Die herrschaftliche Ritzmühle

Wirges, Siershahn, Ebernhahn, Staudt und Dernbach unter dem Mühlenbann

Dr. Franz Baaden

(aus "Wäller Heimat" - Jahrbuch des Westerwaldkreises - hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Westerwaldkreises)

Von alters her stand die Mühlengerechtigkeit, insbesondere die Verleihung des Wasserlaufs zu einer Mühle, allein dem Landesherrn zu. So besaß Kurtrier als Landesherr schon im 14. Jahrhundert die Mühlengerechtigkeit der Ritzmühle und verlehnte diese im 16. Jahrhundert an die freiadlige Familie Hilchen von Lorch, welche auf der Burg Dernbach saß. Die Ritzmühle gehörte damit zur Burg Dernbach und wurde 1621-1625 von den Hilchen anstelle einer älteren verfallenen Mühle errichtet. Die Hilchen ließen die Mühle von verschiedenen Pächtern betreiben. 1565 war Cuntz Ritz Pächter der Burgmühle, von dem diese bis zum heutigen Tag ihren Namen hat.

Im Dernbacher Burgbuch von 1646 wird die Lage der Mühle beschrieben: "Liegt in einem Hag, so sich zuspitzt an dem obristen furth, da wird ein thor gehalten, davon dannen geht der hag herab an dem hilgen heußgen und dem weg biß an den mülgraben. Da stehen eychen in und gehet der bezirk biß an daß dörr henichen, über den gemeinen weg und herab biß ahn die bach, da die alte mül gestanden hett und daß wasser in die bach läufft." Zur Ritzmühle gehörten im 18. Jahrhundert außer der Stallung und einem Backhaus zwei Wiesen, die Born- und Bergwiese, und zwei hinter der Mühle gelegene Gärten.

Aufgrund des Mühlenbannes durften in damaliger Zeit die Dorfbewohner ihre selbstgezogenen Feldfrüchte wie Korn, Weizen, Hafer und Gerste nur in der dafür bestimmten Bannmühle mahlen lassen. Es war ihnen unter Androhung von Strafen streng untersagt, das Mehl frei zu verkaufen. Die Pflichten des Müllers, die Höhe des einzubehaltenden Molters, die Zahl der Mühlenbannpflichtigen und die Reihenfolge beim Mahlen war genau festgelegt. Kein fremder Müller durfte in den Bannbezirk einfahren und Feldfrüchte holen.

Die Dörfer Siershahn, Ebernhahn, Wirges, Staudt und Dernbach waren auf die Ritzmühle "gebannt". Obwohl der Beginn dieser Banngerechtigkeit urkundlich nicht belegt ist, können wir davon ausgehen, daß die Bewohner der fünf genannten Dörfer spätestens ab etwa 1660 als Mahlgäste auf die Ritzmühle gebannt waren. In einer Untersuchung über die Banngerechtigkeit im Jahr 1676 sagten mehrere älteste Dorfbewohner, darunter vier von Wirges und zwei von Dernbach, als Zeugen aus, daß von alters her kein Mühlenbann bestanden habe. Die Anweisung der fünf Dörfer auf die Ritzmühle sei erst "vor kurzen Jahren" geschehen.

In einer Übersicht über die "Mullenbannung des Amts Montabaur" von 1663 sind bei "Junker Hilgen sein Mueller zu Dernbach" am Rande die fünf Dörfer Dernbach, Wirges, Sirschon, Ebernhahn und Staudt mit einer Klammer zusammen aufgeführt, was auf die gemeinsame Zugehörigkeit zum dortigen Mühlenbann hinweist.

Die Hilchen von Lorch hatten in damaliger Zeit für die ihnen überlassene Ritzmühle an Kurtrier als ihren Lehnsherrn jährlich fünf Malter Korn als Wasserlaufzins zu entrichten.

1663 heißt es, daß künftig von dem Müller (Pächter) der Ritzmühle 13 Malter zu liefern sind, wovon Junker Hilgen allein drei Malter zu entrichten habe.

Seit 1675 waren Johann Wendelin Sabel und Ehefrau Margretha Magdalena "Müller uff Junker Hiltgens Mühl, die Ritzmühl genannt".

Staudt und Dernbach im Bann der Hirschenmühle

Am 18. Dezember 1681 gestattete Kurfürst Johann Hugo dem Hans Wilhelm Sabel, daß er auf seinem Eigentum in Dernbach noch eine Hirsenschel- und Ölmühle errichten durfte. 1709 verkaufte die Witwe Sabel diese sogenannte Hirschenmühle an den Oberst Philipp Ludwig Hilchen von Lorch zu Dernbach. Nachdem dieser die landesherrliche Erlaubnis erhalten hatte, einen Mahlgang auf der Hirschenmühle einzurichten, überwies er die beiden Dörfer Dernbach und Staudt in den Mühlenbann der Hirschenmühle, die nur 1/4 Stunde von der Ritzmühle entfernt lag. Von dieser Zeit an waren nur noch die Gemeinden Siershahn, Ebernhahn und Wirges auf die Ritzmühle gebannt.

Die Ritzmühle hatte 1709/1710 etwa 170 Mahlgäste. Der Pächter der Mühle bat in einer Eingabe an die kurtrierische Regierung, die neue Mahlmühle (Hirschenmühle) zu verbieten. Die Ritzmühle würde zugrundegehen, wenn ein Teil ihrer Mahlgäste zur Hirschenmühle abwandere. Der Amtskellner bestätigte, daß die beiden Mühlen sich gegenseitig Schwierigkeiten machen könnten.

Der Pächter der Hirschenmühle baute dennoch in den 20er Jahren eigenmächtig, ohne Erlaubnis, einen zweiten Mahlgang in seiner Mühle ein. Auf diese Weise versuchte er, es so einzurichten, daß die fünf gebannten Dörfer der Ritzmühle und der Hirschenmühle wechselseitig sowohl in der einen, wie in der andern Mühle mahlen durften. Als Kurtrier von dem zweiten Mahlgang hörte, ließ es diesen durch den Amtskellner von Montabaur einreißen. Wie berichtet wird, haben sich die auf die Ritzmühle gebannten Untertanen bis 1729 "ziemlich ruhig bezeigt", d. h. sie sind auf die Bestrebungen des Pächters der Hirschenmühle nicht eingegangen. Die benachbarten Müller hatten sich bereits 1710 wegen der Umwandlung der Hirschenmühle in eine Mahlmühle beschwert.

Im Jahre 1714 bezog die Familie Hilchen von Lorch von dem Müller Friedrich Sawell (= Sabel) wegen der Ritzmühle eine jährliche Mühlenpacht von 22 Malter Korn (noch 1726). Von der Hirschenmühle erhielt sie 8 Malter Pacht.

In einem Lehenbrief von 1732 wurde die Ritzmühle als altbaufälliges Gebäude erklärt. Müller Sabel habe schon für über 500 Reichstaler an der Mühle repariert. Die kurtrierische Hofkammer müsse nun auf ihre Kosten neu bauen.

Mühlenordnung von 1736

Wegen der sich häufenden Klagen über Mißbräuche und Gaunereien in den kurfürstlichen Mühlen erließ das Erzstift Trier am 20. Oktober 1736 eine neue Mühlenordnung. Darin wurde u. a. angeordnet, daß jeder Müller in seiner Mühle ,,eine richtige Waage" zu halten habe, worauf er sowohl das Korn, als auch das Mehl zu seiner Sicherheit und Nachsicht" wiegen könne. Nach der Mühlenordnung behielt der Müller von jedem Coblenzer Malter Korn 20 Pfund als Mahllohn.

Die Mühlenordnung wies den Müller besonders an, nicht Mehl mit Kleie zu vertauschen, keinen Staub unter die Kleie zu mischen, noch irgendwelche sonstigen "Strippereien" zu begehen. Jedem Mahlgast solle sein eigen Gut unverfälscht zurückgeliefert werden. Jeglichen Schaden, der durch Vertauschen der Frucht entstand, hatte der Müller zu ersetzen. Auch der letzte Mahlgast sollte seine in die Mühle gegebene Frucht längstens in 3-4 Tagen gemahlen zurückerhalten. Sofern der Müller das laufende Mühlengeschirr nicht in vorschriftsmäßigem Zustand bereithielt, so daß dem Mahlgast das Gut nicht recht gemahlen würde, sollte er bestraft werden. Damit in Zukunft alle über die Mühlenordnung unterrichtet waren, wurde sie in jedem Dorf öffentlich bekanntgemacht.

Heimfall der Ritzmühle an Kurtrier

1736 wird die Ritzmühle als eine Mühle mit zwei Wassergängen erwähnt, die zum Haus Dernbach (Hilchen) gehörte. Nachdem die Hilchen von Lorch ausgestorben waren, ergriff Kurtrier am 6. Januar 1746 von der Mühle als "heimgefallenes Lehen" Besitz. Zu diesem Zeck begaben sich der Amtsverwalter und der Kellner nach der Ritzmühle, und hauten an dem "Tür-Gespons" einen Span ab. Dann sind sie in

die Mühle gegangen, haben den "Mahlgang mit Abschlagung des Wassers stillgelegt", das vorgefundene Feuer ausgeschüttet, neuerlich angemacht und ausgelöscht, sind in den Mühlenstaub eingetreten, haben sich niedergelassen und sich eine Zeitlang aufgehalten mit der wiederholten Erklärung, daß das alles zur Besitzergreifung des Erzstifts geschehe.

Pächter der Ritzmühle war zu dieser Zeit Johann Wendel Sabel, welcher nach seiner Angabe die Mühle für einen Pachtzins von 30 Malter Korn nebst 31/2 Malter Korn für Wasserlaufzins von den Hilchen gepachtet hatte. Wie der Müller Sabel berichtete, hatten seine Eltern und Voreltern die Mühle schon ca. 70 Jahre lang in Pachtbestand gehabt. Nach dem Aussterben der seitherigen Lehensträger Hilchen von Lorch belehnte die kurfürstliche Hofkammer am 26. April 1746 Wendelin Sabel auf neun Jahre mit der Mühle gegen 32 Malter Korn jährliche Pacht und 31/2 Malter Korn Wasserlauf-Gebühr. Mahlgäste waren nach wie vor die gebannten Dörfer Siershahn, Ebernhahn und Wirges. Wie im Jahr zuvor berichtet wurde, waren unter den Mahlgästen kaum 18-20, welche von Ernte zu Ernte Frucht zum Mahlen erzielten.

Anfang 1755, als die 9jährige Pachtzeit fast abgelaufen war, wurden Verhandlungen über die Weiterverpachtung aufgenommen. Die kurfürstliche Regierung wünschte den Pachtpreis um acht Malter Korn zu erhöhen. Außerdem sollte der Pächter sich verpflichten, die Gebäude auf seine Kosten zu unterhalten. Johann Wendelin Sabel erklärte sich mit der Pachtpreis-Erhöhung einverstanden. Auch wollte er die Mühle weiter in gutem Stand halten. Darauf belehnte ihn die kurfürstliche Hofkammer am 25. Februar 1755 auf weitere neun Jahre mit der Ritzmühle.

Ständige Reparaturen

Auf Bitten des Pächters bewilligte die kurfürstliche Regierung am 17. Mai 1755 acht Eichenstämme und Brandholz für eine notwendige Reparatur der Mühle. Gleichzeitig erhielt die Mühle neue Mühlsteine. Am 5. Juli 1755 brannte ein Schornstein auf der Ritzmühle ab, der "nur von Leimen" hergestellt war. Darauf wurde ein neuer, dauerhafter Schornstein aus Steinen gemauert. Offensichtlich konnte der Pächter die 1755 vereinbarte erhöhte Pacht nur schwer aufbringen. Er bat daher am 8. Mai 1759 um einen neuen "Bestand" mit einem verminderten Pachtpreis. Seiner Bitte um Nachlaß wurde nicht stattgegeben. Am 1. Oktober 1759 wurden ihm zur Bedeckung des Eishauses drei Eichenstämme bewilligt. Außerdem sollte die Mühle einen neuen Boden erhalten. Am 15. September 1760 bat Sabel, die als Pacht festgelegten 431/2 Malter Korn in eine Geldpacht umzuwandeln.

Die Reparaturen an der Ritzmühle rissen nicht ab. Im Juli 1762 mußte die Brücke bei der Ritzmühle, über welche die vielen Fuhren passieren mußten, erneuert werden. Nachdem die Brücke an Ort und Stelle besichtigt worden war, stellte die Regierung vier bis fünf Stämme zur Verfügung, damit die Brücke mit Pfosten unterlegt werden konnte. - Am 17. Mai 1766 berichtete Wildmeister Schmidt aus Montabaur, daß dem Ritzmüller seit drei Jahren kein Geschirrholz mehr verabreicht worden sei, mit Ausnahme von elf Eichenstämmen und dem benötigten Brandholz. - 1769 war das eine Wasserrad der Mühle schadhaft. Trotzdem ließ es der Pächter vorerst noch nicht erneuern. Am 5. Juni 1773 erhielt der Pächter drei Eichenstämme zur Reparatur des Mahlwerks.

Nach Ablauf der Pachtzeit wurde der Pächter Sabel ab Martini 1773 erneut auf neun Jahre mit der Ritzmühle und den zwei dazugehörigen Wiesen (Bornwies und Bergwies) sowie zwei Gärten hinter der Mühle belehnt. Die jährlich zu zahlende Pacht betrug wie bisher 431/2 Malter Korn, einschließlich der Wasserlaufgebühr. Der Pächter hatte die Unterhaltungspflicht für die Gebäude.

Am 14. April 1774 zog Wendelin Sabel aus der Ritzmühle aus und zugleich Caspar Schaefer als neuer Pächter ein. 1775 war Sabel bereits gestorben. Die Sabelschen Erben verpachteten die Ritzmühle an Schaefer weiter.

Am 5. Juli 1774 hatte der Ritzmüller wegen des stillstehenden Wasserrades und des mangelhaften Dachwerks, wo es hineinregnete, eine Eingabe gemacht. Das Dach auf der Mühle und über dem Stall war undicht. Futter und Vieh wurden bei Regen naß. Die kurfürstliche Regierung ordnete an, daß ihr Baumeister Seiz die reparaturbedürftigen Bauten besichtigen sollte.

Major Seiz kam zu dem Ergebnis, daß alle weitere Reparatur umsonst sei. Seiz empfahl, die alte Mühle abzubrechen und einen Mühlen-Neubau zu errichten. Zumindest müßten ein neuer Einbau, eine neue seitliche Außenmauer, ein Giebel und ein neues Dachwerk im nächsten Jahr aufgeführt werden, sonst wäre die Mühle bald ganz zerfallen. Er wolle eine Zeichnung und einen Kostenanschlag anfertigen, um die Mühle in einen vollkommenen Stand zu bringen.

Für einen Mühlenneubau wurde vor allem Holz benötigt. Auf Anfrage bezeugte Spiesförster Fleuth aus Wirges am 9. Juli 1774, daß das zur Ritzmühle notwendige Bau- und Brandholz seither immer aus dem Spurkenwald angewiesen worden war. Er selbst habe in den vergangenen 20 Jahren dabei mitgewirkt.

Im Januar 1775 beschwerte sich der Ritzmüller Schaefer, daß er das nötige Reparatur- und Brennholz trotz aller Vorstellungen nicht bekommen habe. Die kurfürstliche Regierung forderte eine eingehende Stellungnahme an. Am 3. Februar 1775 wurde bestätigt, daß zur Ritzmühle nach wie vor die Gemeinden Siershahn, Ebernhahn und Wirges gebannt seien. Nach Aussage der drei Dörfer hätte die Ritzmühle unter dem jetzigen Beständer nur einmal 24 Stunden stillgestanden. Es sei unter ihm viel schlechter gegangen mit dem Mahlwerk als unter dem vorherigen Pächter Sabel. Auch habe die Mühle nachts mehrmals stillgestanden. Wegen des schlechten Zustandes des Mahlwerks könnten auf den zwei Mahlgängen in 24 Stunden nur bis zu sechs Malter von einer Frucht gemahlen werden. Bei Stillstand der Mühle hätte der Müller den Mahlgästen erlaubt, anderswo mahlen zu lassen.

Der Pächter Caspar Schaefer reichte am 23. Februar 1775 ein Gesuch um Pachtnachlaß ein. Auf die Beschwerden über das schlechte Mahlwerk wandte er ein, er bekäme nicht das notwendige Geschirr- und Brennholz. Dadurch sei der mehrmalige Stillstand des Mahlwerks verursacht worden.

Der lästige Mühlenbann

Den gebannten drei Gemeinden war der Mühlenbann außerordentlich lästig. Wie am 24. Mai 1775 berichtet wird, bemühten sich die drei Dörfer schon damals, von der Bannmühle (Ritzmühle) loszukommen, um nach freiem Belieben mahlen zu können. Tatsächlich erwog auch die kurtrierische Regierung, ob man die Banngerechtigkeit aufheben könnte. Die benachbarten Müller sollten erklären, um wieviel sie bei Aufhebung des Mühlenbannes bereit wären, die Pacht zu erhöhen. Die drei Gemeinden wurden befragt, was sie in diesem Fall an Geld beisteuern würden. Sie erklärten sich bereit, den Sabelschen Erben für die Erlangung der Mahlfreiheit 400 Reichstaler als Ablösesumme zu zahlen. Die umliegenden Mühlenbesitzer waren jedoch nicht bereit, im Falle der Freigabe der drei Gemeinden ihre Pacht anzuheben. Da keine zufriedenstellende finanzielle Regelung gefunden werden konnte, scheiterten die Bemühungen um eine Befreiung vom Mühlenbann der Ritzmühle.

Am 24. Mai 1775 kam der zweite Mahlgang der Mühle zum Stillstand, weil kein Holz für die Reparatur zugewiesen worden war. Caspar Schaefer bot an, die Mühle auf seine Kosten aufzubauen, wenn sie ihm für 24 Malter Pacht in Erbbestand übertragen würde, unter Beibehaltung des Mühlenbannes. Wenn der Mahlbann jedoch aufgehoben würde, könnte er jährlich nur zwölf Malter an Pacht entrichten. Die Orte Siershahn, Ebernhahn und Wirges, die auf die Ritzmühle gebannt waren, hätten zusammen 148-150 Hausstätten.

Strippereien in der Mühle

1776 hatte der Pächter Schaefer in der Ritzmühle zwei Mühlenmeister beschäftigt: Conrad Berg von Winden und Henrich Clerisie ( = Clersy). Die Mühle hatte in diesem Jahr ein neues Wasserrad nötig. Im Februar 1776 erstattete der Ritzmüller Anzeige, daß der Pastor von Wirges nicht auf der kurfürstlichen Bannmühle, sondern außerhalb des Bannes mahlen ließe, was für die übrigen Bannpflichtigen kein Anreiz sei! Darauf wurde der Pastor vom Amt "auf seine Schuldigkeit angewiesen". Bei Nichtbefolgung sollte die außerhalb des Bannes gemahlene Frucht gepfändet werden. Der Pastor beschuldigte dagegen den Bannmüller Schaefer, daß auf der Ritzmühle "Strippereien" beim Wiegen vorgekommen seien.

Auf die Eingabe des Pfarrers Caster von Wirges wies der Bannmüller den Vorwurf der ihm zur Last gelegten "Strippereien" als unberechtigt zurück. Er bestritt die Angaben des Pfarrers über das von diesem eingebrachte Maß und Gewicht an Korn und Hafer. Beim Mahlen und Schroten von Hafer sei immer ein merklicher Abgang, ebenso beim Auf- und Abladen mit Fahrvieh. Es sei der Hofkammer bekannt, daß die Einwohner von Wirges, Siershahn und Ebernhahn der Bannung schon lange widerstrebten. Deshalb versuchten sie durch allerlei Ausflüchte, dem Mühlenbann zu entgehen. Die Auseinandersetzungen dauerten längere Zeit an. Am 17. Februar 1778 wurde der Amtskellner angewiesen, im stillen eine Untersuchung durchzuführen.

Ein Neubau wird geplant

Am 18. Juli 1778 wurde ein neuer Mühlenstein von Nentershausen auf die Ritzmühle gefahren. 1779 stürzte die Mauer am Wasserrad in der Ritzmühle ein. Darauf besichtigte man die Gebäude, wobei festgestellt wurde, daß diese am verfallen waren. Am 21. August 1779 wird über den notwendigen Wiederaufbau der baufälligen Mühle berichtet. Die alten Gebäude müßten niedergerissen und ein Neubau entsprechend dem Gutachten des Baumeisters Seiz von vor vier Jahren errichtet werden. Die Ritzmühle sei ein altes fränkisches Gebäude, an dem von Müller Sabel schon viel repariert worden wäre. Die Baukosten für einen Neubau nach der von Baumeister Seiz angefertigten Bauzeichnung beliefen sich auf 981 Reichstaler ausschließlich des erforderlichen Bauholzes. Der Bannmüller sei nicht verpflichtet, sich an den Kosten für einen Neubau zu beteiligen.

Um die Zinsen für die erforderliche Bausumme aufzubringen, würden von der jährlichen Pacht zwölf Malter Korn verbraucht. Deshalb seien seit 1774 mehrere Vorschläge mit den gebannten Gemeinden erörtert worden, um die Mühle gegen Erbbestand oder gegen Befreiung von dem Mühlenbann neu aufzubauen. Die Vorschläge waren 1775 von der kurtrierischen Hofkammer als allzu schädlich verworfen worden. Wegen des drohenden Einsturzes der Gebäude blieb daher nur übrig, einen Neubau nach dem Bauriß von Major Seiz auf Kosten der Hofkammer zu errichten. Hierzu müßte die jährlich zu zahlende Pacht für die Ritzmühle erhöht werden.

Die Pachtzeit des damaligen Pächters Schaefer lief erst zwei Jahre später ab (1781). Seit Jahren hatte sich Schaefer über den schlechten baulichen Zustand der Mühlen-Gebäulichkeiten und deren Verfall beklagt. Da er bei einem Abbruch und Neubau das Mahlwerk mindestens 1/2 Jahr hätte stillegen müssen, versuchte er jetzt, den Neubau bis zum Ende der neun Lehensjahre hinauszuschieben. Andernfalls sollte man ihm jetzt schon die Ritzmühle auf weitere neun Jahre verlehnen.

Die Beschwerden reißen nicht ab

Indessen brachten die gebannten Gemeinden Siershahn, Ebernhahn und Wirges weitere Beschwerden gegen den Bannmüller vor. Dieser entgegnete, daß die "gehässigen Untertanen der zur Ritzmühle gebannten Ortschaften" nur aus dem Bann herauskommen wollten. Bisher hätten sie keine Beweisstücke über mangelhaft gemahlene Feldfrüchte beigebracht.

In einer schriftlichen Beschwerde vom 18. November 1779, die von allen Gemeindebürgern von Wirges unterschrieben war, wurde beantragt, die Ritzmühle seitens der Gemeinde zu kaufen oder zu lehnen. Die Gemeinde Wirges war mit dem Pächter Schaefer besonders unzufrieden, nannte ihn den "moltersüchtigen Müller" und beantragte seine Entlassung aus der Pacht. Schaefer blieb jedoch auf der Mühle. Anfang 1780 wurden neue Beschwerden über schlechtes Mahlwerk und überhöht abgezogenen Molter (Mahlgebühr) laut. Am 4. und 5. Januar 1780 wurde über die Vorwürfe verhandelt, die hauptsächlich von Wirges und dem dortigen Pfarrer erhoben worden waren. Der Vorwurf, daß der Bannmüller Kleie unter das Mehl gemischt habe, wurde von den vernommenen Mühlenknechten entkräftet. Weitere Beschwerden gingen dahin, daß die Früchte nicht gewogen, sondern auf guten Glauben von den Banngästen überlassen worden seien. Außerdem war beanstandet worden, daß unter dem Kammrad Mehl durchfalle, zugunsten des Müllers. Der Mühlenknecht Peter Quernes von Wirges, seit acht Jahren auf der Ritzmühle, bestätigte, daß sie manchmal Mehl hätten nachliefern müssen. Mühlenknecht Tilmann Kilgen von Boden sagte aus, daß der Mehl-"Durchfall" unter dem Kammrad in 24 Stunden wohl 1/2 Sömmer ergeben haben könnte.

Zur Verhandlung am 7. Januar 1780 erschienen auch die Bürgermeister der drei gebannten Gemeinden. Sie vertraten die Interessen von 48 Gemeindeleuten aus Siershahn, 30 aus Ebernhahn und 109 aus Wirges. Die Bürgermeister klagten, daß in der Mühle nicht verwogen würde, so daß kein exakter Beweis über den eingetretenen Schaden erhoben werden könne. Die Mängel seien nur durch Vergleich mit dem Mehl von Nachbargemeinden nachzuweisen. Das Mehl sei oft so schlecht, daß man es den Schweinen hinwerfen müsse. Die Säcke seien nicht ordnungsgemäß gefüllt und der Molter-Abzug für den Müller sei übermäßig hoch. Eine für den Nachmittag angesetzte Ortsbesichtigung auf der Ritzmühle konnte nicht stattfinden, weil die Anfahrt zur Mühle nicht zugänglich war. Der Heimburger von Wirges erklärte, daß er 3000 Reichstaler bereit habe, um die Mühle zu kaufen. Als am nächsten Tag Caspar Schaefer zu den schwerwiegenden Vorwürfen vernommen wurde, bestritt er alles. Leider ist aus den überlieferten Unterlagen nicht zu ersehen, wie die Auseinandersetzung zwischen den drei Gemeinden und dem Ritzmüller ausgegangen ist.

Die Gemeinde Wirges ersteigert die Ritzmühle

Anscheinend ist von den Vorwürfen nicht allzuviel übriggeblieben, denn am 6. Juli 1780 erklärte sich der Ritzmüller bereit, die Ritzmühle unter den gleichen Bedingungen auf weitere neun Jahre zu lehnen. Erst sollten aber die gebannten Dörfer Siershahn, Ebernhahn und Wirges gehört werden, ob sie die Mühle nicht selbst pachten wollten. Am 8. August 1780 wurde be-

kanntgegeben, daß die Ritzmühle auf Erbbestand meistbietend versteigert werden solle. Das nötige Holz für einen Neubau der Mühle solle aus den Waldungen angewiesen werden. Bei der Versteigerung gab Heimburger Müller von Wirges mit 30 Malter Korn bei einer Verpachtung auf 20 Jahre das höchste Gebot ab. Die Gemeinde Wirges erklärte sich bereit, die Mühle innerhalb von drei Jahren auf eigene Kosten wiederaufzubauen. Damit ersteigerte die Gemeinde Wirges die Ritzmühle und bat um deren Erbbestand, anstelle eines Zeitbestandes von 20 Jahren.

Am 7. Oktober 1780 erging auf Veranlassung der drei gebannten Gemeinden eine Regierungsanordnung, daß sowohl in den gebannten wie in den nicht gebannten Orten des Amtes Montabaur die Mühlenordnung von 1736 anzuwenden sei. Die gebannten Untertanen wurden angewiesen, daß sie ihre Früchte in die Waage und hiernach das Mehl wiederum von der Waage nach Hause bringen sollten. Jede Gemeinde, die es für nötig finde, habe eine Waage anzuschaffen und einen Waagemeister vorzuschlagen und zu vereidigen.

Nach der Versteigerung der Ritzmühle am 18. September 1780 wurde ein Gutachten des Hofwerkmeisters angefordert. Dieser ermittelte den Wert des von der Mühle noch brauchbaren Materials mit 440 Reichstalern. Die Neubaukosten sollten dagegen 1600 Reichstaler betragen, so daß noch 1160 Reichstaler aufzuwenden wären. Die kurtrierische Hofkammer erklärte sich am 6. März 1781 bereit, die Ritzmühle in Erbbestand zu geben, jedoch müsse die Pacht erhöht werden. Auf Aufforderung bot die Gemeinde Wirges nunmehr 33 Malter Korn an Pacht, um "von den Bedrückungen des seitherigen Ritzmüllers loszukommen". Die Gemeinde bat darum, wahlweise jedes Malter mit vier Reichstalern an Martini abgelten zu können oder mit 3000 Reichstalern die Mühlengerechtigkeit anzukaufen und abzulösen.

Am 15. Mai 1781 war die Hofkammer einverstanden, die Ritzmühle zu Erb- und Eigentum für 3500 Reichstaler zu verkaufen. Die gesamte Gemeinde Wirges wurde dazu gehört, nachdem sie durch Glockenzeichen zusammengerufen worden war.

Die Gemeindeversammlung genehmigte den von den Deputierten abgeschlossenen Kauf, um den lästigen Mahlbann loszuwerden. Zur Ritzmühle gehörten alle Gebäude, Ländereien sowie die Bannung der Dörfer Siershahn und Ebernhahn; ferner die Holzgerechtigkeit für Bauholz aus dem Märkerwald sowie die Verpflichtung zu Frondienstleistungen aller Amtsortschaften zu der Mühle. Der Kaufpreis sollte am 11. November 1781 bar bezahlt werden. Unabhängig von dem Kauf hatte die Gemeinde Wirges alljährlich zwei Malter Wasserlaufsgebühr an die Kellerei zu entrichten, als Ausfluß des Regals des Landesherrn. Die Gemeinde wollte die Mühle am 11. November 1781 übernehmen und sie an Caspar Schaefer weiter verlehnen, obwohl sie zuvor massive Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Das laufende Mühlengeschirr sollte taxiert werden.

Drohende Einsturzgefahr

Für den Kauf der Ritzmühle war mitentscheidend, daß die Mühle im Sommer 1781 teilweise eingestürzt und nun ganz baufällig war. Am 27. Mai 1782 fand eine Besichtigung der Mühle durch den Montabaurer Stadtschultheißen und mehrere Bausachverständige statt. Diese ergab, daß der unterste Stock nicht zum besten aussah. Der Giebel war ausgebessert. Die Bäderigs-Mauer, welche zur Ringmauer der Mühle gehörte, war noch in gutem Stand. Die Gipfelmauer des unteren Stockwerks war noch gut. Das Eishaus, am Hauptmühlenbau angesetzt, war in den Mauern noch gut, das Dach jedoch schlecht. Das Mühlengebälk des ersten Stocks war schlecht, ebenso im zweiten Stockwerk. Die kleine Wohnstube und die Küche im zweiten Stock waren nicht zu bewohnen. Im dritten und vierten Stockwerk waren Holz und Mauern im schlechtesten Stand. Der Speicher war gefährlich eingebrochen. Der Schornstein war zersprungen, Dachwerk und Hohlziegel schlecht. Vom Durchregnen war das Korn verfault. Im Kuhstall waren Holz und Mauern sehr schlecht und einsturzreif. Der Pferdestall mit seinem Leimdach war noch halbwegs im Stande. Das alte Backhaus im ersten Stock war verfallen. Menschen und Vieh in der Mühle schwebten in Lebensgefahr.

Wegen Einsturzgefahr der Mühle bat die Gemeinde Wirges am 15. Juni 1782 dringend um Anweisung des Bauholzes für den Neubau. Der Wasserkennel war bereits eingestürzt. Zehn Eichenstämme waren bei dem Forstamt beantragt und wurden wohl auch zugeteilt.

Ein Verzeichnis der Bannmahlgäste der Ritzmühle von 1782 weist für Siershahn 34 Namen, für Ebernhahn 22 und für Wirges 68 Namen aus, zusammen 124 Köpfe. Von diesen 124 Mahlgästen hatten 2/3 in der Zeit bis Ostern zu mahlen. Der Rest mahlte das ganze Jahr hindurch.

Mit den nötigsten Instandsetzungsarbeiten an der Mühle wurde offenbar sofort nach der Besichtigung begonnen. So wurden am 22. Juli 1782 vom Hölzberg 17 Fuhren Mauersteine zur Ritzmühle transportiert.

Befreiung vom Mühlenbann

Am 26. Juli 1782 wurde überraschend angeordnet, die Ausfertigung des Kaufvertrages über die Ritzmühle für die Gemeinde Wirges einstweilen anzuhalten. Das Trierer Domkapitel hatte noch nicht seine Zustimmung zum Verkauf gegeben. Es hatte im Gegenteil dem Kurfürsten von dem Verkauf der Mühle am 3. Januar 1782 als schädlich abgeraten. Das allein war der Grund dafür, daß der Kaufvertrag Ende 1785 immer noch nicht genehmigt war. Ungeachtet des Kaufes der Mühle vom 4. August 1781 waren die beiden Gemeinden Siershahn und Ebernhahn weiter auf die Ritzmühle gebannt geblieben. Am 3. November 1783 zahlten die beiden Gemeinden ein Einstandsgeld von 100 Reichstaler und traten in den Kauf mit ein. Damit waren beide Dörfer von dem lästigen Mühlenbann befreit. Die Dorfbewohner durften ihre Feldfrüchte nun auf einer beliebigen Mühle mahlen lassen. Beide Gemeinden behielten aber infolge ihres Beitrags zur Kaufsumme ein Mitbenutzungsrecht an der Ritzmühle. Am 18. Mai 1784 baten die drei Gemeinden erneut darum, daß die kurtrierische Hofkammer den Kaufvertrag unterschreiben möge.

Im August 1785 war Caspar Schaefer noch als Pächter auf der Ritzmühle. Die Gemeinde Wirges als neuer Mühleneigentümer wollte ihn jedoch nicht länger dort belassen. Inzwischen war die Mühle eingestürzt. Am 1. August 1786 genehmigte das Trierer Domkapitel endlich den Kaufvertrag über die Ritzmühle. Der Original-Kaufvertrag (neu) datiert vom 10. Juli 1786.

In der Urkunde übertrug die kurtrierische Hofkammer an die Gemeinde Wirges auch das Recht zum Mühlenbau-, Geschirr- und Brandholz im Märkerwald. Der Kaufvertrag umfaßte Bauplatz, Stallungen für Rind, Pferd und Schweine sowie die Bergwies (170 Ruthen), die Bornwies (136 Ruthen), den großen Garten (300 Ruthen) und den welsche Garten (50 Ruthen). Der Kaufbrief mit Genehmigungsurkunde wurde über das Landrentamt an die Gemeinde Wirges geschickt. Er durfte jedoch erst nach Zahlung des Kaufschillings von 3500 Reichstalern ausgehändigt werden, die am kommenden Martini (11. November) bar bezahlt sein sollten.

Die Mühle in Privatbesitz

Die Gemeinden Wirges, Siershahn und Ebernhahn versteigerten kurze Zeit darauf die Ritzmühle am 22. Januar 1787 zum Verkauf an den Meistbietenden. Johann Manns von Ebernhahn erwarb die Mühle als Letztbietender - ohne Mühlenbann - zum Preis von 2639 Reichstalern und 15 Reichstalern Weinkauf. Die Mühle war ganz verfallen und mußte daher umgehend neu gebaut werden. Die Baukosten von 1800 Reichstalern waren von dem Käufer Manns zu bestreiten. Außerdem mußte er jährlich zwei Malter Korn als Wasserlaufs-Gebühr an die Amtskellerei Montabaur liefern.

Caspar Schaefer befürchtete, daß er nach dem Weiterverkauf der Mühle an Johann Manns nicht mehr lange den Bestand der Ritzmühle innehaben würde. Er bemühte sich deshalb, in Dernbach eine neue Mühle zu bauen, was trotz Befürwortung durch die Gemeinde Dernbach abgelehnt wurde.

Nach mehreren Eingaben erhielt der neue Eigentümer der Ritzmühle, Johann Manns, am 10. November 1787 endlich das zur Herstellung der Mühle erforderliche Bauholz. 1788 wurde ihm weiteres Bauholz aus dem Spurkenwald angewiesen, damit er den Neubau der Mühle vollenden konnte.

Wegen der Holzabgabe aus dem Märkerwald an den Eigentümer der Ritzmühle kam es 1788 zu einer Auseinandersetzung zwischen der Stadt Montabaur und der kurfürstlichen Rentkammer. Die Stadt sprach der Rentkammer das Recht zur Holzentnahme aus dem Märkerwald ab, da sie sich durch den Weiterverkauf der Ritzmühle ihrer Rechte begeben hätte. Seit einem Jahr besitze Johann (Adam) Manns die Mühle. Demgegenüber vertrat die Hofrentkammer die Rechte des Mühlenkäufers, wobei es um eine ansehnliche Menge Bauholz für den Mühlenneubau gegangen war.

Die Gemeinden Wirges, Siershahn und Ebernhahn hatten der kurfürstlichen Hofrentkammer für die Ritzmühle und den damit verbundenen Freikauf von dem lästigen Mühlenbann insgesamt 3500 Reichstaler bezahlt. Nach dem Weiterverkauf der Mühle an Johann Manns verblieb noch eine restliche Schuld von rd. 1000 Reichstalern. Um diese Schuld zu tilgen, baten die drei Gemeinden um Genehmigung, aus ihrem gemeinschaftlichen Wald, die Hundshecke genannt, 60-70 abgängige alte Eichen an die Kannenbäcker verkaufen zu dürfen. Der Verkauf der Eichen, die nur als Brennholz verwandt werden konnten, wurde genehmigt.

Am 11. März 1788 machte Johann Manns eine Eingabe wegen der geschuldeten Frondienstleistungen auf die Mühle. Der Amtsverwalter antwortete ihm, daß zu einer Mühle, die sich nun in Privathand befinde, keine Frondienste angefordert werden könnten. Deshalb sei auch beim Weiterverkauf der Ritzmühle durch die Gemeinden Wirges, Siershahn und Ebernhahn ausdrücklich keine Gewähr für die Frohnden geleistet worden.

Die Ritzmühle blieb längere Zeit im Besitz der Familie Manns. Diese hatte im Anfang mancherlei Schwierigkeiten wegen Hof- und Fahrtgerechtigkeiten im Mühlenbezirk. 1824 und 1826 wird berichtet, daß der Müller Manns auswärts gekaufte Frucht mahle und das gebeutelte Mehl für Weißbrot und Weck auf Bestellung an Ransbacher Bäcker lieferte.

Da oberhalb der Ritzmühle Eisenstein zu finden war, wurden zwischen 1840 und 1850 in der Nähe der Mühle Eisensteingruben aufgemacht. Die Ritzmühle wurde von der Gesellschaft Phönix übernommen und diente dem Grubendirektor als Wohnsitz.

Benutzte Literatur und Quellen: Domarus, Geschichte von Dernbach, Wiesbaden 1926.

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Abt. 116 III, 2; 116 VIII b, 3; 116 VIII e, 3; 116 XVII b Nr. 2-5; Nr. 8; 116 XIX a Nr. 32; 116 Dernbach Nr. 10; 116 Montabaur Nr. 5.

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