Chronik der Studentenmühle

600 Jahre Nomborner Mühlengeschichte

Franz Baaden

(aus "Wäller Heimat" - Jahrbuch des Westerwaldkreises 1991 - hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Westerwaldkreises)

Die Anfänge

Die älteste Nachricht von einer Mühle in Nomborn stammt aus dem Jahre 1383. In diesem Jahr bezog der Marienaltar der Pfarrkirche zu Montabaur bereits Einnahmen ("Gefälle") von einer Mühle unterhalb Nomborn. Der Marienaltar war vor 1383 von dem verstorbenen Montabaurer Pfarrer Johann von Rübenach und dem Finanzverwalter des Stiftes St. Florin in Koblenz namens Berwich gestiftet und mit ansehnlichen Vermögenswerten ausgestattet worden. Zu der Altarstiftung gehörte die Nomborner Mühle sowie Häuschen und Grundbesitz in Montabaur und den umliegenden Dörfern.

Ob es sich bei dieser Mühle bereits um einen Vorläufer der heutigen Studentenmühle handelt, kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden, da es in der Folgezeit nicht weniger als drei Mühlen in Nomborn gegeben hat. In einem Verzeichnis des Kirchspiels Nentershausen von 1564 werden sie einzeln aufgeführt. Danach bestanden damals in "Numorn" (= Nomborn) drei Mühlen: die oberste, genannt Ninge-lenmühl, die andere Hofmanns Mühl und die dritte Eberhartsmühl, auch Ebertsmühl genannt. Eine jede Mühle entrichtete an den Grafschaftsherren an "Wasserlaufzins" ein Malter Pacht-Korn, machte zusammen drei Malter. Nomborn zählte 1564 24 Feuerstätten = Haushaltungen.

Ein erstes Einwohnerverzeichnis von "Narrmborn" = Nomborn aus dem Jahre 1589 weist unter den 26 Familiennamen einen Claus Hoffmann aus. Vermutlich handelt es sich dabei um den damaligen Besitzer der Hofmanns Mühle.

In den folgenden Jahrzehnten werden die drei Nomborner Mühlen regelmäßig in den Montabaurer Kellereirechnungen unter denselben Namen erwähnt.

Studentenmühle 1990

Der 30jährige Krieg und die folgenden Jahrzehnte

Während des 30jährigen Krieges, nach 1627, ist die oberste Ningelen Mühle von durchziehenden Kriegsvölkern verwüstet worden. Wie wir im Laufe der späteren Nomborner Mühlengeschichte erfahren, haben wir in der oberen Ningelen Mühle die heutige Studentenmühle vor uns. Nach dem Ende des 30jährigen Krieges wurde sie wieder aufgebaut. Von 1648 bis 1654 war die obere Ningelen-Mühle, ebenso wie die Hofmanns-Mühle noch "verfallen". Sie war daher von der Entrichtung der Wasserlauf-Abgabe befreit. 1655 lief der Mühlenbetrieb wieder, denn in diesem Jahr wurde von beiden Mühlen wieder eine Wasserlauf-Pacht von zunächst 1/2 Malter Korn erhoben. Als dritte Mühle in Nomborn erscheint eine Mühle unter dem Namen En-dres Thielen-Mühle, welche in den Jahren 1648 bis 1655 regelmäßig ein Malter Korn entrichtet hat.

Im Jahre 1663 fand im ehemaligen Amt Montabaur eine Mühlenbannung statt. Alle Dorfbewohner waren auf eine sogenannte Bannmühle gebannt. Sie waren verpflichtet, ihre Getreidefrüchte ausschließlich auf die dazu bestimmte Bannmühle zu bringen und nur von dort ihr Mehl abzuholen. In dem Bericht über die Mühlenbannung von 1663 ist vermerkt, daß Endres Thiell von zwei kleinen Mühlen zu Nomborn 1 1/2 Malter Pachtkorn an die kurfürstlich trierische Hofkammer zu liefern hatte. Die "Imlen und Hobmans Müll" zu Nomborn hat 1 Malter 3 Achtel Korn an Pacht 1663 abgegeben. Die seitherige ,,Ningel und Hob-manns-Mühl" hat 1663 den Namen und damit offensichtlich auch den Besitzer gewechselt. Sie hieß seit dieser Zeit Imlen und Hobmanns Müll und war dieselbe, wie die sogenannte oberste oder obere Mühl, die als Vorläuferin der heutigen Studentenmühle anzusehen ist.

Eine Urkunde von 1668

Näheren Aufschluß über die oberste Mühl hat eine Urkunde von 1668 erbracht, die um 1966 beim Abbruch des alten Hauses von Andreas Frink in Nomborn gefunden wurde. Danach hat die Ehefrau des Endres (= Andreas) Thiel, Margarethe geb. Frink, die oberste Mühle zu Nomborn nach 1629 mit einem Wert von 280 Reichstalern in die Ehe eingebracht. Wie es in der Urkunde von 1668 heißt, hat sie "zu Erkaufung der obersten Mühl zu Numborn ein Capital von 280 Reichstalern" aufgewandt. Weitere 50 Reichstaler aus einem Rentenbrief hat Frau Margarethe Thiel ebenfalls für diese Mühle aufgewandt.

Den Eheleuten Andreas Dhiell gehörte nach der Urkunde von 1668 auch die Ebertzmühl samt Mühlenstück für 33 Reichstaler 18 Weißpfennig. Da bei der Mühlenbannung von 1663 von "2 kleinen Mühlen" des Endres Thiel Wasserlauf-Pacht zu zahlen war, kann es sich dabei nur um die oberste Mühl und die Ebertzmühl gehandelt haben.

Nachdem Andreas Diel oder Thiel 1668 verstorben war, wurde die oberste Studentenmühle von seiner hinterlassenen Witwe Margarethe weiter betrieben. Für die Mühle hatte sie zwei Malter Pacht-Korn aufzubringen.

Verkauf der Nomborner Mühle 1686

Vermutlich durch Erbfolge gelangte eine der Nomborner Mühlen an eine Erbengemeinschaft in Ransbach-Baumbach. Am 25. Januar 1686 verkauften dort die Ehefrauen von Mattheiß Gündter und Peter Gerhart von Baumbach sowie mehrere Brüder und Schwäger "ihre eigentümliche Mahl- und Oligsmühl zu Nomborn mit anliegender, dazu gehöriger Gerechtigkeit für 800 Gulden Montabaurer Währung" an den Witwer Wilhelm Muntzen (= Müntz) zu Nommern(= Nomborn), "Gerichtsschöffe Nentershäuser Kirchspiels", sowie an Johannes Röhrig und Ehefrau Catharina als Käufer und Mitbevollmächtigte von sechs weiteren Hausfrauen in Nomborn. Neben der Mahl- und Oligsmühl verkauften sie ihnen noch einen Wiesenplacken, an der Mühle gelegen; ferner einen Wiesenplak-ken unter dem Werth sowie ein Stück Land ober der Mühle, ungefähr drei Achtel Feld, so alles zur Mühle gehörte. Der Kaufpreis von 800 Gulden war an drei Terminen innerhalb von zwei Jahren zu zahlen.

Die Käufer beabsichtigten, die Olig Mühl baldigst abzubrechen und erwarteten, daß dann auch die darauf haftende Wasserzins-Abgabe ermäßigt bzw. wegfallen würde. Da außer den jährlichen zwei Malter Korn Wasserpacht noch mehrere kleine Abgaben gezahlt werden sollten, traten sechs Nomborner Mitkäufer wieder von dem Kauf zurück, so daß nur Wilhelm Müntz und Johannes Röhrig die Mühle käuflich erwarben.

Um welche der Nomborner Mühlen es sich bei dem Verkauf von 1686 handelte, geht aus dem Kaufvertrag nicht hervor.

Im Jahre 1697 erscheinen beide Nomborner Mühlen unter einem neuen Besitzer. Es gehörte die "Immelen und Hoff-mannsmühle unter Nomborn uf der Eiß jetzo Johannes Metternich", während "die Andres Thillen Mühl daselbsten uf der Eiß dem Hanns Georg Frencken zuständig war." Die neuen Eigentümer der Vorläuferin der oberen Studentenmühle waren also Johann Georg Frinck und Ehefrau Maria Dorothea, wie aus den Kirchenbüchern ersichtlich, während Johannes Metternich die untere Mühle besaß.

In einer Urkunde vom 16. Dezember 1697 an den Kurfürsten von Trier beklagten sich die beiden Mühlenbesitzer Johan Georg Frenk und Johan Metternich darüber, daß so viele neue Mühlen in nächster Umgebung errichtet worden waren. Jeder von ihnen hatte von seinen Eltern her eine Mühle an der "Nomber Bach" eigentümlich erworben und mußte dafür wegen des Wasserlaufs jährlich zwei Malter Korn an den Kurfürsten entrichten. Unterdessen waren auf selbiger Bach bei Girod, Kleinholbach, Steinefrenz und anderen Orten mehrere neue Mühlen mit landesfürstlicher Erlaubnis erbaut worden. Jede dieser Mühlen hatte inzwischen mehrere Inhaber, welche die Mahltage untereinander aufteilten. Teilweise wurden sogar noch einzelne Mahltage an Fremde überlassen.

Durch diese Entwicklung wurde den beiden Mühlenbesitzern Frink und Metternich ihre Nahrung derart geschmälert, daß sie wegen des Verlustes an Mahlgästen die ihnen obliegende Wasserpacht nicht mehr aufbringen konnten. Sie baten darum, daß sie durch kurfürstliche Verordnung, wie von altersher, in ihrer überlieferten "Mahlnahrung" geschützt und daß die berichteten Mühlen-Mißstände abgestellt würden.

In der oberen — späteren ,,Studenten-mühle" — wohnten 1717 u. a. Mathias und Katharina Frinck, die in den Kirchenbüchern als Paten erwähnt werden. Am 20. Februar 1735 wurden in der oberen Studentenmühle Peter Frinck und Eva Born getraut. Als Inhaber der Studentenmühle wird jedoch durchgehend bis zum Jahr 1752 Hans Görg Frinck in den Kellereirechnungen erwähnt, und zwar von 1697 bis 1752. Vermutlich betrieb in den letzten Jahrzehnten vor 1752 bereits der gleichnamige Sohn Hans Görg Frink, der It. Kirchenbuch am 4. Dezember 1697 getauft war, das Mühlengewerbe. Ein Johann Georg Frinck aus Nomborn wurde am 25. Januar 1729 mit Katharina Mähin von Bladernheim getraut, womit wohl der Sohn gemeint ist.

Der Müller Molsberger und sein Kampf um einen zweiten Mahlgang

Nachdem Hans Görg Frink die oberste Mühle auf Dauer nicht halten konnte, wurde sie versteigert. Meistbietender bei der Versteigerung war der kurfürstliche Bannmüller von Montabaur, Mathes Molsberger, der die Mahlmühle in Nomborn von der "Kneuperischen Fundation" für 1890 Reichstaler käuflich erwarb.

In einer schriftlichen Eingabe vom 9. Mai 1753 wandte sich Mathias Molsberger an die kurfürstlich-trierische Hofkammer in Ehrenbreitstein und bat um Erlaubnis, in der ersteigerten obersten Mühle einen zweiten Mahlgang errichten zu dürfen. In seinem Bittgesuch wies er darauf hin, daß die Mühle, für die zwei Malter Wasserlauf abgabe zur Kellnerei Montabaur abzuführen waren, zu trockener Jahreszeit kaum mit dem nötigen Wasser für einen Mahlgang versehen wurde. Die Untertanen seien daher gezwungen, zur trockenen Jahreszeit die nächst gelegenen auswärtigen Mühlen aufzusuchen, um dort mahlen zu lassen. Wenn aber das Wasser zu Nomborn gesichert und ihm der zweite Mahl gang erlaubt würde, könnten die Untertanen ihr Getreide am Ort gemahlen bekommen und brauchten nicht mehr "außer Landes" das Mahlwerk zu suchen. Als Wasserlaufabgabe für den beantragten zweiten Mahlgang bot Mathias Molsberger der Hofkammer einen weiteren halben Malter außer den bisherigen zwei Malter Korn.

Auf das Bittgesuch hin sollte der Kellner (Rechnungsbeamte) klären, warum Mols-berger für den zweiten Mahlgang nicht weitere zwei Malter Korn Wasserlaufabgabe geben wollte, ebenso wie für den ersten Mahlgang, also insgesamt vier Malter.

In seinem Gutachten vom 9. Juli 1793 gab der Kellner von Montabaur an, daß die andern, vor dem Mahlwerk der Studentenmühle liegenden Müller das Wasser für sich benutzten und absperrten, so daß der Bittsteller Molsberger kaum für einen Mahlgang das nötige Wasser zur Verfügung hätte. Wenn die anderen Mühlen aber die angelegten Schleusen öffnen würden, könnten die sonst außer Landes mahlenden Untertanen zu bestimmten Zeiten hier am Ort von dem zweiten Mahlgang bedient werden. Da der zweite Mahlgang nur ca. vier Monate im Jahr zum Mahlen benutzt werden könnte, wäre es billig, davon auch nur eine ermäßigte Wasserlaufgebühr zu erheben.

Die benachbarten Müller hatten gegen das Gesuch des Mathias Molsberger, einen zweiten Mahlgang einzurichten, nichts einzuwenden. Molsberger erhöhte sein Angebot nunmehr auf ein Malter Korn Wasserlaufgebühr für den zweiten Mahlgang.

In einer weiteren Bittschrift ließ Molsberger durchblicken, eventuell eine höhere Wasserlaufgebühr für den 2. Mahlgang entrichten zu wollen, wenn ihm "die Amtseingesessenen zu Mahlgästen angewiesen" würden, weil sie sonst das Mahlwerk außer Landes suchten. Dieses letztere aber hielt der Kellner von Montabaur für eine Neuerung, die der Freiheit des Kirchspiels Nentershausen zum Schaden gereiche. In diesem Kirchspiel gab es bisher keinen "Mühlenbann", wonach die Untertanen gezwungen waren, ihre Getreidefrüchte nur auf eine einzige Mühle, die "Bannmühle", zum Mahlen zu bringen.

Ein drittes Gesuch des Müllers Molsberger vom 30. März 1754 wurde von dem Montabaurer Kellner befürwortet, da die Einrichtung des zweiten Mahlgangs in der Mühle dem allgemeinen Wohl der Untertanen dienen würde. Diese könnten beim freien Mahlwerk dort mahlen lassen, wo esfür sie am günstigsten wäre. Trotzdem lehnte der Kurfürst am 28. Juni 1754 die beantragte Erlaubnis für den zweiten Mahlgang ab.

Mathias Molsberger gab noch nicht auf. Am 17. April 1755 bat er den Kurfürsten und Landesherrn von Trier darum, daß ihm gegen eine entsprechende Abgabe die Amtseingesessenen zu Mahlgästen angewiesen würden, die bisher ihr Getreide in den Orten außerhalb des kurtrierischen Landes mahlen ließen. Der zur Stellungnahme aufgeforderte Amtskellner in Montabaur lehnte es erneut ab, daß aus freiwilligen Mahlgästen nun gezwungene Bannmahlgäste gemacht werden sollten.

Am 17. Juni 1755 traf der Kurfürst eine Entscheidung:

Wenn der Bittsteller und Müller nicht von dem zweiten Mahlgang ebenso zwei Malter Korn, wie von dem ersten Mahlgang geben und ohne Zwang der dortigen Untertanen auf seiner Mühle mahlen wollte, so würde das Gesuch abgelehnt werden.

Die Kellerei-Abrechnungen der folgenden Jahre verzeichnen für die oberste Mühle nach wie vor eine Wasserlaufabgabe von zwei Malter Korn. Daraus ist zu ersehen, daß der zweite Mahlgang auch später nicht zustandegekommen ist.

Die Nomborner Mühlen unter Wilhelm Henkes

Im Jahre 1770 kam es wegen rückständiger Wasserlaufgebühren der obersten Mühle zu einem Prozeß am kurfürstlichen Hofgericht. Für neun zurückliegende Jahre waren noch 18 Malter Korn zu entrichten. Für die Jahre 1762 und 1764 mußten nachträglich an Strafen einschl. Gerichtskosten 14 Gulden an das Amt Montabaur bezahlt werden. Ende 1772 wird in den Kellereirechnungen von Montabaur Wilhelm Henkes als neuer Mühlenbesitzer "der obersten Mühle auf der Eis" genannt. Anscheinend war die Mühle unter Mathias Molsberger in Konkurs geraten und Wilhelm Henkes hatte die Mühle darauf käuflich erworben. Schuld daran, daß Mathias Molsberger die obere oder Studentenmühle nicht halten konnte, war offenbar die außerordentlich starke Mühlen-Konkurrenz am Eisbach und in der Umgebung. Noch am 23. Juni 1772 hatte sich Molsberger, zusammen mit mehreren Müllern am Saynbach, in einer dringenden Vorstellung an den Amtskellner gewandt. Darin beschwerten sich die Müller, daß die kurtrierischen Untertanen ihre Brotfrüchte beständig außer Landes brachten und bei "ausländischen" Müllern mahlen ließen. Hierdurch wurde ihr Erwerb empfindlich geschmälert. Von dem Amtskellner erhielten sie jedoch keine Unterstützung. Darauf richteten sie ihr Bittgesuch unmittelbar an den Landesherrn und Kurfürsten. Sie verwiesen darauf, daß die ausländischen Herrschaften ihren eigenen Untertanen unter Strafe und Beschlagnahme-Androhung verboten hatten, im Kurtrierischen ihre Früchte mahlen zu lassen. Der Kurfürst sollte daher ebenso seinen kurtrierischen Untertanen durch Verordnung verbieten, ihre Früchte auf ausländische Mühlen zum Mahlen zu bringen.

Im Jahre 1773 war Wilhelm Henkes auch im Besitz der Immelen und Hoffmans Mühl unter Nomborn auf der Eis, so daß er nunmehr zwei Nomborner Mühlen betrieb.

Der Name "Studentenmühle"

Obwohl Wilhelm Henkes seit 1772 bereits zwei Mühlen in Nomborn in seinem Besitz hatte, suchte er 1778 seine Mühlenbetriebe noch zu vergrößern. Am 28. Februar 1778 richtete er eine Bittschrift an den Kurfürsten. Darin führte er aus, in welcher Weise er bereits vor verschiedenen Jahren eine Mahlmühle, jedoch ohne Mühlenbann, "die Studentenmühle genannt", unterhalb von Nomborn käuflich in sein Eigentum gebracht habe. Davon entrichte er jährlich zwei Malter Wasserlaufgebühr an die Kellnerei Montabaur.

In Ansehung des zur Zeit schlecht gehenden Mahlwerks sei er trotzdem "zum besseren Gewerbe und Nahrung entschlossen". Daher wolle er an seine eigentümliche Mühle, wo genügend Platz vorhanden, einen Anhang zur Ohligsmühl anbauen und dafür jährlich an Martini an die Kellnerei Montabaur einen Pachtzins von einem Reichstaler bezahlen. Kein anderer würde dadurch benachteiligt oder geschädigt. Die Bittschrift ist unterschrieben mit: "Wilhelm Henkes von der Studentenmühle unterhalb Nomborn."

Damit taucht erstmalig im Jahre 1778 der heutige Name ,,Studentenmühle" auf. Wie er zustandegekommen, ist nicht genau überliefert. Offensichtlich war ein Besitzer der Mühle als junger Student auf die Mühle gekommen und hat ihr den Namen "Studentenmühle" gegeben. - Im Bericht des Amtskellners Fier von Montabaur vom 5. März 1778 bestätigt dieser, daß der Bittsteller wirklich die erstere unterhalb Nomborn auf der Eisbach belegene ,,so betitelte Studenten-Mahlmühle" vor verschiedenen Jahren gekauft hatte. Der Amtskellner berichtete, daß die nächst gelegenen Ohligsmühlen 1 1/2 bis 2 1/2 Stunden entfernt wären, so daß diesen kein sonderlicher Nachteil erwachsen würde. Er befürwortete daher den beantragten Anbau einer Ohligsmühle, und zwar gegen eine Wasserlaufgebühr von zwei Reichstalern.

Offenbar hat es wegen der anzubauenden Ölmühle doch noch erhebliche Schwierigkeiten gegeben, da die Konzession "für die obere Oelmühle auf der Eisbach unter Nomborn" Wilhelm Henkes erst am 30. März 1788 erteilt wurde.

Die Nomborner Mühlen nach der Montabaurer Amtsbeschreibung von 1786

In der Montabaurer Amtsbeschreibung von 1786 werden die einzelnen Mühlen im Amt Montabaur näher beschrieben, darunter auch die Nomborner Mühlen. Dort heißt es: "In der Gemarkung der Gemeinde Nomborn liegen zwei Mühlen, namentlich die Studentenmühle und die Kauten-mühle. Erstere ist von Nomborn einen Büchsenschuß weit und letztere eine halbe Viertelstunde entlegen. Die Müller sind keine Nachbarn und leisten weder hierher Frondienste, noch tragen sie Lasten, außer zu den Pfarr- und Schulgebäulichkeiten müssen sie die Hälfte gegen einen Nachbarn tragen." Die Simplen (= Steuern), so beide Müller von ihren Gütern zahlen müssen, sind in jenen von dem privaten Bauerngut miteinbegriffen und muß der Studentenmüller in ein Simpel zahlen 7 Pfennig. Der Kautenmüller 1 Weißpfennig und 6V4 Pfennig.

Erstere Mühle zahlt an Wasserlaufsgebühr auf die Kellnerei Montabaur unter dem Titel die "Andres Thielen, nunmehr Wilhelm Henckes Mühle" auf der Eisbach, die obere unter Nomborn, 2 Malter Korn und 2 Reichstaler Geld und letztere ebenwohl 2 Malter Korn unter dem Titel: die "Immelen und Hofmannsmühl" unter Nomborn, auch 1 Reichstaler wegen der Ohligs-Mühl.

Beide sind Eigentümer von solchen Mühlen, haben also keine Pacht zu zahlen; jeder zahlt Nahrungs-Schatzung 9 Weißpfennige.

Im Jahre 1797 waren nach den Kellereirechnungen in Nomborn zwei Mühlen vorhanden:

Die Immelen- und Hofmans-Mühl unter Nomborn, so Wilhelm Henkes besaß und die Wilhelm Henkesen Mühle auf der Eisbach, die "obere unter Nomborn = Studentenmühle.

1798 werden aufgeführt:

Die obere Oelmühle auf der Eisbach unter Nomborn, vermöge Concession vom 30. März 1788 durch Wilhelm Henkes; die untere daselbst bei der Immelen- und Hof-manns-Mühle durch Jakob Müller.

Nach dieser Übersicht hat Wilhelm Henkes eine der beiden Mühlen, die er seit 1772/73 betrieb, an Jakob Müller verkauft, und zwar die sogen. Untermühle oder Kau-tenmühle. Die Studentenmühle (= obere Ölmühle) blieb in seinem Eigentum bis kurz vor 1807. In diesem Jahr wird als neuer Besitzer der Studentenmühle genannt: "Leonhard Haas, der obere Müller".

Als Besitzer der Immelen- und Hof-manns-Mühle erscheint 1807: Anton Müller, der untere Müller.

In den Rechnungsunterlagen des Jahres 1810 wird bestätigt, daß Leonhard Haas noch im Besitz der Studenten-Mühle war: "Die Thielmanns Mühle auf der Eisbach daselbst, gewöhnlich "Studentenmühle genannt, durch Leonhard Haas 2 Malter Korn."

Damit ist zugleich der Nachweis erbracht, daß die ehemalige Dielten oder Thielmanns-Mühle die spätere Studentenmühle gewesen ist. In ähnlicher Weise wird weiter bestätigt, daß die Immelen- oder Hofmanns-Mühle auf der Eisbach "auch Kautenmühle genannt" wurde.

1814 ist in der Jahresrechnung "die obere Oelmühle unter Nomborn auf der Eisbach, auch Studentenmühle genannt, aufgeführt. Damit ist mit den ehemaligen Namen "Thielmanns-Mühle" und "obere Mühle" nur die Studentenmühle gekennzeichnet.

Vom Jahre 1814 an wurde die Wasserlaufgebühr für die Studentenmühle von zwei Malter Korn um drei Gulden in Geld erhöht.

Wenige Jahre später hat auf der Studentenmühle wieder ein Besitzer-Wechsel stattgefunden, denn in einem Mühlenverzeichnis des Amtes Montabaur von 1817 wird Georg Beckers Witwe als Eigentümer der Studentenmühle mit zwei Mahlgängen aufgeführt. Neben der Wasserlaufsabgabe von nunmehr vier Malter Korn zahlte sie noch drei Gulden an Gewerbesteuer für die Mühle. 1818 hatte die Studentenmühle unter Georg Beckers Witwe neben den beiden Mahlgängen noch einen Ölgang.

Im Jahre 1826 richtete der Besitzer der Studentenmühle eine Beschwerde "wegen der Gewerbe-Eingriffe" der sogenannten Erbenmühlen-Besitzer an die herzoglich nassauische Regierung in Wiesbaden, - zugleich im Auftrag der übrigen Eigentums-Müller des Amtes Meudt.

Wieder einmal hatte inzwischen der Besitzer der Studentenmühle gewechselt, denn als Eigentümer erscheint 1826 Caspar Müller. Dieser bat um eine Verfügung der nassauischen Regierung gegen die Erbenmühlen-Besitzer.

Im Dezember 1827 bat Kaspar Müller auf der Studentenmühle zu Nomborn um Nachlaß des Wasserlaufzinses für dieses Jahr. In seiner Bittschrift schrieb er, daß er als junger Anfänger die Studenten-Mühle zu Nomborn an der Eisenbach angekauft habe: "Bei allem meinem besten Fleiß und Redlichkeit war es mir unmöglich, dieselbe noch auszubezahlen." Im vergangenen Monat März hätten ihm "die Elemente durch das allzu große Wasser sein Wehr total ruiniert", so daß er ein Vierteljahr nicht mahlen und auch "keine Gegenwehr leisten" konnte. Er mußte bis im Monat Juni warten, weil das Wasser "zu groß war", als daß solche Arbeit früher vorgenommen werden konnte. Anfang Juni hat er die Arbeit mit sechs Arbeitern begonnen und Ende Dezember war sie vollendet. Fast vier Monate lang war er "ganz nahrungslos" und mußte seinen "Viehstand schmachten sehen". Er konnte daher die Kosten des Wehres, die sich auf 80 Gulden beliefen, in dieser kritischen Lage nicht bestreiten. Dazu kam nun noch der Wasserlauf-Zins, der jährlich vier Malter Korn und drei Gulden an Geld betrug, um dessen Nachlaß er nun bat. Am 6. Februar 1828 erließ der Herzog von Nassau die Hälfte der für 1827 geschuldeten Wasserlaufabgabe, und zwar neun Gulden in Geld, anstelle von einem Malter Korn.

Caspar Müller war am 29. März 1793 in Nomborn geboren und hatte am 22. April 1817 seine Ehefrau Katharina geb. Haas geheiratet. Nachdem diese kurz nach 1830 gestorben war, heiratete er am 20. Mai 1833 seine zweite Ehefrau Katharina geb. Pauly. - Als "junger Anfänger" hatte er den Kaufpreis für die Studentenmühle bis 1828 noch nicht voll bezahlen können.

Der Bau einer neuen Mühle am Eisbach

Während Caspar Müller die Studentenmühle besaß, hatte sein Bruder Johann die benachbarte Kautenmühle in sein Eigentum gebracht. Am 3. Februar 1833 beantragten die beiden Brüder bei der nassauischen Landesregierung in Wiesbaden, ihnen die Erlaubnis für eine neue Mühlenanlage zu erteilen. Caspar und Johann Müller wollten gemeinschaftlich eine neue Mahlmühle mit einem oberschlächtigen Gang am Eisbach in der sogenannten Hammerwiese, Gemarkung Kleinholbach, erbauen. Als Begründung gaben sie in ihrem Gesuch an, daß ihre beiden Mühlen, nämlich die Studenten-Mühle und die Kautenmühle, an demselben Bache häufig während der Sommerzeit trocken stehen und sie alsdann auf anderen benachbarten Mühlen ihre Früchte mahlen lassen müßten. Der bezeichnete Bauplatz war etwa eine halbe Viertelstunde oberhalb der dem Caspar Müller gehörigen Studenten-Mühle gelegen, "unterhalb welcher die Kautenmühle zunächst stand".

Das Amt Wallmerod forderte die beiden Brüder am 4. März 1833 auf, zunächst einen Bau- und Lageplan für die neue Mühle vorzulegen. Schultheiß Sturm von Kleinholbach und Feldmesser Diefenbach

Lageplan Studentenmühle und Umgebung 1835

Bauzeichnung für neue Mühle vor 1845

von Nomborn nahmen am 23. August 1834 eine Ortsbesichtigung des vorgesehenen Baugeländes im Hommesloch, einem Wiesengrund in der Gemarkung Kleinholbach, vor. Wegen erheblicher Schwierigkeiten beim Grunderwerb zog sich das Baugesuch um Jahre hinaus. Für die Anlegung eines Zufahrtsweges zur neuen Mühle wurde ein Teil der herrschaftlichen Hommelswiese benötigt, um dessen käufliche Überlassung sich die Brüder Müller am 28. November 1836 (!) in einer Bittschrift bemühten. Offenbar war das Grundstück käuflich nicht zu erwerben, so daß das ganze Bauvorhaben zunächst zurückgestellt werden mußte.

Aus einer späteren Mühlenaufnahme von 1854 geht hervor, daß die Studenten-Mühle in den Jahren 1834-1837 niedergerissen wurde. Zu der früheren Einrichtung wurde noch eine Säge- oder Schneidmühle erbaut.

Die neue Mühlenanlage der beiden Brüder Caspar und Johann Müller in der Gemarkung Kleinholbach sollte 9 m lang und 7,20 m tief sein. Von den beiden Stockwerken sollte das erste in die Erde gelegt werden und 2,70 m hoch sein. Das zweite Stockwerk sollte aus Holz über der Erde errichtet werden und ebenfalls eine Höhe von 2,70 m besitzen. Gegen das Bauvorhaben machte lediglich der Schultheiß von Kleinholbach einige Bedenken wegen des anzulegenden Weges und der Wiesenwässerung geltend. Jahrelang ließ die herzogliche Landesregierung mit der Entscheidung über eine Geländeabtretung auf sich warten. Erst im Jahre 1845 waren die aufgetretenen Grundstücksschwierigkeiten soweit behoben, daß im Intelligenzblatt von Nassau vom 8. Oktober 1845 eine öffentliche Bekanntmachung über das Bauvorhaben erscheinen konnte. Nach dieser Bekanntmachung war "Caspar Müller von der Studentenmühle Nombom willens, nach vorgelegtem Plan eine Mahlmühle an der Eisenbach unterhalb der Eisbrücke in der Gemarkung Kleinholbach anzulegen".

Der Bruder Johann Müller von der Kautenmühle war somit nicht mehr an der Mühlenanlage beteiligt. Seine Vermögensverhältnisse hinderten ihn daran, den Plan gemeinsam auszuführen.

Caspar Müllers neue Mahlmühle wurde schließlich 1846 von der nassauischen Landesregierung genehmigt, so daß der Studenten-Müller mit dem Neubau beginnen konnte. Um den Bauplan fortzusetzen,

brauchte er noch einen Teil des Weges dazu, welcher neben dem Feld über eine herrschaftliche Domänen-Wiese führte. Am 24. Juni 1847 bat er die nassauische Domänen-Verwaltung in Wiesbaden, ihm ca. 20-25 Ruthen Gelände gegen Taxpreis zu verkaufen. Der Rechnungsbeamte des Amtes Wallmerod schlug am 24. November 1847 einen Kaufpreis von zwei Gulden pro Ruthe vor. Erst nach einiger Zeit akzeptierte Caspar Müller die vorgegebenen Kaufbedingungen. Am 16. August 1848 erklärte sich die herzoglich nassauische Domänenverwaltung schließlich mit der Grundstücksabtretung einverstanden.

Die neue Mühle des Caspar Müller wurde noch 1848 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Sie hatte zwei Mahlgänge, wovon der eine Gang acht Monate und der andere vier Monate im Jahr betrieben wurde. Die Mühle erhielt den Namen ,,Freimühle". Caspar Müller war damit Eigentümer der Studentenmühle sowie der Freimühle. Nach der Mühlenaufnahme von 1854 besaß die Studentenmühle unter Caspar Müller von Nomborn zwei Mahlgänge, einen Gang zur Ölmühle und einen Gang zur Schneidmühle. Ein Gang wurde acht Monate im Jahr betrieben und der andere vier Monate, die Ölmühle zwei Monate und die Sägemühle 2 Monate. Als Wasserlaufabgabe waren vier Malter Korn und drei Gulden in Geld zu entrichten. An Gewerbesteuer waren 5 Gulden 25 Kreuzer zu zahlen.

Das Mühlengrundstück umfaßte nach dem Nomborner Stockbuch 98 Ruthen 47 Schuh. Die Studentenmühle war zweistök-kig. Sie maß 45 Fuß in der Länge und 28 Fuß in der Tiefe (1 Fuß = 30 cm). Außer dem eigentlichen Mühlengebäude gehörten zur Studentenmühle:

  1. ein Anbau, die Ölmühle, 20 Fuß lang
    und 24 Fuß tief
  2. eine Scheuer, 60 Fuß lang und 31 Fuß
    tief
  3. ein Stall an der Scheuer, 24 Fuß lang
    und 10 Fuß tief
  4. eine Schneidmühle, 22 Fuß lang,
    19 Fuß tief
  5. Hofraum.

Dazu gehörten Gartenland bei der Studentenmühle zwischen der Mühle und dem Eisenbach und im Mitteldorf sowie zahlreiche Äcker und Wiesen. Insgesamt machte das Feld- und Wiesengelände mehr als 22 Morgen aus.

Caspar Müller, der langjährige Besitzer der Studentenmühle und der Freimühle, starb am 4. Februar 1867. 1866 hatte er schon die Freimühle an Michael Trumm übergeben. Dieser entrichtete als Wasserlaufabgabe 9 Taler 15 Silbergroschen 8 Pfg.

Die Studentenmühle ging am 15. Oktober 1860 von Caspar Müller auf dessen Sohn Johann Müller II. über. Dieser war am 3. Dezember 1824 geboren. Nach Übernahme der Mühle hatte er eine Wasserlaufabgabe von vier Malter 79,3 Liter Korn und eine Geldabgabe von drei Gulden jährlich zu leisten. Der Geldwert der Kornabgabe betrug 25 Gulden 9 Kreuzer.

Die Studentenmühle umfaßte 1860 ein Wohnhaus mit Mahlmühle, Hof und Hausgarten, Stall, Scheune und Schuppen. Die Schneidemühle war nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Zur Mühle gehörten 32 Morgen Land. 1860 wurden It. Stockbuch vom Mühlenbesitz des Caspar Müller insgesamt 19 Morgen 93 Ruthen abgeschrieben, was durch den Übergang der Mühle auf seinen Sohn Johann Müller II. veranlaßt war. Dagegen wurde am 8. Mai 1865 noch ein zweistöckiges Wohnhaus, das unten in der Brückwiese belegen war, von Caspar Müller durch Kauf erworben. Das Haus war 21 Fuß lang und 16 Fuß tief. Das Hausgrundstück umfaßte 9 Ruthen 15 Schuh und 10 Ruthen Gartenland. Möglicherweise hat Caspar Müller dieses Haus mit Garten als späteren Alterssitz gekauft. Haus und Garten gingen jedoch 1867 an einen andern Eigentümer über. — Im Jahre 1867 ging auch der restliche Mühlenbesitz auf den Sohn Johann II. über.

Die Ablösung der Wasserlaufabgabe

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde eine gesetzliche Regelung über die Ablösung der jährlichen Wasserlaufabgabe vorgesehen. Der Besitzer der Studentenmühle, Johann Müller II., erklärte jedoch am 5. Dezember 1870 vor dem Ortsbürgermeister Gasser, er könnte sich vorerst auf eine Ablösung der Wasserlaufabgabe durch eine Einmalzahlung nicht einlassen. Er wäre aber bereit, statt der Fruchtabgabe von 1870 an pro Malter Korn 3 Reichstaler 27 Silbergroschen in Geld zu zahlen, und zwar auf Martini (= 11. November) jeden Jahres an das königliche Domänen-Rentamt zu Hadamar. Die Umwandlung des Wasserlaufzinses wurde von der königlich-preußischen Regierung genehmigt.

Nach einem Verzeichnis von 1873 besaß die Studentenmühle unter Johann Müller II. 1 1/2 Mahlgänge. Die in Geld umgewandelte Wasserlaufabgabe betrug in diesem Jahr 17 Taler 21 Silbergroschen.

Am 8. Juni 1874 erging das preußische Gesetz über die Ablösung der Wasserlaufabgaben. Aufgrund dieses Gesetzes löste der Eigentümer der Studentenmühle, Johann Müller II. zu Nomborn, die von ihm zu entrichtende jährliche Abgabe von 37 Mark 71 Pfennig dadurch ab, daß er den vierzehnfachen Betrag am 1. April 1875 einzahlte. Von diesem Zeitpunkt an fiel die Erhebung der Wasserlaufabgabe für alle Zukunft weg.

Die Studentenmühle in den letzten 100 Jahren

Johann Müller II., Besitzer der Studentenmühle und Sohn des wohlhabenden zweifachen Mühlenbesitzers Caspar Müller, ertrank am 26. März 1878 auf dem Weg zur Mühle, nach der Überlieferung im "Bornkasters Bach". Die vorher so angesehene Müllersfamilie verarmte immer mehr, nachdem auch eine Tochter des Caspar Müller, zusammen mit einem Knecht, nach Amerika ausgewandert war. Die Studentenmühle ging am 12. Juni 1880 durch Erbschaft an den Witwer Löb Falkenstein und am 14. November 1884 in den Besitz von Falk Falkenstein aus Meudt über. Der Mühlenbesitz ging zur Hälfte in dessen Eigentum und zur anderen Hälfte in das Eigentum der Ehefrau des Moses Blumenthal, Ester geb. Falkenstein über. Zum gesamten Mühlenbesitz gehörten 1884:

  1. die Studentenmühle, zweistöckig,
    13,50 m lang und 8,40 m tief
  2. ein Anbau, die Ölmühle, 6 mx7,20 m
  3. eine Scheune, 12 m lang und 9,30 m tief
  4. ein Stall an der Scheune, 7,20 m lang
    und 3 m tief
  5. eine Schneidmühle, 6,60 m lang und
    5,70 m tief
  6. Hofraum

Bei diesem Besitzwechsel wurde eine Statue der hl. Mutter Anna von der Mühle weggenommen und auf den nahen Bornkasten gebracht, wo sie zunächst an einem Baum aufbewahrt wurde. Später wurde dort für die Statue eine eigene Kapelle gebaut, die heute noch besteht.

Die Mühle bei Übernahme 1918

Studentenmühle um 1925

Die Mühle wurde von Falkenstein später an Johann Roth verpachtet, der nach Nomborn zog und dort baute. Nach einigen Jahren verkaufte Falkenstein die Studentenmühle am 27. September 1892 an Johann und Adam Schleimer. 1895 ging der Mühlenbesitz ganz auf Adam Schleimer und Ehefrau Martina geb. Schnee je zur Hälfte über. Die Mühleneinrichtung und die zugehörigen Gebäude und Grundstücke waren dieselben wie 1884. Die Eheleute Adam Schleimer verkauften die Mühle im Jahre 1918 an den pensionierten Lehrer Johann Wilh. Hans, der zuletzt in Ruppach wirkte.

Johann Wilhelm Hans, geboren 1862, und seine Ehefrau Kath. Adelheid geb. Feigen, geboren 1872, hatten das Mühlengewerbe vorher nicht betrieben. Sie waren daher gezwungen, einen gelernten Müller zu beschäftigen. Aber auch der Sohn Joseph, geb. am 29. Juni 1905, wuchs schon frühzeitig in den Mühlenbetrieb hinein. Von Mitte 1920 bis Ende 1923 erlernte er das Mühlenhandwerk. So konnte er schon im Dezember 1923 auf der Studentenmühle selbständig mahlen. Neben den Eltern wohnte auf der Mühle noch eine Schwester seiner Mutter, die Witwe Elisabeth Herrmann geb. Feigen, welche ein In-sitzrecht hatte.

Im Jahre 1928 wurde die Wasserkraft und Triebwerksanlage im Erdgeschoß und Wasserhaus der Studentenmühle völlig umgebaut und ein neues Wasserrad aus Holz mit Eisenblechschaufeln eingebaut, das heute noch vorhanden ist. Zu dieser Zeit betrieb der Sohn Joseph mit 23 Jahren schon selbständig die Mühle.

1931 gehörten zum Mühlenbesitz das Wohnhaus und die Mühle, 12 m lang und 8,30 m tief, mit einem Anbau von 4,80 m x 7 m und einem Küchenbau von 4,50 m x 4,60 m; ferner Scheune und Stall, 11,80 m lang und 9 m tief sowie ein weiterer Stall von 7 m x 2,60 m. Im eigentlichen Mühlengebäude befanden sich ein Mahlgang und eine Schrotgangstuhlung, ein wassergekühlter Rohölmotor und zwei Becherwerke, bis zum Dach durchgehend. Im Anbau war ein doppeltes Becherwerk installiert. Im ersten Stock des Anbaus umfaßte die Einrichtung einen Mahlgang mit französischen Steinen, ein Doppelwalzenstuhl, ein Schrotgang, ein Quetschstuhl sowie eine Spitz- und Schälmaschine und ein Reinigungszylinder. Im zweiten Stock des Anbaus waren ein zweiteiliges Mahlgutsilo sowie kleinere Teile untergebracht. Im Dachstock des Anbaus befanden sich eine Mehlsiebmaschine, ein Mehlzylinder, ein Schlauchfilter sowie verschiedene Kleinteile.

1932 waren die drei Kinder der Eheleute Joh. Wilhelm Hans: Ottilie Adelheid, Maria und Joseph Hans zu je einem Drittel Eigentümer des Mühlenbetriebes. Im selben Jahr wurde eine moderne Turbinenanlage zum Antrieb der Mühle eingebaut. Das zum Antrieb des Wasserwerks erforderliche Wasser wurde dem Eisenbach entnommen.

Im Jahre 1934 hatte Josef Hans eine neue Waschküche und einen Stall an die Scheune angebaut. Der alte Stall war abgerissen worden. Der landwirtschaftliche Betrieb der Studentenmühle umfaßte damals rd. 1 ha Fläche.

Während des Zweiten Weltkrieges war der Mühlenbetrieb nur unter großen Schwierigkeiten aufrechtzuerhalten. Im Herbst 1939 mußte der 2 1/2-to-Lastwagen der Mühle für Kriegszwecke abgeliefert werden. In einer Eingabe machten die Mahlgäste aus den umliegenden Orten geltend, daß sie mit ihren Kuhfuhrwerken ihre Frucht wegen der weiten Entfernung nicht zur Studentenmühle bringen und wieder abholen könnten. Sie baten daher dringend, dem Müller Hans seinen Lieferwagen wieder freizugeben, weil sonst ihre Brotversorgung gefährdet würde. Als alle Eingaben erfolglos blieben, forderte der Müller 1942 von der Wehrmacht ausgesonderte Pferde als Ersatz für die ausgefallenen Fahrzeuge an.

Der landwirtschaftliche Betrieb umfaßte 1942 eine Gesamtfläche von 4 1/2 ha. Davon waren 3,71 ha eigenes Land und 0,78 ha gepachtet. Hinzu kamen noch 4,5 ar Gartenland.

Im Jahre 1942 starb der Lehrer Joh. Wilhelm Hans. 1943 wurde sein Sohn, der Studentenmüller Josef Hans, zur Wehrmacht einberufen. Damit kam der Mühlenbetrieb zwangsläufig zum Erliegen. 1944 starb seine Mutter Katharina Adelheid.

Nach Beendigung des Krieges übernahm Josef Hans ein Drittel-Anteil seiner Schwester Maria, so daß der Mühlenbesitz nun zu zwei Drittel in seinem Eigentum stand, während seine Schwester Adelheid ein Drittel zu Eigentum besaß. Josef Hans führte den Mühlenbetrieb bis zum Jahre 1956 weiter. Da der hergebrachte Betrieb einer Wassermühle gegenüber den aufgekommenen Industriemühlen wirtschaftlich nicht mehr rentabel war, gab Josef Hans den Betrieb 1956 auf.

Josef Hans baute die Mühle in den folgenden Jahren systematisch zu einem Gasthaus um. Damit wurde für die Studentenmüller-Familie eine neue Existenzgrundlage geschaffen. Im Jahre 1972 übernahm Tochter Gaby, geboren 1948, die Studentenmühle. Sie führte in den folgenden Jahren weitere umfassende Renovierungsmaßnahmen durch, so daß daraus das weithin bekannte Hotel-Restaurant Studenten-Mühle entstand.

Der Begründer der neuen Mühlengeneration, Josef Hans, verstarb am 9. Juli 1984. Neben der Tochter Gaby hinterließ er die Töchter Irene (geb. 1940) und Dagmar (geb. 1941).

Eine jahrhundertelange Mühlentradition im romantischen Eisbachtal fand auf diese Weise eine harmonische Verbindung mit einem modernen, gediegenen Fremdenverkehrsbetrieb. Das verleiht ihm heute seine besondere, attraktive Note.

Studentenmühle: Federzeichnung von Walter Kalb 1930 (siehe auch "Wäller Heimat" 1988, Seite 100)

Quellennachweis:

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 116; 212;

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Gensicke, in: Naussauische Annalen Bd. 63

Bildnachweis:

Archiv Studentenmühle

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