Die Ellarer Mühlen


(aus : "Im Schatten der Burg Ellar",(1967) von Dr. Walter Rudersdorf - hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors)

Seit der Mitte des 9, Jhs. belegen zahlreiche Urkunden den grundherrlichen Charakter der Mühlen im Niederlahngau.

Seit der Auflösung der fränkischen Grafschaftsverfassung hatten im östlichen Teil des Niederlahngaues die Grafen von Nassau, im westlichen Teil die Grafen von Diez einen wachsenden Anteil öffentlicher Gewalt in ihrer Hand vereinigt, den sie zur Landesherrschaft  (Territorialherrschaft)   erweiterten.

Unter ihren Hoheitsrechten, nimmt eine besondere Stelle das Mühlenregal ein, das gleich dem Fischereiregal als Ausfluß des Wasserregals mit diesem und dem Jagdregal zu den niederen Hoheitsrechten gehört.

Schon in der fränkischen Zeit standen die Mühlen unter besonderem Schutz („Mühlenfrieden"). Mühlendiebstahl wurde schwer bestraft. Der Mühlenbann verpflichtete die Einwohner eines Ortes oder einer Gegend, ihr Getreide auf einer bestimmten Bann- oder Zwangsmühle mahlen zu lassen und verbot ihnen die Benutzung anderer Mühlen. Jede Mühle hatte ihre bestimmten Mahlgaste. Am 13. Sept. 1811 hob Napoleon durch Kaiserliches Decret für den Bereich des Großherzogtums Berg, wozu damals auch Ellar gehörte, den Mühlenbann generell auf 1.

Es gab sog. Herrschaftliche Mühlen (fiskalische Mühlen) und sog. Eigentums- ­oder Privatmühlen. Die Herrschaftlichen Mühlen, die für den Grafen eine gute Einnahmequelle bedeuteten, wurden von diesem nicht in eigener Regie be­trieben, sondern in Zeit- oder Erbpacht vergeben.

Im Hadamarischen war die Erbpacht (Erbleihe) Brauch, im Diezischen Erbleihe und Zeitpacht. Das Inventar der Mühle stellte der Lehensherr selbst2. In den Vier Centen gab es3:

 

 

Jahr

1608

1615

1619

1624

 

Müller

10

11

11

12

 

Die Gadelheimer und Ellarer Mühlen4:

 

 

Gadelheimer Mühlen

 

Ellarer oder

Neumühle

Entstanden

Oberste       Mittlere    

Die eine alte Gadelh. Mühle entstand im Mittelalter. 1324 erstmals erwähnt. Nach  1670, aber vor 1691, entstand   die  2.   Gadelh. Mühle.

Unterste

27. Juni 1726

Jeuckenmühle

23.  Sept. 1693

Ölmühle 1805; Mahl­mühle nach 1860

Eigentümer

Vor 1610 Herrschaftliche Mühle.  Sie wurde in  Erb­pacht vergeben. 1610 wurde die Mühle für 300 fl. an Wendell Müller verkauft. Erbkaufurkunde vom 12. März 1612.

Eigentum des Müllers

Eigentum des Müllers

Eigentum des

Müllers

Mahlgänge

Vor 1610: 2 1791: je 1

1

1

1902:2

Ölmühle Weitere Beimühlen

1430—1557; 1723—1807.

 

seit 1758 Hirsenmühle 1753—58 u. 1764—69

seit 1805 Gcrstenmühle 1923—49

Mahlgäste

Ellar, Hangen- und Hinter-meilingen, Mühlbach, Dorchheim (vor 1693 und wieder ab 1798).

1726: nur Hintermei-lingen. Ab 1777  noch dazu Mühl­bach, Ellar, Hangenmei-lingen

Seit 1730: Lahr, Ellar, Hintermei-lingen

Kein Mühlen-zwang mehr ab 1811


a) Die Gadelheimer Mühlen

Vom Mittelalter an bis nach 1670 (aber vor 1691) gab es nur eine Gadelheimer Mühle. Es war eine Herrschaftliche Mühle mit zwei Gängen, die an einen Pächter gegen einen jährlichen Zins vergeben war bis zum Verkauf 1610/12. Am 3. Okt. 1324 wird sie erstmals urkundlich erwähnt, als Graf Gottfried von Diez, dem Grafen Heinrich von Weilnau für 1200 Mark dessen Anteil an der Burg Diez mit allem Zubehör abkauft. Dazu gehört auch „die halbe marc geldis, di si hatt in zu Ellar uffe der mulen"5. 13 Jahre später, am 28. März 1337, verkauft Graf Gottfried von Diez wieder an den Grafen Johann von Nassau-Hadamar für 1450 Mark Limburger Währung: Burg und Tal zu Ellar mit den Vier Centen, darunter „unsere mulen zu Ellar und zu Niederzeutzheim" 6.

Beim Burgfrieden zu Ellar, am 2. Okt. 1408, führt die Abgrenzung dieses Bezirks „von Wibiltzloichen da herab under molen zu über die brücke". Diese Brücke war eine wichtige Zollbrücke7.

 

Diese Mühle hatte Mahlgäste in: Hangen- und Hintermeilingen, Ellar, Mühl­bach und Dorchheim (bis 1693 und wieder ab 1798). Die jährlichen Abgaben des Müllers an den Keller bestanden aus8:

a) einer Abgabe an Frucht:

28 Malter Korn (1560—96); + 6 Malter Hafer (1596); 22 Malter Korn (1606—1613)

b)   einem Mühlenschwein oder Geld dafür:
1430—1613: 1 Schwein oder 3 fl.

c)         einem Geldbetrag oder Gänsen:
1560—92: 3 fl.

1606—13: 4 Gänse.

Da für die Unterhaltung des Mühlenbaus und für das Inventar der Landes­herr zuständig war, sind die Kellereirechnungen aufschlußreich. So war im 16. Jh. die Gadelheimer Mühle sehr baufällig. 1537 und 1551/52 waren neue Wasserräder und Gebälk fällig, 1538 ein neuer „welbaum", ein neuer Dach­stuhl „uff eyn alten bawe (Bau)" und Stroh („Schawbe") für das Strohdach (15 alb.), ebenso mußte das Dach der Mühle gedeckt werden (4 alb.). Für gehenck und krapen und negel" für den neuen Bau wurden 1538 15 alb. 2 h. dem Schmied gegeben. 1554 weilte der Amtmann Endres Brambach zu Ellar, um die Mühle zu besichtigen, weil sie neu gebaut werden müsse3. Von 1430—1557 ist eine Ölmühle nachweisbar0, für die jährl. an Zins zu zahlen war: 1430: 24tn., 1451/52: 1 1/2 fl., 1479—89: 12 tn., 1552—57: 24 alb.10.

 

Im Jahre 1610 wird diese bis dahin Herrschaftliche Mühle mit sämtlichen Gerechtigkeiten und zugehörigen Mahlgästen für 300 fl. dem Wendell Müller aus Schupbach und dessen Ehefrau Dorothea und deren Erben erblich ver­kauft3. In der am 12. März 1612 ausgestellten Erbkaufurkunde wird die jährlich zu Martini (11. Nov.) an die Kellerei Oberhadamar zu entrichtende erbliche Mühlenpacht festgesetzt auf:

28 Malter Korn Malterfrucht, 1 feistes (fettes) Schwein oder dafür 8 „Gülden batzen" ferner: 4 Gänse und 3 Gulden für eine wieder zu errichtende Öl­mühle.

 

Dem Müller wird das Recht eingeräumt, das für den laufenden Mühlenbetrieb und den Wasserbau erforderliche Bauholz in den herrschaftl. Wäldern oder in denen der Untertanen zu schlagen. Außerdem legt die Urkunde fest:

 

1.         daß im Amt Ellar keine weitere Mühle, „so dieser mühl Verhinderlich seye", errichtet werden soll;

2.         daß diese Mühle in einer evtl. Teilung nicht zerrissen, „sondern allein bey Einem oder zum höchsten bey Zweyen der Erben gelaßen werden soll";

3.         daß die Käufer und ihre Erben jährlich „zu Mastungs Zeit Zwey Schwein" in den herrschaftlichen Wäldern oder denen der Untertanen „ohne not-
geld kahsiren können"11.

 

Wendell Müller fuhr seine Mehlsäcke aus mit vier Eseln12. Die Gadelheimer Müller benutzten spätestens im 16. Jh. den „Eselsweg" nach Ellar, den sie nach einem 1613 getroffenen Vergleich auf ihre eigenen Kosten erhalten muß­ten, und einen Fahrweg „durch Ellarische Gerechtigkeit" nach Hintermeilingen. Beide Wege fielen bei der Konsolidation 1780—82 weg13. 1645 führt die Kellereirechnung an, daß der „M. Paulinus zu Frickhofen die Gadelheimer Mühl neu gemacht" und dafür 17 fl. 23 alb. erhalten hat3. Nach 1670, aber vor 1691 entstanden aus der einen Gadelheimer Mühle zwei: eine Oberste und eine Mittlere Mühle. Das hat sich offensichtlich durch Erbteilung innerhalb der Familie ergeben und war nach der Urkunde von 1612 möglich. Beide Müller teilten sich in die nach der Urkunde von 1612 zu ent­richtende Pacht. Die Kellereirechnungen verzeichnen: 1691—92 die alte Pacht (für jeden der Müller) je zur Hälfte3.

 

1693 treten die beiden Gadelheimer Müller ihre alte Banngerechtigkeit auf die Gemeinde Dorchheim dergestalt an die Mühle zu Dorchheim ab, daß dieser Dorchheimer Müller jährlich 3 Malter von den 28 der Oberen Gadel­heimer Müller übernimmt14. Nun entrichten diese jährlich an Pacht von  1693—1717:

a)        Der Obere Gadelh. Müller: 12 Mlt. 6 Mesten Malterfrucht, 1/2 Schwein und 2 Gänse,

b)       Der Mittlere Gadelh. Müller: Dasgleiche.

 

Zusammen: 25 Malter Malterfrucht, 1 Schwein und 4 Gänse14. Die Rechnung von 1723 verzeichnet dann erstmals wieder eine Ölmühle, für die jährlich 1 rgl. 36 alb. zu entrichten sind. Es ist nicht ersichtlich, zu welcher der beiden Mühlen sie gehört. Auch die weiteren Belege von 1744—1807 schwanken und geben kein eindeutiges Bild16.

 

Am 29. Sept. 1724 bestätigt Fürst Christian zu Nassau-Dillenburg den beiden Gadelheimer Müllern Jacob Roth und Johann Georg Abel gemeinsam die Erbkaufurkunde vom 12. März 1612, die verlorengegangen war18. Am 27. Juni 1726 wird der Mühlenpachtbrief für den Müller Anton Marck ausgestellt und damit die Unterste Gadelheimer Mühle (Dorchheimer Gemar­kung) errichtet. Nun gibt es drei Gadelheimer Mühlen. Von 1775 bis 1777 schwelt ein Streit zwischen den 3 Gadelheimer Müllern und dem Ellarer (Jeucken-) Müller wegen der gemeinsamen Einfahrt in die Banndörfer und wegen des Bannmahlwerks. Der am 3. Nov. 1777 bei Amt­mann Muzelius in Mengerskirchen abgeschlossene Vergleich hat folgendes Ergebnis11:

 


 

Mühle

Einfahrt  nach

Jährl. Mühlenpacht:

Oberste Gadelheimer Mühle (Johs. Stählcr) Mittlere Gadelheimer Mühle (Joh. Wilh. Abel)

Hintermeilingen Hangenmeilingen Mühlbach, Ellar

Jeder von beiden: 30 Mlt. 11 1/2 Mst. Malterfrucht (in  Kammertax:   23  fl.  3 alb. 4 Pfg.) 6 fl. für 1/2 Schwein und 22 alb. 4 Pfg. für 2 Gänse

 

Unterste Gadelheimer Mühle (Joh. Wilh. Grau)

Hintermeilingen Hangermeilingen Mühlbach, Ellar

11  Mlt. Malterfrucht in natura

 

Ellarer Mühle (joh. Wilh. Jeuck)

Hintermeilingen Ellar,  Lahr

5 Mlt. Malterfrucht in natura; 10 fl. an Geld

 

 

Ein Streit der Gemeinde Dorchheim mit dem Dorchheimer und den beiden oberen Gadelheimer Müllern um die Banngerechtigkeit (1795—98) wird am

19. Juni 1798 von der Landesregierung zu Dillenburg dergestalt entschieden, daß die alte Banngerechtigkeit der oberen Gadelheimer Müller auf Dorchheim erneut bestätigt wird11.

 

Am 13. Sept. 1811 wird dann die Banngerechtigkeit von Napoleon allgemein aufgehoben.

 

Die Mühlenpacht wird in eine Patentsteuer umgewandelt1.

Aus der Chronik der Obersten Gadelheimer Mühle:

 

Am 4. Nov. 1741 berichten Amtmann Chelius (Mengerskirchen) und der Millmeister" Hagedorn, daß die Mühle sehr reparaturbedürftig ist: „Die Kendel vorm Wasser Rath, welche gantz faul; das Wasser rad selbsten, welches in einem unbrauchbaren Zustand; die strönk bäum und Anwender, worauff das Wasser rad geht, similiter (ähnlich); das gantze Gebieth inwendig der Mühl ist gantz ruinirt und muß mit neuen schwellen unterzogen werden; den Wellbaum hat der Müller neu machen lassen müssen und vor sein Geld mit 5 rgl. bezahlt" 17. 1768 wird der schlechte Zustand wieder bestätigt17. 1793 wird der Müller Johannes Prötz vom Kammrad ergriffen und getötet. Er hinterläßt eine Witwe mit 6 Kindern und einen Mühlenbau, der so alters­schwach geworden ist, daß Einsturzgefahr besteht. Die Witwe Prötz muß ihn abreißen und gleichzeitig die Mühle, das Wohnhaus bei der Mühle, Scheuer und Stallungen neu erbauen. 1794 verkauft sie deshalb ihre andere Mühle, die Neumühle im Amt Mengerskirchen, für 1600 fl. zum Neubau der Obersten Gadelheimer Mühle.

 

Am 15. Dez. 1794 heiratet sie in zweiter Ehe den Johannes Güth (Gueth), der bereits im Sommer 1798 nach neunmonatiger schwerer Krankheit stirbt. Kurz danach geht wieder der Wellbaum der Mühle entzwei, und das Mühl­rad muß erneuert werden. Dadurch wird die Witwe Güth 4 Wochen beim Mahlen gehemmt. Ein Schwiegersohn (Joh. Wilh. Zey) half ihr dabei)8. Wer die Mühlenakten durcharbeitet, wird immer wieder feststellen, wie schwer das Leben in diesen Mühlen gewesen ist und wie die Müller mit ihren Familien oft buchstäblich um die nackte Existenz kämpfen mußten.

Wann wurden die 3 Gadelheimer Mühlen eingestellt19?

 

1.         Die Oberste Gadelh. Mühle: 1917

2.         Die Mittlere Gadelheimer Mühle (Mons): 1. 2. 1960

3.         Die Unterste Gadelh. Mühle: Dez. 1956.

 


Sie dienen heute dem Fremdenverkehr. Die Mittlere Mühle (Mons) hat seit 1956 regelmäßig Kurgäste. 1962 kaufte der Inhaber die Oberste Mühle hinzu und baute beide um und eröffnete am 1. 4. 1964 ein Café und dann auch eine Gastwirtschaft18.

Eine Liste der Müller der Gadelheimer Mühlen aufzustellen, ist außerordent­lich kompliziert und zeitraubend. Dennoch soll hier ein unvollkommener erster Versuch für die beiden oberen Mühlen gewagt werden:

 

Müller der Oberen Gadelheimer Mühle:

 

Belegt für

 

Quellen

1451/52

Kont (Konrad) der Molner

8

1560—62

Petter der Müller

20

1592

Johann der Müller zu Gadelheim

3

1603

Jacob Wambach, Müller zu Gadelheim

3

1607—16

Wendell Müller (aus Schupbach) (Urkunde v. 1612!)

21

1637

Johann Georg Schard (zog nach Hausen)

22

1637

Hans Georg Schard zu Gadelheim (Sohn!)

22

1603—93

Martin Blank, Müller zu Gadelheim

22

1653; t 1693

Johann Georg Blank zu Gadelheim

22

1637; t v. 1708

Johann Wilh. Blank zu Gadelheim

22

n. 1668—1708

Johann Christ Schilling, Schwiegersohn des Joh. Wilh. Blank; er ging 1708 wieder nach Hüblingen zurück

11

1714

Christ Blank, Müller zu Gadelheim

3

1703, 24, 49

Johann Jacob Roth (Urkunde von 1724!)

23

vor 1772 (f)

Johann Wilh. Stähler (1729—72)

24

1772—76

Johann Georg Wagenbach (Pächter)

25

1774—89

Johannes Stähler, Müller zu G. (Vergleich 1777!)

26

ab 1779

Johann Christian Prötz (Brötz)

18

vor 1793 (t)

Johannes Prötz (1793 vom Kammrad getötet)

18

1794—93 (t)

Johannes Gueth (Güth)

18

1798

Johann Wilh. Zey (Schwiegersohn der Witwe Güth)

18

1806—64

Michael Braß von der Schlaudermühle bei Salz (Schwiegersohn des Joh. Gg. Abel, Mittlere Mühle; kaufte Haus und Mühle am 18. 1. 1823)

27

1828—81

Anton Braß (Haus u. Mühle gekauft 1863)

27

1852—1910

Wilh. Braß (Er zog 1910 nach Wiesbaden und verkaufte die Oberste Gadelheimer Mühle)

27,19

1910 f.

Jakob Reichwein aus Oberzeuzheim (Pächter)

19

vor 1917

Verkauf der Mühle an Austermann aus Österreich, dann: Gebrüder Albert und Ernst Schauß aus Wiesbaden

19

1917

Mühlbetrieb  eingestellt. Verkauf an Pflastergeschäft Peter Kipp Söhne, Frankfurt/M.-Höchst; durch Erbschaft an Jos. Kipp

19

1962

Durch Kauf an Rupert und Jos. Mons (Mittlere Mühle).

19

1964

Für den Kurbetrieb umgebaut

 

288


Müller der Mittleren Gadelheimer Mühle (Mons)

 

Belegt für

 

Quellen

1664—1709

Johann Jakob Abel (Schwiegersohn des Joh. Wilh. Blank von der Oberen Mühle)

22

vor 1719; 1736 Johann Georg Abel (Urkunde von 1724! Klöppelstreit!)

23

1721—77

Johann Georg Abel

3

1767—92 (t)

Johann Wilh. Abel

28

1775—1851

Johann Georg Abel

29

1801—1831

Wilhelm Abel (1831 ermordet in Hadamar)

22

1831—1839

Wilhelm Jost

19

1826—98

Wilhelm Abel

22

1854—1926

Josef Abel

22

geb. 1898

Ruppert Mons aus Attenhausen (Schwiegersohn des Jos. Abel)

19

geb. 1922

Josef Mons

 

1. 2. 1960

Mühlenbetrieb eingestellt! Fremdenverkehr! Pension; Cafe; Gastwirtschaft

19

b) Ellarer Mühle (Jeucken-Mühle) (1693—1934)

Am 23. Sept. 1693 wird in einem Mühlenbrief des Fürsten Franz Bernhard zu Nassau dem Müller Bernhard Naterman (Nattermann) erlaubt, gegen Entrichtung einer jährlichen Pacht an Malterfrucht oberhalb von Ellar eine neue Mahlmühle zu errichten. Diese soll aber die benachbarten Mühlen nicht schädigen oder ihnen Mahlgäste entziehen bei 20 fl. Strafe17. Die Weber'sche Karte des Fürstentums Hadamar verzeichnet 1713 diese Mühle als „Ellermühl" 30.

Am 21. Januar 1730 gestattet Fürst Christian zu Nassau dem „Müller auf der obig Ellar gelegenen mühl, Nicolaus Wagner", die Miteinfahrt in die drei Ortschaften: Ellar, Lahr und Hintermcilingen gegen Hinterlegung eines Stück­geldes von 150 fl. Der ordentliche Mühlenbrief läßt noch fast 8 Jahre auf sich warten und wird erst dem Schwiegersohn des inzwischen verstorbenen Nico­laus Wagner, Johann Willi. Stähler, am 13. Dez. 1737 ausgestellt. Darin wird die Miteinfahrt in die drei genannten Ortschaften gegen eine jährlich an Martini (11. Nov.) abzuliefernde Mühlenpacht von 47 1/2 Malter Malterfrucht und ein am Andreastag (30. Nov.) fälliges fettes Schwein oder 10 fl. dafür — wie auch bei den Vorfahren — festgelegt. Der Müller soll die Mahlgäste redlich bedienen und von einem Malter nicht mehr als eine Meste Malter­frucht nehmen sowie die Mühle als sein vererbbares Eigentum (Erbleihmühle) „in gutem Bau und Besserung Jeder Zeit unterhalten". Der Fürst behält sich vor:

a)       das Fischerei recht „in den Mühl Wässern und anderen fischwassern, Weyhern und Behältern",

b)      das Verkaufsrecht auf die Mühle und die Zustimmung zu jedem Verkauf derselben.

Auf Anmeldung hin wird dem Müller jährlich das nötige Keilholz aus den Fürstlichen Wäldern angewiesen.

Im Falle der Nichtbezahlung der jährlichen Pacht soll die Mühle dem Fürsten  „verhaftet seyn, ... um Uns daran erholen zu können"31.

Von 1753 bis 1758 und von 1764—1769 hatte der Müller das Hirsenschälen im Kirchspiel Lahr und in den Dörfern Dorchheim und Mühlbach für jährlich 2 fl. 15 alb. von der Herrschaft gepachtet.

Im Jahre 1758 kaufte der Müller Joh. Wilh. Stähler von Georg Bill in Langendernbach dessen Ölmühle und baute sie an seine Mahlmühle in Ellar an.

Dafür zahlte er weitere 2 fl, 21 alb. jährlich31.

Bei dem bereits angeführten Vergleich von 1777 behielt die Ellarer Mühle die Miteinfahrt in die drei o. a. Ortschaften. Die von  1777 bis  1807 belegten Mühlenabgaben belaufen sich auf:

 

in Naturalien

Deren Anschlag in Kammertax

Geld abgaben dafür

a) 5 Malter Malterfrucht

15 fl.

b)  1  fettes Schwein

10 fl.

c) (Ölmühlzinsen}

2 fl. 21 alb.

Gesamtbetrag der Abgaben:

 

27 fl. 21 alb.2

Die Mühle hatte einen Mahlgang2.

Dem Ellarer Müller ging es meist schlecht, wie aus den Akten, hervorgeht32. Es liegen zahlreiche Gesuche an die Landesregierung um Erlaß oder Ermäßi­gung der fälligen jährlichen Pacht vor, besonders zwischen 1766 und 1802. Es heißt da u. a.:

 

1763 hatte das Hochwasser die Ölmühle völlig niedergerissen. Im Winter 1768/ 1769 riß das Wasser die unterste Mühlenmauer samt dem Wehr nieder und zerstörte die Räder und alles Geschirr. Hinzu kam, daß die gesamte Mühle sehr baufällig war.

 

1766 waren das Wasserrad und der Wellbaum völlig zertrümmert. So bot der Müller Joh. Wilh. Jeuck im April 1769 der Herrschaft die Mühle zum Verkauf an, „so in einer Mahlmühle, Hirschen- u. Ohlenmühle bestehet nebst dazugehörigen 6 Sadel Acker und und ein Wagen Heu“. Der Verkauf kam nicht zustande.

 

Im Mai 1770 hatte er eine rückständige Mühlenpacht von 36 fl. und 20 Mst. Malterfrucht. Der Mühlenbau drohte einzustürzen. Der Müller war in großer Not mit seiner Familie. Sein Hilfegesuch an die Landesregierung schloß mit Summum periculum in mora" (Höchste Gefahr!). Der Ellarer Heimberger und die Vorsteher nahmen am 21. August 1770 dazu Stellung: Erstlich hat ehr seinen welbaum an der mill, der ist gantz durch aus Zer­sprungen und auff gerißen und ist nicht mehr Brauchbar. Auch der gantze mill Bau sehr gefährlich und  muß nothwendig verbeßert werden, wor zu der miller Johann Wilhelm Jeuck zum wenigsten ettliche stem Eichen Holtz Höchst von nöthen hatt. Wan ihm nuhn in dieser höchsten noht die gnädigste Herrschafft nicht Behilfflich ist, so könte geschehen, daß der gantze mill Bau über einen Hauffen fällt und unser gnädigsten Herschafft die pfacht verlieren könte, dan auß seinen eigenen Kräftten kan ehr nichts Thun, welches wir mitt Wahrheit pflichtmäßig Berichten33." Inzwischen war dem Müller eines seiner Mühlenpferde krepiert.

 

1775 folgte eine neue Notlage: die Mauer unter der Mühle war eingefallen, das Wasserrad zertrümmert und das Strohdach von der Mühle durch den letzten Sturmwind weggerissen. Der Schaden betrug wenigstens 40 Reichstaler.

 

1781 herrschte auf der Mühle die Rote Ruhr. Sie verlor ihre sämtlichen Mahlgäste. Die starke Trockenheit im folgenden Jahr brachte mit großem Wasser­mangel neuen Schaden.

 

1787 mußte der alte Mühlenbau wegen Baufälligkeit ganz abgerissen und durch einen neuen ersetzt werden. Die Herrschaft lieferte gegen Bezahlung zwei Fuder Langstroh für das Strohdach. Die Kosten für den Bau, der sich über drei Jahre hinzog, betrugen: 300 fl.

 

Im Jan./Febr. 1800 war das Gebäude schon wieder sehr gerissen und an einer Seite „so baufällig, daß der Müller bei jedem starken Wind dem Umsturze desselben entgegensehen muß".

 

Am 6. März 1802: „Meine Mühle hat bei dem letzten Sturmwind so gelitten, daß das ganze Haus auf drey Sprüssen (Stützstangen) ruhet und ich mit den meinigen nicht anders als mit Lebensgefahr darinnen wohnen kann." Nach dem Urteil des Zimmermeisters Joh. Wilh. Mink zu Ellar brauchte der Müller „15 Eichen Knöppel", um seinen Fachwerkbau wieder reparieren zu können.

Der Schlußstrich wurde im Sommer 1934 gezogen, als die alte Jeuckenmühle mit dem Wohnhaus bis auf die Grundmauern abbrannte. Die Mühle wurde nicht mehr aufgebaut, das Wohnhaus der Familie Abel allerdings 193532.

 

Die Müller  

der Ellarer Mühle (Jeucken-mühle):

 

Belegt für

 

Quellen

1693; tot vor 1730 Bernard Naterman (Nattermann)

17

1730; tot 1737

Nicolaus Wagner

23

1737—63

Johann Willi. Stahler (Schwiegersohn des Nicolaus Wagner)

23

1753—1833

Johann Wilh. Jeuck (Schwiegersohn des Joh. Willi. Stähler)

34

1801—1861

Anton Jeuck

22

1832—1896

Georg Jeuck

22

1861—1908

Karl Abel (Schwiegersohn d. Gg. Jeuck) Dessen 2. Frau: Maria Jeuck (1869—1954) heiratete in zweiter Ehe den Müller:

22

1861—1940

Peter Laßmann aus Niederzeuzheim

22

geb. 1902

Karl Abel

 

c) Die Neumühle

Wie  schon der Name  ausdruckt,  ist die Mühle verhältnismäßig  spät ent­standen.

 

Im Jahre 1805 hatte Johann Georg Abel (1762—1834), Sohn des gleichnami­gen Gadelheimer Müllers, „unterhalb Ellars" eine Ölmühle eingerichtet gegen Zahlung einer jährlichen Patentsteuer und Wasserzinses. Die Einnahmen scheinen aber gering gewesen zu sein. Außerdem waren 1811 „in einem kleinen Bezirk umher 5 Ölmühlen". So stellte er im Sept. 1811 den Antrag, einen Mahlgang ausbauen zu können. Im November des Jahres erinnerte er daran und führte u. a. an, daß er schon das Holz zu diesem Müh­lenbau angekauft habe, um im Frühjahr 1812 damit beginnen zu können. Das Gesuch erhielt am 17. Nov. 1811 den Aktenvermerk: „Durch Aufhe­bung des Mühlenbanns (am 13. Sept. 1811) als erledigt ad acta"36. Die Mahlmühle ist nach sämtlichen Unterlagen38 1812 nicht gebaut worden, sondern kann erst nach 1860 entstanden sein.

 

1854 wurde zu dieser bestehenden Ölmühle auf dem „Schleifwieschen" ein Wohnhaus hinzugebaut.

 

1884 kaufte Johannes Jeuck für 9500 Mark von Georg Braß; Haus, Mühle und Scheune.

 

Bis 1901/02 war die Neumühle als Öl- und Mahlmühle im Betrieb. Sie hatte zwei Wasserräder, eins für die Mahlmühle und eins für die Ölmühle. Mahl-und Schrotgang waren kombiniert, hinzu kam ein Putzgang, Sie hatte also zwei Gänge. 1919 baute Jos. Jeuck die Mühle um in eine Öl- und Gersten­mühle. 1921 erhielt sie eigenes elektrisches Licht.

 

Als Ölmühle war sie dann in Betrieb von 1919—1930 (gemahlen wurden: Raps, Nüsse und Leinsamen), als Gerstenmühle vom November 1923 bis 1949. Sie wurde endgültig eingestellt im Jahre 1949".

 

Die Müller der Neumühle 22:

 

1. Johann Georg Abel, Ölmüller

(1762—1834)

2. Wilhelm Abel, Ölmüller

(1797—1866)

3. Georg Braß, Ölmüller/Müller

(1833—1916)

4. Johannes Jeuck, Müller

(1854—1927)

5. Josef Jeuck, Müller {Öl- u. Gerstenmühle)

(geb. 1895)

d) Liste der Mahlgäste in Ellar, 173017:

 

1. Christoffel Schneider

20. Johannes Zey, Geschworener

2. Christoffel Schmitt

21. Wilhelm  Zey

3. Ambtsschultheiß Pistors Söhne

22. Johannes Fröhlich

4. Joh. Wilh. Rudersddorff Wittib

23. Johannes Hepp älter

5. Johannes Rudersdorff, Heimberger

24. Wilhelm Schmitt

6. Johannes Wüst

25. Wilhelm Zey

7. Johann Peter Becker

26. Christ Schamb

8. Johannes Stehler (Stähler)

27. Paulinus Höhler

9. Johannes Benner

28. Wilhelm Kleins Wittib

10. Georg Zeye Wittib

29. Johannes Hepp jünger

11. Theiß Schmitt

30. Fritz Wilhelm Müller

12. Georg Benner

31. Johannes Rörich

13. Wilhelm Nonn

32. Johannes Keil

14. Wilhelm Hefftrig

33. Wilhelm Zey

15. Georg Keller

34. Johann Wilh. Abel Kinder

16. Johannes Hefftrig

35. Johannes Stehler (Stühler)

17. Wilhelm Lotz

36. Wilhelm Hepp

37. Johannes Bill

18. Johannes Abel älter

 

19. Johannes  Lotz

 

Ferner lassen bei den Ellarer Müllern mahlen: Wilhelm Mink, Peter Mink, der Schäfer Johannes Wagener und der Kuhhirt: Joh. Gg. Schäffer. Folgende Leute „sitzen in gelehnten Häusern" und sind keine vollen Mahl­gäste: die beiden „Becker und Wirthe": Philipp Schard u. Joh. Gg. Abel, der Dorfschulmeister Georg Maji, der geschworene Waldschütz Joh. Thönges Wa­gener, ferner: Joh. Gg. Blanck, Liebmann Judt, Elias Aron Judt, Eysick Judt.

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