Vom Mittelalter an bis nach 1670 (aber vor 1691) gab es nur eine Gadelheimer Mühle. Es
war eine Herrschaftliche Mühle mit zwei Gängen, die an einen Pächter gegen einen jährlichen Zins vergeben war
bis zum Verkauf 1610/12. Am 3. Okt.
1324 wird sie erstmals urkundlich erwähnt, als Graf Gottfried von Diez, dem Grafen Heinrich von Weilnau
für 1200 Mark dessen Anteil an der Burg
Diez mit allem Zubehör abkauft. Dazu gehört auch „die
halbe marc geldis, di si hatt in zu Ellar uffe der mulen"5.
13 Jahre später, am 28. März 1337,
verkauft Graf Gottfried von Diez wieder an den Grafen
Johann von Nassau-Hadamar für 1450
Mark Limburger Währung: Burg und Tal zu Ellar mit den Vier Centen,
darunter „unsere mulen zu Ellar
und zu Niederzeutzheim" 6.
Beim Burgfrieden zu Ellar,
am 2. Okt. 1408, führt die Abgrenzung dieses Bezirks „von Wibiltzloichen
da herab under molen zu
über die brücke". Diese Brücke war eine wichtige
Zollbrücke7.
Diese Mühle hatte Mahlgäste in: Hangen- und Hintermeilingen, Ellar, Mühlbach und Dorchheim (bis 1693 und wieder ab 1798). Die jährlichen
Abgaben des Müllers an den Keller bestanden aus8:
a) einer Abgabe an Frucht:
28 Malter Korn (1560—96); + 6 Malter Hafer (1596); 22 Malter Korn
(1606—1613)
b)
einem Mühlenschwein oder Geld dafür:
1430—1613:
1 Schwein oder 3 fl.
c)
einem Geldbetrag oder Gänsen:
1560—92:
3 fl.
1606—13: 4 Gänse.
Da für die Unterhaltung des Mühlenbaus
und für das Inventar der Landesherr zuständig war, sind die Kellereirechnungen
aufschlußreich. So war im 16. Jh. die Gadelheimer
Mühle sehr baufällig. 1537 und 1551/52 waren neue Wasserräder und Gebälk fällig, 1538 ein neuer „welbaum",
ein neuer Dachstuhl „uff eyn alten bawe (Bau)" und
Stroh („Schawbe") für das Strohdach (15 alb.), ebenso mußte
das Dach der Mühle gedeckt werden (4 alb.). Für „gehenck und krapen
und negel" für den neuen Bau wurden 1538 15 alb.
2 h. dem Schmied gegeben. 1554 weilte der Amtmann Endres Brambach zu Ellar, um die Mühle zu besichtigen, weil sie neu gebaut
werden müsse3. Von 1430—1557 ist
eine Ölmühle nachweisbar0, für die jährl.
an Zins zu zahlen war: 1430: 24tn., 1451/52: 1 1/2 fl., 1479—89: 12 tn., 1552—57: 24
alb.10.
Im Jahre 1610 wird diese bis dahin Herrschaftliche Mühle mit
sämtlichen Gerechtigkeiten und zugehörigen
Mahlgästen für 300 fl. dem Wendell Müller aus Schupbach und dessen Ehefrau Dorothea und
deren Erben erblich verkauft3.
In der am 12. März 1612 ausgestellten Erbkaufurkunde wird die jährlich zu Martini (11. Nov.) an die Kellerei Oberhadamar
zu entrichtende erbliche Mühlenpacht
festgesetzt auf:
28 Malter Korn Malterfrucht, 1 feistes (fettes) Schwein
oder dafür 8 „Gülden batzen" ferner: 4 Gänse und 3 Gulden für eine
wieder zu errichtende Ölmühle.
Dem Müller wird das Recht eingeräumt, das für den
laufenden Mühlenbetrieb und den Wasserbau erforderliche Bauholz in den herrschaftl. Wäldern oder in denen der Untertanen zu schlagen. Außerdem legt die
Urkunde fest:
1.
daß im Amt Ellar keine weitere Mühle, „so dieser mühl
Verhinderlich seye", errichtet
werden soll;
2.
daß diese Mühle in
einer evtl. Teilung nicht zerrissen, „sondern allein bey
Einem
oder zum höchsten bey Zweyen
der Erben gelaßen werden soll";
3.
daß die Käufer und
ihre Erben jährlich „zu Mastungs Zeit Zwey Schwein" in den herrschaftlichen Wäldern oder denen
der Untertanen „ohne not-
geld kahsiren
können"11.
Wendell Müller fuhr seine Mehlsäcke
aus mit vier Eseln12. Die Gadelheimer Müller benutzten
spätestens im 16. Jh. den „Eselsweg" nach Ellar,
den sie nach einem 1613
getroffenen Vergleich auf ihre eigenen Kosten erhalten mußten,
und einen Fahrweg „durch Ellarische
Gerechtigkeit" nach Hintermeilingen. Beide Wege
fielen bei der Konsolidation 1780—82 weg13. 1645 führt die
Kellereirechnung an, daß der „M. Paulinus zu Frickhofen die Gadelheimer Mühl neu gemacht" und dafür 17 fl. 23 alb. erhalten
hat3. Nach 1670, aber vor 1691 entstanden aus der einen Gadelheimer Mühle zwei: eine Oberste und eine Mittlere
Mühle. Das hat sich offensichtlich durch Erbteilung
innerhalb der Familie ergeben und war nach der Urkunde von 1612 möglich. Beide
Müller teilten sich in die nach der Urkunde von 1612 zu entrichtende
Pacht. Die Kellereirechnungen verzeichnen: 1691—92 die alte Pacht (für jeden der Müller) je zur Hälfte3.
1693 treten die beiden Gadelheimer
Müller ihre alte Banngerechtigkeit auf die Gemeinde Dorchheim
dergestalt an die Mühle zu Dorchheim ab, daß dieser Dorchheimer Müller
jährlich 3 Malter von den 28 der Oberen Gadelheimer Müller übernimmt14. Nun entrichten
diese jährlich an Pacht von 1693—1717:
a)
Der Obere Gadelh. Müller: 12 Mlt. 6 Mesten Malterfrucht, 1/2
Schwein und 2 Gänse,
b)
Der Mittlere Gadelh. Müller: Dasgleiche.
Zusammen: 25 Malter Malterfrucht, 1 Schwein und 4 Gänse14.
Die Rechnung von 1723 verzeichnet dann erstmals wieder eine Ölmühle, für die jährlich 1 rgl.
36 alb. zu entrichten sind. Es ist nicht ersichtlich, zu welcher der beiden Mühlen sie gehört. Auch die weiteren
Belege von 1744—1807 schwanken und
geben kein eindeutiges Bild16.
Am 29. Sept. 1724 bestätigt Fürst Christian zu
Nassau-Dillenburg den beiden Gadelheimer Müllern Jacob
Roth und Johann Georg Abel gemeinsam die Erbkaufurkunde vom 12. März 1612, die verlorengegangen
war18. Am 27. Juni 1726 wird der Mühlenpachtbrief für den Müller
Anton Marck ausgestellt und damit die Unterste Gadelheimer Mühle (Dorchheimer
Gemarkung) errichtet. Nun gibt es drei Gadelheimer Mühlen. Von 1775 bis 1777 schwelt ein Streit zwischen den 3 Gadelheimer
Müllern und dem Ellarer (Jeucken-)
Müller wegen der gemeinsamen Einfahrt in die Banndörfer
und wegen des Bannmahlwerks. Der am 3. Nov. 1777 bei Amtmann Muzelius in Mengerskirchen abgeschlossene Vergleich hat
folgendes Ergebnis11:
|
Mühle |
Einfahrt nach |
Jährl. Mühlenpacht: |
|||
Oberste Gadelheimer
Mühle
(Johs. Stählcr) Mittlere Gadelheimer Mühle (Joh. Wilh. Abel) |
Hintermeilingen Hangenmeilingen Mühlbach, Ellar |
Jeder von beiden: 30 Mlt. 11 1/2 Mst. Malterfrucht (in Kammertax: 23
fl. 3 alb. 4 Pfg.) 6 fl. für 1/2 Schwein und 22 alb. 4 Pfg. für 2
Gänse |
|
|||
Unterste Gadelheimer
Mühle
(Joh. Wilh. Grau) |
Hintermeilingen Hangermeilingen Mühlbach,
Ellar |
11 Mlt. Malterfrucht in natura |
|
|||
Ellarer Mühle (joh. Wilh. Jeuck) |
Hintermeilingen Ellar, Lahr |
5 Mlt. Malterfrucht in
natura; 10 fl. an Geld |
|
|||
Ein Streit der Gemeinde Dorchheim
mit dem Dorchheimer und den beiden oberen Gadelheimer Müllern um die Banngerechtigkeit (1795—98) wird
am
19. Juni 1798 von der Landesregierung zu Dillenburg dergestalt
entschieden, daß die alte Banngerechtigkeit der oberen
Gadelheimer Müller auf Dorchheim erneut bestätigt wird11.
Am 13. Sept. 1811 wird dann die Banngerechtigkeit von Napoleon allgemein aufgehoben.
Die Mühlenpacht wird in eine Patentsteuer umgewandelt1.
Aus der Chronik der Obersten Gadelheimer
Mühle:
Am 4. Nov. 1741 berichten Amtmann Chelius
(Mengerskirchen) und der „Millmeister"
Hagedorn, daß die Mühle sehr reparaturbedürftig ist:
„Die Kendel vorm Wasser Rath, welche gantz
faul; das Wasser rad selbsten, welches in einem unbrauchbaren Zustand; die strönk bäum und Anwender, worauff
das Wasser rad geht, similiter (ähnlich); das gantze Gebieth inwendig der Mühl ist gantz ruinirt
und muß mit neuen schwellen unterzogen werden; den Wellbaum hat der Müller neu machen lassen müssen
und vor sein Geld mit 5 rgl. bezahlt" 17. 1768 wird der schlechte
Zustand wieder bestätigt17. 1793
wird der Müller Johannes Prötz vom Kammrad ergriffen
und getötet. Er hinterläßt eine Witwe mit 6 Kindern und einen Mühlenbau, der
so altersschwach geworden ist, daß Einsturzgefahr besteht. Die Witwe Prötz
muß ihn abreißen
und gleichzeitig die Mühle, das Wohnhaus bei der Mühle, Scheuer und Stallungen neu erbauen. 1794 verkauft sie deshalb
ihre andere Mühle, die Neumühle im Amt Mengerskirchen, für 1600 fl. zum Neubau
der Obersten Gadelheimer Mühle.
Am 15. Dez. 1794 heiratet sie in
zweiter Ehe den Johannes Güth (Gueth),
der bereits
im Sommer 1798 nach neunmonatiger schwerer Krankheit stirbt. Kurz danach geht
wieder der Wellbaum der Mühle entzwei, und das Mühlrad muß
erneuert werden. Dadurch wird die Witwe Güth 4 Wochen
beim Mahlen
gehemmt. Ein Schwiegersohn (Joh. Wilh.
Zey) half ihr dabei)8. Wer die Mühlenakten
durcharbeitet, wird immer wieder feststellen, wie schwer das Leben
in diesen Mühlen gewesen ist und wie die Müller mit ihren Familien oft
buchstäblich um die nackte Existenz kämpfen mußten.
Wann wurden die 3 Gadelheimer
Mühlen eingestellt19?
1.
Die Oberste Gadelh. Mühle: 1917
2.
Die Mittlere Gadelheimer Mühle
(Mons): 1. 2. 1960
3.
Die Unterste Gadelh. Mühle: Dez.
1956.
Sie dienen heute dem Fremdenverkehr.
Die Mittlere Mühle (Mons) hat seit 1956 regelmäßig
Kurgäste. 1962 kaufte der Inhaber die Oberste Mühle hinzu und baute beide um
und eröffnete am 1. 4. 1964 ein Café und dann auch eine
Gastwirtschaft18.
Eine Liste der Müller der Gadelheimer Mühlen aufzustellen, ist außerordentlich kompliziert
und zeitraubend. Dennoch soll hier ein unvollkommener erster Versuch für
die beiden oberen Mühlen gewagt werden:
Müller der Oberen Gadelheimer
Mühle: |
|
|
Belegt für |
|
Quellen |
1451/52 |
Kont (Konrad) der Molner |
8 |
1560—62 |
Petter der Müller |
20 |
1592 |
Johann der Müller zu Gadelheim |
3 |
1603 |
Jacob Wambach,
Müller zu Gadelheim |
3 |
1607—16 |
Wendell Müller (aus Schupbach)
(Urkunde v. 1612!) |
21 |
1637 |
Johann Georg Schard
(zog nach Hausen) |
22 |
1637 |
Hans Georg Schard zu Gadelheim (Sohn!) |
22 |
1603—93 |
Martin Blank, Müller zu Gadelheim |
22 |
1653; t 1693 |
Johann Georg Blank zu Gadelheim |
22 |
1637; t v. 1708 |
Johann Wilh. Blank
zu Gadelheim |
22 |
n. 1668—1708 |
Johann Christ
Schilling, Schwiegersohn des Joh. Wilh. Blank; er ging 1708 wieder nach Hüblingen zurück |
11 |
1714 |
Christ Blank, Müller zu Gadelheim |
3 |
1703, 24, 49 |
Johann Jacob Roth (Urkunde von 1724!) |
23 |
vor 1772 (f) |
Johann Wilh. Stähler (1729—72) |
24 |
1772—76 |
Johann Georg Wagenbach (Pächter) |
25 |
1774—89 |
Johannes Stähler,
Müller zu G. (Vergleich 1777!) |
26 |
ab 1779 |
Johann Christian Prötz
(Brötz) |
18 |
vor 1793 (t) |
Johannes Prötz
(1793 vom Kammrad getötet) |
18 |
1794—93 (t) |
Johannes Gueth (Güth) |
18 |
1798 |
Johann Wilh. Zey (Schwiegersohn der Witwe Güth) |
18 |
1806—64 |
Michael Braß von der Schlaudermühle bei Salz (Schwiegersohn des Joh. Gg. Abel, Mittlere Mühle; kaufte Haus und
Mühle am 18. 1. 1823) |
27 |
1828—81 |
Anton Braß (Haus u.
Mühle gekauft 1863) |
27 |
1852—1910 |
Wilh. Braß (Er
zog 1910 nach Wiesbaden und verkaufte die Oberste Gadelheimer
Mühle) |
27,19 |
1910 f. |
Jakob Reichwein
aus Oberzeuzheim (Pächter) |
19 |
vor 1917 |
Verkauf der Mühle an Austermann aus Österreich, dann: Gebrüder
Albert und Ernst Schauß aus Wiesbaden |
19 |
1917 |
Mühlbetrieb eingestellt. Verkauf an Pflastergeschäft Peter
Kipp Söhne, Frankfurt/M.-Höchst; durch Erbschaft an Jos.
Kipp |
19 |
1962 |
Durch Kauf an
Rupert und Jos. Mons (Mittlere Mühle). |
19 |
1964 |
Für den Kurbetrieb umgebaut |
|
288
Müller der Mittleren Gadelheimer
Mühle (Mons) |
|
|
Belegt für |
|
Quellen |
1664—1709 |
Johann Jakob
Abel (Schwiegersohn des Joh. Wilh.
Blank
von der Oberen Mühle) |
22 |
vor 1719; 1736 Johann Georg Abel (Urkunde von 1724! Klöppelstreit!) |
23 |
|
1721—77 |
Johann Georg Abel |
3 |
1767—92 (t) |
Johann Wilh. Abel |
28 |
1775—1851 |
Johann Georg Abel |
29 |
1801—1831 |
Wilhelm Abel (1831 ermordet in Hadamar) |
22 |
1831—1839 |
Wilhelm Jost |
19 |
1826—98 |
Wilhelm Abel |
22 |
1854—1926 |
Josef Abel |
22 |
geb. 1898 |
Ruppert Mons aus Attenhausen
(Schwiegersohn des Jos. Abel) |
19 |
geb. 1922 |
Josef Mons |
|
1. 2. 1960 |
Mühlenbetrieb eingestellt!
Fremdenverkehr! Pension; Cafe; Gastwirtschaft |
19 |
b) Ellarer
Mühle (Jeucken-Mühle) (1693—1934)
Am 23. Sept. 1693 wird in einem Mühlenbrief
des Fürsten Franz Bernhard zu Nassau dem Müller Bernhard Naterman
(Nattermann) erlaubt, gegen Entrichtung einer jährlichen Pacht an Malterfrucht
oberhalb von Ellar eine neue Mahlmühle zu
errichten. Diese soll aber die benachbarten Mühlen nicht schädigen oder ihnen
Mahlgäste entziehen bei 20 fl. Strafe17. Die Weber'sche
Karte des Fürstentums Hadamar verzeichnet 1713 diese Mühle als „Ellermühl" 30.
Am 21. Januar 1730 gestattet Fürst Christian
zu Nassau dem „Müller auf der obig Ellar gelegenen mühl, Nicolaus Wagner", die Miteinfahrt in die drei Ortschaften: Ellar,
Lahr und Hintermcilingen gegen Hinterlegung eines
Stückgeldes von 150 fl. Der ordentliche
Mühlenbrief läßt noch fast 8 Jahre auf sich warten und wird erst dem Schwiegersohn des
inzwischen verstorbenen Nicolaus
Wagner, Johann Willi. Stähler, am 13. Dez. 1737
ausgestellt. Darin wird die
Miteinfahrt in die drei genannten Ortschaften gegen eine jährlich an Martini (11. Nov.) abzuliefernde Mühlenpacht von
47 1/2 Malter Malterfrucht und ein am Andreastag (30. Nov.) fälliges fettes
Schwein oder 10 fl. dafür — wie auch
bei den Vorfahren — festgelegt. Der Müller soll die Mahlgäste redlich bedienen und von einem Malter nicht mehr
als eine Meste Malterfrucht nehmen sowie die
Mühle als sein vererbbares Eigentum (Erbleihmühle) „in gutem Bau und Besserung Jeder Zeit unterhalten". Der Fürst
behält sich vor:
a)
das
Fischerei recht „in den Mühl Wässern und anderen fischwassern, Weyhern und
Behältern",
b)
das Verkaufsrecht auf die Mühle und die Zustimmung zu
jedem Verkauf derselben.
Auf Anmeldung hin wird dem Müller jährlich das nötige
Keilholz aus den Fürstlichen Wäldern angewiesen.
Im Falle der Nichtbezahlung der jährlichen Pacht soll die
Mühle dem Fürsten „verhaftet seyn, ... um Uns daran erholen zu können"31.
Von 1753 bis 1758 und von 1764—1769 hatte der Müller das
Hirsenschälen im Kirchspiel Lahr und in den Dörfern Dorchheim
und Mühlbach für jährlich 2 fl. 15 alb. von der Herrschaft gepachtet.
Im Jahre 1758 kaufte der Müller Joh.
Wilh. Stähler von Georg
Bill in Langendernbach dessen Ölmühle und
baute sie an seine Mahlmühle in Ellar an.
Dafür zahlte er weitere 2 fl, 21 alb. jährlich31.
Bei dem bereits angeführten Vergleich von 1777 behielt
die Ellarer Mühle die Miteinfahrt in die drei o. a.
Ortschaften. Die von 1777 bis 1807 belegten Mühlenabgaben belaufen sich auf:
in Naturalien |
Deren Anschlag in Kammertax |
Geld abgaben dafür |
a) 5 Malter Malterfrucht |
15 fl. |
— |
b)
1 fettes Schwein |
— |
10 fl. |
c) (Ölmühlzinsen} |
— |
2 fl. 21 alb. |
Gesamtbetrag der Abgaben: |
|
27 fl. 21 alb.2 |
Die Mühle hatte einen Mahlgang2.
Dem Ellarer Müller
ging es meist schlecht, wie aus den Akten, hervorgeht32. Es liegen zahlreiche Gesuche an die Landesregierung
um Erlaß oder Ermäßigung der fälligen jährlichen Pacht vor, besonders zwischen 1766 und
1802. Es heißt da u. a.:
1763 hatte das Hochwasser die
Ölmühle völlig niedergerissen. Im Winter 1768/ 1769 riß
das Wasser die unterste Mühlenmauer samt dem Wehr nieder und zerstörte die Räder
und alles Geschirr. Hinzu kam, daß die gesamte Mühle
sehr baufällig war.
1766 waren das Wasserrad und der Wellbaum völlig
zertrümmert. So bot der Müller Joh. Wilh. Jeuck im April 1769 der
Herrschaft die Mühle zum Verkauf an, „so in einer Mahlmühle, Hirschen- u. Ohlenmühle bestehet nebst dazugehörigen 6 Sadel
Acker und und ein Wagen Heu“. Der Verkauf kam
nicht zustande.
Im Mai 1770 hatte er eine rückständige Mühlenpacht von 36
fl. und 20 Mst. Malterfrucht. Der Mühlenbau drohte einzustürzen. Der Müller war
in großer Not mit seiner Familie. Sein Hilfegesuch an die Landesregierung schloß mit „Summum periculum in mora" (Höchste
Gefahr!). Der Ellarer Heimberger
und
die Vorsteher nahmen am 21. August 1770 dazu Stellung: „Erstlich hat ehr seinen welbaum
an der mill, der ist gantz
durch aus Zersprungen und auff gerißen
und ist nicht mehr Brauchbar. Auch der gantze mill Bau sehr gefährlich und muß nothwendig verbeßert werden, wor zu der miller Johann Wilhelm Jeuck zum wenigsten ettliche stem Eichen Holtz Höchst von nöthen hatt. Wan ihm nuhn
in dieser höchsten noht
die gnädigste Herrschafft nicht Behilfflich
ist, so könte eß geschehen,
daß der gantze mill Bau über einen Hauffen fällt und unser gnädigsten Herschafft die pfacht verlieren könte, dan auß
seinen eigenen Kräftten kan
ehr nichts Thun, welches wir mitt Wahrheit pflichtmäßig Berichten33." Inzwischen war dem Müller eines seiner Mühlenpferde
krepiert.
1775 folgte eine neue Notlage: die Mauer unter der Mühle war
eingefallen, das Wasserrad zertrümmert und das Strohdach von der Mühle
durch den letzten
Sturmwind weggerissen. Der Schaden betrug wenigstens 40 Reichstaler.
1781 herrschte auf der Mühle die Rote
Ruhr. Sie verlor ihre sämtlichen Mahlgäste. Die starke Trockenheit im folgenden Jahr brachte mit großem
Wassermangel neuen Schaden.
1787 mußte
der alte Mühlenbau wegen Baufälligkeit ganz abgerissen und durch einen neuen
ersetzt werden. Die Herrschaft lieferte gegen Bezahlung zwei Fuder
Langstroh für das Strohdach. Die Kosten für den Bau, der sich über drei Jahre
hinzog, betrugen: 300 fl.
Im Jan./Febr. 1800 war das Gebäude schon
wieder sehr gerissen und an einer Seite „so baufällig, daß
der Müller bei jedem starken Wind dem Umsturze desselben entgegensehen muß".
Am 6. März 1802: „Meine Mühle hat bei
dem letzten Sturmwind so gelitten, daß das ganze Haus auf drey
Sprüssen (Stützstangen) ruhet und ich mit den meinigen nicht anders als mit Lebensgefahr darinnen
wohnen kann." Nach dem Urteil des
Zimmermeisters Joh. Wilh. Mink zu Ellar brauchte der Müller „15 Eichen Knöppel",
um seinen Fachwerkbau wieder reparieren zu können.
Der Schlußstrich
wurde im Sommer 1934 gezogen, als die alte Jeuckenmühle
mit
dem Wohnhaus bis auf die Grundmauern abbrannte. Die Mühle wurde nicht mehr
aufgebaut, das Wohnhaus der Familie Abel allerdings 193532.
Die
Müller |
der Ellarer
Mühle (Jeucken-mühle): |
|
Belegt für |
|
Quellen |
1693; tot vor 1730 Bernard Naterman (Nattermann) |
17 |
|
1730; tot 1737 |
Nicolaus Wagner |
23 |
1737—63 |
Johann Willi. Stahler (Schwiegersohn des Nicolaus Wagner) |
23 |
1753—1833 |
Johann Wilh. Jeuck (Schwiegersohn des Joh. Willi. Stähler) |
34 |
1801—1861 |
Anton Jeuck |
22 |
1832—1896 |
Georg Jeuck |
22 |
1861—1908 |
Karl Abel (Schwiegersohn
d. Gg. Jeuck) Dessen 2. Frau: Maria Jeuck
(1869—1954) heiratete in zweiter Ehe den
Müller: |
22 |
1861—1940 |
Peter Laßmann aus Niederzeuzheim |
22 |
geb. 1902 |
Karl Abel |
|
c) Die Neumühle
Wie schon der
Name ausdruckt, ist die Mühle verhältnismäßig spät entstanden.
Im Jahre 1805 hatte Johann Georg Abel (1762—1834), Sohn
des gleichnamigen Gadelheimer Müllers, „unterhalb Ellars"
eine Ölmühle eingerichtet gegen Zahlung einer jährlichen Patentsteuer und
Wasserzinses. Die Einnahmen scheinen aber gering gewesen zu sein. Außerdem
waren 1811 „in einem kleinen Bezirk umher 5 Ölmühlen".
So stellte er im Sept. 1811 den
Antrag, einen Mahlgang ausbauen zu können. Im November des Jahres erinnerte er daran und führte u. a. an, daß er schon das Holz zu diesem Mühlenbau angekauft habe, um im Frühjahr 1812 damit
beginnen zu können. Das Gesuch
erhielt am 17. Nov. 1811 den Aktenvermerk: „Durch Aufhebung des Mühlenbanns (am 13. Sept. 1811) als
erledigt ad acta"36. Die
Mahlmühle ist nach sämtlichen Unterlagen38 1812 nicht gebaut worden,
sondern kann erst nach 1860 entstanden
sein.
1854 wurde zu dieser bestehenden Ölmühle auf
dem „Schleifwieschen" ein Wohnhaus hinzugebaut.
1884 kaufte Johannes Jeuck
für 9500 Mark von Georg Braß; Haus, Mühle und Scheune.
Bis 1901/02 war die Neumühle als Öl-
und Mahlmühle im Betrieb. Sie hatte zwei Wasserräder, eins für die Mahlmühle und
eins für die Ölmühle. Mahl-und Schrotgang waren kombiniert, hinzu kam ein Putzgang, Sie hatte also zwei Gänge. 1919
baute Jos. Jeuck die Mühle um in eine Öl- und Gerstenmühle.
1921 erhielt sie eigenes elektrisches Licht.
Als Ölmühle war sie dann in Betrieb von
1919—1930 (gemahlen wurden: Raps,
Nüsse und Leinsamen), als Gerstenmühle vom November 1923 bis 1949. Sie wurde endgültig eingestellt im Jahre
1949".
Die Müller der Neumühle 22: |
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1. Johann Georg Abel, Ölmüller |
(1762—1834) |
2. Wilhelm Abel, Ölmüller |
(1797—1866) |
3. Georg Braß,
Ölmüller/Müller |
(1833—1916) |
4. Johannes Jeuck, Müller |
(1854—1927) |
5. Josef Jeuck,
Müller {Öl- u. Gerstenmühle) |
(geb. 1895) |
d) Liste der
Mahlgäste in Ellar, 173017:
1. Christoffel Schneider |
20. Johannes Zey, Geschworener |
2. Christoffel Schmitt |
21.
Wilhelm Zey |
3. Ambtsschultheiß
Pistors Söhne |
22. Johannes Fröhlich |
4. Joh. Wilh. Rudersddorff Wittib |
23. Johannes Hepp älter |
5. Johannes Rudersdorff,
Heimberger |
24. Wilhelm Schmitt |
6. Johannes Wüst |
25. Wilhelm Zey |
7. Johann Peter Becker |
26. Christ Schamb |
8. Johannes Stehler (Stähler) |
27. Paulinus
Höhler |
9. Johannes Benner |
28. Wilhelm
Kleins Wittib |
10. Georg Zeye
Wittib |
29. Johannes Hepp jünger |
11. Theiß Schmitt |
30. Fritz
Wilhelm Müller |
12. Georg Benner |
31. Johannes Rörich |
13. Wilhelm Nonn |
32. Johannes
Keil |
14. Wilhelm Hefftrig |
33. Wilhelm Zey |
15. Georg Keller |
34. Johann Wilh. Abel Kinder |
16. Johannes Hefftrig |
35. Johannes Stehler (Stühler) |
17. Wilhelm Lotz |
36. Wilhelm Hepp 37. Johannes Bill |
18. Johannes Abel älter |
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19. Johannes Lotz |
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Ferner lassen bei den Ellarer
Müllern mahlen: Wilhelm Mink, Peter Mink, der
Schäfer Johannes Wagener und der Kuhhirt: Joh. Gg. Schäffer. Folgende Leute „sitzen in gelehnten Häusern" und
sind keine vollen Mahlgäste: die beiden „Becker und Wirthe":
Philipp Schard u. Joh. Gg.
Abel, der Dorfschulmeister Georg Maji, der geschworene Waldschütz Joh.
Thönges Wagener, ferner: Joh. Gg. Blanck, Liebmann Judt, Elias Aron Judt, Eysick Judt.