Ölmühlen

(aus: Im Land der Neuerburg an der Wied, S. 107-132 (Verbandsgemeinde Waldbreitbach 1987) - hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors Dr. Albert Hardt)

Ein Wahrzeichen des Ortes war von alters her die Ölmühle, die in unmittelbarer Nähe des Fockenbaches lag, bevor er in die Wied mündet. In einer Kellereirechnung des Jahres 1659 heißt es: (gelegen ist die Ölmühle) »in der olligbitze zu Niderbreitbach«. Der dazugehörige Bungert maß drei Viertel (kölnisch). Wilhelm der Müller war gehalten, von seiner Mühle vier Gulden und den Rübsamenzehnten zu zahlen. Noch 1660 und 1678 wird die olligmüll zu niyderbreitbach erwähnt; sie hatte jährlich zwei Gulden dem kurkölnischen Herrn zu entrichten. Im Jahre 1742 war die Niederbreitbacher Ölmühle von einem Herrn Göbel und dem Herrn Küpper (aus Over?) gepachtet. Um 1750 wechselte der Eigentümer; die Ölmühle wurde von der Familie Becker aus Bremscheid angekauft. Als im Jahre 1802 der Fürst zu Wied der Eigentümer des Landes wurde, versuchte er, die Abgaben der Mühlen heraufzusetzen. Goswin Becker lag im Sterben, als ihn das fürstliche Schreiben über die Abgabenerhöhung erreichte. Der Fürst schrieb: »Goswin Becker zu Niederbreitbach besitzt eine Ölmühle, wovon er nur 8 Albus Wasserlauf gibt, eine Kleinigkeit, die unter den Leuten um so auffallender sein muß, als der ordinarie Wasserlaufzins von einer Ölmühle ein Taler und 37 Albus beträgt, ein Zins, der auch in neueren Zeiten von der kölnischen Hofkammer zu drei Taler und 8 Albus auf die neu gebauten Mühlen erhöht worden ist.«

Die Familie Becker konnte auch bei dem Streit keine Konzession vorweisen. Lediglich Quittungen waren vorhanden über einen Betrag von 8 Albus, die jährlich als Pachtgeld für den Bungert – gleichsam als Ersatz für die Abgabe eines Huhns – gezahlt werden mußten. Immerhin hatte diese Regelung seit 1770 zu keinen Beanstandungen geführt. Ein Gutachter des Fürsten stellte fest, daß die Ölmühle doch in einem sehr schlechten Zustand sei und ein »unterschlichtiges Rad« habe. »So kann sie weit weniger Öl schlagen als andere besser eingerichtete Ölmühlen.« Wenn die Familie Becker drei Reichstaler zahlen würde, so wäre es der Sache angetan. Schließlich würde die Mühle auch im Herbst erst für etwa vier Monate in Gang gesetzt und ein Handel mit Öl würde nicht betrieben. Doch die vereinbarten drei Reichstaler konnten mit der Zeit von dem Sohn Bertram nicht mehr aufgebracht werden. In den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde die Mühle abgerissen. An ihr hatten sich fünfhundert Jahre lang in jedem Mai die Fischer der Hunschaft getroffen, um den Maizug durch die Wied zu beginnen.

Oberhalb der Ölmühle in der Mitte des Dorfes stand in mittelalterlicher Zeit eine Lohmühle. Als Kurfürst Maximilian 1660 das Neuerburger Land vermessen ließ, war die Lohmühle alt und baufällig; sie konnte damals die Abgaben nicht mehr abführen. So wird sie das Jahrhundert nicht mehr überstanden haben.

Wer den Fockenbach aufwärts geht, stößt oberhalb von Niederbreitbach auf die Mühle des Herrn Böckling, die – im Jahre 1836 erbaut – als Fleschenmühle bekannt wurde. Im Jahre 1878 wurde sie wieder abgerissen.

Wer noch weiter wandert – am Otterstein vorbei –, gelangt bald zu der Glashütte, von der auch die Familienbücher berichten; sie war in der Hunschaft Breitscheid gelegen.

Die Menschen der Niederbreitbacher Gemeinde kennen die heute noch in der Dorfmitte stehende Hohns- (Huhns-)Mühle. Aus den Akten der Oberbreitbacher Mühle geht hervor, daß diese Mühle wohl um 1690 als eine private Ölmühle eingerichtet wurde. Am 29. 9. 1710 heißt der Eigentümer Peter Steinbach; zu diesem Zeitpunkt bemühte er sich um die Erlaubnis der Einrichtung eines Beutelganges. Dagegen hatte der Pächter der kurkölnischen Bannmühle (später: Kröllsmühle) keine Einwendungen zu erheben.

Im Jahre 1742 trifft man auf Lorenz Faßbender aus Hollig, der zeitweilig die Mühle innehatte. Er konnte sich nicht mehr behaupten, als Herr Lux aus Neuwied viele Güter, Höfe und Gebäude an sich brachte. Nun hieß diese Mühle bis 1830 Lux-Mühle. Lux ging in Konkurs (1826), und der Regierungsrat Hümmerich aus Dierdorf kaufte die Mühle. Er war bis 1851 der Besitzer.

Es erschien in diesem Jahr Goswin Hohn bei dem Fürsten zu Wied in der Absicht, die Mühle zu kaufen. Der Fürst willigte im Jahre 1853 ein, weil er die Auswirkungen der Ereignisse von 1848 richtig einschätzte. Doch kam die Hohns-Mühle noch einmal unter einen beachtlichen Druck, als sie sich bei den Schwestern des neu gegründeten Klosters verschuldete, in einen Zahlungsrückstand geriet und das Kloster beinahe die Mühle in seinen Besitz gebracht hätte.

Im Amt Neuerburg gab es in den Jahren 1858/61 insgesamt sieben Ölmühlen; davon waren in Waldbreitbach 2, in Niederbreitbach 2, in Breitscheid 2, in Roßbach 1.

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