(Aus "650 Jahre Hardt.
1332-1982. Eine Westerwald-Gemeinde im Wandel der Zeit!"- hier
veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der
Ortsgemeinde Hardt)
Das
Mühlengewerbe als Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte
nahm im Verlauf
unserer germanisch-deutschen Geschichte eine eigentümliche
Stellung ein.
In der
Steinzeit und noch in späteren geschichtlichen Epochen kannten
die Menschen nur
die kleinen Handmühlen, oder die größeren
Tretmühlen (meist von Tieren oder
Sklaven betrieben), die heute zum Teil noch bei weniger entwickelten
Völkerschaften anzutreffen sind.
Um 50
v.Chr.
kamen bei den Römern die Wassermühlen auf. Belisar,
der Oströmer, erfand bei
der Belagerung Roms durch die Goten im Jahre 536 die
Schiffsmühlen, die er auf
dem Tiber betreiben ließ. In Norddeutschland kamen um 1150
die ersten
Windmühlen auf; die erste Dampfmühle wurde 1784 in
England in Betrieb genommen.
In unserer Heimat handelt es sich (mit wenigen Ausnahmen) um unter- und
oberschächtige Wassermühlen. Sie
repräsentierten lange Zeit das Mühlengewerbe
schlechthin, wurden jedoch während der letzten Jahrzehnte
beinahe ausnahmslos
durch moderne »Mahlfabriken« vom Markt
verdrängt.
Ursprünglich
waren die Mühlen Eigentum der Markgenossenschaft. Das
Wasserrecht gehörte allen
Bewohnern einer Gemarkung gemeinsam, somit war auch das
Mühlenrecht gemeinschaftliches
Recht; jedoch nicht nur Recht, sondern auch Pflicht! Die
Unterhaltskosten der
Mühle, der Verwalter oder Bewirtschafter, der seinen Anteil
von dem Gemahlenen
bezog, die Mehlabgabe (Molter), das alles trug die Markgenossenschaft
gemeinsam. Als diese sich erweiterten, entstanden die Zenten, welche
bald auf
die Kirchspiele übergingen. In dieser Zeit kam auf jedes
Kirchspiel eine Mühle,
die der Fronhofsgenossenschaft, der Zente oder dem Kirchspiel diente.
Sie
unterstand dem Grundherrn, der aus dem weltlichen oder geistlichen
Stand sein
konnte. Somit war aus dem freien Bauer der Markgenossenschaft und aus
dem
Müller ein Höriger geworden. Der Bauer wurde zum Teil
sogar Leibeigener; viele
Müller waren ebenso »Ding und Sach des Herrn, dem
sie mit Leib und Seele
gehörten, der sie verkaufen und verschenken
konnte...«.
Bei
der
Auflösung der Eigenwirtschaft gegen 1200 wurden die
Mühlen an Kolonen gegen zu
entrichtende Abgaben verliehen. Als nach 1250 die Regale - also auch
das
Wasserregal - an die Landesherren übergingen, nahmen dieselben
auch das
Mühlenrecht in Anspruch. Sie vergaben die Mühle gegen
Wasserzins und Abgaben in
Erbleihe. Diese Mühlen hatten fast durchweg das Monopolrecht,
Bannrecht oder
den Mühlenzwang, d.h., die Einwohner des Kirchspiels oder auch
nur bestimmter
Orte desselben, mußten gegen Molter und Wiegegeld auf einer
ihnen angewiesenen
Mühle mahlen lassen.

Besondere
Mahl- und Wiegeordnungen wurden bereits im 17. Jahrhundert erlassen; im
Herzogtum Nassau erschien sie am 12. Januar 1829.
Fast
überall
hört man aus dieser Zeit in den Chroniken und
Gerichtsverhandlungen die Klage,
die Müller versuchten ihre Kunden auf vielerlei Weise zu
betrügen. Sie hätten
dem Mehl Staub und Streu beigemischt, bei der Fruchtmessung betrogen
oder das
Mahlgut vertauscht. Das mag wohl auch die Ursache sein, daß
das Mühlengewerbe
bis zum Ausgang des Mittelalters - und oft noch darüber hinaus
-als
»unehrliches Gewerbe« galt.
Neben
den
Bannmühlen gab es noch Mühlen, die das Bannrecht
nicht besaßen. Sie befaßten
sich hauptsächlich mit dem Schneiden von Stämmen, der
Öl-, Loh- und
Walkmüllerei. Häufig war es den Bannmühlen
verboten, diese Arbeiten
auszuführen. Unter französischer Verwaltung wurde in
Nassau-Oranien das
Mühlenbannrecht am 13. September 1811 beseitigt. Die
herzoglich nassauische
Regierung führte es am 16. Dezember 1817 jedoch wieder ein und
erst unter
preußischer Herrschaft wurde es am 17. März 1868
vollständig aufgehoben,
Das
Mühlengewerbe war auch in Notzeiten, die der Westerwald oft
genug erlebte, ein
beständiges und konnte seinen Ausübenden recht gut
ernähren. Waren doch schon
bis zum 18. Jahrhundert alle Teile des Westerwaldes bewohnt.
Neusiedlungen
kamen nach dieser Zeit selten vor, höchstens Teilungen. So ist
es verständlich,
daß auch in den folgenden Jahren, in denen die ersten
»Dorfwüstungen«
vorkommen, die Mühlen oft bestehen konnten, und ihre
Erwerbsgrundlage erst
innerhalb der letzten 50 Jahre verloren haben. Dieses Schicksal traf
auch die
Hardter Mühle, die bereits im Jahre 1239 bestanden haben soll
und in deren
Zusammenhang Hardt 1332 das erste Mal urkundlich erwähnt
worden ist. 1438
bewirtschaftete Bruder Heyneze, Profeß im Kloster Marienstatt
die Mühle (die
Bestandteil des Klosterbesitzes war). Im Namen des Abtes zu
Marienstatt, Graf
Johann von Nassau, bat er, keine zweite Mühle an der Nister zu
errichten, um
die genannte »Mühl zer Hart« nicht zu
schädigen, was dieser auch zusagte. 1487
wurde die Klostermühle an Contzgen von Zinhain auf 24 Jahre
gegen 6 Ml.
Molterfrucht und zwei Achtel Breimehl, die er jährlich am 22.
Februar oder acht
Tage davor oder danach auf eigene Unkosten zu liefern hatte, verliehen.
Weitere
Urkunden, die Beilsteiner Kellereirechnungen besagen, daß im
Jahre 1575 der
Vater von Theis Denker als freier Vogtmann von Neukirch von Hardt
verzog und
die Mühle in Pacht übernahm.
Am 10. März 1608 wurde die Hardter Mühle zum Preis von 200 Gulden an den obengenannten Theis Denker verkauft. Die Urkunde über diesen Kaufabschluß, der sogenannte Mühlenbrief, liegt im Staatsarchiv zu Wiesbaden. Mit seinem Einzug übernahm Theis Denker das Schultheißenamt zu Hardt. Diesem Umstand, der seine öftere Nennung in den Beilsteiner Kellereirechnungen verursachte, verdanken wir die Kunde vom Fortbestand der Mühle zu Hardt (die zwar heute politisch zur Gemarkung Hahn gehört, deren Einwohner sich jedoch immer als zu Hardt gehörig verstanden).

Die
Mühle
nach ihrem Wiederaufbau im Jahre 1928.
Von
1605
lebte des Theis Denkers Sohn, Hans Gerhard auf der Mühle. Er
war
Gerichtsschöffe, Kirchenältester und ebenfalls
Schultheiß von Hardt. Als
Erheber des Gefälles für das Kloster Marienstatt trug
er die Bezeichnung
»Mönchsdiener«. Wie bereits an anderer
Stelle erwähnt, wurde Helene, Hans
Gerhard Denkers Witwe, als Hexe angeklagt. Der Kläger war ein
im Dorf droben
wohnender Paulus Müller. Als Motiv für diese Klage
kann man mit hoher
Wahrscheinlichkeit Mißgunst und Neid vermuten. Helene Denker
hatte jedoch das
Glück, aufgeschlossene Richter zu finden und freigesprochen zu
werden.
Leider
verstummten mit dieser Meldung von 1672 an alle Nachrichten
über die weiteren
Besitzer der Mühle, bis zum Jahre 1843. Zu diesem Zeitpunkt
liegt bereits das
Gesuch des Müllers Martin Leyendecker um Bestimmung der Breite
seines
Mühlgrabens im Staatsarchiv in Wiesbaden vor. Von ihm erwarb
Gottfried Becher
die Mühle 1860 im Konkurs. Dessen Sohn Anton Becher
übernahm dann später die
Leitung der Mühle. Ein Kurzschluß bildete 1928 die
Ursache, daß die alte Mühle,
die wahrscheinlich in der Zeit vorher verschiedentlich umgebaut worden
war,
restlos niederbrannte. An ihrer Stelle wurde eine neue Mühle
errichtet, über
deren Rampe man einen im Eiskeller gefundenen Stein mit der Jahreszahl
1677
einmauerte. Schon in der Folgezeit wurde die Mühle wieder
umgebaut und
vergrößert, bis schließlich im Jahre 1959
Anton Becher, der letzte
Müllermeister in der Hardter Mühle, ein über
600 Jahre an dieser Stelle
verrichtetes Gewerbe für immer einstellte und die
Gebäude an Franz-Josef Möser
veräußerte.
Seit diesem Zeitpunkt ist die Mühle als Pension und Reiterhof umgestaltet und nach umfangreichen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten ein beliebtes Ausflugsziel.