Die
Eitelborner Doppelmühle, genannt
"Ullesmühle"
Josef
Kläser
(aus "Wäller Heimat" - Jahrbuch des Westerwaldkreises 2005 - hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Westerwaldkreises)
Wer
von Eitelborn zu der ältesten der beiden Mühlen
gelangen
möchte, muss die schmale, für den Durchgangsverkehr
gesperrte,
Verbindungsstraße zu der Wegspinne am Bierhaus
unterhalb von
Arzbach benutzen und im unteren Drittel des Weges die noch engere
Abzweigung wählen. Bis ins erste Drittel des 19. Jhs. waren
die
Wegverhältnisse auf der abschüssigen und
windungsreichen
Strecke ins Emsbachtal noch eingeschränkter. Für eine
leichte
Verbesserung sorgte der Verkauf eines Wiesenstücks,
das der
Ölmüller Christian Knopp 1835 der Gemeinde
Eitelborn zur
Verbreiterung des Weges abtrat.1
1.
Die Ölmühle entstand zuerst
Es
ist eine Ausnahme, wenn zwei Mühlen unterschiedlicher Funktion
in verschiedenen, räumlich getrennten
Gebäuden dicht
übereinander liegen. Im Falle der Eitelborner Mühlen
thront die
eine oben am Hang, während sich die andere nur wenige Meter
darunter, schon fast auf der Talsohle des Kadenbachs befindet.
Die Energie zu den Mühlenbetrieben lieferte der Binnbach, von
dem der heute noch deutlich sichtbare Mühlengraben
abzweigt.
Der Graben verläuft im mittleren Bereich eines stark geneigten
Geländes. Auf seinem Weg verstärkt ein von
Eitelborn
abfließendes Bächlein, die Wässer" genannt,
den
Wasserzufluss. Nach mehreren hundert Metern erreicht der
Mühlgraben die älteste der beiden
Mühlenanlagen, die
einstige Ölmühle. Von dort lief das
Abschlagswasser des
Mühlrades ursprünglich recht steil in den
Kadenbach.
Diese
(obere) Mühle verdankt ihre Entstehung einem Gesuch
des
"Christan Hastendeuffel der Augst",
das er am 7.
November 1681 an seinen Landesherrn, den Trierer
Kurfürst-Erzbischof Johann Hugo von Orsbeck richtetet. Die
bald
darauf erteilte Genehmigung war mit der Verpflichtung
des
Müllers zur Zahlung von jährlich zwei Reichstalern
(entsprechend 4 Gulden 12 Weißpfennige) für die
Benutzung des
Bachwassers verbunden.2
Die
Hoffnung des Eitelborner Ölmüllers Hastendeuffel,
durch die
Arbeit als Ölschläger sein Auskommen zu finden,
scheint nicht
in Erfüllung gegangen zu sein. Von den Bewohnern der 88
"Feuerstätten" (Wohnhäuser) in der Augst
1684,
wurde nicht so viel Ölsaat zur Mühle
gebracht, dass sich das
aufgewendete Baukapital amortisierte und noch ein
erklecklicher Überschuss erwirtschaftet werden
konnte. Kurz
nach 1700 erwarb der Amtsschreiber des Grafen von Metternich
(Inhaber der Herrschaft Sporkenburg bei Eitelborn),
Fuxius,
die Ölmühle. Um die Rentabilität
seines Gewerbes zu
steigern, kam er auf die Idee, das ungenutzt von der
Ölmühle
abfließende Wasser zum Betrieb einer weiteren
Mühle zu
nutzen.
2.
Zusätzlich eine Mahlmühle
Als
Entstehungszeit der zweiten Eitelborner Mühle
müssen die
Jahre zwischen 1701 und 1713 angenommen werden, denn 1701 fallen
noch keine Abgaben für eine weitere Mühle an. 1713
jedoch
erwähnt die Ehrenbreitsteiner
Kellereirechnung 9 Gulden ovom Mahlwerk".3
Der
Begriff "Mahlwerk" wird in der 1720er Rechnung
konkretisiert, indem es nun heißt "von der
Mahlmühlen".4
Für
den Aufbau der Mühle zwischen 1701 und 1713 spricht auch ein
in
dem Gebäude aufgefundener hölzerner
Türsturz mit der
eingeritzten Jahreszahl 1709.5
Diese
zweite Eitelborner Mühle befindet sich unterhalb der
Ölmühle,
und zwar so nahe an dieser, dass die Müllerin der einen
erriechen konnte, was für ein Mittagessen die Nachbarin gerade
vorbereitete. Die beiden Gewerbe behinderten sich gegenseitig
nicht, denn das ältere diente der Ölgewinnung, die
neu erbaute
Mühle war hingegen auf die Bereitung von Mehl und Futterschrot
spezialisiert. Beide Mühlen gehörten ein und
demselben
Besitzer, und beide nutzten dasselbe Wasser, das zuerst das Rad
der Ölmühle antrieb und dann die Energie für
die Mahlmühle
lieferte. Das Gebäude der Mahlmühle, auf das sich die
landläufige Bezeichnung "Ullesmühle"
(hauptsächlich) bezieht, gehört zu den
eindrucksvollsten im
ehemaligen Kirchspiel Augst. Insbesondere die
Fachwerkgliederung, die mit einem Eckturm über das
Dachgeschoss herausragt, lenkt die Aufmerksamkeit der
Passanten
auf sich. Es tut der Augenweide keinen Abbruch, wenn man
erfährt, dass dieser und ein weiterer Anbau an das
Mühlenhaus
erst 1948 errichtet worden sind.
3.
Die Mühlenverhältnisse in der Augst vor 300 Jahren
Bevor
auf die Besitzer an den beiden Eitelborner Mühlen eingegangen
wird, ist eine Erläuterung der
Mühlenverhältnisse in der
Augst um 1700 für das Verständnis des weiteren
Geschehens
hilfreich. Bis 1681 gab es für die drei Dörfer
Arzbach,
Kadenbach und Eitelborn - mit dem sich in seinem Gemeindebezirk
entwickelnden Neuhäusel - nur eine einzige Mahlmühle,
die
später "Langmühle" hieß. Sie lag an der
Wegspinne, wo die Zufahrten von den drei Ortschaften in den nach
Ems abzweigenden Weg einmünden. Diese Mühle
gehörte zur
Lehnsherrschaft Sporkenburg des Grafen von
Metternich-Winneburg-Beilstein. Sie diente in erster Linie den
metternich'schen Hofleuten auf der Denzerheide als Hausmühle.
Als Quasi-Bannmühle versorgte sie auch die Einwohner der
Augstorte mit Getreideprodukten. Erst als der
Mühlenpächter im
letzten Viertel des 17. Jhs. seine Monopolstellung zu Ungunsten
der Bauern ausnutzte, wehrten sich die Kunden in Arzbach und
Kadenbach, indem sie ihren Landesherrn um die Erlaubnis zum
Bau
eigener Mahlmühlen ersuchten. Demzufolge entstanden
Gemeindemühlen 1685 in Arzbach und 1691 in Kadenbach.
4.
Besitzverhältnisse an den beiden Eitelborner Mühlen
Bis
1769 waren die beiden Eitelbomer Mühlen in einer Hand
vereinigt.
Zuletzt gehörten sie dem Peter Gerharz von Arzbach.
"Da
selbiger gestorben, sind diese Mühlen verteilt worden",
heißt es in einem Bittschreiben an den Kurfürsten
von Anfang
Februar 1769. Fortan besaß Johann Holly die
Mahlmühle, und
Thomas Knopp war Eigentümer der Ölmühle.6
Um
die nachfolgend verwickelten Besitz- und
Verwandtschaftsverhältnisse zu entflechten, folgt hier
zunächst
ein Exkurs über die Familie Holly.
Der erste Mahlmühlenbesitzer Johann

Die
(untere) Eitelbomer Mühle, genannt "Ullesmühle",
heute . . .
Holly
der Ältere (1725 -1795) stammte - wie auch seine Ehefrau
Gertrud
Scholtes - vom Rembser Hof bei Aisbach.7
1746
erwarb sein Schwiegervater Johann Wilhelm Scholtes die
Brauerei
unterhalb von Arzbach (Bierhaus "Augst Bräu", heute
Hotel und Landgasthof "Altes Bierhaus"). Sein
Schwiegersohn trat als Brauer in das Unternehmen ein, das 1750
in sein Eigentum überging. Dort muss er zu Wohlstand und
Ansehen
gekommen sein, denn 1769 kaufte er für 1700 Reichstaler die
Eitelborner Mahlmühle. 1779 ernannte ihn der Trierer
Kurfürst
Clemens Wenzeslaus zum Schultheißen des Kirchenspiels Augst.
Nachfolger in diesem Amt wurde 1789 sein Sohn Johann Holly der
Jüngere (1753 - 1813), der nach dem Hinscheiden seines durch
die
Kugel eines französischen Soldaten 1795
getöteten Vaters,
auch die Brauerei übernahm. Johann Hollys d. Ä.
zweitgeborener
Sohn Heinrich (1748 - 1824) erbte die Eitelborner
Mahlmühle.
5.
Einen Mahlgang in der Ölmühle?
Nur
für kurze Zeit blieb der Übergang der Mühlen
in verschiedene
Hände (Johann Holly und Thomas Knopp) ohne nachteilige Folgen.
Erst als der Ölmüller Thomas Knopp am 21. Januar 1769
die
Konzession zur Erweiterung seines Betriebes durch
Anhängung
eines Mahlgangs beantragte, kam jener Stein ins Rollen, der das
gute nachbarschaftliche Verhältnis zerbröckeln
ließ. Sein
Vorhaben begründete Knopp so, weil aller "Reebsamen
(Repse, Rübsen, Raps) in einem Monat geschlagen (zu
Öl
verarbeitet) sei, müsse er (oder die Mühle?) die
übrige Zeit
des Jahres "müßig sein".8
Um
sich eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit
zu schaffen,
beabsichtigte er, durch Einbau eines Getreidemahlganges, auch
Mehl herstellen zu können.
Als der Eigentümer der Mahlmühle, der Brauereibesitzer Johann Holly, der im "Bierhaus" unterhalb von Arzbach wohnte, von dem Vorhaben des Ölmüllers Knopp erfuhr, erhob er in einer Eingabe an den Kurfürsten Einspruch gegen die geplante Erweiterung der Ölmühle um einen Mahlgang. Er befürchtete oden größten Nachteyl und Schaden"9 für seine nur 20 Schuh (ca. 6 m) hangabwärts liegende Mahlmühle. Grund dazu bestand durchaus, denn

.
.. und im vorletzten
Jahrhundert. In der Mitte die ehemalige
Ölmühle.
das
von der Ölmühle abfließende Wasser trieb
anschließend das Rad
seiner Mühle. Die Befürchtungen Hollys, sein Anwesen
könne
überschwemmt werden, wodurch er am Mahlen gehindert werde und
mit seiner Familie in Gefahr gerate "zu
ersaufen"
- wie er vorgab - waren sicher übertrieben. Nach einer
Ergänzung der Ölmühle durch eine Mahlgang
würde ja nicht mehr
Wasser das Mühlrad antreiben als vorher ohne diesen
Anhang.
Die
Trumpfkarte zog Holly erst im letzten Teil seines
Beschwerdebriefes. Es sei schmerzlich, schrieb er, ein Werk,
wofür er 1700 Reichstaler bezahlt habe, durch den
Mahlmühlenanbau seines Nachbarn verderben zu sehen,
umso mehr,
als beim Ankauf ausdrücklich vereinbart worden sei,
nichts zum
Nachteil der einen oder anderen Mühle vorzunehmen.10
Nach
Ansicht des Ehrenbreitsteiner Kellners Mainone musste dieser
Übereinkunft die Rechtmäßigkeit
abgesprochen werden, weil
sie ohne die Mitwirkung der kurfürstlichen Hofkammer zustande
gekommen war. Auf die von Holly an den Kurfürsten
gerichtete
Bitte, eine Kommission zur Klärung des Sachverhaltes
einzusetzen, reagierte Knopp mit dem Ersuchen, dazu
auch "Werkverständige" (sachverständige
Müller) zu
berufen. Sein Mühlenkonkurrent Holly akzeptierte den
Vorschlag,
obwohl er darin eine mutwillige Intrige erblickte. Die Kosten des
Verfahrens bat er, der unterlegenen Partei zur Last zu legen.
Sicher ist, dass die erbetene Kommission zwar angeordnet
wurde,
ihre Tätigkeit jedoch nicht dokumentiert ist, ebenso wenig
liegt
ein Abschlussbericht vor. Demnach fand wohl keine
Ortsbesichtigung statt. Mehr noch: das Gesuch des
Thomas
Knopp, an seine Ölmühle einen Mahlgang
anzuhängen zu
dürfen, blieb unerledigt. Folglich werden sich die
Kontrahenten
wohl ohne staatliche Beteiligung geeinigt haben. Die
Ölmühle
lief fortan wie bisher ohne Erweiterung zum Fruchtmahlen, was
nach wie vor der Mahlmühle des Holly vorbehalten blieb.
6.
Nicht nur Namensverwechslungen
Die
weitere Besitzgeschichte der beiden Mühlen ist durch Konfusion
gekennzeichnet: Namensverwechslungen, Zuordnung zu wieder
einem
einzigen Eigentümer, Ungereimtheiten bei der Höhe der
Wasserlaufabgabe und Vertauschung der Besitzernamen.
Ganz
wesentlich trug die Wasserlaufgebühr zur Entstehung
der
erwähnten Unstimmigkeiten bei. Unter dieser
Gebühr, auch
Wasserpacht oder Wasser(lauf)zins genannt, verstand man eine
Natural- oder Geldabgabe für das zum Betrieb der
Mühlen
genutzte Bachwasser. Von der Ölmühle wurden
ursprünglich vier
fl (Gulden) 12 alb (Albus) erhoben.11
Als die
Mahlmühle ihre Tätigkeit aufnahm, musste
auch für das über
deren Mühlrad laufende Wasser eine Gebühr entrichtet
werden.
Sie wurde erstmals 1713 mit 9 fl verrechnet.12
Da
beide Mühlen einem Besitzer gehörten, erfolgte der
Einzug der
Abgabe ab 1720 in einem Betrag von zusammen 13 fl 12 alb.13
Noch Jahrzehnte später 14
wurde in der
Ehrenbreitsteiner Kellereirechnung dieser Betrag nur unter
einem Namen verzeichnet, obwohl die Mühlen seit 1769
zwei
verschiedenen Besitzern gehörten.
Die
Wasserpacht richtete sich nach der Ausstattung der Mühlen,
wobei
Ölmühlen mit nur einem Gang und geringer
Auslastung weniger
damit belastet waren als Mahlmühlen. Im Falle der beiden
Eitelborner Mühlen lag das Verhältnis 1:2 (4 Vz zu 9
fl). Um
eine Vorstellung vom Wert dieses Wasserzinses zu bekommen, wird
der Betrag in Taler (ab 1869) und Mark (ab 1873) angegeben, so
wie er nach verschiedenen Anpassungen und Regulierungen 1874 zu
bezahlen war.
Er
betrug für die Ölmühle 3 Gulden = 1 Taler 12
Silbergroschen 10
Pfennig = 4,28 Mark und für die Mahlmühle 6 Gulden =
2 Taler 25
Silbergroschen 6 Pfennig = 8,57 Mark.15
Eine
getrennte Verrechnung des Wasserlaufzinses erfolgte erst 1840,
nachdem der Ölmühlenbesitzer Christian Knopp
einen
entsprechenden Antrag gestellt hatte. Er entrichtete fortan 3 fl,
sein Nachbar, der Mahlmüller Johann Peter Knopp 6 fl.16
7.
Das weiter Schicksal der Ölmühle
Obwohl
diese Mühle, die bis 1844 Christian Knopp, danach
Johann Peter
Knopp IV. gehörte, stets als Ölmühle
bezeichnet wurde, diente
sie ab 1847 (auch?) als Mahlmühle. Trotzdem behielt sie auch
weiterhin ihren ursprünglichen Namen.17
Am
26. Januar 1875 erklärte ihr neuer Besitzer, Kaufmann Johann
Karl Harf von Niederbreisig, auf die Aufforderung des
Domänenrentamtes Montabaur wegen Ablösung der
Wasserlaufgebühr, bevor er die Mühle gekauft habe,
sei seit
etlichen Jahren kein Gebrauch mehr von dem Wasser aus dem
Mühlgraben gemacht worden. Er selbst habe vorerst auch nicht
vor, die Mühle wieder in Gang zu setzen.18
Die
Immobilie bestand 1874 aus einem zweistöckigen Wohnhaus mit
Ölmühle in einer Größe von 25 x 20
Fuß (ca. 7,50 m x 6,00
m), einer Scheune, einem Backhaus, Äckern und Wiesen. Das
gesamte Anwesen war mit 2750 Mark belastet.19
1892
erwarben der Müller von der unterhalb gelegenen
Mahlmühle,
Josef Knopp und seine Frau Anna geb. Knopp, das Anwesen am
Hang
zu einem Preis von 1800 Mark.20
Die
Zweckbestimmung als Mühle hatte das Gebäude zu dieser
Zeit
längst hinter sich. Mittlerweile ist die Erinnerung, bis wann
dort Öl geschlagen wurde, auch erloschen. Ihre
Überlebensfähigkeit hatte die Öl-
(vielleicht auch Mahl-)
Mühle wohl schon vor 1870 eingebüßt, als
sich das ruß- und
geruchsärmere Petroleum gegen das Rüböl als
Leuchtmittel immer
mehr durchsetzte und zudem billiger zu erwerben war. So
kostete
z.B. 1867 eine Maß Öl bei der Sauertaler
Ölmühle in Montabaur
58 Kreuzer, dieselbe Menge Petroleum mit 30 Kreuzern nur etwa die
Hälfte (1 Gulden = 60 Kreuzer).21
In
der Nähe von Montabaur, in Bladernheim im Gelbachtal,
verzichtete der Ölmüller Anton Trumm 1868 gar auf den
Wiederaufbau seiner verfallenen Ölmühle,
weil die
Bevölkerung neuerdings fast nur noch Petroleum anstatt
Rüböl
für die Lampen benutzte.22
Nach
den beiden Weltkriegen kamen aus der Not der Zeit die kleinen
Ölmühlen wieder zu Ehren. Die Eitelborner
gehörte allerdings
nicht mehr dazu.
8.
In der Mahlmühle werden noch hin und wieder die
Mühlsteine in
Bewegung gesetzt
Wie
weiter vorn erwähnt, erwarb nach der Besitztrennung der beiden
Eitelborner Mühlen der Brauereibesitzer Johann Holly d.
Ä. die
Mahlmühle. Über seine Enkelin Anna Margaratha
(*1788), die mit
Johann Peter Knopp verheiratet war, kam die Mühle
nach 1824 in
den Besitz der Eheleute. Sie blieb bis zum heutigen Tage Eigentum
der Nachkommen dieser Familie Knopp. 1854, als der Sohn, Johann
Baptist (1822 -1870) der Eheleute Knopp/Holly dort das
Müllerhandwerk ausübte, verfügte
die Mühle wieder über
zwei Mahlgänge, wovon jedoch nur einer brauchbar war.
Unter
einem Mahlgang versteht man die Vorrichtung zum Zerkleinern von
Getreidekörnern. Das geschah in jener Zeit
zwischen zwei
großen runden, übereinander angebrachten
Mühlsteinen, von
denen sich nur der obere, der "Läufer" drehte. Der
regulierbare Abstand zwischen den beiden Steinen war entscheidend
dafür, ob die Körner nun grob für Viehfutter
zerrissen, oder
ob in mehreren Arbeitsgängen das Korn immer feiner zu Mehl
vermahlen wurde. Heute geschieht die Herstellung der
verschiedenen Mehlsorten auf
sogenannten "Walzenstühlen", was jedoch auch nicht in
einem
Durchgang geschieht. Steinmahlgänge werden gelegentlich noch
zum
Schroten benutzt.
Nachrichten
über die Geschicke der Eitelborner Mahlmühle im 18.
und 19. Jh.
sind rar. Selbst Rentmeister Clos in Montabaur, dem die
staatliche untere Finanzverwaltung oblag, musste im Herbst
1840
gegenüber seiner vorgesetzten Behörde, der
Generalsteuerdirektion in Wiesbaden, einräumen, von der
Mahlmühle, genannt "Mühle am Bierhause
Eitelborn", seien in seiner Dienststelle keine Akten
vorhanden.23
Während
von anderen Mühlen während der Zeit des Herzogtums
Nassau (1806
-1866) zumindest einige Unterlagen, häufig sogar zahlreiche
Vorgänge in Archiven zu finden sind, ist dies im Falle der
Eitelborner Mahlmühle nur sehr eingeschränkt der
Fall. Das mag
an dem einst gemeinsamen Besitztum Öl- und Mahlmühle
liegen.
Die daraus resultierenden wenigen
Aktenüberlieferungen
beziehen sich fast nur auf die Ölmühle.
Über
die Mahlmühle erfahren wir erst wieder etwas, als deren
Besitzerin Maria Knopp, Witwe des Johann Baptist Knopp, 1874 die
durch Gesetz vorgeschriebene Ablösung des jährlich
8,57 Mark
betragenden Wasserlaufzinses vornehmen sollte.
Zu
der geforderten Zahlung des 14-fachen Jahresbetrages konnte sie
sich nicht verstehen. Deshalb wurde die
Zwangsablösung
eingeleitet und die Belastung samt einer Zinsforderung von 5 %
ins Stockbuch (Grundbuchvorläufer) eingetragen.24
Ihr
Sohn Josef kaufte - wie weiter vorn bereits angemerkt - 1892
für
1800 Mark die oberhalb seines Hauses befindliche ehemalige
Ölmühle 25,
wodurch nach 123 Jahren beide
Mühlen(gebäude) wieder in einer Hand vereinigt waren.
Der
herkömmliche Antrieb der Mühlsteine erfolgte
durch ein
hölzernes Wasserrad, das 1929 einer Turbine weichen
musste.
Diese Anlage diente gleichzeitig der Stromversorgung für das
Haus und die Mühle. Ein 1948 vorgenommener Umbau war
mit einer
Modernisierung des Mahlbetriebes durch den Einbau von zwei
Walzenstühlen verbunden. Erhalten blieb der traditionelle
Steinmahlgang zur Herstellung von Viehfutter (Schrot).
Außerdem
diente eine Haferquetsche der Aufbereitung dieser Fruchtgattung
zu einem begehrten Nahrungsmittel, den Haferflocken.
So
bediente der Müller bis 1963 die Haushaltungen in der
Umgebung. Die zurückgehende Landwirtschaft in der
Augst
während der vorausgegangenen Jahre hatte zur Folge,
dass immer
weniger Kunden die Mühle in Anspruch nahmen. Von der
Einrichtung
sind noch einige Teile vorhanden, unter anderem auch der
Steinmahlgang (Schrotgang), der von einem Elektromotor
angetrieben wird. Er diente zur Futterbereitung für das
Großvieh des heutigen Mühlenbesitzers für
seinen
Nebenlandwirtschaftsbetrieb. Obwohl die Mühle
gemarkungsmaßig
zu Eitelborn gehört, und nicht allzuweit von den beiden
Dörfern
Arzbach und Kadenbach entfernt liegt, entbehrte sie bis in die
Gegenwart des Anschlusses an das öffentliche Strom-
und
Wasserleitungsnetz. Erst 1948 kam zugeleiteter Strom ins Haus,
und das Wasser aus der Arzbacher Wasserversorgung floss endlich
2003.26
In
amtlichen Karten hat sich für den Mühlenplatz immer
noch der
Name "Eitelborner Ölmühle" erhalten. Der
Volksmund spricht nur von der "Ullesmühle" und
glaubt, in dem Namen eine Verbindung mit dem mundartlichen
Ausdruck "Uhlig" (Ohlig, Öl) ausmachen zu können.
Quellenangaben
und Anmerkungen:
1
Hessisches
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
(fortan
nur Wl) Best. 234, Nr. 19, S. 691
2
Landeshauptarchiv Koblenz (fortan nur KO) Best. 1 C, Nr. 10505,
S. 169
3
KO 1 C Nr. 5008, S. 36; 1C Nr. 5837, S. 38
4
KO
1 C Nr. 5838, S. 38
5
Freundliche
Auskunft durch Frau Rosa Kleudgen, geb.
Knopp, geboren in der Eitelborner Mahlmühle
6
Wl 112 Eitelborn Nr. 5
7
Zur
Familie Holly vergl. Felgenheier/Kläser. Die
Familien der Augst, Köln 1999, Nr. 836 ff; zum Bierhaus vergl.
Wl 112 Nr. IX4; Wl 112 Eitelborn 5; zur Bierhäuser
Mühle
vergl. Kläser, Die Mühle am Bierhaus, in: Die Augst
1991, S. 31
ff.
8
wie 6
9
wie
6
10
wie
6
11
wie
2
12
KO
1 C Nr. 5837, 9. 35
13
wie
4
14
So.
z. B. 1801 von Johann Holly aus dem Bierhaus
von seiner Ölmühle "nunmehr
Mahlmühle" 13 fl 12
alb
15
Wl
446 Nr. 42
16
Wl
405 Nr. 24373
17
Wl
212 Nr. 3493
18
wie
15
19
KO
602, 70 Nr. 75 Art. 534
20
KO
602, 70 Nr. 78 Art. 664
21
Amtsblatt
für die nassauischen Ämter Nassau,
Nastätten, Braubach und Montabaur 1867 Nr. 72 und 74
22
WI
212 Nr. 5525
23
wie
16
24
ebenda
25
wie
20
26
Freundliche
Auskünfte durch Frau Rosa Kleudgen und
Herrn Wolfgang Knopp, wofür auch an dieser Stelle gedankt sei.